- Ideenfutter

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. WETTBEWERBSBEITRAG, VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
1.1. Ziel des Wettbewerbs
Die Eversfrank Gruppe (Evers & Evers GmbH & Co. KG) lobt gemeinsam mit der comosoft GmbH den Wettbewerb „Ideenfutter“ aus, um gemeinnützige Projekte/Initiativen/Vereine aus den Bereichen Soziales, Nachhaltigkeit, Kultur und Sport zu fördern und unterstützen. Mit den Wettbewerbsbeiträgen sollen die Teilnehmer/innen zeigen und erläutern, welchen Zweck das jeweilige Projekt erfüllt und wofür Fördermittel benötigt
werden.
1.2. Beitragspräsentation
Erwünscht sind Bewerbungen in den Kategorien Soziales, Umwelt, Kultur und Sport. Jede Bewerbung muss
in schriftlicher Form von einer volljährigen Person per Mail ([email protected]) oder postalisch
(Eversfrank Gruppe, Ernst-Günter-Albers-Straße, 25704 Meldorf, Stichwort: Ideenfutter, z.Hd.v. Sabine Höhnke) eingereicht werden. Der/die Teilnehmer/in muss das Teilnehmerformular ausfüllen, sein/ihr Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen geben sowie ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter in der vorgesehenen Form beibringen. Jede Bewerbung muss die folgenden Angaben beinhalten:
• Kontaktdaten (Name & Sitz des Vereins, Projektes, etc., Ansprechpartner, Adresse, Mail, Telefon)
• Nachweis der Gemeinnützigkeit
• Kategorie (Soziales, Umwelt, Kultur & Sport)
Die Bewerbung muss eine Projektbeschreibung (min. 1 Seite DIN A4) beinhalten, welche das Projekt im
Allgemeinen (Profil, Zielgruppe) sowie die zu fördernde Idee und Verwendung der Spende beschreibt. Ergänzend können erläuternde Anlagen wie Bilder, Videos, Tonaufnahmen, Skizzen oder andere Dateien der
Bewerbung beigefügt werden.
1.3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind mildtätige und gemeinnützige Projekte von Projekte/Initiativen/Vereine, die im
Sinne des § 52 der Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannter Trägerverein gelten.
2. UNZULÄSSIGE INHALTE
Es dürfen nur Beiträge eingereicht werden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht,
Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht o.ä.) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Unzulässig sind insbesondere nachfolgend angeführte Inhalte:
2.1. Recht am eigenen Bild
Abbildungen von Personen dürfen in den Beiträgen nur genutzt werden, wenn diese hierzu ihre Einwilligung
erklärt haben (§22 Kunsturhebergesetz) oder ein Fall der zulässigen Veröffentlichung ohne Einwilligung
vorliegt (§23 Kunsturhebergesetz). Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich bei den Abgebildeten um Personen aus
dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, oder es sich um Bilder handelt, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheinen oder es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen handelt, an denen dargestellte Personen teilgenommen haben.
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2.2. Urheberrechte
Fotos, Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Musik etc. dürfen nur verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in
zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto
angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt
hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, anderen Internetseiten, etc. sind also urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden.
Entsprechendes gilt für Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Musik und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke. Auch diese dürfen nur verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden
Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigten eingeholt hat.
Zitate müssen als solche unter Nennung der Quelle in den Beiträgen gekennzeichnet werden.
2.3. Marken und Kennzeichen
Unzulässig ist es ferner, Marken Dritter oder sonstige für Dritte geschützte Kennzeichen markenmäßig zu
nutzen oder zu verunglimpfen. Auch diese dürfen nur eingesetzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich
vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem Marken- oder Kennzeicheninhaber eingeholt hat.
2.4. Persönlichkeitsrechte Dritter
Es dürfen auch keine Beiträge eingereicht werden, in denen natürliche oder juristische Personen (z.B. ein
Verein oder eine GmbH) in ihrer Ehre bzw. dem geschäftlichen Ansehen herabgesetzt oder ihr geschäftlicher
oder sonstiger Ruf geschädigt wird. Der/die Teilnehmer/in versichert, dass ihm/ihr keine Rechte Dritter bekannt sind.
2.5. Sonstige unzulässige Inhalte
Schließlich dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische, gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonst unerwünschte Handlungen darstellen oder diese verherrlichen sowie jede Form von Werbung oder kommerzieller Nutzung. Unerwünscht sind ferner Beiträge mit
erotischem oder sexuell geprägtem Inhalt.
3. NUTZUNGSRECHTE AN DEN TEILNEHMERBEITRÄGEN
3.1.
Der/ die Teilnehmer/in räumt der Eversfrank Gruppe das Recht ein, den von ihm/ihr eingereichten Beitrag
auf der Webseite www.ideenfutter.de zu veröffentlichen.
3.2.
Der/die Teilnehmer/in räumt der Eversfrank Gruppe darüber hinaus das Recht ein, den von ihm/ihr eingereichten Beitrag umfassend für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender PR-Maßnahmen zu nutzen, wie z.B. die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen, Soziale Netzwerke etc. und diese auf internen und externen Webseiten
zu veröffentlichen.
3.3.
Zu den vorbenannten Zwecken räumt der/die Teilnehmer/in der Eversfrank Gruppe das einfache unbefristete
Nutzungsrecht ein, den von ihm/ihr eingereichten Beitrag zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten,
zu bearbeiten, auszustellen und öffentlich vorzuführen, zu senden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
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zum Download durch Dritte bereitzuhalten und Dritten für genannte Zwecke ent-sprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
4. HAFTUNGSFREISTELLUNG
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Eversfrank Gruppe von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer Nutzung der Beiträge des/r Teilnehmers/in beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzen ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen
immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der/die Teilnehmer/in die Eversfrank Gruppe von sämtlichen aus
einer solchen Inanspruchnahme der Eversfrank Gruppe entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
5. DATENSCHUTZ
Durch die Anmeldung beim Wettbewerb „Ideenfutter“ werden personenbezogene Daten erhoben. Diese
werden nur zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs verwendet. Die Erhebung, Speicherung und
Nutzung der Teilnehmerdaten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht
möglich.
6. AUSGESCHRIEBENER GEWINN
Insgesamt wird ein Spendenvolumen in Höhe von 20.000€ zur Verfügung gestellt. Die Höhe der einzelnen
Spenden wird anhand des Projektaufwands sowie der Zahl an ausgewählten Projekten festgelegt. Die
Eversfrank Gruppe behält es sich vor, die Anzahl an ausgewählten Projekte im Rahmen der Jurysitzung frei
festzulegen.
Im Falle einer Spende muss der gesamte gespendete Betrag dem in der Bewerbung dargestellten Projekt
zugutekommen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist unabdingbare Spendenvoraussetzung.
7. ERMITTLUNG DER GEWINNER
Die Ermittlung der Gewinner/innen erfolgt durch eine von der Eversfrank Gruppe frei besetzte Jury. Es werden Idee und Inhalt sowie Form und Originalität der Bewerbung bewertet. Die Entscheidungen der Jury sind
nicht anfechtbar. Es besteht kein Anspruch auf eine Spende. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. AUSSCHLUSSFRIST/AUSSCHLUSS VON BEITRÄGEN
Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb
ist der 29.02.2016. Beiträge, die in irgendeiner Weise gegen die Wettbewerbsbestimmungen verstoßen oder
unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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