Bildrechte-Checkliste, März 2016

Bildrechte– Checkliste Persönlichkeitsrechte und
Nutzungsrechte für die Praxis in der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
HANDLUNGSEBENE FOTOGRAFIEREN
1
Einwilligung: Hat die Person eingewilligt, dass sie überhaupt fotografiert wird? Erfordernis aus dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Einwilligung formfrei. Schriftform zwingend: Werden
Mitarbeitende im Auftrag ihrer Organisation (Firma) z.B. zur Öffentlichkeitsarbeit fotografiert (= Datenerhebung
und Speicherung), gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit dem Schriftformerfordernis der Einwilligung
nach § 4a Abs. 1 Satz 3 BDSG.
2
Fotografierverbot: Liegt ein gesetzliches oder privatrechtliches Fotografierverbot von Personen innerhalb bestimmter Räume vor? Wie z.B. im Gerichtssaal (gesetzlich) und in Kirchen (hausrechtlich)?
3
Ohne Einwilligung: Greift eine der Ausnahmen des § 23 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), ist die Einwilligung zur
Veröffentlichung entbehrlich und es bedarf dann keiner Einwilligung überhaupt fotografiert zu werden.
HANDLUNGSEBENE EDITIEREN: BESCHAFFUNG, AUSWAHL, BEARBEITUNG
4
Nutzungsrechte: Lizenz für den jeweiligen Verwendungszweck des Fotos vom Urheber oder Nutzungsrechteinhaber (Agentur) durch Rechtsgeschäft erworben? Einräumung aller spezifischen Nutzungen: Medium, Umfang
und Zeitdauer? Prüfungspflicht, ob die zugesicherten Rechte durch den Bildlieferanten (z.B. Agentur) tatsächlich
rechtswirksam übertragen werden können = Prüfung der Lizenzkette.
5
Bildauswahl im Kontext der Veröffentlichung: § 22 KUG „Recht am eigenen Bild“. Erlaubt der textliche und zeitliche Zusammenhang das Personenfoto zu veröffentlichen? Bezieht sich die Einwilligung auf den konkreten Veröffentlichungszweck? Vorsicht bei der Veröffentlichung von Archivfotos, wenn der aktuelle Bezug zum Ereignis
fehlt oder ein anderer Bezug hergestellt wird. Einwilligung für die konkrete Veröffentlichung erforderlich!
Arbeitnehmerbildnisse zur Veröffentlichung durch Arbeitgeber (Pressestelle): Einwilligung nicht nach BDSG, sondern nach § 22 KUG aber in der Schriftform (Bundesarbeitsgericht).
Verletzt das Foto den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ oder ist es ehrverletzend: § 201a Strafgesetzbuch. Steht
der Verwendung des ausgewählten Bildes ein “berechtigtes Interesse” im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG des Betroffenen
entgegen? Interssenabwägung: geschützte Privat- und Intimspähre, Verfälschung der Aussage, Gefährdung des Abgebildeten durch mögliche Straftaten.
6
Bildbearbeitungen: Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen durch „Entstellung“, § 14 Urheberrechtsgesetz
(UrhG), oder nach § 23 UrhG durch Eingriffe in die Wertschöpfung verlezt? Verletzen Ausschnittvergrößerungen
das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen, die jetzt nicht mehr „unwesentliches Beiwerk“ des veränderten
Fotos sind? Dieses gilt auch für Personen, die durch Vergrößerungen in ihrer Individualität erkennbar werden. Fotomontagen dürfen nicht die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person verletzen, z.B. dadurch, dass
Zusammenhänge verändert werden. Bei „relativen Personen der Zeitgeschichte“ ist eine Einwilligung erforderlich.
HANDLUNGSEBENE PUBLIZIEREN: FREIGABE PRINT UND POSTEN
7
Namensnennung des Fotografen - Print und Internet: Erforderlich, § 13 UrhG. Außer bei ausdrücklichem Verzicht
des Urhebers. Namensnennung der Quelle (Agentur) nach AGB oder Vereinbarung.
8
Internet, soziale Netzwerke: Sorgfaltspflichten zum Schutz der abgebildeten Person und zur Wahrung der Urheberrechte des Fotografen. Besonderheit: Unkontrollierte Multiplikation durch „Verwaisung“ von Bilddaten. Metadaten vorhanden? Prüfen Sie weiter die AGB des Netzbetreibers, ob Sie Rechte mit dem Posten aufgeben oder ob
Sie Nutzungsrechte zusichern, die Sie gar nicht haben.
Nähere Information zu den Punkten unter nordbild.com/bildrechte-check/ Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt auf dem Stand 29.03.2016 zusammengestellt, dennoch übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Rechtswissenschaftliche Einordnungen und Meinungen
sind nicht in allen angeführten Punkten einheiltlich. Nordbild GmbH - Fotoschule für Journalisten - Gartenstraße 20 - 24103 Kiel - nordbild.com [email protected]