Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde Dr. Walburga Lütkehermölle, MBA Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 1 Inhaltsverzeichnis Das „perfekte“ Schulungsmaterial – aus Sicht der Behörde • • • • Definition für Schulungsmaterialien Arten von Schulungsmaterialien Regulatorische/inhaltliche Sicht Grafische/Gestalterische Sicht Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 2 Was sind Schulungsmaterialien? Schulungsmaterialien sind eine im RMP oder als Auflage der Zulassung vorgeschriebene Maßnahme zur Risikominimierung bestimmter Sicherheitsbedenken („important risks“) bei der Anwendung eines Arzneimittels, mit dem Ziel über die Produktinformation hinaus: spezifische Risiken näher zu beschreiben und bestenfalls zu vermeiden Empfehlungen zur Anwendung (z.B. Home-Infusion) zu geben Therapieüberwachung zu optimieren Hinweise zur Auswahl geeigneter Patienten zu geben (aRMM) damit idR essentiell für positives B/R und dementsprechend Bedingung für die Zulassung Grenzt sich damit von freiwilligen Schulungsmaßnahmen/-unterlagen durch pharmazeutische Unternehmer ab, die nicht der behördlichen Genehmigung unterliegen. Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 3 Vielfältige Arten von Schulungsmaterialien Informationsbroschüre für Ärzte u/o andere Angehörige der Heilberufe (Apotheker, Pflegende etc.) Informationsbroschüre für Patienten Notfallkarte für Patienten („Patient alert card“) Checklisten für Ärzte u/o Apotheker und Patienten u.a. zur Dokumentation aller zu berücksichtigender Aspekte Poster (z.B. mit Darstellung korrekte Art der Applikation bzw. Algorithmen) Elektronische Schulungsmaterialien in Form von Videos, Lernmodulen etc. Verpflichtende Teilnahme an Vor-Ort-Schulungen/Online-Seminaren, damit verschreibender Arzt das AM vom pU erhalten darf bzw. anwenden darf Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 4 Der Weg zum „perfekten“ EduMat - Regulatorisches Falls AM mit schwarzem Dreieck gekennzeichnet, dann muss auch Educational Material gekennzeichnet sein (gem. GVP X) Änderungen erfolgen je nach Art und Umfang mittels Variation bzw. als Anzeige Effektivität wird mittels PASS oder ggf. mittels Routine PV überwacht/evaluiert und im RMP beschrieben Weitere Informationen Beachtung der Bekanntmachung des BfArM zur Einreichung von beauflagtem Educational Material - speziell der dort angegebenen Timelines Beachtung der jew. aktuellen FAQs auf BfArM-Webseite Beachtung der jew. aktuellen GVP-Module XVI (RMM und Addendum I Educational Material) und XV (Safety Communication) Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 5 Der Weg zum „perfekten“ EduMat - Inhalt Vollständige Berücksichtigung aller Kernelemente (aus Annex IID bzw. Annex 10 RMP) Vorhandensein einleitender Text (gemäß Bekanntmachung), dass es sich bei dem EduMat um eine verpflichtende Auflage zur Zulassung des Arzneimittels handelt, an das sich die „Zielgruppe“ im Interesse der Patientensicherheit halten muss. Eine deutliche Abgrenzung von sonstigem Werbematerial ist geboten – Einleitende Sätze wie z.B.: „Wir freuen uns Ihnen nachfolgende Informationen zu Ihrer Behandlung zur Verfügung zu stellen“ sind zu unterlassen. Ausschluss von Inkongruenzen: Beispiel: inhaltliche Angaben der dt. Version des EduMat widersprechen engl. Mock-ups oder Widerspruch z.B. zu den Angaben der Häufigkeit von UAW in PI Nennung des Handelsnamens in der Broschüre ist auf notwendiges Minimum zu begrenzen sonst V.a. Suggestion/Beeinflussung (z.B. 234-mal/36 S. bzw. 93-mal/13 S. Benennung des Handelsnamens in Ärztebroschüre) Bei Print-Materialien sind Mock-ups, einschließlich der Angaben zur Größe und Darstellung der Art der Faltung, i.R. der Genehmigung des EduMat vorzulegen Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 6 Der Weg zum „perfekten“ EduMat - Inhalt Exemplarische Musterbeispiele im Annex 11 des RMPs sind NICHT verbindlich für das dt. EduMat EduMat muss in Deutschland in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden EduMat ist auf bestimmte Risiken beschränkt und soll PI ergänzen - sprachliche 1:1 Wiederholungen aus FI/GI sind zu vermeiden. Anwendung eines aktiven Sprachgebrauches wird empfohlen Jegliche Angaben mit werbendem Charakter und Angaben zur potenziellen Überlegenheit zu anderen Therapieoptionen sind unzulässig Firmenlogos sind zu vermeiden Wenn möglich parallele Einreichung von editierbaren Dokumenten (unter Beachtung von Reihenfolge, adäquate Schriftgröße und Lesbarkeit) und pdf-Dokument zur Ermöglichung der Bearbeitung im Änderungsmodus Win-win-Strategie Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 7 Evolution eines nicht-optimalen EduMats (1) Entsprechende Umsetzung im Mock-up geplant gewesen Eingereichte Word-Version BfArM Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8 der Fachinformation. Diese Informationsbroschüre zur Anwendung von Produkt X wurde als Teil der Zulassungsauflagen erstellt. Im Rahmen des Risikomanagement-Plans wurden über die Routinemaßnahmen hinaus, zusätzliche risikominimierende Maßnahmen mit der Zulassung des Arzneimittels beauflagt, um das Risiko des Auftretens von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu reduzieren und das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Produkt X zu erhöhen. 1 Produkt X ® Fachinformation, Stand Mai 2014. Produkt X ® (Wirkstoff) Therapiemanagement Leitfaden für Ärzte Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 8 Evolution eines nicht-optimalen EduMats (1) Deckblatt Ärztebroschüre vor und nach Kommentierung BfArM Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 9 Evolution eines nicht-optimalen EduMat (2) Deckblatt Patientenbroschüre vor und nach Kommentierung BfArM Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 10 Kommentar zu den Beispielen (1u. 2) Grafische Elemente wie z.B. Einrahmungen, Abbildungen oder Tabellen sind möglich, wenn dadurch die Strukturierung und Verständlichkeit verbessert wird Grafische Elemente sind abzulehnen, wenn sie werbende Botschaften direkt oder verschleiert beinhalten o Abbildungen die nicht im direkten Zusammenhang mit den zu minimierenden Risiken stehen: VERMEIDEN o Inhaltsbezogene bzw. -leere Bilder (z.B. fröhliche Kinder/Menschen, Sporttreibende) unzulässig o Auf Verwendung von durch Marken- oder Patentrechte geschützte Bestandteile soll gemäß GVP Module XVI verzichtet werden Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 11 Gelungenes „perfektes“ Element aus EduMat (3) Übersichtlicher Algorithmus für Überwachung zu Therapiebeginn mit einer Substanz X Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 12 Gelungenes „perfektes“ Element aus EduMat (4) Übersichtlicher Algorithmus für abzuklärende Themenkomplexe vor Therapiebeginn mit einer Substanz X Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 13 Gelungenes „perfektes“ EduMat (5) Beauflagte Kernelemente für ein neuartiges Radiodiagnostikum (PET): 1. Erstellung eines Vor-Ort-Schulungsprogramms mit Abschlussprüfung 2. Erstellung eines elektronische Schulungsprogramms ZIEL: Schulungsprogramm für Anwender hinsichtlich korrekte Anwendung, Einstellungen und Interpretation Protokollierung einer erfolgreichen Lernkontrolle am Ende jedes Moduls und am Ende der Schulung, wobei für Erfolg 14 von 15 Testbilder richtig klassifiziert werden müssen Bezug Radiodiagnostikum erst möglich, wenn erfolgreiche Schulung und Registrierung vorliegen ERGEBNIS: Elektronisches Schulungsmaterial war didaktisch und qualitativ so hochwertig, dass Verständnis und Problemfelder bei Anwendung und Bildinterpretation nachvollziehbar dargestellt wurden Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 14 Beachtenswerte Punkte für das „perfekte“ Schulungsmaterial – aus Sicht der Behörde Wo immer möglich, ist Harmonisierung über Verbände von EduMat verschiedener Hersteller mit gleichem Wirkstoff empfehlenswert Grundsätzlich Angaben zum national geplanten Verteilerkreis angeben Kommunikationsplan Angaben zur Wirksamkeit gehören nicht in EduMat, wenn nicht (sehr selten) ausdrücklich in Kernelementen vorgesehen Klare, übersichtliche Darstellung in Form von Algorithmen erleichtern Informationsfluss Keine 1:1-Übernahme der vorgegebenen Kernelemente und Textpassagen aus der PI Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 15 Einbindung unterschiedlicher Expertise in das Review – aus Sicht der Behörde Pharmakovigilanzexperten (Verantwortlichkeit QPPV) Informationsbeauftragte / Kommunikationsexperten User-Testing sehr wertvoll und wünschenswert Ziel muss sein: Größtmögliches Verständnis und Sensibilisierung für die zu minimierenden Risiken! Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 16 Fazit Kernelemente und regulatorische Vorgaben (Auflagen der Zulassung, GVPModule und nationale Festlegungen, z.B. BfArM-Bekanntmachung, FAQs) geben den Rahmen vor nationale Ergänzungen zulässig und ggf. notwendig (z.B. Diagnostik, Therapiegewohnheiten, Adressaten) Format / Design / Layout Art der Zurverfügungstellung / Distribution ABER! Möglichst harmonisiertes Material und einheitlicher Distributionsweg Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung Pharmakovigilanz Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Ansprechpartner Risikomanagement I: Dr. Walburga Lütkehermölle, MBA; [email protected] Risikomangement II: Dr. Thomas Grüger; [email protected] www.bfarm.de Tel. +49 (0)228 99 307 3216 bzw. 5944 Fax +49 (0)228 99 307 xxxx Dr. Walburga Lütkehermölle| Das „perfekte“ Schulungsmaterial – Sicht der Behörde | 26.02.2016| 18
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