Ausschreibung contra Angebote - telecom

Ausschreibungen von telecom-consult
eine Investition für die Zukunft!
Wichtige Unterschiede bei der Beschaffung von Telekommunikationstechnik .......
......über branchenübliche Angebote
.......und der Ausschreibung durch telecom-consult
Die Beratung der Anbieter ist an seinen
verfügbaren Produkten und Leistungen orientiert.
Die Beratung von telecom-consult dient
ausschließlich der optimalen Gestaltung der
Infrastruktur und der Bedarfsdeckung des Kunden.
Bei der Bedarfsermittlung der Anbieter werden
im Schwerpunkt umsatzrelevante Produkte und
Leistungen als Angebotsgrundlage aufgenommen.
Selten werden vor der Angebotserstellung alle
kundenspezifischen Aufwendungen ermittelt.
Bei der Bedarfsermittlung durch
telecom-consult werden alle für den Kunden
relevanten Aufwendungen benannt. Vor Abgabe der
Ausschreibung muss sich der Anbieter über die
Installationsbedingungen vor Ort informieren.
Die vorgelegten Angebote enthalten meistens
keine Einzelpreise. Der oft günstige Endpreis gilt
für den genannten Umfang. Für alles weitere wird
auf Listenpreise und Lieferbedingungen verwiesen.
Die Ausschreibung enthält Einzelpreise die auch für
Mehrungen und Erweiterungen gelten. Die
Bedingungen der Ausschreibung schützen die
Interessen des Kunden.
Häufig beeindruckt die optische Gestaltung der
Angebote. Eine Vergleichbarkeit der
unterschiedlichen Angebote ist kaum gegeben.
Die Ausschreibung von telecom-consult stellt eine
absolute Vergleichbarkeit der Bieter sicher.
Trotzdem werden wichtige Unterschiede im Rahmen
der Anforderung gegenübergestellt.
Das Vertragsverhältnis wird meistens auf Basis
eines Angebotes auf den Formularen des
Lieferanten dokumentiert. Die Bedingungen es
Lieferanten gelten meistens uneingeschränkt.
Das Vertragsverhältnis wird durch ein
Auftragsschreiben nach Vorschlägen von telecomconsult und auf Basis der Ausschreibung mit den
verbraucherfreundlichen Bedingungen dokumentiert.
Bei der Auftragsdurchführung werden häufig
Sachverhalte von der technischen Abteilung des
Lieferanten anders interpretiert, als der Kunde es
sich vorstellt. Sind im Angebot Inhalte unklar
definiert, entstehen hier meistens die ersten
Mehrkosten.
Die Vorgaben der Ausschreibung sind bei der
Auftragsdurchführung exakt zu erfüllen. Die
Vorgaben beinhalten genau die Leistungen, welche zur
Umsetzung der Kundenanforderung erbracht werden
müssen.
Bei der Abnahme ist wegen dem geringen
Informationsgehalt der Angebote eine
Leistungskontrolle kaum möglich. Zusatzarbeiten
durch „überraschende“ Besonderheiten im
Kundenumfeld werden zusätzlich abgerechnet.
Bei der Abnahme werden die zugesagten
Mengen, Leistungen und Eigenschaften auf Basis
der Ausschreibung geprüft. Mehr- oder
Minderlieferungen werden auf Basis der
Ausschreibung abgerechnet.
Der künftige Betrieb der Anlage kann in den
nächsten Jahren hohe Kosten verursachen.
Für Serviceleistungen, Reparaturen,
Auftragsgrundpreise, Erweiterungen, Umzüge,
Datenänderungen, Versicherungsschäden,
Updates und Upgrades werden Listenpreise
berechnet, die bei einem Vielfachen im
Verhältnis zur Erstausstattung liegen.
Für den künftigen Betrieb der Anlage hilft die
Ausschreibung die Kosten transparent und
möglichst gering zu halten.
Für Serviceleistungen, Reparaturen,
Auftragsgrundpreise, Erweiterungen, Umzüge,
Datenänderungen, Versicherungsschäden,
Updates und Upgrades werden Preise berechnet,
die nachvollziehbar sind.