Ausschreibungen von telecom-consult eine Investition für die Zukunft! Wichtige Unterschiede bei der Beschaffung von Telekommunikationstechnik ....... ......über branchenübliche Angebote .......und der Ausschreibung durch telecom-consult Die Beratung der Anbieter ist an seinen verfügbaren Produkten und Leistungen orientiert. Die Beratung von telecom-consult dient ausschließlich der optimalen Gestaltung der Infrastruktur und der Bedarfsdeckung des Kunden. Bei der Bedarfsermittlung der Anbieter werden im Schwerpunkt umsatzrelevante Produkte und Leistungen als Angebotsgrundlage aufgenommen. Selten werden vor der Angebotserstellung alle kundenspezifischen Aufwendungen ermittelt. Bei der Bedarfsermittlung durch telecom-consult werden alle für den Kunden relevanten Aufwendungen benannt. Vor Abgabe der Ausschreibung muss sich der Anbieter über die Installationsbedingungen vor Ort informieren. Die vorgelegten Angebote enthalten meistens keine Einzelpreise. Der oft günstige Endpreis gilt für den genannten Umfang. Für alles weitere wird auf Listenpreise und Lieferbedingungen verwiesen. Die Ausschreibung enthält Einzelpreise die auch für Mehrungen und Erweiterungen gelten. Die Bedingungen der Ausschreibung schützen die Interessen des Kunden. Häufig beeindruckt die optische Gestaltung der Angebote. Eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Angebote ist kaum gegeben. Die Ausschreibung von telecom-consult stellt eine absolute Vergleichbarkeit der Bieter sicher. Trotzdem werden wichtige Unterschiede im Rahmen der Anforderung gegenübergestellt. Das Vertragsverhältnis wird meistens auf Basis eines Angebotes auf den Formularen des Lieferanten dokumentiert. Die Bedingungen es Lieferanten gelten meistens uneingeschränkt. Das Vertragsverhältnis wird durch ein Auftragsschreiben nach Vorschlägen von telecomconsult und auf Basis der Ausschreibung mit den verbraucherfreundlichen Bedingungen dokumentiert. Bei der Auftragsdurchführung werden häufig Sachverhalte von der technischen Abteilung des Lieferanten anders interpretiert, als der Kunde es sich vorstellt. Sind im Angebot Inhalte unklar definiert, entstehen hier meistens die ersten Mehrkosten. Die Vorgaben der Ausschreibung sind bei der Auftragsdurchführung exakt zu erfüllen. Die Vorgaben beinhalten genau die Leistungen, welche zur Umsetzung der Kundenanforderung erbracht werden müssen. Bei der Abnahme ist wegen dem geringen Informationsgehalt der Angebote eine Leistungskontrolle kaum möglich. Zusatzarbeiten durch „überraschende“ Besonderheiten im Kundenumfeld werden zusätzlich abgerechnet. Bei der Abnahme werden die zugesagten Mengen, Leistungen und Eigenschaften auf Basis der Ausschreibung geprüft. Mehr- oder Minderlieferungen werden auf Basis der Ausschreibung abgerechnet. Der künftige Betrieb der Anlage kann in den nächsten Jahren hohe Kosten verursachen. Für Serviceleistungen, Reparaturen, Auftragsgrundpreise, Erweiterungen, Umzüge, Datenänderungen, Versicherungsschäden, Updates und Upgrades werden Listenpreise berechnet, die bei einem Vielfachen im Verhältnis zur Erstausstattung liegen. Für den künftigen Betrieb der Anlage hilft die Ausschreibung die Kosten transparent und möglichst gering zu halten. Für Serviceleistungen, Reparaturen, Auftragsgrundpreise, Erweiterungen, Umzüge, Datenänderungen, Versicherungsschäden, Updates und Upgrades werden Preise berechnet, die nachvollziehbar sind.
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