Zustandserfassung Lärm (ZEL)

Auftraggeber
Bundesamt für Strassen (ASTRA),
Filiale Winterthur
Objektbeschrieb
Kantone Thurgau und St. Gallen, Nationalstrasse N01
∙∙ N01 Kantonsgrenze ZH/TG –
Zustandserfassung Lärm (ZEL)
Anschluss St.Gallen Winkeln
∙∙ N01 Anschluss Neudorf SG –
Rheineck SG
∙∙ N01 Verzweigung Meggenhus –
Ende N01 in Frasnacht
Mit der Zustandserfassung Lärm wird festgestellt, ob der vorhandene Lärmschutz
den gesetzlichen Anforderungen genügt
oder ob weitere Massnahmen erforderlich sind. Die akustische Beurteilung erfolgt nach einem einfachen System aus
Bewertungskriterien und einer Benotung,
aus welcher der Handlungsbedarf für
weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen abgeleitet wird. Neben der Aufnahme
der akustisch relevanten Parameter und
Objekte vor Ort (Fahrbahnübergänge,
Belagszustand, bestehende Lärmschutzwände und -wälle) werden auch Lärmmessungen und Lärmberechnungen durchgeführt. Aufgrund dieser Berechnungen
werden für den Sanierungshorizont 2030
in groben Zügen Sanierungsmassnahmen
vorgeschlagen und eine Kostenschätzung
vorgenommen. Die Ergebnisse werden
auf Plänen und in einem Bericht festgehalten.
ZEL-Plan
Resultat: Vorliegen einer akustischen Globalbeurteilung als Grundlage für die Priorisierung und die schliessliche Umsetzung
der notwenigen Lärmschutzmassnahmen.
Berechnungsmodell
Planungstermine
2011 bis 2012
Planungs-/Ingenieurleistungen
∙∙ Aufnahme des IST-Zustandes durch
Begehung
∙∙ Beurteilung der bestehenden Lärmschutzmassnahmen
∙∙ Durchführung von Lärmmessungen
und Auswertung
∙∙ Erstellung CadnaA-Modell, Lärmberechnungen
∙∙ Fotodokumentation der Gebäude mit
Grenzwertüberschreitung
FahrbahnübergangLärmschutzwand
90286
∙∙ GIS-basierte Planerstellung
∙∙ Nachführung MISTRA-LBK
∙∙ Bericht mit Sanierungsvorschlag