Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
Dichtung und Realität zu Natura 2000
Im Uckermarkkurier ist vor einiger Zeit ein Interview mit dem Leiter des Biosphärenreservates
Schorfheide-Chorin erschienen. In diesem Interview stellt Dr. Martin Flade nicht nur teilweise Behauptungen auf, mit welchem er insbesondere Waldeigentümer und Bewirtschafter versucht zu diskreditieren. Vielmehr enthält das Interview einige Behauptungen zum Inhalt der nun ausliegenden
Natura 2000 Planungen, die sich bereits nach einer ersten Inaugenscheinnahme als fragwürdig darstellen.
Im Folgenden wird diese „Dichtung“ den Realitäten aus den FFH Managementplänen an einigen ausgewählten Originalzitaten aus vorerwähntem Interview gegenüber gestellt.
Dichtung: Die FFH Managementpläne … „haben keinerlei verbindliche Wirkung für die Landeigentümer und Nutzer.“
Realität: Die FFH-Managementpläne sind in der Tat kein unmittelbar gültiges Gesetz. Sie entfalten
aber sehr wohl eine verbindliche Wirkung für die Landeigentümer und Nutzer, da sie die Grundlage
für das Verwaltungshandeln im Zuge der behördlichen Bescheidung sind. Mit „Inkrafttreten“ der FFH
Managementpläne wird jeder von einer Behörden erlassene Verwaltungsakt an dieser „Fachplanung“ gemessen.
Dichtung: „ Maßnahmen … müssen wir einzeln verhandeln und entsprechende Vereinbarungen, z.B.
über den Vertragsnaturschutz, treffen.“
Realität: Dass Maßnahmen im Rahmen von FFH-Projekten auf Basis des Vertragsnaturschutzes getroffen werden sollen, ist eine immer wieder von den Verwaltung geäußerte und durchaus löbliche
Zielsetzung. Dass diese jedoch in der Praxis annähernd keine Wirkung entfaltet, ergibt sich bereits
aus dem seit Jahren abschmelzenden Landesetat für den Vertragsnaturschutz, der zwischenzeitlich
im Landeshaushalt gegen null tendiert.
Dichtung: Die These, dass die schützenswerte Natur erst durch sensible Bewirtschaftung entstanden
ist, … „ist zumindest für den Wald falsch. Die Natur kommt dort bestens ohne Bewirtschaftung aus.“
Realität: Dass die Natur bestens ohne Bewirtschaftung auskommt, ist eine evolutionswissenschaftliche Binsenweisheit. Nur findet sich im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin keine unberührte Natur, sondern die gesamte Region besteht aus einer durch den Menschen geformten Kulturlandschaft.
Das trifft auf die Wälder wie auf die Offenlandschaften zu. Wer Kultur ohne Bewirtschaftung haben
will, der will Natur ohne Menschen und sollte das dann auch sagen.
Forum Natur Brandenburg
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Dichtung: „Weiterer Unterschutzstellungen sind im Rahmen der Managementpläne nicht geplant.“
Realität: Die Aussage, dass weitere Unterschutzstellungen im Rahmen der Managementpläne nicht
geplant sind, ist nichts anderes als eine geschickte Verschleierung der Tatsachen. Tatsächlich ist die
FFH-Managementplanung bereits für sich genommen eine Unterschutzstellung durch die Hintertür.
Als Fachplanung der Umweltverwaltung entfaltet die Managementplanung als Rechtsgrundlage für
das Verwaltungshandeln rein formalrechtlich die exakt gleiche Funktion wie eine Schutzgebietsverordnung.
Dichtung: Dass Wirtschaftszweige in Gefahr gebracht werden, …“kann ich mir in keinem einzigen Fall
vorstellen.“
Realität: Allein aktuelle Geschehnisse, wie beispielsweise der Vorgang um die Verhinderungsbemühungen der Erweiterung einer Milchproduktionsanlage bei Schmargendorf zeigen, was von der Aussage „kann ich mir in keinem einzigen Fall vorstellen“ zu halten ist. Tatsächlich beinhalten die FFHManagementpläne eine Unmenge von konkreten Maßnahmen, die in den Planwerken durch die
rechtlichen Umsatzinstrumente eindeutig hinterlegt und benannt sind. Diese konkret benannten
„Verbote und Gebote“ führen in Summe zu einem klaren Rückgang der wirtschaftlichen Wertschöpfung der Region und werden sich insbesondere auf jene Wirtschaftszweige negativ auswirken, die
ihren Rohstoff aus der Primärproduktion des Biosphärenreservates ziehen. Besonders betroffen wird
davon die Holzwirtschaft sein, da die Managementplanung klar zu einem Rückgang des Holzaufkommens im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin führen wird.
Dichtung: „Freiheits- und Eigentumsrechte werden an keiner Stelle beschnitten.“
Realität: Zu der Feststellung, dass die FFH-Managementplanplanung in ihrer vorliegenden Form
keine Freiheit und Eigentumsrechte beschneidet, kann man offenbar nur bei sehr unterschiedlichen
Vorstellungen von Freiheit und Eigentum gelangen. Allein schon die Legende der Maßnahmenplanung macht mit Festlegungen wie „Sperrung von Uferbereichen für die Angelnutzung und Beseitigung von Stegen“ deutlich, dass die bislang 42 bekannten Managementpläne nichts anderes als eine
Aneinanderreihung von Maßnahmen sind, die enteignungsähnlichen Charakter entfalten.
Dichtung: „Im Landeswald ist der Totholzvorrat von 20 bis 40 m3 Standard.“
Realität: Im Landeswald gibt es keinen standardisierten Totholzvorrat. Vielmehr wird der angestrebte Totholzvorrat für den jeweiligen Bestand und seine jeweiligen Phasen differenziert festgelegt.
Die pauschale Festlegung in den Managementplänen auf 20-40 m³ führt in der konkreten Anwendung letztlich zu deutlich höheren Totholzvorräten und ist fachlich eine hanebüchene Verallgemeinerung.
Dichtung: „Ein Mangel an Kiefernholz wird es in Brandenburg auf absehbare Zeit niemals geben.“
Realität: Ein Mangel an Kiefernholz bezogen auf Brandenburg ist schon heute sicher absehbar und
wird durch die Fachwelt permanent thematisiert. Die Nutzungen der vergangenen Jahre und die sich
akkumulierenden Verjüngungsrückstände rücken den Terminus „auf absehbare Zeit“ in die unmittelbare Zukunft. Da die FFH-Managementplanung für das Biosphärenreservat annähernd vollständig auf
den Waldumbau hin zu Laubwaldgesellschaften abhebt, stellt sich vielmehr die Frage, ob für das BR
Kiefernutzung überhaupt noch gewollt ist.