c/o VCD – Wallstr. 58 – 10179 Berlin Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Angela Merkel Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin Berlin, 16. Oktober 2015 Offener Brief: Autos müssen auch in Realität sauber und sparsam sein Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, seit Jahren weisen Umwelt-, Verkehrs- und Verbraucherverbände darauf hin, dass Schadstoff- und Verbrauchswerte bei Pkw in der Realität deutlich von den offiziellen Herstellerangaben abweichen. Eine darauf bezogene behördliche Überprüfung hat in Deutschland bislang offenkundig nicht stattgefunden. Die Folgen sind eine nach wie vor hohe Schadstoffbelastung in der Luft deutscher Städte und eine in der Realität kaum stattfindende Minderung des CO2-Ausstoßes im Bereich des Straßenverkehrs. Mit den nun aufgedeckten Manipulationen von VW ist der endgültige Beweis erbracht, dass Autohersteller systematisch Umweltvorgaben umgangen und damit Verbraucher betrogen haben. Wir sehen den VW-Konzern nur als Spitze des Eisbergs. Zahlreiche Messungen bei Fahrzeugen ganz verschiedener Hersteller zeigen, dass im Realbetrieb selbst bei modernen Euro 6-Diesel-Pkw die Stickoxid-Grenzwerte um bis zu ein 15-faches überschritten werden. Auch bei Benzinfahrzeugen wurden erhebliche Abweichungen von den geltenden Grenzwerten in Tests nachgewiesen. Aus diesem Grund fordern wir Sie auf, sich für die umgehende Umsetzung folgender Maßnahmen einzusetzen: • Illegale Manipulationen sowie das Ausnutzen von Gesetzeslücken im Rahmen der Typzulassung sind umgehend zu unterbinden. Die angekündigten Nachmessungen dürfen sich nicht allein auf VW und Dieselfahrzeuge beschränken. Fahrzeuge aller Hersteller, egal ob Diesel oder Benziner, müssen im Realbetrieb nachgeprüft werden. • Bei signifikanten Abweichungen von geltenden Grenzwerten sind wirksame Sanktionen einzuleiten. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu sind durch die EU-Verordnung 715/2007 bereits gegeben. Die Bundesregierung muss die längst überfällige Umsetzung in deutsches Recht rasch einleiten und rechtswidrige Manipulationen als strafbewehrte Tat ahnden. • Die Einhaltung von Abgasvorschriften ist künftig nicht mehr durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), sondern durch eine unabhängige Behörde sicherzustellen. Bei Fahrzeugen, die nicht die entsprechenden Grenzwerte erfüllen, sind die Hersteller zur verbindlichen Nacherfüllung zu verpflichten. • Für die Durchführung einer Abgas-Feldüberwachung schlagen die Verbände das Umweltbundesamt vor. Die Mittel werden durch eine im Rahmen der Zulassung von Neufahrzeugen erhobenen Gebühr (1 € pro Zulassung) aufgebracht. • Die Daten aller Messungen sind unverzüglich nach Erhebung öffentlich zugänglich zu machen. Auf EU-Ebene Ebene werden derzeit wichtige Instrumente verhandelt, die zu einer wesentlichen Verbesserung der gegenwärtigen Praxis führen können. Dazu gehört insbesondere die Einführung von Straßentests, bei denen die realen Fahrzeugemissionen (RDE – Real Driving Emissions) gemessen werden. Die EU-Kommission Kommission hat hierzu vergangene Woche einen Vorschlag vorgelegt, der die Einführung von RDE-Messungen essungen ab spätestens 2017 vorsieht. Straßenmessungen unter realen Fahrbedingungen sind nach unserer Ansicht ein zentrales Instrument, um den tatsächlichen Schadstoffausstoß von Fahrzeugen zu kontrollieren und auffällige Abweichungen zu identifizieren, diee möglicherweise ein Indikator für illegale Abschaltvorrichtungen sind. Für die Verhandlungen in Brüssel fordern die Verbände die Bundesregierung auf: 1. Unterstützen Sie den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission EU Kommission zur Einführung von RDERDE Messungen, die sofort beginnen sollten. Allerdings muss – anders als im Vorschlag der EUEU Kommission vorgesehen – sichergestellt werden, dass die geltenden Schadstoffgrenzwerte künftig eins zu eins in der Realität eingehalten werden. 2. Auch CO2-Emissionen Emissionen werden im Rahmen der RDE-Messungen RD Messungen erfasst. Diese Ergebnisse müssen ebenfalls veröffentlicht werden und in die Bewertung im Rahmen der Zulassung eingehen. Die so ermittelten Werte sind dann zeitnah als Basis für eine transparente Verbraucherinformation und CO2-basierte Kraftfahrzeugsteuern zeugsteuern zu nutzen. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, jetzt jetzt besteht die Chance, mit den richtigen Weichenstellungen dafür zu sorgen, dass Autos künftig auch in der Realität das halten, was per Gesetz zum Schutz des Klimas und der menschlichen Gesundheit Gesundhe vorgegeben wurde.. Es ist in Ihrer Verantwortung, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger jeder Verschiebung und Aufweichung der Verfahren entgegenzuwirken. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Leif Miller Antje von Broock Brigitte igitte Beherens Bundesgeschäftsführer NABU Stv. Bundesgeschäftsführerin BUND Geschäftsführerin Geschäftsführer Greenpeace Deutschland Jürgen Resch Michael Ziesak Bundesgeschäftsführer DUH Bundesvorsitzender VCD
© Copyright 2024 ExpyDoc