Sonderpublicandum Beerdigungsordnung

PUBLICANDUM
St. Pankratius Buldern
St. Georg Hiddingsel
20. September 2015
Du kannst nicht tiefer fallen
als nur in Gottes Hand,
die er zum Heil uns allen
barmherzig ausgespannt.
Sonderpublicandum / Beerdigung in St. Georg
Wir sind von Gott umgeben,
auch hier in Raum und
Zeit,
und werden sein und leben,
in Gott in Ewigkeit.
Arno Pötzsch
Des Menschen Tage sind wie Gras,
er blüht wie die Blume des Feldes.
Fährt der Wind darüber, ist sie dahin;
der Ort, wo sie stand, weiß von ihr nichts mehr.
Doch die Huld des Herrn währt immer und ewig....
Psalm 103,15-17
Neuordnung der Beerdigung in St. Georg
Die Feier der Beerdigung ist für uns Christen keine private
Angelegenheit einer Familie.
Die ganze Gemeinde nimmt Anteil am Tod eines Gemeindemitgliedes.
Darum wird die Kirchenglocke geläutet und im Gemeindegottesdienst des Verstorbenen gedacht.
Der Altar der Kirche ist der Mittelpunkt der Gemeinde. Um
den Altar versammelt sich immer wieder die Gemeinde, um
das zu feiern, was ihre Hoffnung ist: Christus ist auferstanden. Als guter Hirt führt er uns durch diese Zeit bis zum ewigen Vaterhaus.
Zum Gottesdienst versammeln wir uns in der Kirche. Sie ist
ein Bild für das ewige Vaterhaus.
Äußerlich hat der Kirchbau etwas von einer befestigten Stadt.
Eine Kirche ist darum auch ein Bild für das Himmlische Jerusalem. Über dem Hauptportal der Kirche steht deshalb in
den Glasfenstern das lateinische Wort „Porta Coeli“, d.h.
Himmelspforte.
Ist jemand aus unserer Gemeinde verstorben, soll er noch
einmal vor dem Altar aufgebahrt werden, denn durch die Taufe war er mit Christus verbunden.
Als Gemeinde erbitten wir zusammen mit den Familienangehörigen, dass das himmlische Jerusalem sein Zuhause werden
möge.
Aus diesen Gedanken ergibt sich nun folgende Neuordnung,
die im Pfarreirat und mit Kirchenvorstandsmitgliedern besprochen wurde:
Bei der Beerdigung eines Gemeindemitgliedes wird der Sarg
in der Kirche vor dem Altar aufgebahrt.
Zuerst wird die Hl. Messe oder ein Wortgottesdienst gefeiert.
Im Anschluss erfolgt die Erinnerung an die Taufe des verstorbenen Gemeindemitgliedes, indem der Sarg mit Weihwasser
besprengt wird.
Die Inzens mit Weihrauch und Gebete schließen sich an.
Während eines Gesanges der versammelten Gemeinde wird
der Sarg aus der linken Seitentür hinausgeführt.
Nach dem Gesang geht die Trauergemeinde mit dem Priester
und den Messdienern aus den rechten Seitentüren
(Pfarrheimseite) hinaus.
An der Chorseite der Kirche kommen Trauergemeinde und
das Fahrzeug des Bestatters zusammen und formieren sich zu
einem Trauerzug.
Der Weg führt über die Hauptstraße zum Friedhof. (Über einen Alternativweg über die Straße Am Wido wird nachgedacht, weil die Hauptstraße zum Teil stark befahren ist und
parkende Autos die Fahrbahn verengen.)
Diese Regelung gilt auch dann, wenn in der Kirche keine Hl.
Messe, sondern ein Wortgottesdienst gefeiert wird.
„Herr, gib unseren Verstorbenen die ewige Ruhe.
Und das ewige Licht leuchte ihnen.
Lass sie ruhen in Frieden. Amen.“