Ammon – Ihr starker Partner als Komplett

Ammon – Ihr starker Partner
als Komplett-Dienstleister.
Zeitungsartikel
Nürnberger Zeitung, Freitag, 20.11.2015
Reden wir miteinander –
handeln wir gemeinsam.
Ammon Beschläge-Handels GmbH • Geisseestraße 21 • 90439 Nürnberg • Tel. 0911 / 9610-0 • www.ammon.de
Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ausgabe 7 vom 01.09.14. Die AGBs sind allgemein zugänglich auf www.ammon.de einzusehen.
Ammon – Ihr starker Partner
als Komplett-Dienstleister.
Förderung zur Einbruchhemmung
Der Fachverband Fenster und Fassade (VFF) informiert
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für Einzelmaßnahmen
zum Einbruchschutz insgesamt 30 Mio. Euro bis 2017 zur Verfügung, d. h. jährlich 10 Mio. Euro.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden beispielsweise ab sofort eigenständig gefördert:
der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, einbruchhemmende Rollläden. Darüber hinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur
Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei
kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen:
• Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und
Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen
in Wohnungseigentümergemeinschaften
• Mieterinnen und Mieter
Was wird gefördert?
• Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren,
z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser,
Gegensprechanlagen
• Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe
(Hinweis: Der Einbau von neuen einbruchsicheren Fenstern, Balkon- und Terrassentüren
wird im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) gefördert)
• Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
• Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren,
intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht
• Baugebundene Assistenzsysteme
z. B. Bild-, Gegensprechanlagen, baugebundene
Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder
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Förderung zur Einbruchhemmung
Der Fachverband Fenster und Fassade (VFF) informiert
VFF Ergänzung zum besseren Verständnis:
• Neue Fenster mit RC2 werden aktuell nur in der Modernisierung über die Programme
zur Energieeffizienz mitgefördert. Allerdings gelten dafür die entsprechenden UW-Werte
(z.B. 0,95).
Auf Einspruch des VFF wird ab 01.04.2016 das KfW Programm für einbruchhemmende
Fenster als Einzelmaßnahme in der Anforderung an den UW-Wert auf 1,1 abgesenkt und
damit auch in diesem Programm gefördert.
• Für den Neubau ist das Programm nicht vorgesehen.
Hier können aber auch einbruchhemmende Ausstattungen einfach mitgefördert werden.
Vorrang hat in diesen Programmen allerdings die Anforderung an die Energieeffizienz.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich
bei 10 % der Investitionssumme.
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der
Investitionskosten Zuschüsse von min. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Die Investitionskosten
müssen daher bei einer Förderung von 10 % mindestens 2.000 Euro betragen. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst.
Wer seine Wohneinheit auch altersgerecht umbauen möchte, kann einen Zuschuss je nach Höhe
der Investitionskosten von min. 200 Euro bis max. 6.250 Euro (für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“) beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen
Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und
Wohnungstüren.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks.
Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung
kombiniert werden, z. B. bei einem notwendigen Austausch der Fenster.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden.
Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und
Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen gefördert.
Wie genau müssen die Kostenschätzungen sein?
Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis
eines eingeholten Angebots zu beantragen. Das Angebot sollte unter Berücksichtigung
eventueller Kostensteigerungen erstellt werden. Mögliche Kosten für die Erstellung
eines Angebots können nicht übernommen werden.
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