Ammon – Ihr starker Partner als Komplett-Dienstleister. Zeitungsartikel Nürnberger Zeitung, Freitag, 20.11.2015 Reden wir miteinander – handeln wir gemeinsam. Ammon Beschläge-Handels GmbH • Geisseestraße 21 • 90439 Nürnberg • Tel. 0911 / 9610-0 • www.ammon.de Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ausgabe 7 vom 01.09.14. Die AGBs sind allgemein zugänglich auf www.ammon.de einzusehen. Ammon – Ihr starker Partner als Komplett-Dienstleister. Förderung zur Einbruchhemmung Der Fachverband Fenster und Fassade (VFF) informiert Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz insgesamt 30 Mio. Euro bis 2017 zur Verfügung, d. h. jährlich 10 Mio. Euro. Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden beispielsweise ab sofort eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, einbruchhemmende Rollläden. Darüber hinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei kombinierbar. Wer wird gefördert? Gefördert werden natürliche Personen: • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften • Mieterinnen und Mieter Was wird gefördert? • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe (Hinweis: Der Einbau von neuen einbruchsicheren Fenstern, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) gefördert) • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht • Baugebundene Assistenzsysteme z. B. Bild-, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder Reden wir miteinander – handeln wir gemeinsam. Ammon Beschläge-Handels GmbH • Geisseestraße 21 • 90439 Nürnberg • Tel. 0911 / 9610-0 • www.ammon.de Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ausgabe 7 vom 01.09.14. Die AGBs sind allgemein zugänglich auf www.ammon.de einzusehen. Ammon – Ihr starker Partner als Komplett-Dienstleister. Förderung zur Einbruchhemmung Der Fachverband Fenster und Fassade (VFF) informiert VFF Ergänzung zum besseren Verständnis: • Neue Fenster mit RC2 werden aktuell nur in der Modernisierung über die Programme zur Energieeffizienz mitgefördert. Allerdings gelten dafür die entsprechenden UW-Werte (z.B. 0,95). Auf Einspruch des VFF wird ab 01.04.2016 das KfW Programm für einbruchhemmende Fenster als Einzelmaßnahme in der Anforderung an den UW-Wert auf 1,1 abgesenkt und damit auch in diesem Programm gefördert. • Für den Neubau ist das Programm nicht vorgesehen. Hier können aber auch einbruchhemmende Ausstattungen einfach mitgefördert werden. Vorrang hat in diesen Programmen allerdings die Anforderung an die Energieeffizienz. Wie und in welchem Umfang wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von min. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von 10 % mindestens 2.000 Euro betragen. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst. Wer seine Wohneinheit auch altersgerecht umbauen möchte, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von min. 200 Euro bis max. 6.250 Euro (für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“) beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem notwendigen Austausch der Fenster. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen gefördert. Wie genau müssen die Kostenschätzungen sein? Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen. Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen erstellt werden. Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden. Reden wir miteinander – handeln wir gemeinsam. Ammon Beschläge-Handels GmbH • Geisseestraße 21 • 90439 Nürnberg • Tel. 0911 / 9610-0 • www.ammon.de Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ausgabe 7 vom 01.09.14. Die AGBs sind allgemein zugänglich auf www.ammon.de einzusehen.
© Copyright 2024 ExpyDoc