Institut Sekundarstufe I Fabrikstrasse 8, CH-3012 Bern T +41 31 309 24 21, [email protected], www.phbern.ch „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ (P3) Das Wichtigste auf einen Blick für Lehrpersonen und Schulleitungen 1 Hinweise für Lehrpersonen Die Dauer des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ Das auffälligste Merkmal des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ ist sicherlich die Dauer von einem ganzen Semester. Damit wird ein langjähriger Wunsch von verschiedenen Gruppierungen und Personen eingelöst, die sich mit der Grundausbildung von Lehrerinnen und Lehrern befassen: Politikerinnen und Politiker, Lehrpersonen und Schulleitungen, Dozentinnen und Dozenten der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsstätten und Studierende. Was bedeutet das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ für die Praxislehrkräfte bezüglich zeitlicher Beanspruchung? Die Praxislehrkräfte entscheiden, ob sie eine Studentin bzw. einen Studenten oder zwei Studierende während eines Quartals oder während eines Semesters betreuen. Die Betreuungsarbeit kann auf mehrere Lehrkräfte aufgeteilt werden. Neue Ausbildungsformen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Praxislehrkräften und Studierenden Die lange Dauer des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ eröffnet den Praktikumsschulen und den Praxislehrkräften lehrreiche Ausbildungsformen für die Studierenden und attraktive Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Praxislehrkräften und Studierenden. Beispiele: • Teamteaching von Praxislehrkraft und Studierenden • Halbklassenunterricht • Aufteilung der Klasse in Gruppen (Studierende arbeiten über längere Zeit mit einzelnen Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen, während die Praxislehrkraft die Klasse führt – und umgekehrt) • Kürzere oder längere Stellvertretungseinsätze in der Praktikumsschule Wie wird im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ gearbeitet? Im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ arbeiten die Studierenden in drei Phasen: • „Klassische“ Praktikumssituation • Coaching-Phase • Selbstständiges Unterrichten, in der Regel ohne Beisein der Praxislehrkraft Der Entscheid über die Dauer und Abfolge der einzelnen Phasen liegt bei den Praxislehrkräften. Zusammenarbeit der Praxislehrkräfte mit dem Institut Es gibt vielfältige Zusammenarbeitsformen. Zwei Beispiele: • Die Studierenden treffen sich während des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ an Mittwochnachmittagen zu Austausch- und Beratungstreffen am Institut. Die Praxislehrkräfte sind zu diesen Veranstaltungen eingeladen. • Das Instituts Sekundarstufe I bietet während der Phase des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ Weiterbildungsveranstaltungen für die Praxislehrkräfte an. Entschädigung für die Praxislehrkräfte Siehe „Übersicht Praktika am Institut Sekundarstufe I“ www.phbern.ch/is1/bpa Nächste Durchführung Das nächste „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ wird im Frühjahrssemester 2017 durchgeführt. 1/2 Informationsveranstaltungen Das Institut Sekundarstufe I der PHBern bietet interessierten Lehrpersonen mehrere Informationsveranstaltungen zum P3 an: Mittwoch, 22. Juni 2016, 16.30 – 18.00 Uhr Mittwoch, 10. August 2016, 16.30 – 18.00 Uhr Mittwoch, 14. September 2016, 16.30 – 18.00 Uhr Mittwoch, 26. Oktober 2016, 16.30 – 18.00 Uhr Ort der Informationsveranstaltung: PHBern, Fabrikstrasse 6 oder 8; 3012 Bern. Damit wir passende Räume reservieren können, bitten wir um eine Anmeldung an [email protected] bis spätestens 10 Tage vor der Informationsveranstaltung mit folgenden Angaben: Name und Vorname; Mailadresse; Termin der Informationsveranstaltung. Die Raumnummer wird den Angemeldeten einige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugestellt. Anmeldung von Praktikumsplätzen für das Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ Die Unterlagen für die Anmeldung von Praktikumsplätzen im Studienjahr 2016/17 werden anfangs August publiziert. Wegleitung zum „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ https://www.phbern.ch/schule-und-weiterbildung/praxislehrpersonen/sekundarstufe-i/wegleitungenpraktika.html 2 Hinweise für Schulleitungen Zuteilung eines Praktikumsplatzes an der Schule Die Schulleitungen entscheiden grundsätzlich, welche Rolle sie bei der Besetzung der Praktikumsplätze spielen wollen. Sie können die Verantwortung für die Übernahme der Praktikantinnen und Praktikanten • vollumfänglich an die Praxislehrkräfte delegieren • in Partnerschulen an die Koordinationspersonen delegieren • selber übernehmen und das Verfahren für die Platzierung der Studierenden an ihrer Schule festlegen (z. B.: Die Studierenden müssen sich vor Praktikumsbeginn bei den Schulleitungen vorstellen) Stellvertretungseinsätze von Studierenden in der Praktikumsschule Die Schulleitungen können Studierende im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ für kurzfristige Stellvertretungseinsätze an ihren Schulen nach den geltenden Bedingungen anstellen. Im Kanton Bern: Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV). Die Einsätze werden den Studierenden – im Sinn und nach Vorgaben der berufsbegleitenden Projekte – an den Gesamtaufwand für das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ angerechnet. Diese Stellvertretungseinsätze sind nur dann möglich, wenn die Praxislehrkräfte der Studierenden vor Praktikumsbeginn ihre Einwilligung für allfällige Stellvertretungseinsätze ihrer zugeteilten Studierenden gegeben haben. Damit soll die Planbarkeit des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ für die Praxislehrkräfte abgesichert werden. 3 Kontakt Peter Schär Bereichsleiter Berufspraktische Ausbildung PHBern Institut Sekundarstufe I Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern T +41 31 309 24 21 [email protected] Bern, im März 2016 2/2
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