„Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ (P3) Das Wichtigste auf einen

Institut Sekundarstufe I
Fabrikstrasse 8, CH-3012 Bern
T +41 31 309 24 21, [email protected], www.phbern.ch
„Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ (P3)
Das Wichtigste auf einen Blick für Lehrpersonen und Schulleitungen
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Hinweise für Lehrpersonen
Die Dauer des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“
Das auffälligste Merkmal des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ ist sicherlich die Dauer von einem
ganzen Semester. Damit wird ein langjähriger Wunsch von verschiedenen Gruppierungen und
Personen eingelöst, die sich mit der Grundausbildung von Lehrerinnen und Lehrern befassen:
Politikerinnen und Politiker, Lehrpersonen und Schulleitungen, Dozentinnen und Dozenten der
Lehrerinnen- und Lehrerbildungsstätten und Studierende.
Was bedeutet das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ für die Praxislehrkräfte bezüglich
zeitlicher Beanspruchung?
Die Praxislehrkräfte entscheiden, ob sie eine Studentin bzw. einen Studenten oder zwei Studierende
während eines Quartals oder während eines Semesters betreuen. Die Betreuungsarbeit kann auf
mehrere Lehrkräfte aufgeteilt werden.
Neue Ausbildungsformen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen
Praxislehrkräften und Studierenden
Die lange Dauer des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ eröffnet den Praktikumsschulen und den
Praxislehrkräften lehrreiche Ausbildungsformen für die Studierenden und attraktive
Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Praxislehrkräften und Studierenden. Beispiele:
• Teamteaching von Praxislehrkraft und Studierenden
• Halbklassenunterricht
• Aufteilung der Klasse in Gruppen (Studierende arbeiten über längere Zeit mit einzelnen
Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen, während die Praxislehrkraft die Klasse führt – und
umgekehrt)
• Kürzere oder längere Stellvertretungseinsätze in der Praktikumsschule
Wie wird im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ gearbeitet?
Im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ arbeiten die Studierenden in drei Phasen:
• „Klassische“ Praktikumssituation
• Coaching-Phase
• Selbstständiges Unterrichten, in der Regel ohne Beisein der Praxislehrkraft
Der Entscheid über die Dauer und Abfolge der einzelnen Phasen liegt bei den Praxislehrkräften.
Zusammenarbeit der Praxislehrkräfte mit dem Institut
Es gibt vielfältige Zusammenarbeitsformen. Zwei Beispiele:
• Die Studierenden treffen sich während des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ an
Mittwochnachmittagen zu Austausch- und Beratungstreffen am Institut. Die Praxislehrkräfte sind
zu diesen Veranstaltungen eingeladen.
• Das Instituts Sekundarstufe I bietet während der Phase des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“
Weiterbildungsveranstaltungen für die Praxislehrkräfte an.
Entschädigung für die Praxislehrkräfte
Siehe „Übersicht Praktika am Institut Sekundarstufe I“
www.phbern.ch/is1/bpa
Nächste Durchführung
Das nächste „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ wird im Frühjahrssemester 2017 durchgeführt.
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Informationsveranstaltungen
Das Institut Sekundarstufe I der PHBern bietet interessierten Lehrpersonen mehrere
Informationsveranstaltungen zum P3 an:
Mittwoch, 22. Juni 2016, 16.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 10. August 2016, 16.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 14. September 2016, 16.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 26. Oktober 2016, 16.30 – 18.00 Uhr
Ort der Informationsveranstaltung: PHBern, Fabrikstrasse 6 oder 8; 3012 Bern.
Damit wir passende Räume reservieren können, bitten wir um eine Anmeldung an [email protected]
bis spätestens 10 Tage vor der Informationsveranstaltung mit folgenden Angaben:
Name und Vorname; Mailadresse; Termin der Informationsveranstaltung.
Die Raumnummer wird den Angemeldeten einige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugestellt.
Anmeldung von Praktikumsplätzen für das Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“
Die Unterlagen für die Anmeldung von Praktikumsplätzen im Studienjahr 2016/17 werden anfangs
August publiziert.
Wegleitung zum „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“
https://www.phbern.ch/schule-und-weiterbildung/praxislehrpersonen/sekundarstufe-i/wegleitungenpraktika.html
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Hinweise für Schulleitungen
Zuteilung eines Praktikumsplatzes an der Schule
Die Schulleitungen entscheiden grundsätzlich, welche Rolle sie bei der Besetzung der
Praktikumsplätze spielen wollen. Sie können die Verantwortung für die Übernahme der
Praktikantinnen und Praktikanten
• vollumfänglich an die Praxislehrkräfte delegieren
• in Partnerschulen an die Koordinationspersonen delegieren
• selber übernehmen und das Verfahren für die Platzierung der Studierenden an ihrer Schule
festlegen (z. B.: Die Studierenden müssen sich vor Praktikumsbeginn bei den Schulleitungen
vorstellen)
Stellvertretungseinsätze von Studierenden in der Praktikumsschule
Die Schulleitungen können Studierende im „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ für kurzfristige
Stellvertretungseinsätze an ihren Schulen nach den geltenden Bedingungen anstellen. Im Kanton
Bern: Direktionsverordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV).
Die Einsätze werden den Studierenden – im Sinn und nach Vorgaben der berufsbegleitenden
Projekte – an den Gesamtaufwand für das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ angerechnet.
Diese Stellvertretungseinsätze sind nur dann möglich, wenn die Praxislehrkräfte der Studierenden vor
Praktikumsbeginn ihre Einwilligung für allfällige Stellvertretungseinsätze ihrer zugeteilten Studierenden
gegeben haben. Damit soll die Planbarkeit des „Praktikums 3 (Semesterpraktikum)“ für die
Praxislehrkräfte abgesichert werden.
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Kontakt
Peter Schär
Bereichsleiter Berufspraktische Ausbildung
PHBern
Institut Sekundarstufe I
Fabrikstrasse 8
CH-3012 Bern
T +41 31 309 24 21
[email protected]
Bern, im März 2016
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