Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 in der Philharmonie Essen 26./27. Januar 2016 Anmeldung für Aussteller_Energieforum West 2016 Seite 1 von 3 Energieforum West 2016 Die Idee aus 2015 weiterentwickelt In NRW, dem industriellen Kernland der Bundesrepublik, mit einem historisch gewachsenen Schwerpunkt im Energiesektor, spielen Energieproduktion und Energieeffizienz eine besondere Rolle. An den unterschiedlichsten Stellen und in den verschiedensten Branchen wird mit großem Einsatz an neuen Konzepten für die Energieversorgung und Senkung des Energiebedarfs gearbeitet. Denn in NRW können überregionale und dezentrale Konzepte in besonderer Weise verbunden und zukunftsweisend weiterentwickelt werden. Hier können technologische Lösungen, Geschäftsmodelle und Aspekte der beruflichen Bildung miteinander verbunden werden, können integrierte Ansätze über Branchengrenzen hinweg entwickelt werden. In NRW fehlte es bisher an einem zentralen branchenübergreifenden Forum, auf dem sich unterschiedliche Akteure über Fragen von Energieeffizienz und Klimaschutz austauschen, um gemeinsam Produkt- und Prozessinnovationen sowie zukunftsweisende Geschäftsmodelle anzustoßen. Dieses Forum wurde 2015 geschaffen und soll nun jährlich wichtige branchenverbindende Impulse bieten. Mit 2.167 Veranstaltungsanmeldungen, 18 Tagungen und 60 Experten war der Startschuss zum Energieforum West im Januar 2015 ein voller Erfolg. Da der konzeptionelle Ansatz am Standort Essen noch ein großes Entwicklungspotential bietet, wurde das Modell Energieforum West aufgrund der Erfahrungen aus 2015 weiterentwickelt. Dieses Konzept bietet einen konzeptionellen Gesamtrahmen, unter dem bundesweite Akteure „autonom“ und eigenverantwortlich aktiv werden. Für NRW wird das Modell in 2016 folgendermaßen konkretisiert: Der Veranstaltungsort Philharmonie Essen wird beibehalten. Der Termin soll jährlich wiederkehrend Ende Januar stattfinden. Termin: 26.-27. Januar 2016 Ort: in der Philharmonie Essen Hauptveranstalter: Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Kooperationspartner: Energie- und Umwelt- Managementberatung Pöschk, Berlin EnergieAgentur. NRW (in Ansprache) Premiumpartner (in Ansprache): Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Zusage Minister Groschek) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Anfrage Minister Remmel) Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NordrheinWestfalen (Anfrage Minister Duin) KlimaExpo.NRW Anmeldung für Aussteller_Energieforum West 2016 Seite 2 Deutscher Städtetag/ Städtetag NRW Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V. Weitere Veranstalter (in Ansprache): AGFW – Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. Bau-/Architektenkammer Nordrhein Westfalen e. V. Baugewerbliche Verbände NRW BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Deutscher Verband Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Deutscher Mieterbund Nordrhein Westfalen e. V. Energieagentur NRW GDI- Verband der Dämmstoffindustrie internationales Geothermiezentrum Bochum InWIS GmbH/ ebz business school InnovationCity Ruhr Klimaexpo.NRW Verbraucherzentrale NRW Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Verband kommunaler Unternehmen e.V. Westdeutscher Handwerkskammertag 2016 neu (in Ansprache): Dachverband deutscher Immobilienverwalter DBS Ingenieure GmbH Verein Deutscher Ingenieure e.V. Niederländischer Verband der Wohnungsunternehmen Kälteeffizienznetzwerk NRW Sponsoren RWE Techem NRW Bank Wissenschaftliche Begleitung: EBZ Business School - University of Applied Sciences Rahmenkonzept: Ca. 16-20 qualitative Halbtagesveranstaltungen (Kongresse, Workshops, Podiumsdiskussionen) unterschiedlicher Akteure zu verschiedenen Energie- und Klimaschutzthemen. NEU: Dazu 2 thematisch verbindende Plenumsveranstaltungen, sowie 2 Keynote Speaker– diese werden durch das EBZ konzipiert. Anmeldung für Aussteller_Energieforum West 2016 Seite 3 Zielgruppen sind Entscheider aus den Branchen: Landes- und Kommunalpolitiker Wohnungswirtschaft / Immobilienwirtschaft Öffentliche Verwaltungen Energiewirtschaft Planer / Architekten Politische Verbände Wissenschaft Handwerk Dabei werden folgende inhaltliche Rahmenziele verfolgt: Kommunikation und Diskussion aktueller politischer Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz Förderung des branchenübergreifenden Austauschs über Praxiserfahrungen, Produkt- und Prozessinnovationen sowie Geschäftsmodelle Kommunikation innovativer Energiedienstleistungsansätze Diskussion der Kosteneffizienz energetischer Modernisierungsmaßnahmen Gemeinsame Ansätze und Zielsetzungen, Schaffung von Arbeitskreisen und Kooperationen, mögliche Ausarbeitung von Forschungsprojekten - jährlicher Rückblick, Feedback, Ausblick Begleitende Fachmesse: Hier präsentieren sich innovative Dienstleister, Hersteller und Versorger mit ausgewählten Produkten und Dienstleistungen rund um das Thema Energieeffizienz Presseforen und Medienpartnerschaften: Die Veranstaltung wird im Vorfeld, währenddessen und im Nachgang mit einer intensiven Medienarbeit begleitet. Es wird angestrebt, die zentrale Energie- und Klimaschutzveranstaltung in NRW dauerhaft zu etablieren. Dabei sind Bezüge zur Landespolitik wesentlicher Bestandteil. Für 2016 werden ca. 16-20 Veranstaltungen mit ca. 2.000- 5.000 Veranstaltungsanmeldungen geplant. Die Finanzierung wird aufgrund der Erfahrung von 2015 ausgebaut und speist sich aus Förder- und Sponsorenbeiträgen (Details im Sponsoringangebot.), Ausstellergebühren der Begleitausstellung (Details im Ausstellerpaket) Handlingpauschalen der einzelnen Veranstalter („Orgafee“ von 1.000 € zzgl. MwSt. – Details in der Leistungsvereinbarung) Es wird angestrebt, die Veranstaltung für die Teilnehmer kostenneutral anzubieten. Anmeldung für Aussteller_Energieforum West 2016 Seite 4 Ansprechpartner: EBZ - Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Springorumallee 20, D-44795 Bochum Organisation und Mitveranstalter Anna Griep [email protected] Fon +49 234 9447-528 Mobil +49 162 2035804 Fax +49 234 9447-599 Sponsoren und Aussteller Tobias Innig [email protected] Fon +49 234 9447-631 Mobil +49 015146728804 Fax +49 234 9447-555 Anmeldung für Aussteller_Energieforum West 2016 Seite 5 Anmeldung für Aussteller Energieforum West 26./27. Januar 2016 Philharmonie Essen Bitte zurücksenden an Europäisches Bildungszentrum am xxx in xxx der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft -gemeinnützige Stiftungz. Hd. Tobias Innig Springorumallee 20 D-44795 Bochum Fax +49 (0) 234 9447-555 Email [email protected] Wir buchen nachfolgende Leistung. Die Buchung ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande. ____________________________________________________________________________________________________________ 1. Ausstelleradresse Rechnungsanschrift (falls abweichend) Firmenname ……………………………………………………………….. ……………………………………………………………….. Abteilung ……………………………………………………………….. ……………………………………………………………….. Strasse/Postfach ……………………………………………………………..… ……………………………………………………………….. PLZ/Ort ………………………………………………………………. ……………………………………………………………….. Telefon ………………………………………………………………. ……………………………………………………………….. Fax ………………………………………………………………. ……………………………………………………………….. E-Mail ………………………………………………………………. ……………………………………………………………….. Homepage ………………………………………………………………. ……………………………………………………………….. Geschäftsführer Tel.: Fax: ……………………………………..................................................................... …………………………….. ………………………… E-Mail: ……………………………………………………………….. Ansprechpartner Ausstellung Tel.: Fax: ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………….. E-Mail: ……………………………………………………………….. 6 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 2. Standfläche Wir beabsichtigen, einen Stand mit folgenden Maßen (Höhe/Breite/Tiefe) aufzustellen (erforderliche Angabe!): ___________________________ I. Ausstellerfläche im Forum (Stände 7-10 und 12) □ Stand bis 2 x 2 m für 1.950,00 € zzgl. USt. (Aussteller aus 2015 erhalten bei Buchung gleicher Fläche einen Rabatt von 250,00 €) II. Ausstellerfläche im Forum (Stände 11 und 13-34) □ Stand bis 2 x 3 m für 3.500,00 € zzgl. USt. (Aussteller aus 2015 erhalten bei Buchung gleicher Fläche einen Rabatt von 500,00 €) III. Ausstellerfläche im Forum (Stände 11 und 13-34) □ Stand bis 2 x 6 m für 5.000 € zzgl. USt. Gerne können Sie einen Wunsch angeben: ….. Nach Abschluss der Anmeldefrist wird Ihnen, unter Berücksichtigung Ihres Wunsches, ein Stand zugewiesen. Haben Sie in 2015 auf dem Energieforum einen Stand gebucht? □ Ja □ Nein Eingeschlossene Leistungen: Ausstellerfläche Darstellung des Firmenlogos auf der Homepage und Printprodukten i. Z. m. der Veranstaltung (Voraussetzung: rechtzeitige Lieferung – beachten Sie Punkt 4) Logo auf Sponsorenwand, im Folder und auf der Homepage www.energieforum-west.de Freier Eintritt für das Standpersonal (max. 2 Personen bei Ausstellerfläche I, 3 Personen bei Ausstellerfläche II und 5 Personen bei Ausstellerfläche III) a beiden Veranstaltungstagen (Mitteilung der Namen des Standpersonals 4 Wochen vor Beginn) Bitte beachten Sie: Jede weitere Person hat eine zusätzliche Teilnahmegebühr zu entrichten (3. und 4. Person zahlen 200 € je Karte, ab der 5. Person fallen Kosten in Höhe von 400 € je Karte an) ____________________________________________________________________________________________________________ 3. Ausstattungswünsche (Aufstellung nur innerhalb der Standfläche) Banketttische (1,40 m x 0,80 m) und Stühle: im Durchschnitt 50,00 € zzgl. USt. Anzahl: …………Tisch(e) Set (1 Stehtisch, 2 Barhocker): pauschal 50,00 € zzgl. USt Stromversorgung (1 Anschluss 230 V; 50,00 €) □ Ja (Verlängerungen und Mehrfachstecker müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden.) □ Nein W-Lan Internetzugang vor Ort (bis 512 Kb/s, pauschal 10,00 €). □ Ja □ Nein ………... Stühle Anzahl: ……………………..Set(s) ____________________________________________________________________________________________________________ 7 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 4. Darstellung Werbeträger Für Ihre Darstellung auf Werbeträgern benötigen wir folgende Daten: o Logo, digital als jpg -, oder tif - Datei, farbig, Auflösung mind. 600 dpi (druckfähig!) o Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte in max. 2 - 3 Sätzen: ………………………………………………..…………………………………………………………………………………… ………………………………………………………….………………………………………………………………………… ………………………………………………..…………………………………………………………………………………… Bitte senden Sie die Daten bis spätestens 04.01.2016 an: [email protected] . Wenn die Daten nicht in dem erforderlichen Format fristgerecht bei uns eingehen, ist eine Aufnahme auf die Werbeträger nicht mehr sichergestellt. ____________________________________________________________________________________________________________ Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. USt. (z.Zt. 19%). Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir zur Kenntnis genommen und erkennen diese an. Ort und Datum ……………………….………….… Unterschrift und Stempel ………………………………………….… 8 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 Impressionen Sie finden weitere Impressionen zum Energieforum West aus 2015 auf www.energieforum-west.de Dort ist ein Video zu finden und weitere Informationen. In 2016 werden wir mit vielen weiteren Partnern Parallelveranstaltungen durchführen. Seien Sie gespannt. 9 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 10 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 Lageplan der Philharmonie - auch als zusätzlicher Anhang zu finden, damit Sie die Details besser zoomen können. Aktuell wird der Lageplan überarbeitet und steht bis Mitte Oktober in neuer Version (technischer Zeichner) zur Verfügung. 11 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller 1. Vertragsschluss Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung der Buchung erfolgt in der Regel schriftlich. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, können einzelne Aussteller von der Teilnahme ausgeschlossen oder die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränkt werden, soweit dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter. 2. Messepaket Die Buchung des Messepaketes beinhaltet Leistungen, die im Angebot aufgeführt sind. Standequipment, Mobiliar und Stromanschluss können über das Angebot mit gebucht werden und sind nicht Bestandteil des Vertrages. 3. Standzuteilung und -gestaltung Der Veranstalter teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Platzwünsche können nur im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Platzzuteilung nicht maßgeblich. Der Standplan dient zur groben Planung der Veranstaltung. Wegen der fortlaufenden Vergabe von Plätzen behält sich der Veranstalter das Recht vor, erforderlichenfalls Form und Lage des zugeteilten Platzes oder die Lage der übrigen Stände bis zum Messebeginn zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme wird der Veranstalter den Aussteller unverzüglich informieren. Ansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Ein Tausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte oder eine Standteilung mit anderen Firmen sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Die Gestaltung der Stände liegt in der Verantwortung der Aussteller, wobei sich die Ausstellungsleitung ein Einspracherecht vorbehält, wenn ein Ausstellungsstand störend auf den Veranstaltungsablauf, die Mitaussteller oder das Publikum wirkt. 12 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 4. Standaufbau und Standabbau Verbindliche Zeiten für den Auf- und Abbau sowie Informationen zu Anlieferung, Parkmöglichkeiten, Technik o. ä. werden den Ausstellern in der Regel 3 Wochen vor Veranstaltungstermin gemeinsam mit dem Standplan mitgeteilt. Der Auf- und Abbau vor Ort hat entsprechend dieser Angaben zu erfolgen. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben. In diesem Fall bleibt der Aussteller verpflichtet, die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Entgelte aus einer eventuellen Neuvermietung werden in Ansatz gebracht. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeit den Stand mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Namen des Standpersonals sind dem Veranstalter in der Regel 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Es ist nicht zulässig, den Stand während der Messezeit abzubauen. Im Falle eines vorzeitigen Abbaus wird der Aussteller dem Veranstalter die Personalkosten für eine Umgestaltung der Messe sowie evtl. Ausgleichszahlungen für betroffene andere Aussteller erstatten. Der Aussteller haftet für den rechtzeitigen Abbau seines Standes. Kosten, die dem Veranstalter durch einen verspäteten Abbau entstehen, trägt der Aussteller. 5. Standfläche Die vermietete Standfläche kann entsprechend den bestätigten Vertragsbedingungen genutzt werden. Die gemietete Fläche wird vor Aufbaubeginn vom Veranstalter eingemessen und gekennzeichnet. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist im Interesse der anderen Aussteller, der Sicherheit und der Gewährleistung der Verkehrswege nicht zulässig und unverzüglich durch Rückbau zu beseitigen. Der Brandschutz ist zu gewährleisten. Die brandschutzrechtliche Zulässigkeit des Standes wird der Aussteller eigenverantwortlich klären. Notausgänge, Feuerlöscher usw. dürfen nicht behindert sowie Besucher oder andere Aussteller nicht gefährdet werden. Der Stand muss dem allgemeinen Bild der Veranstaltung entsprechen. Vom Veranstalter wird lediglich die Bodenfläche vermietet. Örtliche Besonderheiten wie Säulen, Mauervorsprünge, etc. sind Bestandteil der Ausstellungsfläche und berechtigen nicht zur Preisminderung. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem und besenreinem Zustand zu hinterlassen. Den Anweisungen des Veranstalters ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten. 13 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 6. Vorträge / Vorführungen/ Aktionen Vorträge, Workshops und Aktionen auf den Veranstaltungen werden durch den Veranstalter organisiert. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme an einem solchen Angebot. 7. Haftung und Betriebsgefahr Sollte infolge zu geringer Beteiligung die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, können die Aussteller keine Schadenersatzansprüche geltend. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Abhandenkommen des Ausstellungsgutes oder Standzubehörs oder für sonstige Schäden des Ausstellers mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des oder in der Verletzung von Kardinalspflichten bestehen. Der Aussteller ist eigenverantwortlich für die Sicherheit auf dem ihm zugeteilten Stand. Während des Aufund Abbaus sowie der gesamten Veranstaltungszeit (Auf-/Abbau, Öffnungs-/Ruhezeiten) trägt er insbesondere Sorge gegen Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden sowie Verletzungen von Besuchern oder anderen Ausstellern. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die beim Auf- und Abbau sowie durch die Ausstellung am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht werden. Der Aussteller garantiert, dass durch seine Ausstellung keine Patente, Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt den Veranstalter von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. 8. Haftpflicht, Unfallverhütung Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau sowie Nutzung eines Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen. Die Ausstellungsleitung übernimmt hierfür keine Haftung. Der Austeller ist verpflichtet, falls noch nicht vorhanden, eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden abzuschließen. 14 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 9. Hausrecht Der Aussteller verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort einzuhalten. 10. Werbung / Beschallung Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. Dazu gehört u.a. das Verteilen oder Auslegen von Prospektmaterial, Flyern, Broschüren o. ä. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeglicher Art, sowie die Vorführung von Maschinen usw. muss vorher ausdrücklich angemeldet und vom Veranstalter genehmigt werden. Sollte sich trotz Genehmigung herausstellen, dass der Veranstaltungsablauf hierdurch beeinträchtigt wird, kann der Veranstalter die weitere Verwendung nachträglich untersagen. 11. Bild- und Tonaufnahmen Der Aussteller willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigt oder anfertigen lässt und diese für Werbung oder Presseveröffentlichungen verwendet. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen. In diesem Zusammenhang gestattet der Aussteller auch unwiderruflich, dass im Rahmen dieser Verwendungen der Name genannt und das Logo verwendet werden darf. Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen des Ausstellers oder Dritter bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. 12. Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnungssumme ohne Abzug von Skonto sofort fällig und vom Aussteller unter Angaben der Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten des Veranstalters zu zahlen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht möglich. 13. Rücktritt und Kündigung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder zu verlegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Veranstaltungsort dem Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt wird (z.B. nach Brand, Wasserschaden). Anstelle des Platzes auf einer alternativen Veranstaltung kann der Aussteller in diesem Fall nur die bereits 15 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 gezahlten Teilnehmerkosten erstattet verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, werden gegenseitig ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle der Absage. Der Veranstalter ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt, b) der Stand nicht rechtzeitig aufgebaut oder vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist, c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt, oder d) Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die zur Nichtzulassung des Ausstellers geführt hätten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn - gegen den Aussteller ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder er zahlungsunfähig wird, oder - der Verband den Aussteller nachträglich ausschließt. Der Aussteller hat den Veranstalter über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag Der Aussteller ist berechtigt die Buchung der Ausstellerfläche zu stornieren und erhält folgende Vergütung zu jeweiligen Fristen zurück: a) bis 8 Wochen vor Veranstaltung – 100% der Vertragssumme b) bis 4 Wochen vor Veranstaltung – 20% der Vertragssumme c) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltung – 0% der Vertragssumme 14. Datenschutz Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die ihm mitgeteilten geschäfts- und personenbezogenen Daten zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. Er ist insbesondere berechtigt, firmenbezogene Kontaktdaten der Aussteller auf der Veranstaltungshomepage und in weiteren zur Veranstaltung gehörigen Unterlagen zu veröffentlichen. Außerdem dürfen diese Daten zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung an andere werbende Unternehmen (in erster Linie Presse) weitergeleitet werden. Darüber hinaus nutzt der Veranstalter die Daten für Marktforschungs- und Kundenbetreuungszwecke. 16 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Der Aussteller kann jederzeit der Verarbeitung / Nutzung seiner Daten für Marktforschungs- und Kundenbetreuungszwecke sowie der Weitergabe seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 15. Höhere Gewalt, Streik Sollten die Berliner Energietage infolge höherer Gewalt wie Brand, Streik, Krieg, Unruhen oder irgendwelcher anderen Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung der Fachmesse oder der Energietage zum festgesetzten Zeitpunkt nicht gewährleisten lassen, bzw. nicht stattfinden können, bleiben die Standmieten im Verhältnis zu den bereits entstandenen Kosten bestehen. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag erkennt der Aussteller als Gerichtsstand Bochum an. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 17. Verfallsfrist Der Aussteller ist verpflichtet, Schwierigkeiten und Mängel dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und diesem – soweit möglich – die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Berufung auf einen verspätet angezeigten Mangel wird ausgeschlossen. 18. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Stand: 01.10.2014 17 Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
© Copyright 2025 ExpyDoc