Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016 in der Philharmonie

Ausstellerunterlagen
Energieforum West 2016
in der Philharmonie Essen
26./27. Januar 2016
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Energieforum West 2016
Die Idee aus 2015 weiterentwickelt
In NRW, dem industriellen Kernland der Bundesrepublik, mit einem historisch gewachsenen Schwerpunkt
im Energiesektor, spielen Energieproduktion und Energieeffizienz eine besondere Rolle. An den
unterschiedlichsten Stellen und in den verschiedensten Branchen wird mit großem Einsatz an neuen
Konzepten für die Energieversorgung und Senkung des Energiebedarfs gearbeitet. Denn in NRW können
überregionale und dezentrale Konzepte in besonderer Weise verbunden und zukunftsweisend
weiterentwickelt werden. Hier können technologische Lösungen, Geschäftsmodelle und Aspekte der
beruflichen Bildung miteinander verbunden werden, können integrierte Ansätze über Branchengrenzen
hinweg entwickelt werden.
In NRW fehlte es bisher an einem zentralen branchenübergreifenden Forum, auf dem sich unterschiedliche
Akteure über Fragen von Energieeffizienz und Klimaschutz austauschen, um gemeinsam Produkt- und
Prozessinnovationen sowie zukunftsweisende Geschäftsmodelle anzustoßen. Dieses Forum wurde 2015
geschaffen und soll nun jährlich wichtige branchenverbindende Impulse bieten.
Mit 2.167 Veranstaltungsanmeldungen, 18 Tagungen und 60 Experten war der Startschuss zum
Energieforum West im Januar 2015 ein voller Erfolg. Da der konzeptionelle Ansatz am Standort Essen noch
ein großes Entwicklungspotential bietet, wurde das Modell Energieforum West aufgrund der Erfahrungen
aus 2015 weiterentwickelt. Dieses Konzept bietet einen konzeptionellen Gesamtrahmen, unter dem
bundesweite Akteure „autonom“ und eigenverantwortlich aktiv werden.
Für NRW wird das Modell in 2016 folgendermaßen konkretisiert: Der Veranstaltungsort Philharmonie Essen
wird beibehalten. Der Termin soll jährlich wiederkehrend Ende Januar stattfinden.
Termin: 26.-27. Januar 2016
Ort: in der Philharmonie Essen
Hauptveranstalter:
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Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V.
EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Kooperationspartner: Energie- und Umwelt- Managementberatung Pöschk, Berlin
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EnergieAgentur. NRW (in Ansprache)
Premiumpartner (in Ansprache):
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Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
(Zusage Minister Groschek)
 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (Anfrage Minister Remmel)
 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NordrheinWestfalen (Anfrage Minister Duin)
 KlimaExpo.NRW
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Deutscher Städtetag/ Städtetag NRW
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V.
Weitere Veranstalter (in Ansprache):
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AGFW – Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.
Bau-/Architektenkammer Nordrhein Westfalen e. V.
Baugewerbliche Verbände NRW
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Deutscher Verband Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Deutscher Mieterbund Nordrhein Westfalen e. V.
Energieagentur NRW
GDI- Verband der Dämmstoffindustrie
internationales Geothermiezentrum Bochum
InWIS GmbH/ ebz business school
InnovationCity Ruhr
Klimaexpo.NRW
Verbraucherzentrale NRW
Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Westdeutscher Handwerkskammertag
2016 neu (in Ansprache):
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Dachverband deutscher Immobilienverwalter
DBS Ingenieure GmbH
Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Niederländischer Verband der Wohnungsunternehmen
Kälteeffizienznetzwerk NRW
Sponsoren
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RWE
Techem
NRW Bank
Wissenschaftliche Begleitung:
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EBZ Business School - University of Applied Sciences
Rahmenkonzept:
Ca. 16-20 qualitative Halbtagesveranstaltungen (Kongresse, Workshops, Podiumsdiskussionen)
unterschiedlicher Akteure zu verschiedenen Energie- und Klimaschutzthemen.
NEU: Dazu 2 thematisch verbindende Plenumsveranstaltungen, sowie 2 Keynote Speaker– diese werden
durch das EBZ konzipiert.
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Zielgruppen sind Entscheider aus den Branchen:
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Landes- und Kommunalpolitiker
Wohnungswirtschaft / Immobilienwirtschaft
Öffentliche Verwaltungen
Energiewirtschaft
Planer / Architekten
Politische Verbände
Wissenschaft
Handwerk
Dabei werden folgende inhaltliche Rahmenziele verfolgt:
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Kommunikation und Diskussion aktueller politischer Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und
Klimaschutz
Förderung des branchenübergreifenden Austauschs über Praxiserfahrungen, Produkt- und
Prozessinnovationen sowie Geschäftsmodelle
Kommunikation innovativer Energiedienstleistungsansätze
Diskussion der Kosteneffizienz energetischer Modernisierungsmaßnahmen
Gemeinsame Ansätze und Zielsetzungen, Schaffung von Arbeitskreisen und Kooperationen,
mögliche Ausarbeitung von Forschungsprojekten - jährlicher Rückblick, Feedback, Ausblick
Begleitende Fachmesse: Hier präsentieren sich innovative Dienstleister, Hersteller und Versorger mit
ausgewählten Produkten und Dienstleistungen rund um das Thema Energieeffizienz
Presseforen und Medienpartnerschaften: Die Veranstaltung wird im Vorfeld, währenddessen und im
Nachgang mit einer intensiven Medienarbeit begleitet.
Es wird angestrebt, die zentrale Energie- und Klimaschutzveranstaltung in NRW dauerhaft zu etablieren.
Dabei sind Bezüge zur Landespolitik wesentlicher Bestandteil.
Für 2016 werden ca. 16-20 Veranstaltungen mit ca. 2.000- 5.000 Veranstaltungsanmeldungen geplant.
Die Finanzierung wird aufgrund der Erfahrung von 2015 ausgebaut und speist sich aus
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Förder- und Sponsorenbeiträgen (Details im Sponsoringangebot.),
Ausstellergebühren der Begleitausstellung (Details im Ausstellerpaket)
Handlingpauschalen der einzelnen Veranstalter („Orgafee“ von 1.000 € zzgl. MwSt. – Details in der
Leistungsvereinbarung)
Es wird angestrebt, die Veranstaltung für die Teilnehmer kostenneutral anzubieten.
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Ansprechpartner:
EBZ - Europäisches
Bildungszentrum
der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft
Springorumallee 20, D-44795
Bochum
Organisation und
Mitveranstalter
Anna Griep
[email protected]
Fon +49 234 9447-528
Mobil +49 162 2035804
Fax +49 234 9447-599
Sponsoren und Aussteller
Tobias Innig
[email protected]
Fon +49 234 9447-631
Mobil +49 015146728804
Fax +49 234 9447-555
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Anmeldung für Aussteller
Energieforum West
26./27. Januar 2016
Philharmonie Essen
Bitte zurücksenden an
Europäisches Bildungszentrum
am xxx in xxx
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
-gemeinnützige Stiftungz. Hd. Tobias Innig
Springorumallee 20
D-44795 Bochum
Fax
+49 (0) 234 9447-555
Email
[email protected]
Wir buchen nachfolgende Leistung. Die Buchung ist verbindlich.
Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
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1.
Ausstelleradresse
Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Firmenname
………………………………………………………………..
………………………………………………………………..
Abteilung
………………………………………………………………..
………………………………………………………………..
Strasse/Postfach
……………………………………………………………..…
………………………………………………………………..
PLZ/Ort
……………………………………………………………….
………………………………………………………………..
Telefon
……………………………………………………………….
………………………………………………………………..
Fax
……………………………………………………………….
………………………………………………………………..
E-Mail
……………………………………………………………….
………………………………………………………………..
Homepage
……………………………………………………………….
………………………………………………………………..
Geschäftsführer
Tel.:
Fax:
…………………………………….....................................................................
……………………………..
…………………………
E-Mail:
………………………………………………………………..
Ansprechpartner Ausstellung
Tel.:
Fax:
………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………..
E-Mail:
………………………………………………………………..
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
2.
Standfläche
Wir beabsichtigen, einen Stand mit folgenden Maßen (Höhe/Breite/Tiefe) aufzustellen (erforderliche Angabe!):
___________________________
I. Ausstellerfläche im Forum (Stände 7-10 und 12)
□ Stand bis 2 x 2 m für 1.950,00
€ zzgl. USt. (Aussteller aus 2015 erhalten bei Buchung gleicher Fläche einen Rabatt von 250,00 €)
II. Ausstellerfläche im Forum (Stände 11 und 13-34)
□ Stand bis 2 x 3 m für 3.500,00 € zzgl. USt. (Aussteller aus 2015 erhalten bei Buchung gleicher Fläche einen Rabatt von 500,00 €)
III. Ausstellerfläche im Forum (Stände 11 und 13-34)
□ Stand bis 2 x 6 m für 5.000
€ zzgl. USt.
Gerne können Sie einen Wunsch angeben: …..
Nach Abschluss der Anmeldefrist wird Ihnen, unter Berücksichtigung Ihres Wunsches, ein Stand zugewiesen.
Haben Sie in 2015 auf dem Energieforum einen Stand gebucht?
□ Ja
□ Nein
Eingeschlossene Leistungen:

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Ausstellerfläche
Darstellung des Firmenlogos auf der Homepage und Printprodukten i. Z. m. der Veranstaltung (Voraussetzung:
rechtzeitige Lieferung – beachten Sie Punkt 4)

Logo auf Sponsorenwand, im Folder und auf der Homepage www.energieforum-west.de

Freier Eintritt für das Standpersonal (max. 2 Personen bei Ausstellerfläche I, 3 Personen bei Ausstellerfläche II und
5 Personen bei Ausstellerfläche III) a beiden Veranstaltungstagen
(Mitteilung der Namen des Standpersonals 4 Wochen vor Beginn)
Bitte beachten Sie: Jede weitere Person hat eine zusätzliche Teilnahmegebühr zu entrichten
(3. und 4. Person zahlen 200 € je Karte, ab der 5. Person fallen Kosten in Höhe von 400 € je Karte an)
____________________________________________________________________________________________________________
3.
Ausstattungswünsche (Aufstellung nur innerhalb der Standfläche)

Banketttische (1,40 m x 0,80 m) und Stühle: im Durchschnitt 50,00 € zzgl. USt. Anzahl: …………Tisch(e)

Set (1 Stehtisch, 2 Barhocker): pauschal 50,00 € zzgl. USt

Stromversorgung (1 Anschluss 230 V; 50,00 €)
□ Ja
(Verlängerungen und Mehrfachstecker müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden.)
□ Nein
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W-Lan Internetzugang vor Ort (bis 512 Kb/s, pauschal 10,00 €).
□ Ja
□ Nein
………... Stühle
Anzahl: ……………………..Set(s)
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
4.
Darstellung Werbeträger
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Für Ihre Darstellung auf Werbeträgern benötigen wir folgende Daten:
o
Logo, digital als jpg -, oder tif - Datei, farbig, Auflösung mind. 600 dpi (druckfähig!)
o
Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte in max. 2 - 3 Sätzen:
………………………………………………..……………………………………………………………………………………
………………………………………………………….…………………………………………………………………………
………………………………………………..……………………………………………………………………………………
Bitte senden Sie die Daten bis spätestens 04.01.2016 an: [email protected] . Wenn die Daten nicht in dem erforderlichen Format
fristgerecht bei uns eingehen, ist eine Aufnahme auf die Werbeträger nicht mehr sichergestellt.
____________________________________________________________________________________________________________
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. USt. (z.Zt. 19%). Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir zur Kenntnis
genommen und erkennen diese an.
Ort und Datum ……………………….………….…
Unterschrift und Stempel ………………………………………….…
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Impressionen
Sie finden weitere Impressionen zum Energieforum West aus 2015 auf www.energieforum-west.de
Dort ist ein Video zu finden und weitere Informationen. In 2016 werden wir mit vielen weiteren Partnern
Parallelveranstaltungen durchführen. Seien Sie gespannt.
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
Lageplan der Philharmonie - auch als zusätzlicher Anhang zu finden, damit Sie die Details besser
zoomen können. Aktuell wird der Lageplan überarbeitet und steht bis Mitte Oktober in neuer
Version (technischer Zeichner) zur Verfügung.
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller
1. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung
der Buchung erfolgt in der Regel schriftlich.
Aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht
ausreicht, können einzelne Aussteller von der Teilnahme ausgeschlossen oder die Veranstaltung auf
bestimmte Ausstellergruppen beschränkt werden, soweit dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks
erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.
2. Messepaket
Die Buchung des Messepaketes beinhaltet Leistungen, die im Angebot aufgeführt sind. Standequipment,
Mobiliar und Stromanschluss können über das Angebot mit gebucht werden und sind nicht Bestandteil des
Vertrages.
3. Standzuteilung und -gestaltung
Der Veranstalter teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen
Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Platzwünsche können nur im Rahmen
der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die
Platzzuteilung nicht maßgeblich.
Der Standplan dient zur groben Planung der Veranstaltung. Wegen der fortlaufenden Vergabe von Plätzen
behält sich der Veranstalter das Recht vor, erforderlichenfalls Form und Lage des zugeteilten Platzes oder
die Lage der übrigen Stände bis zum Messebeginn zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchen
Maßnahme wird der Veranstalter den Aussteller unverzüglich informieren. Ansprüche können hieraus nicht
hergeleitet werden.
Ein Tausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige
Überlassung des Standes an Dritte oder eine Standteilung mit anderen Firmen sind ohne vorherige
Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Die Gestaltung der Stände liegt in der Verantwortung der Aussteller, wobei sich die Ausstellungsleitung ein
Einspracherecht vorbehält, wenn ein Ausstellungsstand störend auf den Veranstaltungsablauf, die
Mitaussteller oder das Publikum wirkt.
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
4. Standaufbau und Standabbau
Verbindliche Zeiten für den Auf- und Abbau sowie Informationen zu Anlieferung, Parkmöglichkeiten, Technik
o. ä. werden den Ausstellern in der Regel 3 Wochen vor Veranstaltungstermin gemeinsam mit dem
Standplan mitgeteilt. Der Auf- und Abbau vor Ort hat entsprechend dieser Angaben zu erfolgen.
Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben. In
diesem Fall bleibt der Aussteller verpflichtet, die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Entgelte aus einer
eventuellen Neuvermietung werden in Ansatz gebracht.
Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeit den Stand mit sachkundigem Personal zu
besetzen. Die Namen des Standpersonals sind dem Veranstalter in der Regel 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Es ist nicht zulässig, den Stand während der Messezeit abzubauen. Im Falle eines vorzeitigen Abbaus wird
der Aussteller dem Veranstalter die Personalkosten für eine Umgestaltung der Messe sowie evtl.
Ausgleichszahlungen für betroffene andere Aussteller erstatten.
Der Aussteller haftet für den rechtzeitigen Abbau seines Standes. Kosten, die dem Veranstalter durch einen
verspäteten Abbau entstehen, trägt der Aussteller.
5. Standfläche
Die vermietete Standfläche kann entsprechend den bestätigten Vertragsbedingungen genutzt werden. Die
gemietete Fläche wird vor Aufbaubeginn vom Veranstalter eingemessen
und gekennzeichnet. Ein
Überschreiten der Standgrenzen ist im Interesse der anderen Aussteller, der Sicherheit und der
Gewährleistung der Verkehrswege nicht zulässig und unverzüglich durch Rückbau zu beseitigen.
Der Brandschutz ist zu gewährleisten. Die brandschutzrechtliche Zulässigkeit des Standes wird der
Aussteller eigenverantwortlich klären. Notausgänge, Feuerlöscher usw. dürfen nicht behindert sowie
Besucher oder andere Aussteller nicht gefährdet werden.
Der Stand muss dem allgemeinen Bild der Veranstaltung entsprechen. Vom Veranstalter wird lediglich die
Bodenfläche vermietet. Örtliche Besonderheiten wie Säulen, Mauervorsprünge, etc. sind Bestandteil der
Ausstellungsfläche und berechtigen nicht zur Preisminderung.
Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem und besenreinem Zustand zu hinterlassen. Den
Anweisungen des Veranstalters ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten.
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6. Vorträge / Vorführungen/ Aktionen
Vorträge, Workshops und Aktionen auf den Veranstaltungen werden durch den Veranstalter organisiert.
Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme an einem solchen
Angebot.
7. Haftung und Betriebsgefahr
Sollte infolge zu geringer Beteiligung die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, können die
Aussteller keine Schadenersatzansprüche geltend.
Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Abhandenkommen des Ausstellungsgutes oder
Standzubehörs oder für sonstige Schäden des Ausstellers mit Ausnahme von Schäden, die durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des oder in der Verletzung von Kardinalspflichten bestehen.
Der Aussteller ist eigenverantwortlich für die Sicherheit auf dem ihm zugeteilten Stand. Während des Aufund Abbaus sowie der gesamten Veranstaltungszeit (Auf-/Abbau, Öffnungs-/Ruhezeiten) trägt er
insbesondere Sorge gegen Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden sowie Verletzungen von
Besuchern oder anderen Ausstellern.
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die beim Auf- und Abbau sowie durch die Ausstellung am Mobiliar und
am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht werden.
Der Aussteller garantiert, dass durch seine Ausstellung keine Patente, Urheberrechte oder andere
gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt den Veranstalter von allen diesbezüglichen
Ansprüchen frei.
8. Haftpflicht, Unfallverhütung
Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und
Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen. Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau
sowie Nutzung eines Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen. Die Ausstellungsleitung
übernimmt hierfür keine Haftung.
Der Austeller ist verpflichtet, falls noch nicht vorhanden, eine Haftpflichtversicherung für eventuelle
Schäden abzuschließen.
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
9. Hausrecht
Der Aussteller verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort einzuhalten.
10. Werbung / Beschallung
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des
Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. Dazu gehört
u.a. das Verteilen oder Auslegen von Prospektmaterial, Flyern, Broschüren o. ä. Der Betrieb von
Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeglicher Art, sowie die Vorführung von Maschinen
usw. muss vorher ausdrücklich angemeldet und vom Veranstalter genehmigt werden. Sollte sich trotz
Genehmigung herausstellen, dass der Veranstaltungsablauf hierdurch beeinträchtigt wird, kann der
Veranstalter die weitere Verwendung nachträglich untersagen.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Der Aussteller willigt unwiderruflich ein, dass der Veranstalter Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und
Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigt oder anfertigen lässt
und diese für Werbung oder Presseveröffentlichungen verwendet. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse
oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen. In diesem Zusammenhang gestattet der
Aussteller auch unwiderruflich, dass im Rahmen dieser Verwendungen der Name genannt und das Logo
verwendet werden darf.
Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen des Ausstellers oder Dritter bedürfen der Zustimmung des
Veranstalters.
12. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die
Rechnungssumme ohne Abzug von Skonto sofort fällig und vom Aussteller unter Angaben der
Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten des Veranstalters zu zahlen. Eine
Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht
möglich.
13. Rücktritt und Kündigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus
Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder zu verlegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der
Veranstaltungsort dem Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt wird (z.B. nach Brand, Wasserschaden).
Anstelle des Platzes auf einer alternativen Veranstaltung kann der Aussteller in diesem Fall nur die bereits
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gezahlten Teilnehmerkosten erstattet verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Schadensersatz, werden gegenseitig ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle der Absage.
Der Veranstalter ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt
eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt,
b) der Stand nicht rechtzeitig aufgebaut oder vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist,
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt,
oder
d) Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die zur Nichtzulassung des Ausstellers geführt hätten. Dies
ist insbesondere der Fall, wenn
-
gegen den Aussteller ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder er zahlungsunfähig wird,
oder
-
der Verband den Aussteller nachträglich ausschließt.
Der Aussteller hat den Veranstalter über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten.
Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag
Der Aussteller ist berechtigt die Buchung der Ausstellerfläche zu stornieren und erhält folgende Vergütung
zu jeweiligen Fristen zurück:
a) bis 8 Wochen vor Veranstaltung – 100% der Vertragssumme
b) bis 4 Wochen vor Veranstaltung – 20% der Vertragssumme
c) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltung – 0% der Vertragssumme
14. Datenschutz
Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die ihm mitgeteilten geschäfts- und
personenbezogenen Daten zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. Er ist
insbesondere berechtigt, firmenbezogene Kontaktdaten der Aussteller auf der Veranstaltungshomepage und
in weiteren zur Veranstaltung gehörigen Unterlagen zu veröffentlichen. Außerdem dürfen diese Daten zum
Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung an andere werbende Unternehmen (in erster Linie Presse)
weitergeleitet werden.
Darüber hinaus nutzt der Veranstalter die Daten für Marktforschungs- und Kundenbetreuungszwecke.
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Ausstellerunterlagen Energieforum West 2016
Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt
worden ist.
Der Aussteller kann jederzeit der Verarbeitung / Nutzung seiner Daten für Marktforschungs- und
Kundenbetreuungszwecke sowie der Weitergabe seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
15. Höhere Gewalt, Streik
Sollten die Berliner Energietage infolge höherer Gewalt wie Brand, Streik, Krieg, Unruhen oder
irgendwelcher anderen Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung der Fachmesse oder der
Energietage zum festgesetzten Zeitpunkt nicht gewährleisten lassen, bzw. nicht stattfinden können,
bleiben die Standmieten im Verhältnis zu den bereits entstandenen Kosten bestehen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag erkennt der Aussteller als Gerichtsstand Bochum an. Anwendbar ist
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Verfallsfrist
Der Aussteller ist verpflichtet, Schwierigkeiten und Mängel dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und
diesem – soweit möglich – die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung zu geben. Die Berufung auf einen
verspätet angezeigten Mangel wird ausgeschlossen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 01.10.2014
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