Wir bieten hessenweiten Erfahrungsaustausch betroffener Eltern von Kindern mit Förderbedarf. Wir begleiten und beraten Eltern bei der Schulwahl und der Schulanmeldung. Wir helfen bei Antragstellung und Suche nach dem Eingliederungshelfer. Wir setzen uns ein für den Abbau von Vorurteilen im öffentlichen Leben: Alle Kinder profitieren nachweislich und ausnahmslos vom gemeinsamen Unterricht. Unabhängige Beratung bei: D r. D orothe a Te rpitz Wilhelmsplatz 2 63065 Offenbach 069-83008685 [email protected] Andre as Finke D r. S abine D örne r Martina B o de Bettinastr. 13 63067 Offenbach 069-85703124 [email protected] Obergasse 8 63322 Rödermark 06074-93572 [email protected] Im Hasenwinkel 23 63179 Obertshausen 06104-409510 [email protected] "Stellt euch vor, es gibt eine Schule und alle gehen hin!" Wir sind eine offene Initiative nicht nur von und für Eltern. Auch Lehrer, Sonderpädagogen, Sozialarbeiter etc. sind willkommen. Interesse an der Mitarbeit? Suchen Sie Rat und Hilfe für Ihr Kind? Kontaktieren Sie uns! www.igel-of.de Spendenkonto: EthikBank, Eisenberg IBAN: DE33830944950003206327 Wir sind Mitglied bei: Jedes Kind ist anders und jedes Kind lernt anders! Eine Schule, in der alle gemeinsam lernen, jedes Kind so, wie es ihm möglich ist, angenommen mit seinen Bedürfnissen, seinen Fähigkeiten, seinen Interessen und seinem Blick auf die Welt. Inklusion: eine Chance für Alle Das Konzept der inklusiven Schule ist die konsequente Weiterführung des integrativen Gedankens: hin zu einer Akzeptanz und Wertschätzung jeder Person als wichtigem Mitglied der Gemeinschaft, unabhängig von seinen Möglichkeiten und Einschränkungen. Wir fordern ein Ende des Aussortierens Inklusion ist Menschenrecht! Ihr gutes Recht Sie als Eltern haben das Recht, Ihr Kind an jeder allgemeinen Schule beschulen zu lassen. Das gilt gleich zu Beginn für die Grundschule Ihres Wohnbezirkes, aber danach auch für alle weiterführenden Schulen. UN-Behindertenrechtskonvention Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland. Unser Land hat sich dadurch verpflichtet, den "Zugang zu einem hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen" zu ermöglichen. (Art. 24, II b, BRK) Hessisches Schulgesetz Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungsund Förder-zentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. (§ 51 I HSchG) Nutzen Sie dieses Recht im Interesse Ihres Kindes und melden Sie es in der Regelschule an! Wir haben IGEL-OF e.V. gegründet, weil: ● wir eine angemessene und qualitativ hochwertige Umsetzung der Inklusion in den Schulen fordern, ● wir wollen, dass jedes Kind die für seine individuelle Entwicklung notwendige personelle und finanzielle Unterstützung erhält, ● wir unseren Kindern die Chance geben wollen, gemeinsam und solidarisch miteinander groß zu werden und zu leben. "Es ist normal, verschieden zu sein" (R. v. Weizsäcker)
© Copyright 2024 ExpyDoc