Jedes Kind ist anders und jedes Kind lernt anders! - IGEL

Wir bieten hessenweiten Erfahrungsaustausch
betroffener Eltern von Kindern mit Förderbedarf.
Wir begleiten und beraten Eltern bei der Schulwahl
und der Schulanmeldung.
Wir helfen bei Antragstellung und Suche nach dem
Eingliederungshelfer.
Wir setzen uns ein für den Abbau von Vorurteilen im
öffentlichen Leben: Alle Kinder profitieren
nachweislich und ausnahmslos vom gemeinsamen
Unterricht.
Unabhängige Beratung bei:
D r. D orothe a Te rpitz
Wilhelmsplatz 2
63065 Offenbach
069-83008685
[email protected]
Andre as Finke
D r. S abine D örne r
Martina B o de
Bettinastr. 13
63067 Offenbach
069-85703124
[email protected]
Obergasse 8
63322 Rödermark
06074-93572
[email protected]
Im Hasenwinkel 23
63179 Obertshausen
06104-409510
[email protected]
"Stellt euch vor, es gibt
eine Schule und alle
gehen hin!"
Wir sind eine offene
Initiative nicht nur von
und für Eltern. Auch
Lehrer, Sonderpädagogen,
Sozialarbeiter etc. sind
willkommen.
Interesse an der Mitarbeit? Suchen Sie Rat und Hilfe
für Ihr Kind?
Kontaktieren Sie uns!
www.igel-of.de
Spendenkonto:
EthikBank, Eisenberg
IBAN:
DE33830944950003206327
Wir sind Mitglied bei:
Jedes Kind ist anders
und jedes Kind lernt
anders!
Eine Schule, in der alle gemeinsam lernen, jedes
Kind so, wie es ihm möglich ist, angenommen
mit seinen Bedürfnissen, seinen Fähigkeiten,
seinen Interessen und seinem Blick auf die Welt.
Inklusion:
eine Chance für Alle
Das Konzept der inklusiven Schule ist die
konsequente Weiterführung des integrativen
Gedankens: hin zu einer Akzeptanz und
Wertschätzung jeder Person als wichtigem
Mitglied der Gemeinschaft, unabhängig von
seinen Möglichkeiten und Einschränkungen.
Wir fordern ein Ende des
Aussortierens
Inklusion
ist
Menschenrecht!
Ihr gutes Recht
Sie als Eltern haben das
Recht, Ihr Kind an jeder
allgemeinen Schule
beschulen zu lassen.
Das gilt gleich zu Beginn
für die Grundschule
Ihres Wohnbezirkes,
aber danach auch für
alle weiterführenden
Schulen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention
auch in Deutschland. Unser Land hat sich dadurch
verpflichtet, den "Zugang zu einem hochwertigen und
unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und
weiterführenden Schulen" zu ermöglichen.
(Art. 24, II b, BRK)
Hessisches Schulgesetz
Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern
mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und
ohne diesen Förderanspruch findet als Regelform in
der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit
dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungsund Förder-zentrum und gegebenenfalls unter
Beteiligung der Förderschule statt.
(§ 51 I HSchG)
Nutzen Sie dieses Recht im
Interesse Ihres Kindes und melden
Sie es in der Regelschule an!
Wir haben IGEL-OF e.V. gegründet,
weil:
● wir eine angemessene und qualitativ hochwertige
Umsetzung der Inklusion in den Schulen fordern,
● wir wollen, dass jedes Kind die für seine individuelle Entwicklung notwendige personelle und finanzielle Unterstützung erhält,
● wir unseren Kindern die Chance geben wollen,
gemeinsam und solidarisch miteinander groß zu
werden und zu leben.
"Es ist normal, verschieden zu sein"
(R. v. Weizsäcker)