Hausordnung der Goldenes Kreuz Privatklinik

Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
AP/UK/201505
Hausordnung der Goldenes Kreuz Privatklinik
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten
wir Sie, die nachstehende Hausordnung zu beachten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen –
helfen Sie uns ein rücksichtsvolles Miteinander zu ermöglichen.
Verhalten von PatientInnen,
Begleitpersonen, BesucherInnen und MitarbeiterInnen
(1) PatientenInnen, Begleitpersonen und BesucherInnen haben im Interesse des
Behandlungserfolges und des geordneten Betriebsablaufes die Anordnungen der
Ärzte/Ärztinnen und der MitarbeiterInnen der Goldenes Kreuz Privatklinik zu befolgen.
(2) PatientInnen, Begleitpersonen, BesucherInnen und die MitarbeiterInnen der Goldenes
Kreuz Privatklinik mögen aufeinander Rücksicht nehmen, insbesondere hinsichtlich
der Vermeidung von unnötigem Lärm und störendem Verhalten.
(3) In der Goldenes Kreuz Privatklinik herrscht Rauchverbot, ausgenommen in gekennzeichneten Zonen. Auf das in den Patientenzimmern bestehende Rauchverbot wird
besonders hingewiesen.
(4) Für die Verwahrung von Geld und Wertsachen steht jedem/-r Patienten/-in ein
Zimmersafe (bis max. € 1.000,-) zu Verfügung. Für Werte bis € 3.000,- bitten wir um
Deponierung im Aufnahmebüro gegen Empfangsbestätigung. Eine Haftung der
„Goldenes Kreuz Privatklinik“ besteht nur, wenn Geld und Wertsachen im Safe
versperrt bzw. in der Aufnahme deponiert wurden.
(5) Das Betreten der Wirtschaftsräume - insbesondere der Küche - ist PatientInnen,
Begleitpersonen und BesucherInnen ausnahmslos untersagt.
(6) Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Klinikeigentum ist Ersatz zu
leisten.
(7) Werden zurückgelassene Gegenstände innerhalb von 10 Wochen nicht abgeholt, gilt
die Nichtabholung als Aufgabe des Eigentums. Diese werden einem wohltätigen
Zweck zugeführt.
(8) Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann die vorzeitige Entlassung eines/-r
Patienten/-in oder das Besuchsverbot von bestimmten Personen von der Kollegialen
Führung des Hauses verfügt werden.
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria
DVR 0122637
Tel. +43 1 40 111 - 0, Fax - 9505
[email protected]
www.goldenes-kreuz.at
IBAN: AT53 2011 1000 0120 1816
BIC: GIBAATWW, Erste Bank
FN 251327z, HG Wien
Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Organisation und Dienstleistungen
(1) Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der „Goldenes Kreuz Privatklinik“ sind
nach den Bedürfnissen der PatientInnen ausgerichtet und werden nach Möglichkeit
auf den allgemein üblichen Lebensrhythmus der PatientInnen abgestimmt.
Unterschiedliche kulturelle Herkunft und religiöse Überzeugung werden respektvoll
wahrgenommen und in der Betreuung berücksichtigt.
(2) Für Informationen, Anregungen oder Beschwerden stehen den PatientInnen das
Qualitätsmanagement, die Bereichsleiter der jeweiligen Stationen sowie der Ärztliche
Leiter, die Pflegedienstleiterin und die Verwaltungsleiterin zur Verfügung.
Darüber hinaus haben alle PatientInnen die Möglichkeit, sich an die Wiener Patientenanwaltschaft zu wenden. Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung zur Wahrung und Sicherung der
Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des
Gesundheitswesens und Pflegebereiches in Wien:
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
A-1050 Wien, Schönbrunner Straße 108 / Eingang Sterkgasse
Tel.: +43 1 587 12 04
Fax: +43 1 586 36 99
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag -. Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
(3) Im Bereich der „Goldenes Kreuz Privatklinik“ ist es nicht gestattet, Werbe- und
Informationsmaterial ohne Zustimmung der Kollegialen Führung zu verteilen.
(4) Haustiere dürfen in die „Goldenes Kreuz Privatklinik“ nicht mitgebracht werden.
(5) Offenes Feuer wie z.B. Kerzen ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht erlaubt.
(6) Topfpflanzen sind auf den Stationen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria
DVR 0122637
Tel. +43 1 40 111 - 0, Fax - 9505
[email protected]
www.goldenes-kreuz.at
IBAN: AT53 2011 1000 0120 1816
BIC: GIBAATWW, Erste Bank
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Sicherung der Patientenrechte
Die Rechte der PatientInnen, die sich aus den entsprechenden Bestimmungen des
Wiener Krankenanstaltengesetzes in der jeweils geltenden Fassung ergeben, sind
für alle MitarbeiterInnen der „Goldenes Kreuz Privatklinik“ verbindlich.
Jede/-r MitarbeiterIn hat dafür zu sorgen, dass den PatientInnen die Wahrnehmung ihrer
Rechte ermöglicht wird:
a)
Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
b)
Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre
c)
Recht auf Vertraulichkeit
d)
Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
e)
Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten
und Risiken
f)
Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
g)
Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie
h)
Recht des Patienten oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen
durch die/den Ärztin/Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
i)
Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeit mit der Außenwelt
j)
Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im
Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der PatientInnen
k)
Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst
kindergerechte Ausstattung der Patientenzimmer
l)
Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
m)
Recht auf vorzeitige Entlassung gegen Revers
n)
Recht auf Ausstellung eines Patientenbriefes durch die/den Ärztin/Arzt
o)
Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
p)
Recht auf Sterbebegleitung
q)
Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria
DVR 0122637
Tel. +43 1 40 111 - 0, Fax - 9505
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