Verkehrsbehinderungen im Zuge der Erstellung des Kreisverkehrs im Bereich Bahnhofstraße/Heerweg/Alemannenstraße Am Montag, 22. Juni 2015 beginnen die Baumaßnahmen zur Erstellung des Kreisverkehrs im Bereich Bahnhofstraße/Heerweg/Alemannenstraße. Hierdurch wird nunmehr die seit Jahren, auch seitens der Bevölkerung, stark geforderte Änderung der Kreuzungssituation in diesem Bereich realisiert. Da die Maßnahme jedoch die sehr stark befahrene Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße L 1165 und gleichzeitig auch die Hauptverbindung der Gemeinde Richtung Bundesstraße B 29 tangiert, sind zeitweise große Behinderungen und auch Einschränkungen nicht zu vermeiden. Um dies jedoch möglichst gering zu halten, wurde ein sehr aufwändiger Bauphasenplan mit verschiedenen Einzelabschnitten erarbeitet. Daneben trägt auch der geringere überörtliche Verkehr aufgrund der Sperrung im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Lauterburg zu einer gewissen Entlastung bei. Dies wurde ebenfalls bewusst in die Planung mit einbezogen. Allerdings können diese Maßnahmen und Koordinationen die Einschränkungen und Behinderungen nur mildern. Gleichzeitig ist hinsichtlich der Bauphasen anzumerken, dass diese wesentlich von nicht abschließend voraussehbaren Faktoren, wie Lage von Leitungstrassen, Mitwirkung von Leitungsträgern usw. abhängig sind. Übersicht Bauphasen (in Ergänzung wird auf die untenstehenden Phasenpläne verwiesen): Die Bauphase 1 A wird voraussichtlich vom 22. Juni 2015 bis 17. Juli 2015 andauern. Hier ist der „Heerweg“ zwischen Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und der Einmündung „Breslauer Straße“/“Humboldtstraße“ voll gesperrt. Die „Bahnhofstraße“ ist im Kreuzungsbereich mit dem „Heerweg“ zusätzlich verengt, jedoch entsprechend befahrbar. In diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Bahnhofstraße baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Die Bauphase 1 B umfasst neben dem in Bauphase 1 A dargestellten Bereich auch die Fahrspur der „Bahnhofstraße“ in Fahrtrichtung Aalen, ab etwa Höhe des Gebäudes „Breslauer Straße 33“. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“ baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Diese Phase ist im Zeitraum vom 20. Juli 2015 bis 14. August 2015 vorgesehen. Die Bauphase 1 C umfasst neben dem in Bauphase 1 A dargestellten Bereich auch die Fahrspur der „Bahnhofstraße“ in Fahrtrichtung Aalen, ab Einmündung des „Heerweges“ bis etwa auf Höhe der Einmündung des Fußweges vom „Galgenweg“. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“ baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Diese Phase ist im Zeitraum vom 17. August 2015 bis 4. September 2015 vorgesehen. Die Bauphase 2 A umfasst weiterhin die Sperrung des „Heerwegs“ zwischen Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und der Einmündung „Breslauer Straße“/“Humboldtstraße“. Daneben ist die Fahrspur der Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Essingen „Ortsmitte“ ab etwa der Höhe der Einmündung des Fußweges vom „Galgenweg“ bis in den Einmündungsbereich der „Alemannenstraße“ gesperrt. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Bahnhofstraße baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Daneben ist die Fahrspur der „Alemannenstraße“ vom Kreuzungsbereich mit der „Bahnhofstraße“ bis kurz vor den Kreuzungsbereich mit der „Limesstraße“ (also in Richtung Wohngebiet) gesperrt. Das Wohngebiet kann in diesem Zeitraum deshalb insbesondere nur über die „Schloßgartenstraße“ erreicht werden. Vom Wohngebiet kommend ist die „Alemannenstraße“ jedoch Richtung „Bahnhofstraße“ befahrbar. Diese Phase ist im Zeitraum vom 7. September 2015 bis 25. September 2015 vorgesehen. Die Bauphase 2 B umfasst weiterhin die Sperrung des „Heerwegs“ zwischen Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und der Einmündung „Breslauer Straße“/“Humboldtstraße“. Darüber hinaus ist die „Alemannenstraße“ zwischen Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und Kreuzungsbreich „Limesstraße“ voll gesperrt. Im Einmündungsbereich der „Alemannenstraße“ in die „Bahnhofstraße“ ist die „Bahnhofstraße“ darüber hinaus auf 1 Fahrspur verengt. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“ baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Der Verkehr in das sowie aus dem gesamte/n Wohngebiet muss während dieser Bauphase insbesondere über die „Schloßgartenstraße“ erfolgen. Diese Phase ist im Zeitraum vom 28. September 2015 bis 16. Oktober 2015 vorgesehen. Weitere Informationen, Hinweise usw.: - Die Zufahrt zum Gebiet „Mittelgreisfeld“ ist insbesondere über die „Gartenstraße“ bzw. den „Heerweg“ (von Süden kommend) möglich. - Während der Zeit der gesamten Baumaßnahme wird der so genannte „Alte Heerweg“ Richtung Gewerbegebiet Dauerwang für den allgemeinen Verkehr freigegeben. Von Richtung Gewerbegebiet Dauerwang nach Essingen darf der „Alte Heerweg“ jedoch nicht befahren werden. - Von der Baumaßnahme tangierte Gewerbetreibende usw. werden gebeten, ihre Kunden, Lieferanten, Spediteure usw. über die Beschränkungen, Sperrungen, Alternativstrecken usw. ebenfalls zu informieren. - Insbesondere in den Haupt-/Berufsverkehrszeiten sind große Behinderungen und Einschränkungen nicht zu vermeiden. Es wird vor den Ampeln eine Rückstaubildung erwartet. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die zusätzlichen Wartezeiten bei ihren Fahrwegen einzukalkulieren und früher loszufahren bzw. ggf. Alternativstrecken vorzuziehen. Daneben werden die Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird durch die Polizei kontrolliert. - Im Anschluss an die vorangehend dargestellten Phasen muss der gesamte Kreuzungs- und Fahrbahnbereich der Baustelle für etwa 1 Wochenende (Freitag bis Sonntag) vollständig gesperrt werden, um die Deckschicht einzubauen. Hierzu erfolgen noch gesonderte Informationen. Bauphase 1A Zeitraum: ca. 22.06. - 17.07.2015 Legende: gesperrter Baubereich Fahrtrichtung Fahrbahnlinie Bauphase 1B Zeitraum: ca. 20.07. - 14.08.2015 Legende: gesperrter Baubereich Fahrtrichtung Fahrbahnlinie Bauphase 1C Zeitraum: ca. 17.08. - 04.09.2015 Legende: gesperrter Baubereich Fahrtrichtung Fahrbahnlinie Bauphase 2A Zeitraum: ca. 07.09. - 25.09.2015 Legende: gesperrter Baubereich Fahrtrichtung Fahrbahnlinie Bauphase 2B Zeitraum: ca. 28.09. - 16.10.2015 Legende: gesperrter Baubereich Fahrtrichtung Fahrbahnlinie Hinweise: Kartengrundlage: www.ostalbmap.de; ©2011 ODR TSG, BK G, Landesvermessungsamt BW Die Einzeichnungen/Eintragungen sind schematische Darstellungen und daher auch nicht maßstabsgetreu. Das Kartenmaterial ist ebenfalls nicht maßstabsgetreu. Wir bitten dies zu beachten.
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