Verkehrsbehinderungen im Zuge der Erstellung des

Verkehrsbehinderungen im Zuge der Erstellung des Kreisverkehrs im Bereich
Bahnhofstraße/Heerweg/Alemannenstraße
Am Montag, 22. Juni 2015 beginnen die Baumaßnahmen zur Erstellung des
Kreisverkehrs im Bereich Bahnhofstraße/Heerweg/Alemannenstraße. Hierdurch
wird nunmehr die seit Jahren, auch seitens der Bevölkerung, stark geforderte
Änderung der Kreuzungssituation in diesem Bereich realisiert. Da die Maßnahme
jedoch die sehr stark befahrene Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße L 1165
und gleichzeitig auch die Hauptverbindung der Gemeinde Richtung Bundesstraße B
29 tangiert, sind zeitweise große Behinderungen und auch Einschränkungen nicht zu
vermeiden. Um dies jedoch möglichst gering zu halten, wurde ein sehr aufwändiger
Bauphasenplan mit verschiedenen Einzelabschnitten erarbeitet. Daneben trägt auch
der geringere überörtliche Verkehr aufgrund der Sperrung im Zusammenhang mit der
Sanierung der Ortsdurchfahrt Lauterburg zu einer gewissen Entlastung bei. Dies
wurde ebenfalls bewusst in die Planung mit einbezogen. Allerdings können diese
Maßnahmen und Koordinationen die Einschränkungen und Behinderungen nur
mildern. Gleichzeitig ist hinsichtlich der Bauphasen anzumerken, dass diese
wesentlich von nicht abschließend voraussehbaren Faktoren, wie Lage von
Leitungstrassen, Mitwirkung von Leitungsträgern usw. abhängig sind.
Übersicht Bauphasen (in Ergänzung wird auf die untenstehenden Phasenpläne
verwiesen):
Die Bauphase 1 A wird voraussichtlich vom 22. Juni 2015 bis 17. Juli 2015
andauern. Hier ist der „Heerweg“ zwischen Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und
der Einmündung „Breslauer Straße“/“Humboldtstraße“ voll gesperrt. Die
„Bahnhofstraße“ ist im Kreuzungsbereich mit dem „Heerweg“ zusätzlich verengt,
jedoch entsprechend befahrbar. In diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im
Baustellenbereich auf der Bahnhofstraße baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt.
Die Bauphase 1 B umfasst neben dem in Bauphase 1 A dargestellten Bereich auch
die Fahrspur der „Bahnhofstraße“ in Fahrtrichtung Aalen, ab etwa Höhe des
Gebäudes „Breslauer Straße 33“. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser
Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über
eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im
Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“ baustellenbedingt auf 30 km/h
beschränkt. Diese Phase ist im Zeitraum vom 20. Juli 2015 bis 14. August 2015
vorgesehen.
Die Bauphase 1 C umfasst neben dem in Bauphase 1 A dargestellten Bereich auch
die Fahrspur der „Bahnhofstraße“ in Fahrtrichtung Aalen, ab Einmündung des
„Heerweges“ bis etwa auf Höhe der Einmündung des Fußweges vom „Galgenweg“.
Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine
Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem
Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“
baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt. Diese Phase ist im Zeitraum vom 17.
August 2015 bis 4. September 2015 vorgesehen.
Die Bauphase 2 A umfasst weiterhin die Sperrung des „Heerwegs“ zwischen
Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und der Einmündung „Breslauer
Straße“/“Humboldtstraße“. Daneben ist die Fahrspur der Bahnhofstraße in
Fahrtrichtung Essingen „Ortsmitte“ ab etwa der Höhe der Einmündung des
Fußweges vom „Galgenweg“ bis in den Einmündungsbereich der „Alemannenstraße“
gesperrt. Auf der „Bahnhofstraße“ steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich
nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch
in diesem Zuge wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der
Bahnhofstraße baustellenbedingt auf 30 km/h beschränkt.
Daneben ist die Fahrspur der „Alemannenstraße“ vom Kreuzungsbereich mit der
„Bahnhofstraße“ bis kurz vor den Kreuzungsbereich mit der „Limesstraße“ (also in
Richtung Wohngebiet) gesperrt. Das Wohngebiet kann in diesem Zeitraum deshalb
insbesondere nur über die „Schloßgartenstraße“ erreicht werden. Vom Wohngebiet
kommend ist die „Alemannenstraße“ jedoch Richtung „Bahnhofstraße“ befahrbar.
Diese Phase ist im Zeitraum vom 7. September 2015 bis 25. September 2015
vorgesehen.
Die Bauphase 2 B umfasst weiterhin die Sperrung des „Heerwegs“ zwischen
Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und der Einmündung „Breslauer
Straße“/“Humboldtstraße“. Darüber hinaus ist die „Alemannenstraße“ zwischen
Einmündung in die „Bahnhofstraße“ und Kreuzungsbreich „Limesstraße“ voll
gesperrt. Im Einmündungsbereich der „Alemannenstraße“ in die „Bahnhofstraße“ ist
die „Bahnhofstraße“ darüber hinaus auf 1 Fahrspur verengt. Auf der „Bahnhofstraße“
steht deshalb in dieser Phase in diesem Bereich nur eine Fahrspur zur Verfügung.
Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Auch in diesem Zuge wird die
Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der „Bahnhofstraße“ baustellenbedingt auf
30 km/h beschränkt. Der Verkehr in das sowie aus dem gesamte/n Wohngebiet
muss während dieser Bauphase insbesondere über die „Schloßgartenstraße“
erfolgen. Diese Phase ist im Zeitraum vom 28. September 2015 bis 16. Oktober 2015
vorgesehen.
Weitere Informationen, Hinweise usw.:
- Die Zufahrt zum Gebiet „Mittelgreisfeld“ ist insbesondere über die „Gartenstraße“
bzw. den „Heerweg“ (von Süden kommend) möglich.
- Während der Zeit der gesamten Baumaßnahme wird der so genannte „Alte
Heerweg“ Richtung Gewerbegebiet Dauerwang für den allgemeinen Verkehr
freigegeben. Von Richtung Gewerbegebiet Dauerwang nach Essingen darf der
„Alte Heerweg“ jedoch nicht befahren werden.
- Von der Baumaßnahme tangierte Gewerbetreibende usw. werden gebeten, ihre
Kunden, Lieferanten, Spediteure usw. über die Beschränkungen, Sperrungen,
Alternativstrecken usw. ebenfalls zu informieren.
- Insbesondere in den Haupt-/Berufsverkehrszeiten sind große Behinderungen und
Einschränkungen nicht zu vermeiden. Es wird vor den Ampeln eine
Rückstaubildung erwartet. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die
zusätzlichen Wartezeiten bei ihren Fahrwegen einzukalkulieren und früher
loszufahren bzw. ggf. Alternativstrecken vorzuziehen. Daneben werden die
Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Die Einhaltung
der Verkehrsregelungen wird durch die Polizei kontrolliert.
- Im Anschluss an die vorangehend dargestellten Phasen muss der gesamte
Kreuzungs- und Fahrbahnbereich der Baustelle für etwa 1 Wochenende (Freitag
bis Sonntag) vollständig gesperrt werden, um die Deckschicht einzubauen. Hierzu
erfolgen noch gesonderte Informationen.
Bauphase 1A
Zeitraum: ca. 22.06. - 17.07.2015
Legende:
gesperrter Baubereich
Fahrtrichtung
Fahrbahnlinie
Bauphase 1B
Zeitraum: ca. 20.07. - 14.08.2015
Legende:
gesperrter Baubereich
Fahrtrichtung
Fahrbahnlinie
Bauphase 1C
Zeitraum: ca. 17.08. - 04.09.2015
Legende:
gesperrter Baubereich
Fahrtrichtung
Fahrbahnlinie
Bauphase 2A
Zeitraum: ca. 07.09. - 25.09.2015
Legende:
gesperrter Baubereich
Fahrtrichtung
Fahrbahnlinie
Bauphase 2B
Zeitraum: ca. 28.09. - 16.10.2015
Legende:
gesperrter Baubereich
Fahrtrichtung
Fahrbahnlinie
Hinweise:
Kartengrundlage: www.ostalbmap.de; ©2011 ODR TSG, BK G, Landesvermessungsamt BW
Die Einzeichnungen/Eintragungen sind schematische Darstellungen und daher auch nicht
maßstabsgetreu. Das Kartenmaterial ist ebenfalls nicht maßstabsgetreu. Wir bitten dies zu beachten.