WARUM Mitglied im BDWS? WAS sind die meistgenannten WER kann Mitglied werden ? Gründe für eine Mitgliedschaft? • Über alle einschlägigen Anordnungen und Hinweise unterrichtet zu werden; • in allen Angelegenheiten des Gewerbes betreut zu werden durch fachliche Weiterbildung, Seminare und Schulungen; • am Austausch wirtschaftlicher Nachrichten und Erfahrungen teilzunehmen; • die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen und Tarifverträge abzuschließen; • die Fairness im Wettbewerb zu fördern, gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen; • gemeinsam die Interessen gegenüber allen staatlichen Institutionen, Dienststellen, Behörden und den Einrichtungen der Wirtschaft zu vertreten; • gemeinsam die Öffentlichkeit über die Belange des Wach- und Sicherheitsgewerbes zu unterrichten. Die ordentliche Mitgliedschaft ist freiwillig und kann von jedem selbstständigen Unternehmen einschließlich seiner Filialen und / oder Zweigstellen, das im Wach- und Sicherheitsgewerbe mindestens ein Jahr unbeanstandet tätig ist, unter Zuordnung zu mindestens einer Landesgruppe erworben werden. Unbeanstandet tätig bedeutet unter anderem, dass das Unternehmen weder in seinem Wettbewerbsverhalten, noch in seinem sonstigen wirtschaftlichen Verhalten gegen Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb oder sonstige Gesetze oder Verordnungen verstoßen hat. Das Unternehmen muss sich auch für die Zukunft verpflichten, jeden unfairen Wettbewerb im Sinne der Ziff. 6.3 dieser Satzung zu unterlassen. Es können nur solche Unternehmen in den Bundesverband aufgenommen werden, die durch ihre Tätigkeit dem aktiven Bemühen um Sicherheit in Form einer Dienstleistung im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes entsprechen. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der/die Inhaber oder Geschäftsführer des Antragstellers die für die Ausübung seines Gewerbes erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen. Die außerordentliche Mitgliedschaft können im Zusammenhang mit Wach- und Sicherheitsdiensten stehende Unternehmen, Schulen, Institutionen und Einzelpersonen erwerben. WIE kann man Mitglied werden ? Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Bundesverband zu richten. Es sind Unterlagen beizubringen, aus denen sich ergibt, ob die Voraussetzungen zum Erwerb der Mitgliedschaft vorliegen. Der Bundesverband ist befugt, entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Antrag auf Aufnahme wird allen Mitgliedsunternehmen bekannt gegeben. Einwendungen können innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung schriftlich unter Angabe der Gründe beim Bundesverband geltend gemacht werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, der vor seiner Entscheidung die Stellungnahme der zuständigen Landesgruppe einholt, wenn ein Einspruch vorliegt. Über den Aufnahmeantrag soll innerhalb von neun Monaten nach Eingang des Antrages bei der Geschäftsstelle entschieden werden. Das erste Jahr der Mitgliedschaft gilt als Probezeit. Danach entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme. Bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand des Bundesverbandes kann der Gesamtvorstand angerufen werden, der endgültig entscheidet. Eine Aufnahme in den Bundesverband ist ausgeschlossen, wenn • der Antragsteller die Zahlungen eingestellt hat; • gegen den Antragsteller ein Konkursoder Vergleichsverfahren beantragt wurde; 28 •• 02 100 Jahre DSD 3/2004 28 21.09.2004, 23:31 Uhr 100 Jahre Interessenvertretung • der Inhaber oder ein leitender Mitarbeiter der Unternehmen des Antragstellers in einer Weise vorbestraft ist, die darauf schließen lässt, dass die persönliche Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. WELCHE Rechte haben die Mitglieder ? Alle ordentlichen Mitglieder haben das gleiche Recht auf Information, Beratung und Unterstützung durch den Bundesverband in allen Angelegenheiten, die in seinen Aufgabenbereich fallen. Alle ordentlichen Mitglieder haben das gleiche Recht auf Teilnahme an allen Einrichtungen des Bundesverbandes sowie auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung und das Recht, auf dieser nach Maßgabe der Satzung Anträge zu stellen und an den Abstimmungen teilzunehmen. Die außerordentlichen Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Außerordentliche und Ehrenmitglieder haben kein Wahlrecht und können nicht gewählt werden. Sie haben - soweit sie nicht zur Mitarbeit herangezogen worden sind - nur beratende Stimme. Der Bundesverband kann ein Ehrengericht mit entsprechender Ordnung einrichten. WELCHE Pflichten haben die Mitglieder ? Die Mitglieder sind verpflichtet, den Bundesverband in der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe durchzuführen. Die Mitglieder einer Landesgruppe sind verpflichtet, die von der Landesgruppe in Vertretung des BDWS mit einem Tarifvertragspartner abgeschlossenen Tarifverträge einzuhalten. Die Mitglieder sind verpflichtet, jeden unfairen Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, insbesondere im Rahmen der Werbung und des sonstigen Geschäftsgebarens die guten kaufmännischen Sitten und Gebräuche zu wahren. Zur Deckung der Kosten des Bundesverbandes werden entsprechend der jeweils geltenden Beitragsordnung Beiträge von den Mitgliedern erhoben, deren Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. 1 Mio e 2 Mio e 3 Mio e 4 Mio e 750 e 1.000 e 1.250 e 1.500 e ab einer Lohn- und Gehaltssumme von 5 Mio e 1.750 e. Der Aufnahmebeitrag wird nach Eintritt in einer Summe fällig. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder Er beträgt bis zu einer Lohn- und Gehaltssumme von e 1.300.000 2,15 ‰, mindestens jedoch 750,00 e. Unternehmen, deren Lohn- und Gehaltssumme größer ist, zahlen für die über den Betrag von e 1.300.000 hinaus gehende Lohn- und Gehaltssumme einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag von 0,15 ‰. entstehen ? Der jährliche Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt: • für Firmen 4.020,00 e • für Institutionen, Schulen und Einzelpersonen 750,00 e. Der Aufnahmebeitrag Er beträgt bis zu einer Lohn- und Gehaltssumme von Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in einem Beitrag zum 30.04. eines jeden Jahres erhoben. WELCHE Kosten CONFIRMO ASSEKURANZ GmbH Antwortfax: 089 - 358 08 358 Versicherungsmakler für Detekteien und Bewachungsunternehmen ● Ja, ich möchte diesen letztmaligen Vorteil für mich nutzen ! BESTEUERUNG VON LEBENS- UND RENTEN-VERSICHERUNGEN! Name: Eine Ära geht zu Ende! Nur noch bis 31.12.2004 möglich! Lebens- bzw. Rentenversicherung; zukünftig steuerpflichtig ab 01.01.2005! Adresse: Sichern Sie sich Ihre Steuervorteile bis zum 31.12.2004! Wir bieten Ihnen einen objektiven Versicherungsvergleich aus rund 70 Lebens- und Rentenversicherer kostenlos an. KEINE lästigen Vertreter! Die TOP Gesellschaften (aufgrund Bilanzkennzahlen) sind z. B.: LV1871, Alte Leipziger, Canada Life, Liberty Europe, PAX Schweizer Leben ... Fordern Sie noch heute Ihr unverbindliches Angebot an! Tel.: Geb. Datum Beitrag: ● Monatlich (mind. 50 e) C ON FIRMO ASSEKURANZ GmbH, Ver sicher ung smakler Wol f ra tshauser St r. 56, 81379 München Tel.: 089-3580830, Fax: 089-35808358, E-Mail: [email protected] 29 DSD 3/2004 •• 02 100 Jahre 29 21.09.2004, 23:31 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc