Warum Mitglied im BDWS?

WARUM Mitglied im BDWS?
WAS sind die meistgenannten
WER kann Mitglied werden ?
Gründe für eine Mitgliedschaft?
• Über alle einschlägigen Anordnungen
und Hinweise unterrichtet zu werden;
• in allen Angelegenheiten des Gewerbes
betreut zu werden durch fachliche Weiterbildung, Seminare und Schulungen;
• am Austausch wirtschaftlicher Nachrichten und Erfahrungen teilzunehmen;
• die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen und Tarifverträge abzuschließen;
• die Fairness im Wettbewerb zu fördern,
gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen;
• gemeinsam die Interessen gegenüber allen staatlichen Institutionen, Dienststellen, Behörden und den Einrichtungen
der Wirtschaft zu vertreten;
• gemeinsam die Öffentlichkeit über die
Belange des Wach- und Sicherheitsgewerbes zu unterrichten.
Die ordentliche Mitgliedschaft ist freiwillig und kann von jedem selbstständigen
Unternehmen einschließlich seiner Filialen
und / oder Zweigstellen, das im Wach- und
Sicherheitsgewerbe mindestens ein Jahr
unbeanstandet tätig ist, unter Zuordnung
zu mindestens einer Landesgruppe erworben werden.
Unbeanstandet tätig bedeutet unter anderem, dass das Unternehmen weder in seinem Wettbewerbsverhalten, noch in seinem sonstigen wirtschaftlichen Verhalten
gegen Bestimmungen des Gesetzes gegen
unlauteren Wettbewerb oder sonstige Gesetze oder Verordnungen verstoßen hat.
Das Unternehmen muss sich auch für die
Zukunft verpflichten, jeden unfairen Wettbewerb im Sinne der Ziff. 6.3 dieser Satzung zu unterlassen.
Es können nur solche Unternehmen in den
Bundesverband aufgenommen werden, die
durch ihre Tätigkeit dem aktiven Bemühen
um Sicherheit in Form einer Dienstleistung
im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes entsprechen.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der/die Inhaber oder Geschäftsführer des Antragstellers die für die Ausübung seines Gewerbes erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen.
Die außerordentliche Mitgliedschaft können im Zusammenhang mit Wach- und Sicherheitsdiensten stehende Unternehmen,
Schulen, Institutionen und Einzelpersonen
erwerben.
WIE kann man
Mitglied werden ?
Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an
den Bundesverband zu richten. Es sind
Unterlagen beizubringen, aus denen sich
ergibt, ob die Voraussetzungen zum Erwerb der Mitgliedschaft vorliegen. Der
Bundesverband ist befugt, entsprechende
Auskünfte einzuholen.
Der Antrag auf Aufnahme wird allen Mitgliedsunternehmen bekannt gegeben. Einwendungen können innerhalb von sechs
Wochen nach Veröffentlichung schriftlich
unter Angabe der Gründe beim Bundesverband geltend gemacht werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, der vor seiner Entscheidung die Stellungnahme der zuständigen Landesgruppe einholt, wenn ein Einspruch vorliegt.
Über den Aufnahmeantrag soll innerhalb
von neun Monaten nach Eingang des Antrages bei der Geschäftsstelle entschieden
werden.
Das erste Jahr der Mitgliedschaft gilt als
Probezeit. Danach entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme.
Bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand des Bundesverbandes kann der Gesamtvorstand angerufen
werden, der endgültig entscheidet.
Eine Aufnahme in den Bundesverband ist
ausgeschlossen, wenn
• der Antragsteller die Zahlungen eingestellt hat;
• gegen den Antragsteller ein Konkursoder Vergleichsverfahren beantragt
wurde;
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•• 02 100 Jahre
DSD 3/2004
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21.09.2004, 23:31 Uhr
100 Jahre Interessenvertretung
• der Inhaber oder ein leitender Mitarbeiter der Unternehmen des Antragstellers
in einer Weise vorbestraft ist, die darauf schließen lässt, dass die persönliche
Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
WELCHE Rechte
haben die Mitglieder ?
Alle ordentlichen Mitglieder haben das gleiche Recht auf Information, Beratung und
Unterstützung durch den Bundesverband
in allen Angelegenheiten, die in seinen
Aufgabenbereich fallen.
Alle ordentlichen Mitglieder haben das gleiche Recht auf Teilnahme an allen Einrichtungen des Bundesverbandes sowie auf
Teilnahme an der Mitgliederversammlung
und das Recht, auf dieser nach Maßgabe
der Satzung Anträge zu stellen und an den
Abstimmungen teilzunehmen.
Die außerordentlichen Mitglieder haben
das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Außerordentliche und Ehrenmitglieder
haben kein Wahlrecht und können nicht
gewählt werden. Sie haben - soweit sie
nicht zur Mitarbeit herangezogen worden
sind - nur beratende Stimme.
Der Bundesverband kann ein Ehrengericht
mit entsprechender Ordnung einrichten.
WELCHE Pflichten
haben die Mitglieder ?
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Bundesverband in der Durchführung seiner
satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe
durchzuführen.
Die Mitglieder einer Landesgruppe sind
verpflichtet, die von der Landesgruppe in
Vertretung des BDWS mit einem Tarifvertragspartner abgeschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Die Mitglieder sind verpflichtet, jeden unfairen Wettbewerb im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, insbesondere im Rahmen der Werbung und des sonstigen Geschäftsgebarens die guten kaufmännischen
Sitten und Gebräuche zu wahren.
Zur Deckung der Kosten des Bundesverbandes werden entsprechend der jeweils
geltenden Beitragsordnung Beiträge von
den Mitgliedern erhoben, deren Höhe die
Mitgliederversammlung festsetzt.
1 Mio e
2 Mio e
3 Mio e
4 Mio e
750 e
1.000 e
1.250 e
1.500 e
ab einer Lohn- und Gehaltssumme von
5 Mio e
1.750 e.
Der Aufnahmebeitrag wird nach Eintritt in
einer Summe fällig.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche
Mitglieder
Er beträgt bis zu einer Lohn- und Gehaltssumme von
e 1.300.000
2,15 ‰, mindestens
jedoch 750,00 e.
Unternehmen, deren Lohn- und Gehaltssumme größer ist, zahlen für die über den
Betrag von e 1.300.000 hinaus gehende
Lohn- und Gehaltssumme einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag von 0,15 ‰.
entstehen ?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt:
• für Firmen
4.020,00 e
• für Institutionen, Schulen
und Einzelpersonen
750,00 e.
Der Aufnahmebeitrag
Er beträgt bis zu einer Lohn- und Gehaltssumme von
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in einem Beitrag zum 30.04. eines jeden Jahres erhoben.
WELCHE Kosten
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