Allgemeine Geschäftsbedingungen – Spa Club Mitgliedschaft 1. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Spa-/ Fitnesseinrichtungen mit zu nutzen. 2. Die Nutzung der Einrichtungen des Spas ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich. 3. Der Jahresbeitrag ist fällig zu Beginn der Mitgliedschaft – Teilzahlungen sind nicht möglich. 4. Das Nichtbenützen der Spa Einrichtungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags. 5. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. 6. Die in den jeweiligen Mitgliedschaften enthaltenen Zusatzleistungen wie Gastvoucher, Behandlungsvolumen und/oder Nutzung von Rasul oder Spa Suite sind nicht übertragbar und verlieren Ihre Gültigkeit zum Ende des Mitgliedsjahres. Restguthaben werden nicht in die Mitgliedschaftsverlängerungen übernommen. 7. Das in einer Paarmitgliedschaft enthaltene Behandlungsvolumen kann von beiden Partnern uneingeschränkt konsumiert werden, ist aber nicht nach außen übertragbar. 8. Im Falle von kürzeren Schließungen des Spas von jeweils bis zu zwei Wochen pro Jahr z. B. infolge Reinigungen oder Reparaturen hat das Mitglied keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Bei längeren Schließungen verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der Schließung. Weitere Ansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen. 9. Die Haftung für Schäden, die das Mitglied bei der Benutzung der Club Einrichtungen erleidet, insbesondere durch Diebstahl, Unfall, Krankheit usw. ist ausgeschlossen es sei denn, dass die Panorama Hotel & Service GmbH oder deren Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 10. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Der Antrag ist an der Spa Rezeption innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen. 11. Die Mitgliedschaft endet nach der vereinbarten Dauer. Im Monat vor Beendigung der Mitgliedschaft wird das Mitglied schriftlich benachrichtigt und kann ohne Wartezeit eine Folgemitgliedschaft erwerben. 12. Die vorzeitige Vertragsbeendigung (Kündigung) ist nur bei Schwangerschaft, Umzug (welcher den Weg zum Spa unzumutbar macht), aus dauerhaften Arzt attestierten gesundheitlichen Gründen möglich. 13. Jeder Verlust der Clubkarte ist dem Unternehmen sofort zu melden. 14. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wald- und Schlosshotel Friedrichsruhe.
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