Allgemeine Geschäftsbedingungen – Spa Club Mitgliedschaft 1

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Spa Club Mitgliedschaft
1.
Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der ausgehängten
Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Spa-/
Fitnesseinrichtungen mit zu nutzen.
2.
Die Nutzung der Einrichtungen des Spas ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises
möglich.
3.
Der Jahresbeitrag ist fällig zu Beginn der Mitgliedschaft – Teilzahlungen sind nicht möglich.
4.
Das Nichtbenützen der Spa Einrichtungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung
des vereinbarten Mitgliedsbeitrags.
5.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
6.
Die in den jeweiligen Mitgliedschaften enthaltenen Zusatzleistungen wie Gastvoucher,
Behandlungsvolumen und/oder Nutzung von Rasul oder Spa Suite sind nicht übertragbar und
verlieren Ihre Gültigkeit zum Ende des Mitgliedsjahres. Restguthaben werden nicht in die
Mitgliedschaftsverlängerungen übernommen.
7.
Das in einer Paarmitgliedschaft enthaltene Behandlungsvolumen kann von beiden Partnern
uneingeschränkt konsumiert werden, ist aber nicht nach außen übertragbar.
8.
Im Falle von kürzeren Schließungen des Spas von jeweils bis zu zwei Wochen pro Jahr z. B.
infolge Reinigungen oder Reparaturen hat das Mitglied keinen Anspruch auf irgendwelche
Rückvergütungen. Bei längeren Schließungen verlängert sich der Vertrag automatisch um die
Dauer der Schließung. Weitere Ansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen.
9.
Die Haftung für Schäden, die das Mitglied bei der Benutzung der Club Einrichtungen erleidet,
insbesondere durch Diebstahl, Unfall, Krankheit usw. ist ausgeschlossen es sei denn, dass die
Panorama Hotel & Service GmbH oder deren Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben.
10. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen
Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt,
die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Der Antrag ist an der Spa Rezeption innerhalb eines Monats
nach Beginn der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.
11. Die Mitgliedschaft endet nach der vereinbarten Dauer. Im Monat vor Beendigung der
Mitgliedschaft wird das Mitglied schriftlich benachrichtigt und kann ohne Wartezeit eine
Folgemitgliedschaft erwerben.
12. Die vorzeitige Vertragsbeendigung (Kündigung) ist nur bei Schwangerschaft, Umzug (welcher
den Weg zum Spa unzumutbar macht), aus dauerhaften Arzt attestierten gesundheitlichen
Gründen möglich.
13. Jeder Verlust der Clubkarte ist dem Unternehmen sofort zu melden.
14. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wald- und Schlosshotel
Friedrichsruhe.