1. Aufstellung / Beginn Die Aufstellung der am Karnevalszug der Stadt Höhr-Grenzhausen teilnehmenden Vereine und Gruppen erfolgt nach Anweisung der Organisationskräfte des Veranstalters am Veranstaltungstag im Bereich des Parkplatzes der Firma RASTAL, Höhr-Grenzhausen. Für die Mitnahme und den Transport von Personen auf Motivwagen außerhalb des Veranstaltungsraumes gelten die Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. 2. Teilnehmer Zur Teilnahme am Karnevalszug der Stadt Höhr-Grenzhausen werden nur die Vereine und Gruppen zugelassen, die schriftlich in der durch den Veranstalter vorgegebenen Anmeldefrist im entsprechenden Veranstaltungsjahr angemeldet sind. 3. Sicherheitsvorgaben Bei Fahrzeugkombinationen (z.B. Traktor und Anhänger) müssen je Achse 2 Begleiter eingeteilt werden. Bei PKWGespannen sind 4 Begleiter einzuteilen. Die Begleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass Zuschauer und andere Teilnehmer einen sicheren Abstand zum Wagen einhalten, um eine Überrollgefahr auszuschließen. Die Begleitpersonen müssen bei der Anmeldung 18 Jahre alt sein und sollten grundsätzlich keinen Alkohol während der Veranstaltung genießen. Weiterhin müssen die Begleiter mit der Anmeldung namentlich benannt werden. Während der gesamten Veranstaltung haben die Begleitpersonen die vom Veranstalter ausgestellten Zugordnerausweise gut sichtbar zu tragen. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Wagen eine Höhe von 4,90 Meter und eine Gesamtlänge von 25 Metern nicht überschreiten. Die Aufbauten der Anhänger müssen zeitnah den Sicherheitsstandards entsprechen. Es dürfen sich keine Personen auf Anbauteilen (Laderampen etc.) während des Zuges aufhalten oder bewegen. Bei Anmeldung muss eine Kopie des TÜV-Gutachtens für den/die Anhänger und der Fahrzeugschein für das Zugfahrzeug mit übersandt werden. Bei Nichtvorlage kann eine Zugteilnahme des Wagens untersagt werden. Jeder Zugteilnehmer hat sich über die aktuellen Vorgaben/Merkblätter zum Fahrzeugbau für Brauchtumsumzüge auf unserer Homepage des Veranstalters (www.komitee-fastnachtszug.de) zu informieren. 4. Ausschluss der Teilnahme Der Veranstalter ist berechtigt, Vereine und Gruppen, die die Zugordnung missachten oder verkehrsgefährdende bzw. Zuschauer oder Teilnehmer gefährdende Fahrzeuge mitführen, jederzeit von der Teilnahme am Karnevalszug auszuschließen. Ebenfalls ist der Veranstalter berechtigt, stark Alkoholisierte Personen, oder jene die unter das Jugendschutzgesetz fallen und dieses aufgrund Alkoholgenuss missachten, auszuschließen. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahrzeuglenker! 5. Vorgaben zum Zugverlauf Um einen reibungslosen Ablauf des Karnevalszuges zu gewährleisten, ist es erforderlich, weitgehend Anschluss an die jeweilige Vordergruppe zu halten und keine Lücken entstehen zu lassen. Die vom Veranstalter gelieferte Zugnummer ist während der gesamten Veranstaltung, für die Zuschauer gut sichtbar anzubringen. Den Anweisungen der Zugordner des Veranstalters ist ohne Einschränkung Folge zu leisten. 6. Vorgaben zum Wurfmaterial Es ist strengstens untersagt, Flaschen, Gläser oder scharfkantige Gegenstände von Wagen oder aus einer Fußgruppe heraus zu werfen, um eine Gefährdung von Zuschauern oder anderen Teilnehmern auszuschließen. Weiterhin dürfen keine Bierlätzchen, Konfetti, Papierschnipsel oder Papierabfallprodukte sowie Stroh, Heu, Sägemehl, Seifenschaum oder ähnlichem geworfen oder geschossen werden. Eine Missachtung dieser Vorgabe führt automatisch zum Ausschluss aus dem Fastnachtszug. Die daraus entstehenden Kosten der Reinigung oder Beschädigung werden dem Teilnehmer/Verein auferlegt. 7. Versicherung und Haftung Eine speziell auf den Karnevalszug anzuwendende Unfall- und Haftpflichtversicherung wird durch den Veranstalter abgeschlossen. Für Personen- und Sachschäden, die durch alkoholisierte Personen oder im Rahmen eines Verstoßes gegen die Zugordnung entstehen, haftet der jeweilige Verursacher. Veranstalter: Komitee Fastnachtszug Höhr-Grenzhausen e. V. HA / Stand: 10.11.2015 8. Sammelstelle / Ende Nach Beendigung des Karnevalszuges im Bereich der unteren Rheinstraße, sammeln sich alle teilnehmenden Wagen und sonstige Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz der Fachhochschule für Keramik (Kirmesplatz). Die Mitnahme / Transport von Personen nach Veranstaltungsende auf den Karnevalswagen ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht gestattet. Den Anweisungen der eingesetzten Polizei- und Ordnungskräfte ist dabei ohne Einschränkung Folge zu leisten. 9. Müllentsorgung Es ist dafür zu sorgen, dass für die Müllentsorgung Pappe etc. nur die vom Veranstalter am Aufstellplatz / Kirmesplatz zur Verfügung gestellten Container oder Abfalleimer genutzt werden. Damit die Container eine möglichst große Menge aufnehmen können, ist es erforderlich, dass jeder Karton vorab zerkleinert wird. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Aufstellplatz (RASTAL) und der Kirmesplatz so verlassen wird wie er vorgefunden wird. Während der Veranstaltung sind keine Kartons etc. vom Wagen zu werfen. Veranstalter: Komitee Fastnachtszug Höhr-Grenzhausen e. V. HA / Stand: 10.11.2015
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