happy birthday! ein jahr mindestlohn – dran bleiben

HAPPY BIRTHDAY!
EIN JAHR
MINDESTLOHN –
DRAN BLEIBEN
www.mindestlohn.de
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HAPPY BIRTHDAY!
EIN JAHR
MINDESTLOHN –
DRAN BLEIBEN
Ein Jahr Mindestlohn
Seit einem Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2015 müssen alle Beschäftigten in Deutschland
mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Fast zehn Jahre haben die
Gewerkschaften dafür gekämpft. Nach dem ersten Jahr zeigt sich: Der
Mindestlohn ist ein voller Erfolg!
Massive Jobverluste in Deutschland? Fehlanzeige! Das Gegenteil ist
eingetreten: Die Anzahl sozialversicherter Beschäftigungsverhältnisse
ist seit Einführung des Mindestlohns gestiegen. Noch nie waren so viele
Menschen in Arbeit wie heute – mit einer Untergrenze der Entlohnung,
die eine würdige Existenz sicherstellt. Ende Juni, ein halbes Jahr nach
Inkrafttreten des Gesetzes, gab es 500.000 neue sozialversicherte
Arbeitsverhältnisse.
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Eine Erfolgsgeschichte
3,6 Millionen Menschen, die vorher zum Teil deutlich weniger verdient
haben, profitieren persönlich vom gesetzlichen Mindestlohn. Das ist
einer der wichtigsten Erfolge der deutschen Gewerkschaften. Mit dem
Mindestlohn ist für viele der unwürdige Zustand beendet worden, von
ihrer Arbeit nicht leben zu können und zusätzliche staatliche Leistungen
beantragen zu müssen.
Vom Mindestlohn profitieren vor allem Minijobber und Beschäftigte in
der Nahrungsindustrie, der Gastronomie, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und den persönlichen Dienstleistungen. Besonders viele Frauen
profitieren von den neuen gesetzlichen Regelungen. Die Gerechtigkeit
bei der Bezahlung steigt.
Die große Mehrheit der Menschen unterstützt den Mindestlohn.
86 Prozent der Befragten einer DGB-Umfrage halten die Einführung
des Gesetzes für richtig.
Ein Schutz für alle!
Der Mindestlohn ist ein solidarischer Schutz für alle, die hier abhängig
beschäftigt sind. Er sichert allen, die in Deutschland arbeiten, ein
Mindesteinkommen – er gilt natürlich auch für Flüchtlinge und Migrant
Innen. Damit wird wirksam verhindert, dass Menschen gegeneinander
ausgespielt werden.
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DER MINDESTLOHN:
MÄRCHEN UND WAHRHEIT
„Der Mindestlohn kostet Jobs.“
Richtig dagegen ist: Diese Behauptung ist der größte Irrtum der
Mindestlohnkritiker. Das zeigt ein Blick auf die Arbeitsmarktzahlen:
 Insgesamt gibt es im August 2015 in Deutschland 691.000
Menschen mehr in sozialversicherter Beschäftigung als ein Jahr
zuvor. Das bedeutet, sie verdienen mehr als 450 Euro monatlich und
zahlen gemeinsam mit den Arbeitgebern in die Kranken-, Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein.
 Gesunken ist die Zahl der Minijobber, also derer, die so wenig
verdienen, dass sie nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen.
Im August 2015 gab es in Deutschland 127.800 weniger Minijobber
als im August 2014. Ein großer Teil der ehemaligen Minijobber hat
heute sozialversicherte Stellen.
 Mehr sozialversicherte Beschäftigung gibt es besonders in Berufen,
die bisher schlecht bezahlt wurden. Im August 2015 waren das in
Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr folgende Zuwächse:
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Gastgewerbe
9.700
+6,2 %
Bewachungs- und Reinigungsgewerbe
21.700
+7,9 %
Callcenter
5.400
+1,1 %
Private Dienstleistungen
5.800
+2,5 %
Verkehr und Lagerei
15.200
+4,7 %
Handel
20.400
+2,2 %
 A
uch Beschäftigte in Taxi-Gewerbe, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft und Spielhallen profitierten von dieser Entwicklung.
„Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft.“
Richtig dagegen ist: Es gibt sie nicht, die Vielzahl von Firmen, die
nach Einführung des Mindestlohns schließen mussten. Nur einzelne
Unternehmen, die ihren Beschäftigten in der Vergangenheit DumpingLöhne zahlten, tragen sich nicht mehr.
Selten haben die Verbraucher mehr Geld ausgegeben als im Herbst
2015. Das liegt nicht nur an der guten Wirtschaftslage. Der Mindestlohn
spült den kleinen Leuten mehr Geld in die Taschen, so dass sie mehr
ausgeben können – und Unternehmen mehr verkaufen. Die Wirtschaftsforscher bestätigen, dass die Nachfrage durch den Mindestlohn
gestiegen ist.
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„Der Mindestlohn mit seinen Aufzeichnungspflichten
ist ein Bürokratiemonster.“
Richtig dagegen ist: Es gibt keine neue Bürokratie: Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit von den Arbeitgebern
aufgezeichnet werden. Es reicht, wenn Beschäftigte selbst ihre
Arbeitszeiten aufschreiben. Der Vorgesetzte muss dann nur noch
unterschreiben. Die Aufzeichnungspflicht ist nötig, damit Beschäftigte
wirklich für jede Stunde, die sie arbeiten, mindestens 8,50 Euro Lohn
erhalten.
„Der Mindestlohn muss für Flüchtlinge ausgesetzt
oder abgesenkt werden.“
Richtig dagegen ist: Der Mindestlohn soll allen Beschäftigten in
Deutschland ermöglichen, genug Geld für ihr Leben zu verdienen –
egal, woher sie kommen. Ausnahmen würden gegen das Grundgesetz
verstoßen. Danach darf niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt
werden.
DER MINDESTLOHN:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Habe ich auch im Urlaub Anspruch auf den Mindestlohn?
Ja. Übrigens auch an Feiertagen und bei Krankheit.
Welche Personen sind noch vom Mindestlohn ausgenommen?
Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom
Mindestlohn ausgenommen. Der Mindestlohn gilt auch nicht für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen oder Pflichtpraktika
im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums.
Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn.
Der Gesetzgeber hat außerdem eine Ausnahme für ZeitungszustellerInnen festgelegt.
Der DGB will faire Arbeit auch für Asylsuchende. Je mehr Flüchtlinge auf
den Arbeitsmarkt kommen, die ihre Rechte noch nicht gut kennen, umso
nötiger sind aber Kontrollen, die den Mindestlohn für alle garantieren.
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Welche Zuschläge und Sonderleistungen dürfen auf den
Mindestlohn angerechnet werden?
Folgende Zuschläge und Leistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn
angerechnet werden:
 Zuschläge für besondere Arbeitszeiten
(Sonntags-, Nacht- oder Schichtzuschläge)
 Zuschläge für besondere Arbeitsanforderungen
(z. B. Schmutz- oder Gefahrenzulagen)
 Akkord- und Qualitätsprämien
 Vermögenswirksame Leistungen
 Aufwandsentschädigungen
 Trinkgelder
 Urlaubsgeld
Folgende Zuschläge und Leistungen dürfen angerechnet werden:
 Grundgehalt
 Einmalzahlungen
 Zulagen, wenn sie an keine gesonderte Leistung gebunden sind
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Wird der Mindestlohn angepasst?
Natürlich muss der Mindestlohn regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Andernfalls wäre er jedes Jahr weniger
wert, denn auch die Preise steigen. Die Mindestlohnkommission
(Gewerkschaften und Arbeitgeber) schlägt gemäß Gesetz bis zum
30. Juni 2016 vor, welcher Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 gelten
soll. Die Kommission orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne in den beiden vorangegangenen Jahren. Da die Tarife gestiegen
sind, wird auch der Mindestlohn steigen.
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Beitrittserklärung
in eine Gewerkschaft des
Deutschen Gewerkschaftsbundes
Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel ein Prozent des Bruttoeinkommens.
Stark vergünstigte Beiträge gibt es für Studierende, Arbeitslose und Rentner.
Weitere Infos unter: www.dgb.de/service/mitglied_werden
Der Mindestlohn zeigt bereits Wirkung. Doch noch immer gibt es
schwarze Schafe unter den Unternehmern, die ihren Beschäftigten
weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Damit alle Beschäftigten den
Mindestlohn erhalten, fordert der DGB:
NameVorname
 Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auf das
Bäckerei- und Fleischerhandwerk sowie den Einzelhandel, um dort
bessere Kontrollen zu gewährleisten.
 Beweislast umkehren: Künftig sollen Arbeitgeber belegen, wie viele
Stunden ihre Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben.
 Mehr Kontrolleure bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und beim
Prüfdienst der Rentenversicherung.
 Schutz für Beschäftigte, die Mindestlohn-Verstöße ihres Arbeitgebers
den Behörden melden.
 Damit Betroffene nicht einzeln vor Gericht klagen müssen, sondern
die Gewerkschaft das für sie tun kann, brauchen wir ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften.
TelefonE-Mail
Bis drei Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann
der Mindestlohn noch eingeklagt werden. Dabei helfen die Gewerkschaften und bezahlen ihren Mitgliedern den Rechtsschutz.
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StraßeHausnummer
PLZ/WohnortGeburtsdatum
NationalitätGeschlecht
Beruf Beschäftigung bei
Ort der Beschäftigung
Branche/Wirtschaftszweig
Beruflicher Status
Arbeiter/in
Angestellte/r
Beamtin/Beamter
Auszubildende/r Student/in
Sonstiges
Monatl. Bruttoeinkommen (zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages)
Geldinstitut
Konto-Nr. / IBAN (Bankleitzahl)
DatumUnterschrift
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen
und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben,
insbesondere der Mitgliederbestandsverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im
erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mit Hilfe von Computern (automatisiert)
verarbeitet und genutzt werden können.
Hinweis: Die in obigem Formular gemachten Angaben berechtigen die zuständige Gewerkschaft,
diese Daten zur Erledigung der im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben
(Mitgliederbestandsverwaltung, Mitgliederinformation sowie Beitragseinzug) im erforderlichen Umfang
elektronisch zu verarbeiten. Die Datenweitergabe an die zuständige Gewerkschaft erfolgt ausschließlich im
Rahmen dieser Zweckbestimmung und erfolgt in einem verschlüsselten Verfahren.
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Bitte ausfüllen, unterschreiben und an den DGB-Bundesvorstand, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin senden oder faxen an 030-24060655.
DER MINDESTLOHN:
FORDERUNGEN DER
GEWERKSCHAFTEN
Werde Mitglied einer Gewerkschaft:
www.dgb.de/mitglied-werden
Weitere Infos zum Mindestlohn:
www.mindestlohn.de
Die Hotline „Faire Arbeit“ ist ein Informationsangebot
des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.
Es werden Fragen zu Minijobs, Leiharbeit und Löhnen beantwortet.
Impressum
Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Bezirk NRW,
Friedrich-Ebert-Str. 34–38, 40210 Düsseldorf
[email protected], www.nrw.dgb.de
Verantwortlich: Andreas Meyer-Lauber
Redaktion: Michael Hermund, Kathrin Biegner, Marc Neumann
Gestaltung und Druck: PrintNetwork pn / ASTOV Vertriebsges. mbH
Stand: Dezember 2015
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