Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH §1 Anwendbarkeit Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) finden auf alle Rechtsverhältnisse mit dem Käufer Anwendung. Schriftliche Individualabreden gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor. AGB des Käufers, auf die dieser in seinem Angebot oder seiner Annahme hingewiesen hat, finden nur dann Eingang in das Vertragsverhältnis, wenn die Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Fehlen eines ausdrücklichen Widerspruches ist nicht ausreichend. Für die Auslegung handelsüblicher Lieferklauseln gelten die Incoterms 2010. §2 Erfüllungsort, Versendungs- und Verpackungskosten Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Unternehmenssitz der InterPapier-Handelsgesellschaft mbH. Die Preise für die Lieferungen verstehen sich ab Werk. Versandkosten trägt der Käufer. Die Versendung erfolgt unversichert. Eine Versicherung auf Kosten des Käufers kann vereinbart werden. -2- §3 Lieferung Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen. Alle Verkäufe werden zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH ist zu Teillieferungen und vorfristigen Lieferungen berechtigt. Diese sind dem Käufer vorher anzukündigen. Erfolgt die Abnahme der Ware aufgrund eines Verschuldens des Käufers nicht rechtzeitig, so kann die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH eine Nachfrist von 12 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann sie nach ihrer Wahl den Gesamtbetrag in Rechnung stellen und die Ware zur Abholung bereit halten (Rückstandsrechung), vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. §4 Unterbrechung der Lieferung wegen höherer Gewalt Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die voraussichtlich länger als eine Woche dauern oder gedauert haben, wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch 5 Wochen zuzüglich der Nachlieferungsfrist gemäß § 5 verlängert. Die Verlängerung tritt aber nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vereinbarte Frist zuzüglich Nachlieferungsfrist nicht eingehalten werden kann. Besteht das Ereignis, das die Betriebsstörung verursacht, auch nach Ablauf der verlängerten Frist noch fort, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Einhaltung der genannten Anzeigepflichten ist ein Schadensersatz ausgeschlossen. -3- §5 Lieferverzug und Nachlieferungsfrist Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 3 Monaten in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Nachlieferungsfrist ist eingehalten, wenn die Ware am Erfüllungsort zur Übergabe oder zum Versand zur Verfügung gestellt wurde. Durch die Absprache von Lieferterminen werden keine Fixgeschäfte vereinbart. Solche können nur dann angenommen werden, wenn dies im Vertrag durch Individualabrede ausdrücklich bestimmt wird. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er der InterPapier-Handelsgesellschaft mbH eine Frist von 4 Wochen setzen. Diese ist mit der Androhung zu versehen, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Die Inter-Papier Handelsgesellschaft mbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Liefervertrages mit einer Ware vergleichbarer Art und Güte von anderer Seite als gegebenenfalls im Vertrag festgelegt einzudecken. §6 Gewährleistungsrechte und Haftung Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Rügen bezüglich offener Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware an die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH abzusenden. Rügen hinsichtlich versteckter Mängel -4- sind innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntnis des Mangels abzusenden. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung ist die Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden beschränkt, maximal aber auf die Höhe des Kaufpreises. Die Ansprüche auf Mängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Weitergehende Haftung besteht nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter der Inter-Papier- Handelsgesellschaft mbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. §7 Zahlungen Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung ausgestellt und ist sofort fällig. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zahlung hat per Bank-, Giro- oder Überweisung zu erfolgen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Leistungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist die Bank der Inter-Papier- Handelsgesellschaft mbH. Die Zahlung gilt als vollzogen, wenn der Betrag dem Konto gutgeschrieben ist. Zahlungskosten trägt der Käufer. -5- §8 Zahlungsverzug Zahlungen nach Fälligkeit sind mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich angefallener Zinsen, ist die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nicht zu weiteren Lieferungen aus einem laufenden Vertrag mit dem Käufer verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. §9 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden und künftig entstehenden Kaufpreisforderungen bleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird. Wird die gelieferte Ware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder verbunden, so erfolgt dies für die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Durch die Verarbeitung oder Verbindung erwirbt die Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH Teileigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Er tritt hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie aus der Veräußerung der neuen Sache, die aus der Verarbeitung oder Verbindung mit der Vorbehaltsware hervorgegangen ist, ab. -6- Die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nimmt die Abtretung an. Die Abtretung der Forderung aus dem Verkauf der neuen Sache, an der die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH Miteigentum erlangt hat, bezieht sich nur auf den Teil, der anteilig dem Wert des Miteigentums entspricht. Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gegenüber der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH kommt, ist er zum Einzug der Forderungen berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH berechtigt, ohne Ankündigung gegenüber dem Käufer den Forderungsschuldnern die Abtretung anzuzeigen und diese aufzufordern, Zahlungen nur noch an sie zu leisten. Auf Anfrage der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH hat der Käufer eine genaue Auflistung der ihm aus den Veräußerungsgeschäften zustehenden Forderungen mit Name und Anschrift der Abnehmer, Forderungshöhe und Fälligkeit zu erteilen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderung der Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH aus den Warenlieferungen um 10 %, so ist diese auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Übersicherung nach ihrer Wahl verpflichtet. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer hat die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH von solchen Maßnahmen Dritter unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gläubiger über den Eigentumsvorbehalt und die Abtretung aufzuklären. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH unentgeltlich. Die Ware ist gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern. Entschädigungsansprüche, die dem Käufer aus Schadensereignissen in Bezug auf die Vorbehaltsware zustehen, tritt dieser bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH ab. Diese nimmt die Abtretung an. -7- § 10 Sonstiges Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ist der Ort Hamburg.
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