Allgemeine Verkaufsbedingungen der Spandauer - Inter

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH
§1
Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) finden auf alle Rechtsverhältnisse mit dem
Käufer Anwendung. Schriftliche Individualabreden gehen den nachfolgenden Bestimmungen
vor. AGB des Käufers, auf die dieser in seinem Angebot oder seiner Annahme hingewiesen
hat, finden nur dann Eingang in das Vertragsverhältnis, wenn die Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Fehlen eines
ausdrücklichen Widerspruches ist nicht ausreichend.
Für die Auslegung handelsüblicher Lieferklauseln gelten die Incoterms 2010.
§2
Erfüllungsort, Versendungs- und Verpackungskosten
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Unternehmenssitz der InterPapier-Handelsgesellschaft mbH.
Die Preise für die Lieferungen verstehen sich ab Werk. Versandkosten trägt der Käufer. Die
Versendung erfolgt unversichert. Eine Versicherung auf Kosten des Käufers kann vereinbart
werden.
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§3
Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen. Alle Verkäufe werden zu
bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen.
Die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH ist zu Teillieferungen und vorfristigen Lieferungen
berechtigt. Diese sind dem Käufer vorher anzukündigen.
Erfolgt die Abnahme der Ware aufgrund eines Verschuldens des Käufers nicht rechtzeitig, so
kann die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH eine Nachfrist von 12 Werktagen setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann sie nach ihrer Wahl den Gesamtbetrag in
Rechnung stellen und die Ware zur Abholung bereit halten (Rückstandsrechung), vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§4
Unterbrechung der Lieferung wegen höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen unverschuldeten
Betriebsstörungen, die voraussichtlich länger als eine Woche dauern oder gedauert haben,
wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens
jedoch 5 Wochen zuzüglich der Nachlieferungsfrist gemäß § 5 verlängert. Die Verlängerung
tritt aber nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der
Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer gegeben wird, sobald zu übersehen ist,
dass die vereinbarte Frist zuzüglich Nachlieferungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Besteht das Ereignis, das die Betriebsstörung verursacht, auch nach Ablauf der verlängerten
Frist noch fort, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Einhaltung der genannten Anzeigepflichten ist ein Schadensersatz ausgeschlossen.
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§5
Lieferverzug und Nachlieferungsfrist
Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 3 Monaten in
Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Die Nachlieferungsfrist ist eingehalten, wenn die Ware am Erfüllungsort
zur Übergabe oder zum Versand zur Verfügung gestellt wurde.
Durch die Absprache von Lieferterminen werden keine Fixgeschäfte vereinbart. Solche
können nur dann angenommen werden, wenn dies im Vertrag durch Individualabrede
ausdrücklich bestimmt wird.
Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er der InterPapier-Handelsgesellschaft mbH eine Frist von 4 Wochen setzen. Diese ist mit der
Androhung zu versehen, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne.
Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung
ausgeschlossen.
Die Inter-Papier
Handelsgesellschaft
mbH ist
berechtigt, sich zur
Erfüllung
des
Liefervertrages mit einer Ware vergleichbarer Art und Güte von anderer Seite als
gegebenenfalls im Vertrag festgelegt einzudecken.
§6
Gewährleistungsrechte und Haftung
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Rügen
bezüglich offener Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware an die
Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH abzusenden. Rügen hinsichtlich versteckter Mängel
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sind innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntnis des Mangels abzusenden. Nach Zuschnitt
oder sonst begonnener Verarbeitung ist die Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz und den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den nach
dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden beschränkt, maximal aber auf
die Höhe des Kaufpreises.
Die Ansprüche auf Mängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach
Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist.
Weitergehende Haftung besteht nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
der
gesetzlichen
Vertreter
der
Inter-Papier-
Handelsgesellschaft mbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche
wegen Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
§7
Zahlungen
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung ausgestellt und ist sofort
fällig. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Zahlung hat per Bank-, Giro- oder Überweisung zu erfolgen. Die Aufrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Leistungsort
für
die
Zahlung
des
Kaufpreises
ist
die
Bank
der
Inter-Papier-
Handelsgesellschaft mbH. Die Zahlung gilt als vollzogen, wenn der Betrag dem Konto
gutgeschrieben ist. Zahlungskosten trägt der Käufer.
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§8
Zahlungsverzug
Zahlungen nach Fälligkeit sind mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich angefallener Zinsen, ist die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nicht zu
weiteren Lieferungen aus einem laufenden Vertrag mit dem Käufer verpflichtet. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.
§9
Eigentumsvorbehalt
Bis
zur
vollständigen
Zahlung
aller
bestehenden
und
künftig
entstehenden
Kaufpreisforderungen bleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn
einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen wird.
Wird die gelieferte Ware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder
verbunden, so erfolgt dies für die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH, ohne dass diese
hieraus verpflichtet wird. Durch die Verarbeitung oder Verbindung erwirbt die Inter-PapierHandelsgesellschaft
mbH
Teileigentum
an der
neuen
Sache
im
Verhältnis
des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb berechtigt. Er tritt hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware sowie aus der Veräußerung der neuen Sache, die aus der Verarbeitung oder
Verbindung mit der Vorbehaltsware hervorgegangen ist, ab.
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Die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH nimmt die Abtretung an. Die Abtretung der
Forderung aus dem Verkauf der neuen Sache, an der die Inter-Papier-Handelsgesellschaft
mbH Miteigentum erlangt hat, bezieht sich nur auf den Teil, der anteilig dem Wert des
Miteigentums entspricht.
Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gegenüber der Inter-Papier-Handelsgesellschaft
mbH kommt, ist er zum Einzug der Forderungen berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH berechtigt, ohne Ankündigung gegenüber dem
Käufer den Forderungsschuldnern die Abtretung anzuzeigen und diese aufzufordern,
Zahlungen nur noch an sie zu leisten. Auf Anfrage der Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH
hat der Käufer eine genaue Auflistung der ihm aus den Veräußerungsgeschäften
zustehenden Forderungen mit Name und Anschrift der Abnehmer, Forderungshöhe und
Fälligkeit zu erteilen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderung der Inter-PapierHandelsgesellschaft mbH aus den Warenlieferungen um 10 %, so ist diese auf Verlangen
des Käufers zur Freigabe der Übersicherung nach ihrer Wahl verpflichtet.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen
Forderungen sind unzulässig. Der Käufer hat die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH von
solchen Maßnahmen Dritter unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gläubiger über den
Eigentumsvorbehalt und die Abtretung aufzuklären.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH
unentgeltlich. Die Ware ist gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser zu
versichern. Entschädigungsansprüche, die dem Käufer aus Schadensereignissen in Bezug
auf die Vorbehaltsware zustehen, tritt dieser bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an
die Inter-Papier-Handelsgesellschaft mbH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
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§ 10
Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ist der Ort
Hamburg.