Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie funktioniert der Second-Hand Verkauf bei tausendschön?
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Second-Hand
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tausendschön Simone Gebauer, Echternstr. 100, 32657 Lemgo (im Folgenden:
tausendschön) verkauft im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden Textilien sowie
modisches Zubehör als Second-Hand Ware in gebrauchtem Zustand (Kommissionsgeschäft).
Der Kunde kann seine zum Verkauf bestimmte Ware während der Öffnungszeiten – nach
vorheriger telefonischer oder persönlicher Terminabsprache - im Geschäftslokal abgeben. Die
Ware wird dann für drei Monate seit Abgabe im Geschäftslokal von tausendschön
angeboten.
Es werden nur gebrauchte Waren in gutem, sauberem und knitterfreiem Zustand zum Verkauf
entgegen genommen. Bekannte Mängel sind bei der Übergabe anzuzeigen
Der Kunde darf nur Ware in den Verkauf geben, die in seinem Eigentum steht und frei von
Rechten Dritter ist.
Die Verkaufspreise der Ware werden von tausendschön festgelegt und auf einer Warenliste
festgehalten.
Während der Vertragslaufzeit von drei Monaten darf tausendschön die Ware entsprechend
der Nachfrage maximal um bis zu 30 % des Verkaufspreises reduziert verkaufen. Eine darüber
hinausgehende Reduzierung kann nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen.
Die Provision bei verkauften Artikeln beträgt 60 %, der Kunde erhält 40 % des Verkaufspreises
ausgezahlt.
Die Auszahlung des Verkaufserlöses ist fällig mit Ablauf des Dreimonatszeitraums (Beispiel: Bei
Anlieferung der Ware am 05.09.2015 ist die Auszahlung fällig am 06.12.2015). Ein Anspruch auf
vorzeitige (Teil-)Auszahlung noch während der laufenden Dreimonatsphase besteht nicht.
Große Summen ab 200,00 € können auch per Überweisung an den Kunden ausgezahlt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit unaufgefordert bei
tausendschön über den Auszahlungsstand zu erkundigen. Kommt er dieser Pflicht nicht
innerhalb von 12 Monaten nach, gehen die verbleibenden Auszahlungen aus steuerlichen
Gründen in die Verjährung.
Es besteht keine Garantie oder Gewährleistung für Second-Hand Waren, gebrauchte Ware ist
zudem vom Umtausch ausgeschlossen.
Für Beschädigungen oder Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt übernimmt
tausendschön keine Haftung.
Nicht verkaufte Ware, die nicht spätestens zum Ablauf des vierten Monats vom Kunden
abgeholt wurde, wird ohne weitere Benachrichtigung des Kunden einer gemeinnützigen
Einrichtung kostenlos überlassen. Der Kunde verzichtet insoweit auf eine Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber tausendschön. (Beispiel: Ware wird am 05.09.2015 gebracht, Abholung der
nicht verkauften Ware pünktlich am 05.12.2015, spätestens jedoch bis zum 31.01.2016. Ab dem
01.02.2016 dürfte die nicht verkaufte Ware kostenlos als Spende an eine gemeinnützige Einrichtung
gegeben werden.)
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von tausendschön in 32657 Lemgo.
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt
werden.
Stand: Juni 2015