Allgemeine Geschäftsbedingungen Secondhand Pico Bollo

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Secondhand Pico Bollo
Mit der Abgabe der Kommissionsware erkennt die auftraggebende Person die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Annahme
Wir nehmen ausgewählte Damen- und Herrenbekleidung und Accessoires nur in Kommission (kein Ankauf). Pro
auftraggebende Person und Quartal nehmen wir maximal 20 Artikel entgegen. Die Auswahl der Ware liegt in
unserem Ermessen. Eine Abnahmeverpflichtung unsererseits besteht nicht. Die Warenannahme findet nur während den Büroöffnungszeiten statt.
2. Zustand der Ware
Die uns angebotene Ware muss in einwandfreiem Zustand sein, d.h. gewaschen, gereinigt, gebügelt, ohne
Flecken und Löcher, usw. Die auftraggebende Person ist angehalten, den Zustand der angebotenen Ware vorgängig sorgfältig zu prüfen. Sollten wir bei der Auszeichnung der Ware Verschmutzungen oder Beschädigungen
entdecken, wird die Ware ausgesondert und nicht zum Verkauf angeboten.
3. Preisgestaltung
Das Pico Bollo bestimmt den Verkaufspreis.
4. Auftragsdauer/Warenrückgabe
Die Dauer des regulären Auftrages läuft bis zum nächsten Quartalsabschluss (jeweils Ende März, Ende Juni, Ende
September und Ende Dezember). Im Anschluss hat die auftraggebende Person die Möglichkeit, ihre nicht verkaufte Ware innerhalb eines Monats abzuholen. Warenrückgaben erfolgen nur während den Büroöffnungszeiten. Sollte die Ware nicht abgeholt werden, geht sie in unseren Besitz über. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch durch die auftraggebende Person entsteht hieraus nicht. Sollte die auftraggebende Person ihre Artikel vor
Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurückverlangen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des
Wertes laut Warenschein verrechnet.
5. Auszahlung
Nach Ablauf der regulären Auftragsdauer (nächster Quartalsabschluss), verpflichtet sich die auftraggebende
Person dazu, sich über den aktuellen Verkaufsstand der Ware zu informieren. Die auftraggebende Person erhält
50% des erzielten Verkaufspreises. Der ihr zustehende Betrag wird nach Ablauf der Auftragsdauer und/oder
beim Abholen der restlichen Ware in bar ausbezahlt. Auszahlungen erfolgen nur während den Büroöffnungszeiten. Wird der Betrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Quartalsabschluss abgeholt, hat die auftraggebende Person keinen Anspruch auf Auszahlung mehr und das Guthaben verfällt zu unseren Gunsten.
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6. Haftung
Wir übernehmen für eventuelle Beschädigungen, Verschmutzungen oder das Abhandenkommen der Ware keine
Haftung.
7. Rechtsgültigkeit
Das Pico Bollo behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu
erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB bleiben rechtsgültig. Mit der Unterschrift auf der Kundenkarteikarte gelten die AGB als rechtsgültig und vereinbart.
8. Rechtshinweis
Gerichtsstand ist Bern.
Pico Bollo
Bollwerk 35, 3011 Bern
T 031 312 97 73, F 031 332 38 34
[email protected] picobollo.ch
Ladenöffnungszeiten:
Dienstag−Freitag, 9.00−18.30 Uhr
Samstag: siehe Website
Büroöffnungszeiten:
Dienstag−Freitag, 9.00−12.00 Uhr / 13.00−17.00 Uhr
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