MITTEILUNGEN DER ZAHNÄRZTEKAMMER Achtung! Röntgenaktualisierung 2016/2017 Termine rechtzeitig prüfen Die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz ist seit dem 1. Juli 2002 gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Entscheidend für die Aktualisierung ist das Datum der letzten Teilnahmebestätigung bzw. der Erwerb der Fachkunde. Eine Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht nicht aus. Versäumen Sie die termingerechte Aktualisierung, dürfen Sie von diesem Tag an keine Röntgenuntersuchungen anordnen oder durchführen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, gleich zu Beginn des Jahres die letzten Aktualisierungstermine zu überprüfen. Denken Sie dabei bitte auch an die Termine für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zahnärzte, die die Fachkunde zur Digitalen Volumentomographie (DVT) erhalten haben, absolvierten damit gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Röntgenund Strahlenschutz gemäß § 18 a RöV für Zahnärzte. Alle ZÄ und ZFA/ZH, die 2011 und 2012 letztmalig ihre Fachkunde bzw. Kennt- nisse im Strahlenschutz aktualisiert bzw. erlangt haben, müssen demnach 2016/2017 einen Kurs belegen. Hier sind die Termine für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (max. Teilnehmerzahl: 200, Kursgebühr: 100 Euro) • 22.10.2016, 9 bis 16 Uhr, im Dormero Hotel in Halle • 05.11.2016, 9 bis 16 Uhr, im Ratswaage Hotel in Magdeburg • 14.01.2017, 9 bis 16 Uhr, im Ratswaage Hotel in Magdeburg • 18.02.2017, 9 bis 16 Uhr, im Ratswaage Hotel in Magdeburg • 11.03.2017, 9 bis 16 Uhr, im Radisson Blu Fürst Leopold Hotel in Dessau • 01.04.2017, 9 bis 16 Uhr, im Dormero Hotel in Halle • 22.04.2017, 9 bis 16 Uhr, im Radisson Blu Hotel in Dessau Termine für die Röntgenaktualisierungskurse ZFA (2 Kurse pro Tag, ca. 200 Personen, Kursgebühr 40 Euro, außer 25.06.16 und 12.11.26 jeweils 45 Euro) • 25.06.16, 9 bis 13 Uhr • 12.11.16, 9 bis 13 Uhr • 04.02.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr, im RAMADA Hotel Magdeburg, Hansapark 2 • 11.02.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg • 10.03.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 und 16.30 Uhr, im Hotel Leipzig-Halle • 11.03.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr, im Hotel Leipzig-Halle • 08.04.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr, im Radisson Blu Fürst Leopold Hotel Dessau • 12.05.17, nur von 13 bis 16.30 Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg • 13.05.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg Die Anmeldung ist über das Formular der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt möglich, das regelmäßig in den zn veröffentlicht wird oder auf der Internetseite der ZÄK unter der Rubrik Zahnärzte bzw. ZFA unter Fort- und Weiterbildung/Sonstiges. Behörden prüfen Validierungen: Das sollten Sie wissen! Die Anforderungen an die hygienische Aufbereitung Reinigung/Desinfektion, Verpackung, Sterilisation in der Zahnarztpraxis sind komplex und es kommen ständig strengere Gesetze, Leitlinien und Normen hinzu. Die Pflicht zur Validierung besteht eigentlich bereits seit 1999 – die Behörden, die für die Überwachung zuständig sind, achten zunehmend auf validierte Aufbereitungsprozesse. Grundsätzlich ist also jeder Zahnarzt in gleicher Weise wie eine chirurgische Praxis dafür verantwortlich, seine am Patienten zum Einsatz kommenden Medizinprodukte mit validierten Prozessen aufzubereiten. Was passiert also bei der Validierung? Die Validierung stellt einen dokumentierten Nachweis darüber dar, dass die Aufbereitungsprozesse entsprechend ihrer Bestimmung stets reproduzierbare Ergebnis- 40 se liefern. Es soll gezeigt werden, dass mit den spezifischen Geräten, Vorgehensweisen und Instrumenten vor Ort in der Praxis immer das gewünschte Ergebnis erreicht wird, nämlich ein desinfiziertes oder steriles Medizinprodukt. Da eine Kontrolle am Endprodukt eine Kontaminierung verursachen würde, muss der korrekte Prozessablauf im Rahmen einer Validierung bestätigt werden. Validiert werden müssen die Prozesse Reinigung/Desinfektion, Siegelverpackung und Sterilisation. Dazu muss der Validierer in der Zahnarztpraxis Messungen der einzelnen Programme der Sterilisatoren und Thermodesinfektoren durchführen. Diese Messungen werden mit jedem genutzten Programm durchgeführt und es muss stets eine für die jeweilige Praxis repräsentative Beladung mit Instrumenten vor- Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt 03/2016 liegen. Zudem werden die korrekte Installation der Geräte, die Versorgung mit Prozessmedien (z.B. vollentsalztes Wasser oder ggf. Reinigungschemikalien) und die Dokumentation der Aufbereitungsprozesse im QM-System überprüft. Der Praxisbetreiber ist darauf angewiesen, einen Validierer zu beauftragen, der die Anforderungen der Behörden kennt und einen anerkannten Bericht erstellt. Wir haben für die Mitglieder der ZÄK S.-A. einen Rahmenvertrag mit der Firma ValiTech vereinbart, der Rabatte von bis zu 15 % gewährt. Das Unternehmen ist als unabhängiges Prüflabor akkreditiert und kann herstellerunabhängig alle Geräte in der Praxis validieren. Weitere Infos finden Sie unter www.valitech.de. Beziehen Sie sich bei der Beauftragung auf die Rahmenvereinbarung für Zahnärzte in Sachsen-Anhalt.
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