Achtung! Röntgenaktualisierung 2016/2017 Termine rechtzeitig

MITTEILUNGEN DER ZAHNÄRZTEKAMMER
Achtung! Röntgenaktualisierung 2016/2017
Termine rechtzeitig prüfen
Die regelmäßige Aktualisierung der
Fachkunde im Strahlenschutz ist
seit dem 1. Juli 2002 gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Entscheidend für die
Aktualisierung ist das Datum der
letzten Teilnahmebestätigung bzw.
der Erwerb der Fachkunde. Eine
Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht
nicht aus.
Versäumen Sie die termingerechte
Aktualisierung, dürfen Sie von diesem Tag an keine Röntgenuntersuchungen anordnen oder durchführen. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
gleich zu Beginn des Jahres die
letzten Aktualisierungstermine zu
überprüfen. Denken Sie dabei bitte
auch an die Termine für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zahnärzte, die die Fachkunde
zur Digitalen Volumentomographie
(DVT) erhalten haben, absolvierten
damit gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Röntgenund Strahlenschutz gemäß § 18 a
RöV für Zahnärzte. Alle ZÄ und
ZFA/ZH, die 2011 und 2012 letztmalig ihre Fachkunde bzw. Kennt-
nisse im Strahlenschutz aktualisiert
bzw. erlangt haben, müssen demnach 2016/2017 einen Kurs belegen. Hier sind die Termine für die
Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz für Zahnärzte
(max. Teilnehmerzahl: 200, Kursgebühr: 100 Euro)
• 22.10.2016, 9 bis 16 Uhr, im
Dormero Hotel in Halle
• 05.11.2016, 9 bis 16 Uhr, im
Ratswaage Hotel in Magdeburg
• 14.01.2017, 9 bis 16 Uhr, im
Ratswaage Hotel in Magdeburg
• 18.02.2017, 9 bis 16 Uhr, im
Ratswaage Hotel in Magdeburg
• 11.03.2017, 9 bis 16 Uhr, im Radisson Blu Fürst Leopold Hotel
in Dessau
• 01.04.2017, 9 bis 16 Uhr, im
Dormero Hotel in Halle
• 22.04.2017, 9 bis 16 Uhr, im Radisson Blu Hotel in Dessau
Termine für die Röntgenaktualisierungskurse ZFA (2 Kurse pro
Tag, ca. 200 Personen, Kursgebühr
40 Euro, außer 25.06.16 und 12.11.26
jeweils 45 Euro)
• 25.06.16, 9 bis 13 Uhr
• 12.11.16, 9 bis 13 Uhr
• 04.02.17, 9 bis 12.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr, im RAMADA
Hotel Magdeburg, Hansapark 2
• 11.02.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13
bis 16.30 Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg
• 10.03.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13
und 16.30 Uhr, im Hotel Leipzig-Halle
• 11.03.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13
bis 16.30 Uhr, im Hotel Leipzig-Halle
• 08.04.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13
bis 16.30 Uhr, im Radisson Blu
Fürst Leopold Hotel Dessau
• 12.05.17, nur von 13 bis 16.30
Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg
• 13.05.17, 9 bis 12.30 Uhr und 13
bis 16.30 Uhr im RAMADA Hotel Magdeburg
Die Anmeldung ist über das Formular der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt möglich, das regelmäßig in den zn veröffentlicht wird
oder auf der Internetseite der ZÄK
unter der Rubrik Zahnärzte bzw.
ZFA unter Fort- und Weiterbildung/Sonstiges.
Behörden prüfen Validierungen: Das sollten Sie wissen!
Die Anforderungen an die hygienische Aufbereitung Reinigung/Desinfektion, Verpackung, Sterilisation
in der Zahnarztpraxis sind komplex
und es kommen ständig strengere Gesetze, Leitlinien und Normen
hinzu. Die Pflicht zur Validierung
besteht eigentlich bereits seit 1999
– die Behörden, die für die Überwachung zuständig sind, achten
zunehmend auf validierte Aufbereitungsprozesse. Grundsätzlich ist also jeder Zahnarzt in gleicher Weise
wie eine chirurgische Praxis dafür
verantwortlich, seine am Patienten
zum Einsatz kommenden Medizinprodukte mit validierten Prozessen
aufzubereiten.
Was passiert also bei der Validierung? Die Validierung stellt einen
dokumentierten Nachweis darüber
dar, dass die Aufbereitungsprozesse entsprechend ihrer Bestimmung
stets reproduzierbare Ergebnis-
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se liefern. Es soll gezeigt werden,
dass mit den spezifischen Geräten,
Vorgehensweisen und Instrumenten vor Ort in der Praxis immer das
gewünschte Ergebnis erreicht wird,
nämlich ein desinfiziertes oder steriles Medizinprodukt.
Da eine Kontrolle am Endprodukt
eine Kontaminierung verursachen
würde, muss der korrekte Prozessablauf im Rahmen einer Validierung bestätigt werden. Validiert
werden müssen die Prozesse Reinigung/Desinfektion, Siegelverpackung und Sterilisation. Dazu muss
der Validierer in der Zahnarztpraxis Messungen der einzelnen Programme der Sterilisatoren und
Thermodesinfektoren durchführen.
Diese Messungen werden mit jedem genutzten Programm durchgeführt und es muss stets eine für
die jeweilige Praxis repräsentative
Beladung mit Instrumenten vor-
Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt 03/2016
liegen. Zudem werden die korrekte Installation der Geräte, die Versorgung mit Prozessmedien (z.B.
vollentsalztes Wasser oder ggf. Reinigungschemikalien) und die Dokumentation der Aufbereitungsprozesse im QM-System überprüft.
Der Praxisbetreiber ist darauf
angewiesen, einen Validierer zu
beauftragen, der die Anforderungen der Behörden kennt und einen
anerkannten Bericht erstellt. Wir
haben für die Mitglieder der ZÄK
S.-A. einen Rahmenvertrag mit der
Firma ValiTech vereinbart, der Rabatte von bis zu 15 % gewährt. Das
Unternehmen ist als unabhängiges
Prüflabor akkreditiert und kann
herstellerunabhängig alle Geräte in
der Praxis validieren. Weitere Infos
finden Sie unter www.valitech.de.
Beziehen Sie sich bei der Beauftragung auf die Rahmenvereinbarung
für Zahnärzte in Sachsen-Anhalt.