Tridata Infoblatt GoBD Kassenpflicht

Stellen Sie Ihr System rechtzeitig um.
 GoBD-Konformität (Grundsätze z. ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
[vormals GDPdU]
 Revisionssicher und manipulationssicher nach §§ 146 AO ff.;
d.h. keine nachträglichen Änderungen an Rechnungen zulässig—wenn Änderungen, dann nur
in Form von Gegenbelegen / automatischem Protokoll
 Verdichtung der Daten — etwa in monatlichen „Z-Berichten“ und nur gedruckt vorliegende
„Z-Streifen“/„Z-Bons“ als Tagesabschluss sind unzulässig
 Alle entstandenen Daten müssen jederzeit nach § 147 AO erreichbar, nachweisbar und von
Finanzbehörden maschinell auswertbar sein
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Registrierkassen ohne diese Funktionen sind nicht mehr zulässig!
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Erfüllt Ihre Kasse/System diese Anforderungen nicht, muss es zum
01.01.2016 ausgetauscht sein!
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Anderenfalls drohen Strafzahlungen und evtl. die Verwerfung Ihrer kompletten
Buchhaltung mit Folge einer Steuerschätzung.
Wir lösen diese Herausforderung mit Ihnen!
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Die Informationen stellen keine rechtlich verbindliche Aussage dar. Informieren Sie sich hierzu bitte bei den Finanzbehörden / Steuerberatern.