Stellen Sie Ihr System rechtzeitig um. GoBD-Konformität (Grundsätze z. ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) [vormals GDPdU] Revisionssicher und manipulationssicher nach §§ 146 AO ff.; d.h. keine nachträglichen Änderungen an Rechnungen zulässig—wenn Änderungen, dann nur in Form von Gegenbelegen / automatischem Protokoll Verdichtung der Daten — etwa in monatlichen „Z-Berichten“ und nur gedruckt vorliegende „Z-Streifen“/„Z-Bons“ als Tagesabschluss sind unzulässig Alle entstandenen Daten müssen jederzeit nach § 147 AO erreichbar, nachweisbar und von Finanzbehörden maschinell auswertbar sein Registrierkassen ohne diese Funktionen sind nicht mehr zulässig! Erfüllt Ihre Kasse/System diese Anforderungen nicht, muss es zum 01.01.2016 ausgetauscht sein! Anderenfalls drohen Strafzahlungen und evtl. die Verwerfung Ihrer kompletten Buchhaltung mit Folge einer Steuerschätzung. Wir lösen diese Herausforderung mit Ihnen! Die Informationen stellen keine rechtlich verbindliche Aussage dar. Informieren Sie sich hierzu bitte bei den Finanzbehörden / Steuerberatern.
© Copyright 2025 ExpyDoc