Benutzungsordnung für Schließfächer und Schränke in der

Benutzungsordnung für Schließfächer und Schränke in der Zentralbibliothek,
der Lehrbuchsammlung und der Bibliothek 2
Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 der Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek der
RWTH vom 10.10.2010 gelten für die Nutzung von Schließfächern und Schränken
folgende Hinweise:
1. Garderobe, Taschen, Mappen und ähnliche Behältnisse sind in den von der
Bibliothek gestellten Schließfächern oder Schränken für die Dauer der Benutzung der
Bibliothek abzulegen.
2. Zentralbibliothek und Lehrbuchsammlung: Das Schloss ist nur nach Einwurf von
einer Ein-Euro oder Zwei-Euro-Münze zu schließen. Beim Öffnen wird das Pfandgeld
automatisch zurückerstattet.
Bibliothek 2: Das Schloss ist mit der 2-maligen Eingabe einer selbstgewählten 4stelligen Ziffer zu verschließen und auch wieder zu öffnen. Bitte merken Sie sich
unbedingt die Ziffernfolge und die Nummer Ihres Schließfaches.
3. Die Benutzung ist nur während der Öffnungszeiten der Bibliothek statthaft. Es ist
nicht zulässig, mehr als ein Schließfach / einen Schrank zu belegen. Es ist untersagt,
gefährliche Stoffe oder Gegenstände in den Schließfächern / Schränken
aufzubewahren.
4. Ein Verstoß gegen die unter Punkt 3 genannten Bedingungen führt zur Öffnung und
Räumung durch das Bibliothekspersonal, ohne dass es eine ausdrückliche
Räumungsaufforderung oder einen vorherigen Hinweis gibt. Das Pfandgeld verfällt in
diesem Fall ersatzlos.
5. Die bei einer zwangsweisen Räumung der Schließfächer / Schränke entnommenen
Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt, zunächst in der Bibliothek
aufbewahrt und dann an das öffentliche Fundbüro übergeben. Lebensmittel werden
ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
6. Im Falle einer Störung des Schlossmechanismus ist die Bibliothek zu verständigen.
Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt.
7. Gebühren und Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen
Schäden oder Schlüsselverlust sind vom Verursacher zu erstatten. Bei
Schlüsselverlust beträgt die Ersatzleistung 25 Euro.
8. Eine Haftung der Bibliothek wird ausgeschlossen.
9. Bibliothekskörbe: Für den Transport von Arbeitsunterlagen innerhalb des
Treppenhauses und der Lern- und Arbeitsräume stehen bibliothekseigene
Transportkörbe zur Verfügung. Die Körbe befinden sich im Bereich der
Garderobenschränke im Erdgeschoss.
Aachen, 21. August 2015