Benutzungsordnung für Schließfächer und Schränke in der Zentralbibliothek, der Lehrbuchsammlung und der Bibliothek 2 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 der Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek der RWTH vom 10.10.2010 gelten für die Nutzung von Schließfächern und Schränken folgende Hinweise: 1. Garderobe, Taschen, Mappen und ähnliche Behältnisse sind in den von der Bibliothek gestellten Schließfächern oder Schränken für die Dauer der Benutzung der Bibliothek abzulegen. 2. Zentralbibliothek und Lehrbuchsammlung: Das Schloss ist nur nach Einwurf von einer Ein-Euro oder Zwei-Euro-Münze zu schließen. Beim Öffnen wird das Pfandgeld automatisch zurückerstattet. Bibliothek 2: Das Schloss ist mit der 2-maligen Eingabe einer selbstgewählten 4stelligen Ziffer zu verschließen und auch wieder zu öffnen. Bitte merken Sie sich unbedingt die Ziffernfolge und die Nummer Ihres Schließfaches. 3. Die Benutzung ist nur während der Öffnungszeiten der Bibliothek statthaft. Es ist nicht zulässig, mehr als ein Schließfach / einen Schrank zu belegen. Es ist untersagt, gefährliche Stoffe oder Gegenstände in den Schließfächern / Schränken aufzubewahren. 4. Ein Verstoß gegen die unter Punkt 3 genannten Bedingungen führt zur Öffnung und Räumung durch das Bibliothekspersonal, ohne dass es eine ausdrückliche Räumungsaufforderung oder einen vorherigen Hinweis gibt. Das Pfandgeld verfällt in diesem Fall ersatzlos. 5. Die bei einer zwangsweisen Räumung der Schließfächer / Schränke entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt, zunächst in der Bibliothek aufbewahrt und dann an das öffentliche Fundbüro übergeben. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. 6. Im Falle einer Störung des Schlossmechanismus ist die Bibliothek zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. 7. Gebühren und Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden oder Schlüsselverlust sind vom Verursacher zu erstatten. Bei Schlüsselverlust beträgt die Ersatzleistung 25 Euro. 8. Eine Haftung der Bibliothek wird ausgeschlossen. 9. Bibliothekskörbe: Für den Transport von Arbeitsunterlagen innerhalb des Treppenhauses und der Lern- und Arbeitsräume stehen bibliothekseigene Transportkörbe zur Verfügung. Die Körbe befinden sich im Bereich der Garderobenschränke im Erdgeschoss. Aachen, 21. August 2015
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