Auszug aus den Hertz-Mietbedingungen Südafrika

Auszug aus den Hertz-Mietbedingungen Südafrika & Namibia
Gültig vom 01. November 2015 - 31. Oktober 2016
Vor Ort zu zahlende Gebühren sind der Einfachheit halber in ZAR (für Südafrika) angegeben, der gleiche Betrag gilt auch in NAD (für
Namibia), da der Umrechnungskurs 1:1 ist.
Anmietstationen (eine Auswahl):
Südafrika: Bloemfontein Airport, Bloemfontein Downtown, East London Airport, East London Downtown, Durban (King Shaka
International Airport, Durban Hilton, George Airport, Hermanus, Johannesburg Airport, Kapstadt Airport, Kapstadt Downtown,
Kimberley Airport, Lanseria Airport, Mthatha (Umtata) Airport, Nelspruit (Kruger Mpumalanga Int. Airport), Phalaborwa Airport,
Pietermaritzburg Airport, Polokwane Airport, Port Elizabeth Airport, Port Elizabeth Downtown, Pretoria Downtown, Richards Bay
Airport, Sandton Hilton, Stellenbosch, Sun City, Umhlanga Rocks, Upington Airport
Namibia: Walvis Bay Airport, Walvis Bay Downtown, Windhoek Airport, Windhoek Downtown
Annahme/Rückgabe des Fahrzeugs:
Zur Annahme des Fahrzeugs ist es zwingend erforderlich, eine gültige Kreditkarte des Fahrers vorzulegen. Bargeld oder sogenannte
Debit-Cards werden nicht akzeptiert.
Bei Übernahme des Fahrzeugs wird eine Vertragsgebühr von ZAR 72 fällig, die im Anschluss mit der Kaution (Kaution s.u.)
verrechnet wird. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt sein, so fallen Schadensbearbeitungsgebühren von mindestens
ZAR 741 (Claim Admin Fee) an, welche direkt der Kreditkarte belastet werden. Nach Rückgabe wird jedes Fahrzeug von Hertz
aufgetankt, auch dann, wenn die Tanknadel einen vollen Tank anzeigt. Kosten für eventuell fehlendes Benzin werden direkt der
Kreditkarte belastet.
Keine Rückerstattung bei verspäteter Annahme/verfrühter Rückgabe. Bei verspäteter Rückgabe werden Ihnen die zusätzlichen Tage
zum Verlängerungspreis (entspricht nicht dem Katalogpreis) direkt berechnet.
Falls Sie irgendwelche Beanstandungen an Ihrem angenommen Fahrzeug haben, müssen diese innerhalb der ersten zwei Stunden
nach Fahrzeugannahme dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung/Ersatz.
Einwegmieten:
Zwischen allen Stationen in Südafrika (außer Durban, Pietermaritzburg, Richards Bay):
Zwischen Durban und Pietermaritzburg:
Zwischen Durban und Richards Bay:
Zwischen Südafrika und Namibia:
ZAR 800
ZAR 200
ZAR 300
ZAR 4.600
Einwegmieten von Südafrika/Namibia nach Swasiland, Lesotho, Botswana, Simbabwe oder Mosambik sind grundsätzlich nicht
möglich.
Fahrzeugersatz:
Der Fahrzeuganbieter behält sich das Recht vor, Ihnen ein Fahrzeug einer gleich- oder höherwertigen Kategorie bereitzustellen. Dies
ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen und es entstehen daraus keinerlei Erstattungsansprüche.
Fahrgebiete/Restriktionen:
Von Südafrika/Namibia dürfen die Fahrzeuge nach Swasiland, Lesotho, Botswana, Simbabwe und Mosambik gefahren werden
(Gebühren für die Grenzübertritte s.u.), jedoch nicht nach Angola und Sambia.
Der Grenzübertritt nach Swasiland und/oder Lesotho ist mit einem Fahrzeug der Gruppe O (Toyota Quantum) nicht gestattet.
Führerschein:
Sie benötigen einen gültigen internationalen Führerschein. Der uneingeschränkte nationale Führerschein (Kreditkartenformat mit
Foto) muss ebenfalls mitgeführt werden.
Grenzüberschreitungsgebühren:
Von Südafrika/Namibia nach Mosambik, Sambia, Simbabwe:
ZAR 1.200
Für die Grenzüberschreitung von Südafrika/Namibia nach Botswana, Swasiland und Lesotho fallen keine
Grenzüberschreitungsgebühren seitens des Fahrzeuganbieters an, jedoch muss dies bei Buchung vom Fahrzeuganbieter genehmigt
werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge der Gruppe O (Toyota Quantum o.ä.) nicht nach Swasiland und/oder Lesotho gefahren
werden dürfen.
Mit der Buchung eines Fahrzeugs muss für sämtliche Grenzüberschreitungen ein „Letter of Authorization“ angefragt werden. Sie
sollten die Dokumente für die Grenzüberschreitung im Handschuhfach aufbewahren. Das Fehlen der Dokumente wird mit einer
Strafe von bis zu ZAR 5.000 geahndet.
Hotelanlieferung/-abholung:
Auf Anfrage. Bei Hotelanlieferung im Umkreis bis 25 km wird eine Gebühr in Höhe von ZAR 300 erhoben, an Wochenenden und
Feiertagen sowie außerhalb der regulären Öffnungszeiten ZAR 500. Bei Anlieferungen von 26 km und mehr: Grundgebühr zuzüglich
ZAR 10 für jeden weiteren Kilometer. Anfallende Straßen- und Parkgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Kaution:
Total Waiver: ZAR 1.650 (wird der Kreditkarte belastet - nicht einfach nur geblockt)
Kumulierte Mieten:
Nicht möglich.
Mautgebühren (e-Toll-Verfahren):
Die Fahrzeuge sind mit einem sogenannten „e-Tag“ ausgestattet, über das die Nutzung von mautpflichtigen Straßen automatisch
registriert und anschließend mit dem Fahrzeuganbieter abgerechnet wird. Bei Verlust des „e-Tag“ ist eine Erstattungsgebühr von
ZAR 600 zu zahlen.
Mietzeitberechnung:
1 Miettag = 24 Stunden. Die Preisberechnung erfolgt unter genauer Berücksichtigung der Annahme- und Abgabezeit. Der am Tag
der Fahrzeugübernahme gültige Mietpreis bestimmt den Gesamtpreis und wird über die gesamte Mietdauer angewendet.
Bei verspäteter Rückgabe werden Ihnen die zusätzlichen Tage zum Verlängerungspreis (entspricht nicht dem Katalogpreis) direkt
berechnet.
Mindestmietalter:
18 Jahre
Mindestmietdauer:
1 Tag (24 Stunden)
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten der einzelnen Stationen sind recht unterschiedlich:
Stadtbüros sind i.d.R. Mo - Fr von 07:00 - 17:00 Uhr und samstags+ sonntags vormittags geöffnet, Flughafenbüros während des
Flugbetriebs.
Die genauen Öffnungszeiten für die von Ihnen benötigten Stationen erhalten Sie bei Ihrem Spezialisten von Boomerang Reisen.
Pannen / Reparaturen:
Für Reparaturen sind grundsätzlich die Information und Genehmigung des Fahrzeuganbieters erforderlich.
Verkehrsverstöße/Strafzettel:
Der Mieter haftet für alle Strafzettel und sonstige Verkehrsverstöße, die er im Verlauf der Mietdauer erhält bzw. begeht. Für alle
Strafzettel durch Verkehrsverstöße, die vom Fahrzeuganbieter an den Mieter weiter geleitet werden müssen, wird zusätzlich zum
Bußgeld eine Bearbeitungsgebühr von ZAR 250 pro Fall erhoben.
Verlängerung des Mietzeitraumes vor Ort:
Sollten Sie die Mietzeit verlängern wollen, müssen Sie dies vom Fahrzeuganbieter genehmigen lassen. Die zusätzlichen Miettage
sind vor Ort zu zahlen (entspricht nicht dem Katalogpreis und kann bis zu 33% höher sein). Bei Versäumnis wird der
Fahrzeuganbieter das Fahrzeug als gestohlen melden, womit jegliche Versicherungsdeckung sofort verfällt. Eine Konventionalstrafe
kann berechnet werden.
Versicherungen:
Im Mietpreis ist bereits eine Zusatzversicherung (erweiterte Haftpflichtversicherung / maximale Deckungssumme: ZAR 5.000.000),
der sogenannte Total Waiver (Theft and Damage Waiver) inkludiert, welche den Selbstbehalt im Schadensfall auf null reduziert.
Schäden an Windschutzscheibe und Reifen sind abgedeckt. Wasserschäden oder Schäden an den Felgen, Radkappen, am
Unterboden und Fahrzeugdach sind grundsätzlich nicht versichert und werden auch durch keine Zusatzversicherung abgedeckt.
Beschädigung oder Verlust von Privateigentum ist nicht versichert.
Darüber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten mit einer maximalen
Deckungssumme von ZAR 5.000.000 inkludiert. Abschleppkosten werden direkt auf der Kreditkarte belastet. In Fällen, bei denen
der Sachschaden mehr als ZAR 5.000 beträgt, muss ein neutraler „assesor“ (Gutachter) einberufen werden, welcher entscheidet,
ob der Wagen repariert werden kann und zu welchem Preis. Die Gutachter-Kosten (ZAR 800) werden auch direkt der Kreditkarte
belastet.
Für jeden Schadensfall wird unabhängig von der gewählten Versicherungsart eine Bearbeitungsgebühr von ZAR 741 erhoben, die
direkt der Kreditkarte belastet wird.
Ausnahmen:
Umstände, unter denen kein Versicherungsschutz besteht:
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen des Mietvertrags
Grobe oder strafbare Fahrlässigkeit
Wenn unter Einfluss von Drogen, einschließlich Alkohol, gefahren wurde
Fahren eines Fahrzeugs auf dafür ungeeigneten Straßen bzw. nicht amtlicher Straßen, Zufahrtswegen und auf privatem
Gelände
Unbefugtes Überqueren einer Landesgrenze
Wenn kein anderes Fahrzeug, Tier, Objekt oder Person am Unfall beteiligt war (z.B. keine Berührung mit genannten
Individuen stattgefunden hat)
Fahren durch unbefugte Fahrer
-
Nichteinhalten der Vorsichtsmaßnahmen gegen Diebstahl (Fahrzeug muss verschlossen und mit eingeschalteter
Alarmanlage abgestellt werden)
Wenn der Verlust nicht binnen 12 Stunden der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet wurde (ein Polizeibericht inkl.
„case number“ ist dem Vermieter vorzulegen)
Wenn ein Unfall nicht binnen 24 Stunden dem Vermieter gemeldet wird. Das Fahrzeug darf nur nach Genehmigung von
Hertz den Standort wechseln
Wenn keine genauen Einzelheiten des letzten bekannten Standortes des Fahrzeugs vor dem Diebstahl angegeben
werden können
Wenn der Fahrer bei Diebstahl keine Schlüssel vorweisen kann
Verlängerung des Mietvertrags von Hertz nicht genehmigt wurde
Reparaturen des Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung
Hertz behält sich das Recht vor, diese Regelungen nach eigenem Ermessen anzuwenden.
Zusatzausrüstung:
Auf Anfrage bei der Buchung erhältlich:
Kindersitz:
ZAR 320 pro Anmietung (ZAR 900 falls beschädigt oder verloren)
2. Reserverad:
ZAR 600 pro Anmietung (ausschließlich für Gruppe E & M in Namibia)
Zusätzliche Fahrer:
Für Zusatzfahrer fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR 275 pro Fahrer/pro Miete an.
Allgemeiner Hinweis:
Bitte beachten Sie: Die hier abgedruckten Mietbedingungen sind Auszüge unseres Vertragspartners Hertz. Wir haben diese nach
bestem Wissen übersetzt. Sie unterschreiben vor Ort vor Übernahme Ihres Mietwagens noch einmal die ausführlichen
Mietbedingungen des Fahrzeuganbieters, diese sind maßgeblich für Ihr Mietverhältnis vor Ort. Wir übernehmen keine Gewähr für
die Vollständigkeit der Angaben.
Die vollständigen Mietbedingungen senden wir Ihnen auf Verlangen gerne zu, Sie können diese auch unter www.hertz.co.za
<http://www.hertz.co.za> einsehen.
Stand: Februar 2016