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PRESSEINFORMATION
Richtungswechsel bei der Kostenstruktur von Rentenversicherungen
Das Lebensversicherungs-Reformgesetz führte zu einer Senkung der einmaligen Abschlussund Vertriebskosten / laufende Kosten steigen / Provisionsniveau bleibt weitgehend bestehen
Private Rentenversicherungen und Riester-Renten, bei denen einmalige Abschlusskosten
erhoben werden, enthalten seit Jahresbeginn überwiegend niedrigere einmalige Kosten. Bei
der Vergütung des Versicherungsvertriebs bahnt sich damit ein Richtungswechsel hin zu
mehr laufender Bezahlung an. Das ergab die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten?
Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die vom Berliner Institut für
Transparenz (ITA) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) angefertigt und
unlängst vorgestellt worden ist. Fazit der Studie: Insgesamt kommt es zwar nicht zu einer
Veränderung der Gesamtkosten, weil im Gegenzug die laufenden Kosten erhöht wurden,
aber die Kostenstrukturen verändern sich.
Im Durchschnitt aller in der Studie untersuchten Tarife sanken die einmaligen Abschluss- und
Vertriebskosten bei der klassischen Privat-Rente in der dritten Altersvorsorgeschicht um 28,6
Prozent, bei klassischen Riester-Renten um 25,5 Prozent und bei fondsgebundenen RiesterRenten um 33,5 Prozent. „Diese überwiegende Senkung der einmaligen Kosten ist vor allem
auf die Senkung des Höchstzillmersatzes zurückzuführen. Das lässt sich daran erkennen, dass
bei der Mehrzahl der untersuchten Tarife die Anbieter diese Kosten in dem Maße, also um
37,5 Prozent verringert haben, wie durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz die Obergrenze abgesenkt wurde, bis zu der Versicherer zu Beginn eines Vertrages Abschlusskosten
sofort in der Bilanz ansetzen können“, erläutert Dr. Mark Ortmann, ITA-Geschäftsführer und
Autor der Studie.
Obwohl sich die Gesamtkosten nicht wesentlich verändert haben, sind die mit der DIA-Studie
beobachteten Veränderungen bei der Vergütung im Interesse des Kunden. Da die Verträge
zu Beginn weniger mit Kosten belastet werden, steht ein größerer Teil der angesparten Beiträge sofort zur Verzinsung zur Verfügung. Außerdem fördert eine laufende Vergütung die
Betreuung des Kunden durch den Versicherungsvermittler, weil dieser ein größeres Interesse
hat, dass der Vertrag bis zum Ende durchgehalten und nicht vorzeitig storniert wird. Darüber
hinaus verbessern sich die Rückkaufswerte bei einem vorzeitigen Vertragsende.
„Das Provisionsniveau insgesamt hat sich nur unwesentlich verändert. Die meisten Versicherer haben keine Anpassungen vorgenommen oder geplant. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen werden sich die Vermittlungsprovisionen kaum signifikant nach unten bewegen“,
fügt Ortmann hinzu. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass einige wenige Anbieter
entgegen dem Trend und trotz der Stoßrichtung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes
die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten erhöht haben. „Wenn der Gesetzgeber eine
Senkung der Provisionen wünscht, sollte er zuerst das längst überholte Provisionsabgabeverbot formell aufheben“, fordert Ortmann. „Nur wenn der dadurch ausgelöste Wettbewerb
nicht zu einer Senkung der Provisionen führen sollte, könnte der Gesetzgeber Obergrenzen
gesetzlich verankern, wie es zum Beispiel vor einigen Jahren in der privaten Krankenversicherung geschehen ist.“
„Mit dem Richtungswechsel bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs, der sich gegenwärtig anbahnt, stellen sich die Lebensversicherer auf die Zukunft ein. Der Anpassungsprozess mag für viele Versicherungsvermittler schmerzhaft sein, aber letztlich führt kein Weg
daran vorbei. Eine laufende Vergütung sichert langfristig die Existenz der Vermittler, weil sie
kontinuierlich fließende Einnahmen haben, und verbessert die Qualität der Kundenbetreuung in der Altersvorsorge“, fügt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hinzu.
Berlin, 3. Juni 2015
Weitere detaillierte Ergebnisse der Studie finden Sie auch in dieser Presseinformation und auf
der DIA-Homepage.
Kontakt:
Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH
Charlottenstraße 68, 10117 Berlin
Klaus Morgenstern
Mitglied des Sprecherkollegiums
Chefredakteur Dienste
Tel: 030 – 201 88 583
Mobil: 0152 – 29 93 86 79
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