Landratsamt Ostalbkreis
Untere Jagdbehörde
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Anmeldung von Lebend- und Totfangfallen
Hiermit melde ich folgende - umseitig aufgeführte - für die Fangjagd mit
Lebendfangfallen zugelassenen Fallentypen an:
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Name, Vorname
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Geburtstag und -ort
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Anschrift (PLZ, Ort, Straße)
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jagdausübungsberechtigt im Jagdbezirk/Fallensachkundenachweis vom….
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Ort, Datum
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Unterschrift
-2Anzahl
Fallentyp
Bezeichnung
A
Kastenfalle für Tiere
ab Fuchsgröße
B
Kastenfalle für Tiere
unter Fuchsgröße.
C
Röhrenfalle für alle
Haarwildarten,
vorwiegend für den
unterirdischen Einbau
Mindestgröße für den Fangraum
Länge
Breite
Höhe
Länge
Breite
Höhe
130 cm
25 cm
25 cm
100 cm
15 cm
15 cm
Länge:
200 cm
:
20 cm
Anmerkung zu den Fallentypen A - C:
Die aufgeführten Fallentypen müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung der
gefangenen Tiere ausgeschlossen ist. Drahtgitter ist als Baumaterial nicht zugelassen.
Röhrenfallen müssen eine ausreichende Druckfestigkeit aufweisen. In geschlossenem
Zustand müssen die Fangräume abgedunkelt sein. Kontrollöffnungen aus Draht sind
zulässig, falls Verletzungen der Tiere ausgeschlossen sind.
Die Fangjagd mit Fallen die töten ist verboten.