Gefährdung durch Staub D 502 Staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen anwenden (z.B. Absaugung, Nassbearbeitung mit Aerosolbindung). Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformationssystem (WINGIS) der BG BAU online angeboten. Ist eine technische Schutzmaßnahme nicht ausreichend, kann eine Kombination von Schutzmaßnahmen (z.B. abgesaugte Handmaschine und Luftreiniger) eine ausreichende Staubreduktion bringen. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Stäube beachten. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vor– der Dauer und Höhe der StaubGefährdungen rang vor personenbezogenen belastung, Staub kann je nach Staubart, – dem Ort der Ablagerung in den Schutzmaßnahmen. Größe der Partikel und Ort der Beschäftigte unterweisen. Atemwegen und Ablagerung zu Reizungen und Nicht trocken kehren. Nicht mit – der Teilchengröße. Erkrankungen der Atemwege, Druckluft abblasen. Staubarten: der Haut und der Augen führen. Bei staubintensiven Tätig– mineralischer Mischstaub, Asbeststaub kann zur Asbeskeiten Schutzkleidung tragen z.B. aus Sand, Kalk, Gips, tose, einem Mesotheliom und zu und getrennt von der ArbeitsZement oder Beton mit unterKehlkopf- oder Lungenkrebs kleidung aufbewahren. schiedlichem Quarzanteil, führen. Regelmäßige Reinigung der – Holzstaub, Mineralischer, quarzhaltiger Haut durch Waschen oder – Asbestfaserstaub, Staub kann zur Silikose führen Duschen. – Keramikfaserstaub, und Lungenkrebs verursachen. Bei sichtbarer Staubentwick– Staub mikrobiologischer Eichen- und Buchenholzstaub lung Atemschutz tragen. Herkunft. kann Krebs der Nasenschleim Tabakrauch erhöht die Gefahr haut auslösen. Arbeitsmedizinische von Lungenerkrankungen bei Stäube mit mikrobiologischer Vorsorge Staubbelastung. Kontamination können je nach Arbeitsmedizinische Vorsorge Besonders gefährlich ist die Art der Keime Infektionen auslösen und sensibilisierende oder Aufnahme hoher Staubmengen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichttoxische Wirkungen haben. über einen kurzen Zeitraum. vorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung Allgemeines Schutzmaßnahmen durch den Betriebsarzt. Staub ist die Sammelbezeich Gefährdungsbeurteilung Weitere Informationen: nung für feinste feste Teilchen durchführen. Gefahrstoffverordnung (Partikel), die in der Atemluft Staubarme Produkte verwenBiostoffverordnung aufgewirbelt werden und lange den (z.B. staubarme FliesenVerordnung zur arbeitsmedizinischen Zeit schweben können. Vorsorge kleber, Granulate). AuswahlBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze Die schädigende Wirkung ist hilfen werden im Gefahrstoffder Prävention abhängig von: informationssystem (WINGIS) TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte der BG BAU online angeboten. – der Art des Staubes, TRGS 559 Mineralischer Staub 07/2015
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