RADIOLOGISCHES NOTFALL MANAGEMENT IN ÖSTERREICH

RADIOLOGISCHES
NOTFALL­
MANAGEMENT
IN ÖSTERREICH
Impressum
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber:
BUNDESMINISTERIUM
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Stubenring 1, 1010 Wien
www.bmlfuw.gv.at
Text und Redaktion: Mag. Dr. Katharina Stangl (BMLFUW/Abt. I/7 Strahlenschutz)
Bildnachweis: S. 1, S. 17, BMLFUW/pixhunter; S. 3, BMLFUW/Alexander Haiden;
S. 5, UBA; S, 7, 8, 9, 10, 12, BMLFUW/Abt. I/7 Strahlenschutz; S. 6, BM.I;
S. 13, BMLFUW/AMA-Archiv/Dall; S. 15, BM.I
Konzept und Gestaltung: WIEN NORD Werbeagentur
Grafik: Mag. Niels Reutter (BMLFUW Grafik)
Alle Rechte vorbehalten.
Wien, Februar 2016
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VORWORT
VORWORT
SEIT DEM UNFALL im Kernkraftwerk Tschernobyl sind nunmehr 30 Jahre
vergangen, Fukushima jährt sich bereits zum fünften Mal – diese beiden Unfälle wurden
auf der internationalen Bewertungsskala INES mit der höchsten Stufe 7 bewertet und
­erschütterten die Welt nachhaltig. Die Konsequenzen, die aus diesen katastrophalen
­Unfällen gezogen wurden, haben jedoch zu großen Verbesserungen in der nuklearen
­S­icherheit geführt.
Selbst wenn es gelingt das Risiko zu verringern, müssen wir auf den Ernstfall bestmöglich
­vorbereitet sein. Unfälle dieser Art mit weitreichenden und schwerwiegenden Aus­wir­
kungen können niemals ganz ausgeschlossen werden. Folglich wurden in Österreich
zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um bei einem Kernkraftwerksunfall rasch Maßnah­­men
zum Schutz der Menschen durchzuführen und die Österreicherinnen und Österreicher ­
zu informieren.
Seit mehr als 25 Jahren verfolgen wir eine explizite Politik gegen die Nutzung von Kern­
energie und engagieren uns konsequent für mehr Sicherheit. Mit diesen Maßnahmen
sichern wir den Schutz der österreichischen Bevölkerung.
Diese Broschüre soll dazu einen Informationsbeitrag leisten und einen Überblick über
das nationale Notfallmanagement geben.
Ihr ANDRÄ RUPPRECHTER
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
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INHALT
3
VORWORT
5
1EINLEITUNG
6
2 R ASCHE ALARMIERUNG
7
3PROGNOSESYSTEME
8
4STR AHLENFRÜHWARNSYSTEM
9
5INFORMATIONSAUSTAUSCH
10
6 GERÜSTET FÜR DEN NOTFALL
11
7SCHUTZMASSNAHMEN
11
7.1 AUFENTHALT IN GEBÄUDEN
12
7.2K ALIUMJODID-TABLETTEN
13
7.3 SCHUTZ DER LEBENSMITTEL DURCH
LANDWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN
14
7.4 PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
14
7.5 INFORMATION DER BEVÖLKERUNG
16
8 WEITERE INFORMATIONEN
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Impressum
1EINLEITUNG
EINE DER AUFGABEN des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt­
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist es, die österreichische Bevöl­kerung
bei nuklearen und radiologischen Notfällen zu schützen. In Österreich selbst gibt es keine
Kernkraftwerke (KKW). Allerdings befinden sich 14 KKW in einer Entfernung von w
­ eniger
als 200 km von Österreichs Grenzen. Die Expertinnen und Experten im BMLFUW s­ et­zen
sich daher intensiv mit möglichen Auswirkungen von Unfällen auseinander, um im Anlassfall rasch Schutzmaßnahmen für die österrei­chische ­Bevölkerung zu setzen.
Die enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den ­beteiligten Stellen in Öster­
reich – Bundes- bzw. Länderbehörden bis hin zu den Einsatzkräften – spielt in einem
effektiven Notfallmanagement eine wichtige Rolle. Radiologische Notfälle können nicht
nur durch KKW-Unfälle eintreten, sondern beispielsweise auch bei Transportunfällen mit
radioaktivem Material oder bei einem Terroranschlag. Auch auf solche Szenarien ist
Österreich vorbereitet.
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R ASCHE ALARMIERUNG
2 RASCHE ALARMIERUNG
BEI RADIOLOGISCHEN NOTFÄLLEN ist es wichtig, rechtzeitig die
­ efahr zu erkennen, um rasch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu setzen. Von
G
entscheidender Bedeutung ist die zeitgerechte Alarmierung. Als direkte Reaktion auf den
schweren Reaktorunfall in Tschernobyl im Jahr 1986 haben die Internationale Atom­
energieorganisation (IAEO) und die Europäische Kommission Alarmierungssysteme und
­Informationsabkommen geschaffen. Damit verpflichtet sich das Unfallland bei einem
­radiologischen Zwischenfall, die internationalen Stellen und betroffene Staaten so schnell
wie möglich zu alarmieren und mit wichtigen Informationen zu versorgen. Zusätzlich zu
diesen Abkommen hat Österreich Informationsabkommen mit seinen Nachbarstaaten
­geschlossen und steht in engem Kontakt mit den dortigen Behörden. Dadurch ist sicher­
gestellt, dass Österreich bei einem KKW-Unfall im Ausland schon vor einer Freisetzung
radio­aktiver Stoffe in die Umwelt alarmiert wird. Rechtzeitiges Erkennen der Gefahr ist
­Voraussetzung, um die Betroffenen möglichst rasch zu warnen und über genaue
­Ver­haltensregeln zu informieren.
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PROGNOSESYSTEME
3PROGNOSESYSTEME
UM AUSWIRKUNGEN VON radiologischen Notfällen auf Österreich rasch
abschätzen zu können, verfügt das BMLFUW über spezielle Prognosesysteme. Bei einem
schweren KKW-Unfall werden große Mengen radioaktiver Stoffe in die ­Umwelt freigesetzt.
Die dadurch radioaktiv kontaminierten Luftmassen können sich – je nach Windstärke und
Windrichtung – über weite Distanzen ausbreiten. Radioaktive Stoffe l­ ­agern sich entlang des
Ausbreitungsgebietes ab und können somit auch in die Nahrungs­kette gelangen. Mit Hilfe
von Wetterprognosen und Modellrechnungen wird die Ausbreitung der kontaminierten Luftmassen prognostiziert. Damit können die wahrscheinlich betroffenen Regionen in Österreich schon frühzeitig erkannt, sowie die zu ­erwartende Kontamination und die Strahlendosis für die Bevölkerung rasch abgeschätzt werden. ­Dadurch wird wertvolle Zeit für die
Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gewonnen.
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STR AHLENFRÜHWARNSYSTEM
4STRAHLENFRÜHWARNSYSTEM
ZUR GROSSRÄUMIGEN ÜBERWACHUNG betreibt das BMLFUW ein
österreichweites automatisches Messsystem, das die Umwelt permanent auf radioaktive
Kontaminationen überwacht: das Strahlenfrühwarnsystem. Erhöhte Messwerte, wie sie bei
sich ausbreitenden kontaminierten Luftmassen registriert würden, ­lösen sofort einen Alarm
aus. Aktuelle Messwerte des Strahlenfrühwarnsystems sind auf der Homepage des BML­FUW
abrufbar unter www.strahlenschutz.gv.at. Zusätzlich zu den über 300 ­Sonden werden zehn
vollautomatische Luftmonitorstationen an den österrei­chischen Grenzen betrieben. Diese
Anlagen können Art und Menge der radioaktiven Stoffe in der Luft bestimmen. Neben dem
automatischen Messsystem werden regel­mäßig Proben aus der Umwelt sowie von Lebensbzw. Futtermitteln gezogen und im Labor ­analysiert.
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INFORMATIONSAUSTAUSCH
5INFORMATIONSAUSTAUSCH
DIE ENGE ZUSAMMENARBEIT und der verstärkte Informations­austausch
mit den Nachbarstaaten bilden im radiologischen Notfallmanagement einen wichtigen
Schwerpunkt. Aufgrund der zwischenstaatlichen Vereinbarungen ­haben die ­Expertinnen
und Experten des BMLFUW Zugang zu den aktuellen Daten der automatischen Messnetze
aller KKW-betreibenden Nachbarstaaten. Somit kann eine im Nachbarland stattfindende
Freisetzung radioaktiver Stoffe sofort erkannt werden. Mit den tschechischen Strahlenschutzbehörden gibt es eine besonders enge Zusammenarbeit. Österreich erhält aus dem
tschechischen Notfallsystem viele Informationen, die eine r­ asche Abschätzung der Auswirkung eines Unfalls in den KKWs Temelin oder Dukovany erlauben. Im Rahmen regelmäßig
stattfindender Notfallübungen werden gemeinsam mit den Nachbarstaaten die österreichischen Notfallpläne überprüft und kontinuierlich verbessert.
Tschechische
Republik
Slowakei
Deutschland
Österreich
Ungarn
Schweiz
Slowenien
Italien
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Kroatien
GERÜSTET FÜR DEN NOTFALL
6 GERÜSTET FÜR DEN NOTFALL
BEI RADIOLOGISCHEN NOTFÄLLEN ist es besonders wichtig, rasch
r­ elevante Informationen über den Zwischenfall zu erhalten und an alle Beteilig­ten weiter­
zugeben. Hierfür wurden Melde- und Alarmierungswege in den Notfallplänen festgelegt:
Die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisen­koordinationscenter (EKC) des Innen­
ministeriums alarmiert im Falle einer bilateralen oder internationalen Meldung umgehend
den Strahlen­schutzbereitschaftsdienst im BMLFUW. Nach einer Bewertung der aktuellen
Lage werden gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gegebenenfalls Maßnahmen
fest­ge­­legt. Über die Bundeswarnzentrale werden diese Informationen dann an die zustän­
digen B
­ undes- und Landes­behörden bzw. involvierten Organisationen verteilt. Gleichzeitig
wird die Bevölkerung informiert.
Maßnahmen
Information
Internationale
Informationssysteme
Bevölkerung
IAEO
EU
Bilaterale
Abkommen
Bundeswarnzentrale/EKC (BM.I)
BMLFUW
Strahlenschutz
BMG
Bundeswarnzentrale/EKC (BM.I)
Einsatzkräfte/
Interventionsteams
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Bundesministerien
Bundesländer
SCHUTZMASSNAHMEN
7SCHUTZMASSNAHMEN
SCHUTZMASSNAHMEN KÖNNEN DIE Auswirkungen eines ­schweren
KKW-Unfalls drastisch reduzieren und die Strahlenbelastung der Bevölkerung stark
vermin­dern. Aufgrund der internationalen und bilateralen Informationsabkommen wird
Österreich frühzeitig – noch vor einer tatsächlichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die
Umwelt – alarmiert.
Je nach Unfallverlauf kann mit einer Vorwarnzeit von einigen Stunden bis Tagen gerechnet werden. Diese Zeit steht zur Verfügung, um noch vor Eintreffen der kontaminierten
Luftmassen Vorsorgemaßnahmen zu setzen. Die Strahlenbelastung erfolgt durch externe
Strahlung, durch Einatmen radioaktiver Stoffe oder durch Aufnahme von Radioaktivität
über die Nahrung. Je nach Art und Ausmaß der Gefährdung werden Maßnahmen empfoh­
len. Bei sehr schweren grenznahen KKW-Unfällen können während des Durchzugs der
kontaminierten Luftmassen die Maßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“ und die Einnahme
von Kaliumjodid-Tabletten insbesondere für Kinder und Jugendliche notwendig sein.
Solche Unfälle sind sehr unwahrscheinlich, können aber – wie die Ereignisse in Fukushima
gezeigt haben – nicht ausgeschlossen werden.
7.1 AUFENTHALT IN GEBÄUDEN
Bei einem sehr schweren grenznahen Reaktorunfall ist ein Aufenthalt in Gebäuden w
­ ährend
des Durchzugs der kontaminierten Luftmassen eine wichtige frühe Schutz­maß­nahme. Die
Betroffenen werden vor externer Strahlung geschützt und das Einatmen von radioaktiven
Stoffen aus der Luft wird vermindert. Die Strahlendosis kann durch den vorübergehenden
Aufenthalt in Häusern um das Zehn- bis Hundertfache reduziert werden. Der Aufenthalt in
Gebäuden wird in Österreich bei Kindern und Jugendlichen vorsorglich schon bei geringeren Expositionen als bei Erwachsenen empfohlen.
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SCHUTZMASSNAHMEN
7.2KALIUMJODID-TABLETTEN
Bei schweren Reaktorunfällen werden große Mengen von radioaktivem Jod freigesetzt.
Dieses führt vor allem bei Kindern und Jugendlichen nach Aufnahme in den Körper zu
einem erhöhten Schilddrüsenkrebs-Risiko. Dagegen bieten Kaliumjodid-Tabletten – wenn sie
zum empfohlenen Zeitpunkt eingenommen werden – einen wirkungsvollen Schutz. Die
Tabletten können in Österreich für Kinder zur persönlichen Bevorratung jederzeit
kostenlos in Apotheken bezogen werden. Im Anlassfall geben die Behörden bekannt, für
welche Personengruppen und in welchen Regionen die Einnahme von Kaliumjodid-­
Tabletten empfohlen wird.
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SCHUTZMASSNAHMEN
7.3 SCHUTZ DER LEBENSMITTEL DURCH
LANDWIRTSCHAFTLICHE MASSNAHMEN
Die Erfahrungen aus Tschernobyl haben gezeigt, dass vor allem über kontaminierte N
­ ahrung
eine Langzeit-Strahlenbelastung der Bevölkerung erfolgt. Aus diesem Grund sind Maß­nah­
men, die den Transfer radioaktiver Stoffe in die Nahrungskette verhindern oder mini­­­mie­ren,
auch bei Unfällen mit weniger schweren Auswirkungen sehr wichtig. Abhängig von der
Jahreszeit, in der ein Unfall stattfindet, können verschiedene Nahrungs­mittel verstärkt
belastet sein. Maßnahmen, die vor Eintreffen der kontaminierten Luftmassen durchgeführt
werden, können die Kontaminierung von Nahrungsmitteln effektiv verhindern. Zum
Beispiel sollten Nutz­tiere in den Stall gebracht und mit nicht belastetem Futter versorgt
werden. Im Anlassfall werden regelmäßige Kontrollen zur Überwachung von Futter- und
Nahrungsmitteln durchgeführt. Bei Überschreiten von EU-weiten Grenzwerten wird in den
betroffenen Regionen das Inverkehrbringen von Nahrungs- und Futtermitteln verboten.
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SCHUTZMASSNAHMEN
7.4 PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Jeder kann sich bei radiologischen Notfällen auch selbst schützen. Persönliche Schutzmaßnahmen spielen neben den behördlichen Maßnahmen eine große Rolle. So sollte z.B. auf
den Verzehr von Freilandgemüse, frischem Obst, Waldbeeren oder Pilzen aus den betrof­
fenen Gebieten verzichtet werden. Nach einem Aufenthalt im Freien während des Durchzugs der kontaminierten Luftmassen sind Duschen und Haare waschen einfach durchzuführende Hygienemaßnahmen. Kleidungsstücke und Schuhe, die im Freien g­ etragen
wurden, sollten vor dem Betreten des Wohnbereichs gewechselt werden. Im Anlassfall
werden die Behörden solche Verhaltensregeln empfehlen.
7.5 INFORMATION DER BEVÖLKERUNG
Bei jeder Art von radiologischen Notfällen sind die regelmäßige und umfassende Information der Bevölkerung durch die Behörden sowie die rasche Alarmierung der Betroffenen zentraler Teil eines effektiven Notfallmanagements. Zusätzlich zu den bestehenden Informationskanälen wie Fernsehen, Teletext, Radio, Printmedien und der Website des BMLFUW
können die Behörden kurzfristig Call-Center für telefonische Anfragen aktivieren. Die
Telefonnummern werden in diesem Fall umgehend bekannt gegeben. Bei einem grenz­
nahen schweren KKW-Unfall wird die betroffene Bevölkerung über das österreichweite
Sirenensystem alarmiert. Die Warnung erfolgt durch einen gleich bleibenden Dauerton von
drei Minuten. Der eigentliche Alarm erfolgt durch einen ein minütigen, auf- und abschwellenden Heulton, der die Bevölkerung dazu auffordert, Gebäude aufzusuchen. Genauere
Informationen über die herannahende Gefahr erfolgen dann über Fernsehen und Radio,
wobei auch weitere Verhaltensmaßnahmen bekannt gegeben werden.
Zur Vorbereitung auf einen radiologischen Notfall in Österreich hat das BMLFUW ausführliche Informationen auf seiner Homepage unter www.strahlenschutz.gv.at
bereit­gestellt.
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SCHUTZMASSNAHMEN
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WEITERE INFORMATIONEN
8 WEITERE INFORMATIONEN
www.bmlfuw.gv.at
www.strahlenschutz.gv.at
www.bmg.gv.at
www.bmi.gv.at
www.bmeia.gv.at
www.burgenland.gv.at
www.ktn.gv.at
www.noe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
www.salzburg.gv.at
www.steiermark.at
www.tirol.gv.at
www.wien.gv.at
www.vorarlberg.gv.at
www.ages.at
www.umweltbundesamt.at/strahlenschutz
www-news.iaea.org
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