Vorstand Vorsitzender: Dr. Dipl.-Psych. Peter Baumgartner Stellv. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Ulrike Böker bvvp-BW Schwimmbadstr. 22 79100 Freiburg Dipl.-Psych. Birgitt Lackus-Reitter Gebhard Lingg, FA für PSM und PT Dipl.-Päd. Trudi Raymann, KJP Martin Klett, KJP An alle Mitglieder im bvvp Baden-Württemberg per Mail Geschäftsstelle Sandra Hanselmann Schwimmbadstr. 22 79100 Freiburg 18.09.2015 Telefon: 0761 - 70438749 Fax: 0761 - 7072163 E-mail: [email protected] Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern veröffentlichte die KBV folgende Meldung: Psychotherapie wird höher bewertet Eckpunkte beschlossen Bankverbindung VB-Breisgau Süd IBAN: DE25680615050016075523 BIC: GENODE61IHR 17.09.2015 - Bei den Verhandlungen über die Neubewertung psychotherapeutischer Leistungen haben KBV und GKVSpitzenverband einen Durchbruch erzielt. Demnach steigt die Vergütung jährlich um rund 80 Millionen Euro. Nach monatelangem Tauziehen einigten sich beide Seiten im Erweiterten Bewertungsausschuss auf Eckpunkte. Diese werden jetzt in einem Beschlussentwurf ausformuliert, der am 22. September verabschiedet werden soll. Die Neubewertung der Leistungen geht zurück auf mehrere Bundessozialgerichtsurteile, in denen sich das Gericht mit der angemessenen Höhe der Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapien auseinander gesetzt hat. Gassen bewertet Kompromiss positiv Nachdem eine Einigung lange nicht in Sicht schien, zeigt sich KBVVorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen mit dem Ergebnis zufrieden. „Mit den Eckpunkten haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden“, sagte er den PraxisNachrichten. Er erinnerte daran, dass die Krankenkassen eine Anhebung der Vergütung zunächst abgelehnt hatten. Auch wollten sie keine Mehrkosten übernehmen. Er sei froh, dass die Kassen eingelenkt hätten. 1 Bewertung steigt um 2,7 Prozent Die Eckpunkte sehen vor, dass die Bewertung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen (EBM-Abschnitt 35.2) rückwirkend ab 2012 um rund 2,7 Prozent angehoben wird. Damit steigt das Honorar für eine Therapiestunde (GOP 35200) auf 83,32 Euro in 2012, in diesem Jahr auf 86,37 Euro. Darüber hinaus erhalten Psychotherapeuten einen Strukturzuschlag, wenn sie zu 50 Prozent ausgelastet sind. Er soll die höheren Aufwendungen der Praxisorganisation, zum Beispiel durch die Beschäftigung von Personal, abdecken. Der Zuschlag in Höhe von aktuell 14,69 Euro (in 2012: 14,19 Euro) wird pro Therapiestunde (als Einzelsitzung) gezahlt. Eine 50-prozentige Auslastung besteht, wenn zum Beispiel ein Psychotherapeut mit einer vollen Zulassung 774 Therapiestunden im Jahr durchführt. Kompromiss zur Finanzierung gefunden Fest steht auch, wie die höhere Vergütung finanziert wird. Der Mehrbedarf beläuft sich auf bundesweit rund 80 Millionen Euro jährlich. Im Jahr 2012 ist dieser Betrag – entsprechend der damaligen Beschlusslage – aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu zahlen. Für die Jahre 2013 bis 2015 übernehmen die Krankenkassen die Mehrkosten in voller Höhe. In den folgenden Jahren wird ein Teil aus der MGV finanziert. Die Krankenkassen hatten ursprünglich verlangt, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen auch an der rückwirkenden Vergütung in den Jahren 2013 bis 2015 beteiligen sollen. Neue Honorierung ab 2012 Die neue Honorierung gilt ab 2012. Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung haben ärztliche und psychologische Psychotherapeuten allerdings nur dann, wenn sie gegen Honorarbescheide ihrer Kassenärztlichen Vereinigung Widerspruch eingelegt haben. QUELLE: http://www.kbv.de/html/1150_17177.php __._,_.___ 2 Wir möchten zunächst darauf hinweisen, dass die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses, in der diese Eckpunkte dann tatsächlich verabschiedet werden könnten, erst am 22. September stattfindet. Bisher war es so, dass die Kassen immer wieder die vorherigen Ergebnisse boykottiert haben, sodass wir in der Meldung der KBV das Bemühen sehen, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Was dann tatsächlich am Ende beschlossen wird und ob das am 22. September geschieht, das bleibt abzuwarten. Zu den Eckpunkten selber: Dieser Beschluss weicht von der bisherigen vom BSG festgelegten Systematik der Berechnung der angemessenen Vergütung erheblich ab, sodass wir die Rechtskonformität äußerst kritisch sehen. Das BSG fordert, dass die Kosten für eine Halbtags-Praxishelferin in die Bewertung jeder einzelnen Leistung einfließen. Im jetzt vorliegenden Modell der KBV und der Krankenkassen werden diese Kosten aber als Zuschlag in Abhängigkeit der Auslastung der Praxis gezahlt. Damit würden einige Wenige hohe Nachzahlungen, aber die Meisten nur sehr geringe (eben jene besagten 2,7%) bekommen. Der Zuschlag von etwa 14 € würde bezahlt ab einer Auslastung mit genehmigungspflichtigen Leistungen von 50% der BSG-Modellpraxis, also von 50% von 36 x 43 Sitzungen im Jahr. Das entspricht 774 genehmigungspflichtigen Sitzungen im Jahr. Nur für Sitzungen jenseits dieser Schwelle würde der Zuschlag angesetzt, Probatorik und Gesprächsziffern fließen bei der Berechnung der Schwelle von 50% nicht ein! Eine Durchschnittspraxis mit etwa 20 genehmigungspflichtigen Sitzungen pro Woche profitiert somit praktisch nicht! Dies stellt überdies eine massive Benachteiligung all derer dar, die viel Probatorik machen oder eine Sprechstundenpraxis mit vielen Gesprächsziffern führen. Was mit der Bewertung halber Sitze passiert, das ist noch unklar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden zeitnah informieren, was es für den Einzelnen zu tun gibt, sobald es tatsächlich zu einem Beschluss gekommen ist. Dafür muss der jetzt vorliegende Vorschlag tatsächlich zunächst im Bewertungsausschuss verabschiedet werden, und er darf dann als weiteren Schritt auch von BMG nicht beanstandet werden. Ganz sicher werden wir aber eine erneute Honorarverteilungsungerechtigkeit nicht hinnehmen. Ihr bvvp-BW-Vorstand 3
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