Psychotherapie wird höher bewertet - Eckpunkte - bvvp-BW

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Sandra Hanselmann
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18.09.2015
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern veröffentlichte die KBV folgende Meldung:
Psychotherapie wird höher bewertet Eckpunkte beschlossen
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17.09.2015 - Bei den Verhandlungen über die
Neubewertung psychotherapeutischer Leistungen haben KBV und GKVSpitzenverband einen Durchbruch erzielt. Demnach steigt die Vergütung jährlich um
rund 80 Millionen Euro.
Nach monatelangem Tauziehen einigten sich beide Seiten im Erweiterten
Bewertungsausschuss auf Eckpunkte. Diese werden jetzt in einem Beschlussentwurf
ausformuliert, der am 22. September verabschiedet werden soll. Die Neubewertung
der Leistungen geht zurück auf mehrere Bundessozialgerichtsurteile, in denen sich
das Gericht mit der angemessenen Höhe der Vergütung der antrags- und
genehmigungspflichtigen Psychotherapien auseinander gesetzt hat.
Gassen bewertet Kompromiss positiv
Nachdem eine Einigung lange nicht in Sicht schien, zeigt sich KBVVorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen mit dem Ergebnis zufrieden. „Mit den
Eckpunkten haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden“, sagte er den
PraxisNachrichten. Er erinnerte daran, dass die Krankenkassen eine Anhebung der
Vergütung zunächst abgelehnt hatten. Auch wollten sie keine Mehrkosten
übernehmen. Er sei froh, dass die Kassen eingelenkt hätten.
1
Bewertung steigt um 2,7 Prozent
Die Eckpunkte sehen vor, dass die Bewertung antrags- und genehmigungspflichtiger
psychotherapeutischer Leistungen (EBM-Abschnitt 35.2) rückwirkend ab 2012 um
rund 2,7 Prozent angehoben wird. Damit steigt das Honorar für eine Therapiestunde
(GOP 35200) auf 83,32 Euro in 2012, in diesem Jahr auf 86,37 Euro.
Darüber hinaus erhalten Psychotherapeuten einen Strukturzuschlag, wenn sie zu 50
Prozent ausgelastet sind. Er soll die höheren Aufwendungen der Praxisorganisation,
zum Beispiel durch die Beschäftigung von Personal, abdecken. Der Zuschlag in
Höhe von aktuell 14,69 Euro (in 2012: 14,19 Euro) wird pro Therapiestunde (als
Einzelsitzung) gezahlt. Eine 50-prozentige Auslastung besteht, wenn zum Beispiel
ein Psychotherapeut mit einer vollen Zulassung 774 Therapiestunden im Jahr
durchführt.
Kompromiss zur Finanzierung gefunden
Fest steht auch, wie die höhere Vergütung finanziert wird. Der Mehrbedarf beläuft
sich auf bundesweit rund 80 Millionen Euro jährlich. Im Jahr 2012 ist dieser Betrag
– entsprechend der damaligen Beschlusslage – aus der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung (MGV) zu zahlen. Für die Jahre 2013 bis 2015 übernehmen die
Krankenkassen die Mehrkosten in voller Höhe. In den folgenden Jahren wird ein Teil
aus der MGV finanziert.
Die Krankenkassen hatten ursprünglich verlangt, dass sich die Kassenärztlichen
Vereinigungen auch an der rückwirkenden Vergütung in den Jahren 2013 bis 2015
beteiligen sollen.
Neue Honorierung ab 2012
Die neue Honorierung gilt ab 2012. Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung
haben ärztliche und psychologische Psychotherapeuten allerdings nur dann, wenn sie
gegen Honorarbescheide ihrer Kassenärztlichen Vereinigung Widerspruch eingelegt
haben.
QUELLE:
http://www.kbv.de/html/1150_17177.php
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2
Wir möchten zunächst darauf hinweisen, dass die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses, in
der diese Eckpunkte dann tatsächlich verabschiedet werden könnten, erst am 22. September
stattfindet. Bisher war es so, dass die Kassen immer wieder die vorherigen Ergebnisse boykottiert
haben, sodass wir in der Meldung der KBV das Bemühen sehen, endlich Nägel mit Köpfen zu
machen. Was dann tatsächlich am Ende beschlossen wird und ob das am 22. September geschieht,
das bleibt abzuwarten.
Zu den Eckpunkten selber: Dieser Beschluss weicht von der bisherigen vom BSG festgelegten
Systematik der Berechnung der angemessenen Vergütung erheblich ab, sodass wir die
Rechtskonformität äußerst kritisch sehen.
Das BSG fordert, dass die Kosten für eine Halbtags-Praxishelferin in die Bewertung jeder
einzelnen Leistung einfließen. Im jetzt vorliegenden Modell der KBV und der Krankenkassen
werden diese Kosten aber als Zuschlag in Abhängigkeit der Auslastung der Praxis gezahlt. Damit
würden einige Wenige hohe Nachzahlungen, aber die Meisten nur sehr geringe (eben jene besagten
2,7%) bekommen.
Der Zuschlag von etwa 14 € würde bezahlt ab einer Auslastung mit genehmigungspflichtigen
Leistungen von 50% der BSG-Modellpraxis, also von 50% von 36 x 43 Sitzungen im Jahr. Das
entspricht 774 genehmigungspflichtigen Sitzungen im Jahr. Nur für Sitzungen jenseits dieser
Schwelle würde der Zuschlag angesetzt, Probatorik und Gesprächsziffern fließen bei der
Berechnung der Schwelle von 50% nicht ein! Eine Durchschnittspraxis mit etwa 20
genehmigungspflichtigen Sitzungen pro Woche profitiert somit praktisch nicht!
Dies stellt überdies eine massive Benachteiligung all derer dar, die viel Probatorik machen oder
eine Sprechstundenpraxis mit vielen Gesprächsziffern führen.
Was mit der Bewertung halber Sitze passiert, das ist noch unklar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir werden zeitnah informieren, was es für den Einzelnen zu tun gibt, sobald es tatsächlich zu
einem Beschluss gekommen ist. Dafür muss der jetzt vorliegende Vorschlag tatsächlich zunächst
im Bewertungsausschuss verabschiedet werden, und er darf dann als weiteren Schritt auch von
BMG nicht beanstandet werden.
Ganz sicher werden wir aber eine erneute Honorarverteilungsungerechtigkeit nicht hinnehmen.
Ihr bvvp-BW-Vorstand
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