Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim Fachschaft Sport Stand:Jan.2016 Sport als Abiturfach (schriftlich-praktisch oder mündlich-praktisch) 1.Voraussetzungen für die Zulassung zu Sport als Abi-Fach Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Sport mindestens die Note „befriedigend“. 2.Zeitlicher Umfang und Struktur des Abi-Fachs Sport Das Fach Sport als Abi-Fach umfasst pro Ausbildungsabschnitt (=AA) vier Wochenstunden in den folgenden Bereichen: - In zwei AA (11/1 und 12/1) jeweils zwei Wochenstunden „Volleyball“ (VB) In zwei AA (11/2 und 12/2) jeweils zwei Wochenstunden „Leichtathletik“ (LA) beziehungsweise „Schwimmen“ (S) In allen vier AA jeweils zwei Wochenstunden „Additum Sporttheorie“ (AST) 3.Bewertung der Leistungen im Abi-Fach Sport 3.1.Bewertung in den vier Ausbildungsabschnitten (11/1 -12/2) - Pro AA kann ein/e Schüler/in maximal 15 Punkte (Endpunktzahl) erreichen (wie in allen anderen Fächern auch). 15 + (LA/S bzw. VB jeweils gerundet) 15 = 30; (AST gerundet) 30 : 2 = 15 Punkte (Endpunktzahl gerundet) Dabei werden sowohl die errechneten Punktzahlen für LA/S bzw. VB und AST als auch die errechnete Endpunktzahl gerundet. - Die Punktzahlen in den Fächern LA/S und VB werden wie folgt berechnet: (15 x 2 + Sportpraktische Leistungsnachweise (ungerundet) 15) : 3 andere Kleine Leistungsnachweise (ungerundet) = 15 Punkte (gerundet) Erst die Endpunktzahl wird gerundet. Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig. Hinweise zu den „Sportpraktischen Leistungsnachweisen“ in VB u. LA/S siehe Anhang. „Andere kleine Leistungsnachweise“ sind z.B. selbständiges Gestalten von Stundenteilen, Demonstrationsaufgaben, Kurzreferate oder eine theoretische Prüfung. - Die Punktzahl in AST wird wie folgt berechnet: (15 Eine Schulaufgabe + 15) : kleine LeistungsNachweise(ungerundet) 2 = 15 Punkte (gerundet) Erst das Ergebnis wird gerundet. Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig. 3.2. Bewertung Abiturprüfung (schriftlich-praktisch bzw. mündlich-praktisch) - In der Abiturprüfung sind in beiden Fällen maximal 60 Punkte (Endpunktzahl) erreichbar. (15 + Fachpraktische Prüfung (LA/S und VB) Ergebnis gerundet 15) x 2 schriftliche oder mündliche Prüfung in AST = 60 Punkte Endpunktzahl - Die Punktzahl in der Fachpraktischen Prüfung im Abi wird wie folgt berechnet: (15 + praktische Prüfung LA/S (ungerundeter Mittelwert) 15) : 2 = 15 Punkte praktische Prüfung VB (ungerundeter Mittelwert) (gerundet) Beispiel: 1 Sportspiele: Einzelnoten: 10, 10, 11 ergibt Endnote 10,3333333…. (= 10 /3) 2 Schwimmen: Einzelnoten: 11, 11, 10 ergibt Endnote 10,6666666… (=10 /3) 1 2 Gesamtnote Praxis: (10 /3 + 10 /3) : 2 = 21 : 2 = 10,5 ergibt gerundet 11 Punkte Näheres zu den Anforderungen und Bewertungen der praktischen Prüfung in LA/S und VB im Abitur siehe Anhang. - Schriftliche bzw. mündliche Abiprüfung Die Anforderungen in der schriftlichen bzw. mündlichen Abiturprüfung richten sich nach den Inhalten des Additums Sporttheorie. Die Bewertung erfolgt wie in den anderen Fächern. Einziger Unterschied: die erreichbare Punktzahl beträgt jeweils maximal 30. Die restlichen 30 Punkte können durch die Fachpraktische Prüfung (siehe oben) erzielt werden. 4. Befreiung von der aktiven Teilnahme am Praxisunterricht Kann ein/e Schüler/in infolge Krankheit oder einer anderen körperlichen Beeinträchtigung nicht am Praxisunterricht aktiv teilnehmen und dauert dies nicht länger als zwei Wochen so genügt eine Entschuldigung der/s Schülers/in (volljährig) oder der Eltern. Bei längerer Dauer ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. In beiden Fällen ist die/der Schüler/in jedoch nicht von der Anwesenheitspflicht entbunden. 5. Verhinderung an der Teilnahme von Prüfungen 5.1 Verhinderung bei einzelnen Leistungsnachweisen Versäumt ein/e Schüler/in einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung (Vorlage ärztliches Attest innerhalb von 10 Werktagen), so erhält er einen Nachtermin (siehe auch §59 GSO). 5.2 Fehlen von praktischen Leistungsnachweisen bei der Zulassung zum Abitur Dauert die Verletzung eines Oberstufenschülers im Additum Sport so lange, dass die praktischen Prüfungen nicht mehr vor der Zulassung zur Abiturprüfung abgeschlossen werden können, ist über den Dienstweg beim MB nachzufragen, ob stattdessen eine mündliche Ersatzprüfung angesetzt werden soll. 5.3 Verhinderung der Teilnahme an der Abiturprüfung und Nachtermin Erkrankungen (auch Verletzungen), die die Teilnahme einer/s Schülers/in an der Abiturprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen (siehe Auch §87 GSO). Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Schüler/innen, die an der Abiturprüfung infolge eines nicht von ihnen zu vertretenden Grundes nicht teilnehmen konnten, können die Abiturprüfung oder die nicht abgelegten Teile der Prüfung mit Genehmigung des/r zuständigen Ministerialbeauftragten nachholen (siehe auch §74 Abs.2 GSO). Diese/r stellt die Aufgaben und legt auch den Zeitpunkt für den Nachtermin fest. Die Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember desselben Jahres nachgeholt sein. 5.4 Dauernde Verhinderung an einer weiteren Teilnahme an praktischen Prüfungen Wird ein/e Schüler/in durch einen Unfall oder eine Krankheit auf Dauer daran gehindert die geforderten praktischen Leistungen der besonderen Fachprüfung zu erbringen, ist erforderlichenfalls ein neues Abiturprüfungsfach zu wählen (siehe auch §47 Abs.5 GSO). Anhang 1.Prüfungsanforderungen Volleyball (11/1 und 12/1) Schülerinnen und Schüler - Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung - Technik-, Taktik- und Spielverhalten im Spiel Die im zweiten Ausbildungsabschnitt (12/1) ausgewählte Aufgabenstellung unterscheidet sich von der des ersten (11/1) durch erhöhte Anforderungen. 2.Prüfungsanforderungen Volleyball im Abitur Schülerinnen und Schüler - Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich der Individualtaktik/-technik Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich Gruppentaktik Technik, Taktik, sportartspezifische Kondition und Spielverhalten in einem Spiel von 2x20 Minuten 3. Prüfungsanforderungen Leichtathletik 11/2 und 12/2 : Leichtathletischer Dreikampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus drei der folgenden Bereiche: Abiturprüfung: Leichtathletischer Vierkampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus vier der folgenden Bereiche: - Schülerinnen o 100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,84m) o 800-m-Lauf oder 3000-m-Lauf o Weitsprung oder Hochsprung o Kugelstoß (4kg) oder Speerwurf (600g) oder Schleuderball (1kg) - Schüler o 100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 1,00 m) o 1000-m-Lauf oder 3000-m-Lauf o Weitsprung oder Hochsprung o Kugelstoß (6kg) oder Speerwurf (800g) 4. Prüfungsanforderungen Schwimmen 11/2 und 12/2 : - 50m oder 100m (Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling) - 400m (Brust oder Freistil) Abiturprüfung : Dreikampf über folgende Streckenlängen: -50m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling -100m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling -400m Brust oder Freistil Die 50m- und die 100m-Strecke sind in unterschiedlichen Disziplinen zu schwimmen.
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