Sport als Abiturfach (schriftlich-praktisch oder mündlich

Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Fachschaft Sport
Stand:Jan.2016
Sport als Abiturfach (schriftlich-praktisch oder mündlich-praktisch)
1.Voraussetzungen für die Zulassung zu Sport als Abi-Fach
Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Sport mindestens die
Note „befriedigend“.
2.Zeitlicher Umfang und Struktur des Abi-Fachs Sport
Das Fach Sport als Abi-Fach umfasst pro Ausbildungsabschnitt (=AA) vier Wochenstunden
in den folgenden Bereichen:
-
In zwei AA (11/1 und 12/1) jeweils zwei Wochenstunden „Volleyball“ (VB)
In zwei AA (11/2 und 12/2) jeweils zwei Wochenstunden „Leichtathletik“ (LA)
beziehungsweise „Schwimmen“ (S)
In allen vier AA jeweils zwei Wochenstunden „Additum Sporttheorie“ (AST)
3.Bewertung der Leistungen im Abi-Fach Sport
3.1.Bewertung in den vier Ausbildungsabschnitten (11/1 -12/2)
- Pro AA kann ein/e Schüler/in maximal 15 Punkte (Endpunktzahl) erreichen (wie in allen
anderen Fächern auch).
15
+
(LA/S bzw. VB jeweils gerundet)
15
=
30;
(AST gerundet)
30 : 2 = 15 Punkte
(Endpunktzahl gerundet)
Dabei werden sowohl die errechneten Punktzahlen für LA/S bzw. VB und AST als auch
die errechnete Endpunktzahl gerundet.
- Die Punktzahlen in den Fächern LA/S und VB werden wie folgt berechnet:
(15 x 2
+
Sportpraktische
Leistungsnachweise
(ungerundet)
15)
: 3
andere Kleine
Leistungsnachweise
(ungerundet)
= 15 Punkte
(gerundet)
Erst die Endpunktzahl wird gerundet. Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht
zulässig.
Hinweise zu den „Sportpraktischen Leistungsnachweisen“ in VB u. LA/S siehe Anhang.
„Andere kleine Leistungsnachweise“ sind z.B. selbständiges Gestalten von Stundenteilen, Demonstrationsaufgaben, Kurzreferate oder eine theoretische Prüfung.
- Die Punktzahl in AST wird wie folgt berechnet:
(15
Eine Schulaufgabe
+
15)
:
kleine LeistungsNachweise(ungerundet)
2
= 15 Punkte
(gerundet)
Erst das Ergebnis wird gerundet. Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig.
3.2. Bewertung Abiturprüfung (schriftlich-praktisch bzw. mündlich-praktisch)
- In der Abiturprüfung sind in beiden Fällen maximal 60 Punkte (Endpunktzahl) erreichbar.
(15
+
Fachpraktische
Prüfung (LA/S und VB)
Ergebnis gerundet
15)
x 2
schriftliche oder
mündliche Prüfung
in AST
= 60 Punkte
Endpunktzahl
- Die Punktzahl in der Fachpraktischen Prüfung im Abi wird wie folgt berechnet:
(15
+
praktische Prüfung LA/S
(ungerundeter Mittelwert)
15)
: 2
= 15 Punkte
praktische Prüfung VB
(ungerundeter Mittelwert)
(gerundet)
Beispiel:
1
Sportspiele: Einzelnoten: 10, 10, 11 ergibt Endnote 10,3333333…. (= 10 /3)
2
Schwimmen: Einzelnoten: 11, 11, 10 ergibt Endnote 10,6666666… (=10 /3)
1
2
Gesamtnote Praxis: (10 /3 + 10 /3) : 2 = 21 : 2 = 10,5 ergibt gerundet 11 Punkte
Näheres zu den Anforderungen und Bewertungen der praktischen Prüfung in LA/S
und VB im Abitur siehe Anhang.
- Schriftliche bzw. mündliche Abiprüfung
Die Anforderungen in der schriftlichen bzw. mündlichen Abiturprüfung richten sich nach
den Inhalten des Additums Sporttheorie. Die Bewertung erfolgt wie in den anderen
Fächern. Einziger Unterschied: die erreichbare Punktzahl beträgt jeweils maximal 30.
Die restlichen 30 Punkte können durch die Fachpraktische Prüfung (siehe oben) erzielt
werden.
4. Befreiung von der aktiven Teilnahme am Praxisunterricht
Kann ein/e Schüler/in infolge Krankheit oder einer anderen körperlichen Beeinträchtigung
nicht am Praxisunterricht aktiv teilnehmen und dauert dies nicht länger als zwei Wochen
so genügt eine Entschuldigung der/s Schülers/in (volljährig) oder der Eltern. Bei längerer
Dauer ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.
In beiden Fällen ist die/der Schüler/in jedoch nicht von der Anwesenheitspflicht
entbunden.
5. Verhinderung an der Teilnahme von Prüfungen
5.1 Verhinderung bei einzelnen Leistungsnachweisen
Versäumt ein/e Schüler/in einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender
Entschuldigung (Vorlage ärztliches Attest innerhalb von 10 Werktagen), so erhält er
einen Nachtermin (siehe auch §59 GSO).
5.2 Fehlen von praktischen Leistungsnachweisen bei der Zulassung zum Abitur
Dauert die Verletzung eines Oberstufenschülers im Additum Sport so lange, dass die
praktischen Prüfungen nicht mehr vor der Zulassung zur Abiturprüfung abgeschlossen
werden können, ist über den Dienstweg beim MB nachzufragen, ob stattdessen eine
mündliche Ersatzprüfung angesetzt werden soll.
5.3 Verhinderung der Teilnahme an der Abiturprüfung und Nachtermin
Erkrankungen (auch Verletzungen), die die Teilnahme einer/s Schülers/in an der
Abiturprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen
(siehe Auch §87 GSO). Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses
verlangen.
Schüler/innen, die an der Abiturprüfung infolge eines nicht von ihnen zu vertretenden
Grundes nicht teilnehmen konnten, können die Abiturprüfung oder die nicht abgelegten
Teile der Prüfung mit Genehmigung des/r zuständigen Ministerialbeauftragten
nachholen (siehe auch §74 Abs.2 GSO). Diese/r stellt die Aufgaben und legt auch den
Zeitpunkt für den Nachtermin fest. Die Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember
desselben Jahres nachgeholt sein.
5.4 Dauernde Verhinderung an einer weiteren Teilnahme an praktischen Prüfungen
Wird ein/e Schüler/in durch einen Unfall oder eine Krankheit auf Dauer daran gehindert
die geforderten praktischen Leistungen der besonderen Fachprüfung zu erbringen, ist
erforderlichenfalls ein neues Abiturprüfungsfach zu wählen (siehe auch §47 Abs.5 GSO).
Anhang
1.Prüfungsanforderungen Volleyball (11/1 und 12/1) Schülerinnen und Schüler
- Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
- Technik-, Taktik- und Spielverhalten im Spiel
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt (12/1) ausgewählte Aufgabenstellung
unterscheidet sich von der des ersten (11/1) durch erhöhte Anforderungen.
2.Prüfungsanforderungen Volleyball im Abitur Schülerinnen und Schüler
-
Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich der Individualtaktik/-technik
Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich Gruppentaktik
Technik, Taktik, sportartspezifische Kondition und Spielverhalten in einem Spiel
von 2x20 Minuten
3. Prüfungsanforderungen Leichtathletik
11/2 und 12/2 : Leichtathletischer Dreikampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus
drei der folgenden Bereiche:
Abiturprüfung: Leichtathletischer Vierkampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus
vier der folgenden Bereiche:
- Schülerinnen
o 100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,84m)
o 800-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
o Weitsprung oder Hochsprung
o Kugelstoß (4kg) oder Speerwurf (600g) oder Schleuderball (1kg)
- Schüler
o 100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 1,00 m)
o 1000-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
o Weitsprung oder Hochsprung
o Kugelstoß (6kg) oder Speerwurf (800g)
4. Prüfungsanforderungen Schwimmen
11/2 und 12/2 :
- 50m oder 100m (Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling)
- 400m (Brust oder Freistil)
Abiturprüfung :
Dreikampf über folgende Streckenlängen:
-50m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling
-100m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling
-400m Brust oder Freistil
Die 50m- und die 100m-Strecke sind in unterschiedlichen Disziplinen
zu schwimmen.