Leitfaden: Vorbereitung einer Markenanmeldung ganz praktisch Sie haben sich entschieden eine Marke anzumelden? Dann muss bis zur Einreichung des Eintragungsantrags noch Einiges vorbereitet werden, um der Markenanmeldung zum Erfolg zu verhelfen. Hier stellen sich immer die gleichen formalen Fragen, die es zu klären gilt – egal ob mit anwaltlicher Unterstützung oder ohne: Was für eine Marke möchten Sie anmelden? Eine Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke, Kennfadenmarke, Hörmarke oder sonstige Markenform? Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Marke grafisch dargestellt werden kann. Ggf. ist es sinnvoll, ein mehrteiliges Zeichen (Wort & Bild) sowohl in seiner Kombination (Wort-Bild-Marke) als auch seine einzelnen Bestandteile (Wortmarke & Bildmarke) zu schützen. Handelt es sich um das finale Zeichen? Eine einmal eingereichte Markenanmeldung kann nicht mehr angepasst, sondern es muss ggf. eine weitere Marke angemeldet werden. Alle Amtsgebühren fallen dann noch einmal an. Handelt es sich um ein eintragungsfähiges Zeichen? Ein Zeichen, das als Marke eingetragen werden soll, muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht lediglich die Waren oder Dienstleistungen beschreiben, die unter der Marke vertrieben werden sollen. Die Marke „AUTO“ (in Wort oder Bild) kann z.B. nicht für Autos geschützt werden. Unterscheidungskraft liegt nur dann vor, wenn der angesprochene Verkehr Ihr Unternehmen anhand des Zeichens von anderen Unternehmen auf dem Markt unterscheiden kann. Sie sind sich nicht sicher, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Soll Ihr Zeichen als Wort-/Bild- oder Bildmarke geschützt werden? Dann benötigen Sie zur Anmeldung das Zeichen in folgendem Dateiformat: JPEG-Format (*.jpg); max. Dateigröße 1 MB; mind. 945 Pixel max. 1890 Pixel; erforderliche Farbtiefe für farbige Abbildungen 24 Bit/Pixel; für Abbildungen in schwarz/weiß oder Graustufen 8 Bit/Pixel. oder mehrfach (mind. zwei Mal) in ausgedruckter Form auf Papier: Format insgesamt max. DIN A 4 (29,7 cm Höhe, 21 cm Breite); für die Darstellung benutzte Fläche (Satzspiegel) max. 26,2 cm x 17 cm; Mindestgröße der Markenwiedergabe 8 cm in der Breite oder 8 cm in der Höhe; Blatt einseitig bedruckt mit Seitenrand mind. 2,5 cm rundherum; ggf. kennzeichnen wo „oben“ ist. Auch alle anderen „besonderen“ Marken müssen grafisch darstellbar sein und auf Papier oder in einem zulässigen Dateiformat an das zuständige Markenamt übermittelt werden. Wer soll Inhaber der Marke werden? Dem Markeninhaber stehen alle Rechte an und aus der Marke zu. Auch juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften können Markeninhaber sein. Sie benötigen folgende Anmelderdaten: Name bzw. Firma ggf. Gesellschaftsform Nationalität bzw. Land der Eintragung der Gesellschaft Anschrift Stand: Juli 2015 Wurde bereits geprüft, ob eine identische oder ähnliche Marke existiert? Schon die Einreichung der Anmeldung einer Marke kann Rechte von Inhabern älterer Marken verletzen und kostenintensive Auseinandersetzungen zur Folge haben. Vielleicht möchten Sie aber auch kein Zeichen nutzen, das so bereits existiert? Es gibt die Möglichkeit einer einfachen Vorabrecherche durch uns oder einer detaillierteren Recherche externer Rechercheinstitute (s. hierzu Leistungsverzeichnis Marken und Designs). Wurde bereits eine Liste der Waren und/oder Dienstleistungen erstellt, für die die Marke angemeldet werden soll? Eine eingetragene Marke genießt nur Schutz für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie tatsächlich (geordnet nach sog. Klassen) ins Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingetragen ist und benutzt wird (s. hierzu FAQ: „Dokumentation der rechtserhaltenden Benutzung Ihrer eingetragenen Marken“). Da eine einmal eingereichte Markenanmeldung nicht mehr geändert werden kann, sollte bei der Entwicklung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nicht nur auf den Ist-Zustand geschaut werden. Auch künftige Projekte und bisher nur angedachte Fortentwicklungen des eigenen Geschäfts sollten berücksichtigt werden. Legen Sie sich keine Denkverbote auf, aber bleiben sie realistisch. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss folgende formalen Voraussetzungen erfüllen: Schriftgröße 11 Punkt; Zeilenabstand 1,5; Waren/Dienstleistungen jeweils einzeln benennen; Begriffe mit Semikolon trennen; Waren/ Dienstleistungen sind entsprechend der aktuellen Nizzaer Klassifikation zu gruppieren und einer Waren- oder Dienstleistungsklasse zuzuordnen. Sie haben noch kein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und wir dürfen ein solches mit Ihnen gemeinsam entwickeln? Dann benötigen wir folgende Informationen, um einen ersten Entwurf zu fertigen: Wird das Zeichen bereits von Ihnen oder von Dritten verwendet? Wenn ja, wofür? Wo können wir Verwendungsbeispiele finden (z.B. Website, Flyer). Für welche Waren oder Dienstleistungen soll das Zeichen künftig verwendet werden? Nennen Sie uns konkrete Projekte und theoretisch denkbare Verwendungsmöglichkeiten. Beschreiben Sie uns das Produkt bzw. die Dienstleistung für die die anzumeldende Marke genutzt werden soll kurz in eigenen Worten (gern auch telefonisch). Für welche Staaten benötigen Sie Markenschutz? Ein Markenrecht ist ein territorial beschränktes Nutzungsmonopol eines bestimmten Zeichens für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen. Das heißt: Aus einer im nationalen deutschen Markenregister eingetragenen DE-Marke kann ihr Inhaber nur Rechte herleiten, wenn eine Verletzung auch in Deutschland stattfindet oder sich zumindest dort auswirkt. Für EU-Marken erstreckt sich der territoriale Schutz dagegen auf die gesamte EU, usw. Vielleicht benötigen Sie aber auch Schutz in anderen Staaten, weil Sie dort geschäftlich aktiv sind, Ihre Produkte vertreiben oder Ihre Marke dorthin lizensieren möchten? Welchen territorialen Umfang hat Ihr Geschäft aktuell und wohin soll es sich entwickeln? Wir können für Sie Marken in Deutschland sowie der EU anmelden und diese international erstrecken. In anderen Fällen (z.B. Anmeldung einer Marke in den USA) kann es nötig sein, einen Vertreter vor Ort zu beauftragen. Hier haben wir Kontakte, die wir gerne vermitteln. Sie möchten eine Marke anmelden? Wir freuen uns, Sie zu unterstützen! Ihre Ansprechpartnerin zu Fragen rund um Marken, Designs und Unternehmenskennzeichen: Jennifer Hort-Boutouil, LL.M.; Telefon: +49 (2238) 5408 700; E-Mail: [email protected] Stand: Juli 2015
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