Vorschlagen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur

Infoblatt: Vorschlagen von Einzelwählenden, Stand: März 2015
Vorschlagen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur
Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam für die Fachkollegienwahl
2015 (Einzelwählende)
Für die Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien können Vorschlagsberechtigte nicht an Wahlstellen
tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegenüber der DFG benennen, denen dann bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen das Wahlrecht verliehen werden kann (Verleihung aktives
Wahlrecht ad personam).
A. Wer kann solche Vorschläge machen?
1. Mitgliedseinrichtungen der DFG und Einrichtungen, die vom Senat das Recht verliehen bekommen
haben eine sonstige Wahlstelle einzurichten, haben das Vorschlagsrecht automatisch aufgrund der
Wahlordnung.
2. Andere wissenschaftliche Einrichtungen können Personen für die Verleihung des aktiven Wahlrechts
ad personam vorschlagen, wenn diese Einrichtungen die folgenden Voraussetzungen erfüllen und
auch ausdrücklich bei Vorlage des Vorschlages bestätigen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen:
a) Einbindung in das deutsche Wissenschaftssystem
b) Gemeinnützigkeit oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft
c) Den Angehörigen wird die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein
zugänglicher Form gestattet
Zu Vergleichszwecken finden Sie bis Ende April 2015 auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter
der Rubrik „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)“ eine Liste der
wissenschaftlichen Einrichtungen, denen der Senat dieses Recht für die letzte Fachkollegienwahl 2011
noch verliehen hatte.
B. Wer kann vorgeschlagen werden?
Es können nur Personen vorgeschlagen werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam können nur Personen vorgeschlagen werden, die
nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sind. Nicht an einer Wahlstelle tätig sind
insbesondere auch ausschließlich an AN-Instituten forschende Personen, die nicht automatisch über
die Wahlstelle wahlberechtigt sind (Ausnahme: rechtlich selbständige Universitätsklinika, wenn diese
AN-Institute sind – s. dazu Infoblatt: „Wahlberechtigung von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern an Klinika, insbesondere an Universitätsklinika (§ 2 WahlO)“). Alle an Wahlstellen
forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nämlich – bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen – bereits über ihre Wahlstelle wahlberechtigt und bekommen von
dort ihre Wahlunterlagen zugeleitet. Eine Liste aller Wahlstellen der Fachkollegienwahl 2015 finden Sie
auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter der Rubrik „Informationen für Vorschlagsberechtigte
(Vorschlagen von Einzelwählenden).“
2. Es müssen die Voraussetzungen von § 2 Nr. 2 und Nr. 4 a) WahlO erfüllt sein:
a) Ausübung einer wissenschaftlich forschenden Tätigkeit (dies können auch Personen ohne
Beschäftigungsverhältnis wie Emeriti, Stipendiaten etc. sein. Eine reine Lehrtätigkeit bspw. im
Wahlportal der DFG mit umfassenden Informationen: www.dfg.de/fk-wahl2015
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Rahmen eines Lehrauftrags oder das Innehaben einer Honorarprofessur ohne aktuelle forschende
Tätigkeit im maßgeblichen Zeitraum genügt hierfür nicht)
b) am ersten Tag der Wahlfrist und nicht auf diesen Tag beschränkt
c) als Professor oder Professorin (einschl. Personen mit Juniorprofessuren) oder als
Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich abgelegter
mündlicher Doktorprüfung
d) mit Anbindung an das deutsche Wissenschaftssystem und der Berechtigung, die Ergebnisse aus
der wissenschaftlich forschenden Tätigkeit frei publizieren zu können.
Aktuelle Informationen zu Detailfragen der aktiven Wahlberechtigung, insbesondere auch zur aktiven
Wahlberechtigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Klinika, finden Sie auf dem
Wahlportal der DFG www.dfg.de/fk-wahl2015 unter „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen
von Einzelwählenden)“.
C. Datenschutz
Bitte beachten Sie beim Vorschlagen von Personen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam
das für Ihre Einrichtung geltende Datenschutzrecht. Bei Standorten in verschiedenen Bundesländern
können die jeweiligen Bestimmungen voneinander abweichen.
D. In welcher Form und bis wann sind Vorschläge für Einzelwählende bei der DFG einzureichen?
1. Form der Vorschläge: Es werden nur Vorschläge für Personen entgegengenommen und bearbeitet,
die mittels des von der DFG zur Verfügung gestellten Tabellen-Formulars in elektronischer Form (per
E-Mail an [email protected] - ggf. mittels verschlüsselter ZIP-Datei -, alternativ auf einem
Datenträger per Post an Deutsche Forschungsgemeinschaft, z.Hd. Frau Katharina Schoop, 53170
Bonn) eingereicht werden und in dem je vorgeschlagener Person alle Spalten ausgefüllt sind. Das
Formular steht auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter der Rubrik „Informationen für
Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)“ zur Verfügung. Zudem muss die
vorschlagende Einrichtung mit Einsenden des Formulars in einem separaten unterschriebenen
Anschreiben versichern, dass sie die Voraussetzungen des § 2 Nr. 4b WahlO erfüllt, sowie dass alle
vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen von § 2 Nr. 2 und § 2 Nr. 4a WahlO erfüllen.
2. Frist zur Einreichung von Vorschlägen: Vorschlagslisten im vorgeschriebenen Format nebst
separaten Anschreiben (vgl. oben D.1.) müssen bis spätestens Montag, 27. April 2015 bei der DFG
vorliegen. Später eingehende Vorschläge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
E. Wie und wann entscheidet die DFG über die Vorschläge?
Die Entscheidung des Präsidenten der DFG über die Verleihung der aktiven Wahlrechte ad personam
erfolgt nach Prüfung aller eingegangenen Vorschläge etwa August/September 2015. Für die dann
sogenannten Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein (§ 9 Nr. 3 WahlO). Die Einzelwählenden
erhalten ihre Wahlunterlagen mit Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem etwa September/Oktober 2015
dann direkt von der DFG-Geschäftsstelle.
Die vorschlagenden wissenschaftlichen Einrichtungen werden voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte
2015 über die Entscheidung zur Verleihung der Einzelwahlrechte informiert.
Wahlportal der DFG mit umfassenden Informationen: www.dfg.de/fk-wahl2015
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