Infoblatt: Vorschlagen von Einzelwählenden, Stand: März 2015 Vorschlagen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam für die Fachkollegienwahl 2015 (Einzelwählende) Für die Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien können Vorschlagsberechtigte nicht an Wahlstellen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegenüber der DFG benennen, denen dann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Wahlrecht verliehen werden kann (Verleihung aktives Wahlrecht ad personam). A. Wer kann solche Vorschläge machen? 1. Mitgliedseinrichtungen der DFG und Einrichtungen, die vom Senat das Recht verliehen bekommen haben eine sonstige Wahlstelle einzurichten, haben das Vorschlagsrecht automatisch aufgrund der Wahlordnung. 2. Andere wissenschaftliche Einrichtungen können Personen für die Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam vorschlagen, wenn diese Einrichtungen die folgenden Voraussetzungen erfüllen und auch ausdrücklich bei Vorlage des Vorschlages bestätigen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen: a) Einbindung in das deutsche Wissenschaftssystem b) Gemeinnützigkeit oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft c) Den Angehörigen wird die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestattet Zu Vergleichszwecken finden Sie bis Ende April 2015 auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter der Rubrik „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)“ eine Liste der wissenschaftlichen Einrichtungen, denen der Senat dieses Recht für die letzte Fachkollegienwahl 2011 noch verliehen hatte. B. Wer kann vorgeschlagen werden? Es können nur Personen vorgeschlagen werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam können nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sind. Nicht an einer Wahlstelle tätig sind insbesondere auch ausschließlich an AN-Instituten forschende Personen, die nicht automatisch über die Wahlstelle wahlberechtigt sind (Ausnahme: rechtlich selbständige Universitätsklinika, wenn diese AN-Institute sind – s. dazu Infoblatt: „Wahlberechtigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Klinika, insbesondere an Universitätsklinika (§ 2 WahlO)“). Alle an Wahlstellen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nämlich – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – bereits über ihre Wahlstelle wahlberechtigt und bekommen von dort ihre Wahlunterlagen zugeleitet. Eine Liste aller Wahlstellen der Fachkollegienwahl 2015 finden Sie auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter der Rubrik „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden).“ 2. Es müssen die Voraussetzungen von § 2 Nr. 2 und Nr. 4 a) WahlO erfüllt sein: a) Ausübung einer wissenschaftlich forschenden Tätigkeit (dies können auch Personen ohne Beschäftigungsverhältnis wie Emeriti, Stipendiaten etc. sein. Eine reine Lehrtätigkeit bspw. im Wahlportal der DFG mit umfassenden Informationen: www.dfg.de/fk-wahl2015 DFG Infoblatt: Vorschlagen von Einzelwählenden, Stand März 2015 Seite 2 von 2 Rahmen eines Lehrauftrags oder das Innehaben einer Honorarprofessur ohne aktuelle forschende Tätigkeit im maßgeblichen Zeitraum genügt hierfür nicht) b) am ersten Tag der Wahlfrist und nicht auf diesen Tag beschränkt c) als Professor oder Professorin (einschl. Personen mit Juniorprofessuren) oder als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich abgelegter mündlicher Doktorprüfung d) mit Anbindung an das deutsche Wissenschaftssystem und der Berechtigung, die Ergebnisse aus der wissenschaftlich forschenden Tätigkeit frei publizieren zu können. Aktuelle Informationen zu Detailfragen der aktiven Wahlberechtigung, insbesondere auch zur aktiven Wahlberechtigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Klinika, finden Sie auf dem Wahlportal der DFG www.dfg.de/fk-wahl2015 unter „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)“. C. Datenschutz Bitte beachten Sie beim Vorschlagen von Personen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam das für Ihre Einrichtung geltende Datenschutzrecht. Bei Standorten in verschiedenen Bundesländern können die jeweiligen Bestimmungen voneinander abweichen. D. In welcher Form und bis wann sind Vorschläge für Einzelwählende bei der DFG einzureichen? 1. Form der Vorschläge: Es werden nur Vorschläge für Personen entgegengenommen und bearbeitet, die mittels des von der DFG zur Verfügung gestellten Tabellen-Formulars in elektronischer Form (per E-Mail an [email protected] - ggf. mittels verschlüsselter ZIP-Datei -, alternativ auf einem Datenträger per Post an Deutsche Forschungsgemeinschaft, z.Hd. Frau Katharina Schoop, 53170 Bonn) eingereicht werden und in dem je vorgeschlagener Person alle Spalten ausgefüllt sind. Das Formular steht auf dem Wahlportal www.dfg.de/fk-wahl2015 unter der Rubrik „Informationen für Vorschlagsberechtigte (Vorschlagen von Einzelwählenden)“ zur Verfügung. Zudem muss die vorschlagende Einrichtung mit Einsenden des Formulars in einem separaten unterschriebenen Anschreiben versichern, dass sie die Voraussetzungen des § 2 Nr. 4b WahlO erfüllt, sowie dass alle vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen von § 2 Nr. 2 und § 2 Nr. 4a WahlO erfüllen. 2. Frist zur Einreichung von Vorschlägen: Vorschlagslisten im vorgeschriebenen Format nebst separaten Anschreiben (vgl. oben D.1.) müssen bis spätestens Montag, 27. April 2015 bei der DFG vorliegen. Später eingehende Vorschläge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. E. Wie und wann entscheidet die DFG über die Vorschläge? Die Entscheidung des Präsidenten der DFG über die Verleihung der aktiven Wahlrechte ad personam erfolgt nach Prüfung aller eingegangenen Vorschläge etwa August/September 2015. Für die dann sogenannten Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein (§ 9 Nr. 3 WahlO). Die Einzelwählenden erhalten ihre Wahlunterlagen mit Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem etwa September/Oktober 2015 dann direkt von der DFG-Geschäftsstelle. Die vorschlagenden wissenschaftlichen Einrichtungen werden voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2015 über die Entscheidung zur Verleihung der Einzelwahlrechte informiert. Wahlportal der DFG mit umfassenden Informationen: www.dfg.de/fk-wahl2015 DFG
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