05.05.2015 1 Übersicht über den Einsatz von Wirkstoffen nach Pflanzenschutz- und Biozidrecht (grün hinterlegt: verwendbare Wirkstoffe) Areal Pflanzenschutzrecht Forst Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS-351 (Btk) (Produkt: Dipel ES): Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung bis zum 31.12.2021 erteilt. Bodenanwendung Luftanwendung Biozidrecht Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS351 (Btk): Nicht zulässig. Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG): Für die Anwendung mit Bodengeräten war gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden. Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen. Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis 30.06.2016. Diflubenzuron: Verwendung (mit Bodengeräten) im Forst aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich Azadirachtin (Produkt: NeemAzal T/S): Für die Anwendung im Forst wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) keine Zulassung erteilt Margosa-Extrakt: Nicht zulässig. Lambda-Cyhalothrin (Produkt: Karate Forst flüssig): Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung bis zum 31.12.2018 erteilt („auf Jungwuchsflächen“) Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Btk (Produkt: Dipel ES): Das BVL hat am 20.02.2015 eine Genehmigung der Anwendung mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG erteilt. Die Genehmigung ist befristet bis zum Ende Btk: Nicht zulässig. 05.05.2015 2 der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Dipel ES unter Zulassungs-Nr. 024080-00. Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG): Für die Anwendung mit Luftfahrzeugen war gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden. Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen. Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis 30.06.2016. Diflubenzuron: Verwendung aus der Luft aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich Azadirachtin (Produkt: NeemAzal T/S): Für die Luftanwendung besteht keine reguläre Zulassung. Margosa-Extrakt: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Lambda-Cyhalothrin (Produkt: Karate Forst flüssig): Das BVL hat am 20.02.2015 eine Genehmigung der Anwendung mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG erteilt. Die Genehmigung ist befristet bis zum Ende der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Forst flüssig unter Zulassungs-Nr. 005618-00. Waldränder angrenzend an Siedlungs bereiche Bodenanwendung Btk (Produkt: Dipel ES): Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt, die den Waldrand mit einschließt. Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen mit Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten von einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 05.05.2015 3 Luftanwendung Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG) Für die Anwendung mit Bodengeräten war gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden, die den Waldrand mit einschließt. Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen. Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis 30.06.2016. Diflubenzuron: Verwendung (mit Bodengeräten) an Waldrändern, die an Siedlungsbereichen angrenzen ist aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich Azadirachtin: Für die Anwendung im Forst wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) keine Zulassung erteilt Margosa-Extrakt: Für das Biozidprodukt NeemProtect ist eine Verwendung an Waldrändern, die an Siedlungsbereichen angrenzen mit Bodengeräten und via einer Hebebühne noch bis zur Entscheidung über die Zulassung möglich. Lambda-Cyhalothrin(Produkt: Karate Forst flüssig): Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt, die den Waldrand mit einschließt („auf Jungwuchsflächen“). Btk: Nicht zulässig auf Grund der in der Genehmigung nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG festgelegten Anwendungsbestimmungen („Innerhalb der zusammenhängenden Waldfläche muss die erste Flugbahn des Hubschraubers mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite vom Waldrand entfernt verlaufen.“) und Auflagen („Zwischen der behandelten Fläche und Siedlungsflächen muss bei der Anwendung des Mittels ein Abstand von mind. 35 m eingehalten werden.“) Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung von April bis Juni durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 Diflubenzuron: Nicht zulässig auf Grund der in der Zulassung gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) festgelegten Abstandsauflagen. Diflubenzuron: Verwendung aus der Luft an Waldrändern, die an Siedlungsbereichen angrenzen ist aufgrund von 05.05.2015 4 Flächen für die Allgemeinheit (öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich Bodenanwendung Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen. Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis 30.06.2016. Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich Azadirachtin: Nicht zugelassen für die Luftanwendung Margosa-Extrakt: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Lambda-Cyhalothrin: Nicht zulässig auf Grund der in der Genehmigung nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG festgelegten Anwendungsbestimmungen („Innerhalb der zusammenhängenden Waldfläche muss die erste Flugbahn des Hubschraubers mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite vom Waldrand entfernt verlaufen.“) und Auflagen („Zwischen der behandelten Fläche und Siedlungsflächen muss bei der Anwendung des Mittels ein Abstand von mind. 25 m eingehalten werden.“). Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Btk: Gemäß §17 PflSchG wurde für die Anwendung mit Bodengeräten bei Ziergehölz eine Genehmigung erteilt. Nach § 17 PflSchG ist grundsätzlich die Erteilung einer Genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Regelzulassung zur Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit möglich; Anwendungsszenarien, die über die Regelzulassung hinausgehen, werden nicht erfasst. Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen mit Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten von einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 05.05.2015 5 zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergarten gelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Diflubenzuron: Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt Azadirachtin: Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt Lambda-Cyhalothrin: Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt Luftanwendung Diflubenzuron: Verwendung (mit Bodengeräten) auf Flächen für die Allgemeinheit ist aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich. Margosa-Extrakt Nur für das Biozidprodukt NeemProtect ist eine Verwendung auf Flächen für die Allgemeinheit noch bis zur Entscheidung über die Zulassung weiterhin möglich. Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung für solche eine Verwendung eingereicht, daher ist diese nicht mehr möglich. Btk: Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18 PflSchG Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Anwendung von April bis Juni durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 Diflubenzuron: Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18 PflSchG Diflubenzuron: Verwendung aus der Luft auf Flächen für die Allgemeinheit ist aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich Margosa/Azadirachtin: Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18 PflSchG Margosa-Extrakt: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung 05.05.2015 6 abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Alleen Bodenanwendung Lambda-Cyhalothrin: Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18 PflSchG Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Btk: Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der Produktzulassung bewertet worden. Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen mit Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten von einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 Diflubenzuron: Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der Produktzulassung bewertet worden. Diflubenzuron: Verwendung (mit Bodengeräten) in Alleen ist aufgrund von Übergangsregelungen noch zulassungsfrei möglich. Azadirachtin: Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der Produktzulassung bewertet worden. Margosa-Extrakt: Nur für das Biozidprodukt NeemProtect ist in Alleen eine Verwendung noch bis zur Entscheidung über die Zulassung weiterhin möglich. Lambda-Cyhalothrin: Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der Produktzulassung bewertet worden. Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. 05.05.2015 7 Luftanwendung Btk: Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt. Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum 30.04.2016 erteilt. Eine Anwendung von April bis Juni durch berufsmäßige Verwender ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und www.baua.de/dok/4990900 Diflubenzuron: Für die Luftanwendung wurde eine reguläre Zulassung gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) für den Forst erteilt. Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der Produktzulassung bewertet worden. Diflubenzuron: Verwendung aus der Luft in Alleen ist aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich. Azadirachtin: Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt. Margosa-Extrakt: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich. Lambda-Cyhalothrin: Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt. Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
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