Übersicht

05.05.2015
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Übersicht über den Einsatz von Wirkstoffen nach Pflanzenschutz- und Biozidrecht
(grün hinterlegt: verwendbare Wirkstoffe)
Areal
Pflanzenschutzrecht
Forst
Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS-351
(Btk) (Produkt: Dipel ES):
Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung bis zum 31.12.2021
erteilt.
Bodenanwendung
Luftanwendung
Biozidrecht
Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS351 (Btk):
Nicht zulässig.
Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG):
Für die Anwendung mit Bodengeräten war gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden.
Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen.
Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis
30.06.2016.
Diflubenzuron:
Verwendung (mit Bodengeräten) im Forst aufgrund von
Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich
Azadirachtin (Produkt: NeemAzal T/S):
Für die Anwendung im Forst wurde gemäß § 15 PflSchG
(alte Fassung) keine Zulassung erteilt
Margosa-Extrakt:
Nicht zulässig.
Lambda-Cyhalothrin (Produkt: Karate Forst flüssig):
Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung bis zum 31.12.2018
erteilt („auf Jungwuchsflächen“)
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Btk (Produkt: Dipel ES):
Das BVL hat am 20.02.2015 eine Genehmigung der
Anwendung mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2
PflSchG erteilt. Die Genehmigung ist befristet bis zum Ende
Btk:
Nicht zulässig.
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der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Dipel ES unter
Zulassungs-Nr. 024080-00.
Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG):
Für die Anwendung mit Luftfahrzeugen war gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden.
Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen.
Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis
30.06.2016.
Diflubenzuron:
Verwendung aus der Luft aufgrund von
Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich
Azadirachtin (Produkt: NeemAzal T/S):
Für die Luftanwendung besteht keine reguläre Zulassung.
Margosa-Extrakt:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Lambda-Cyhalothrin (Produkt: Karate Forst flüssig):
Das BVL hat am 20.02.2015 eine Genehmigung der
Anwendung mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2
PflSchG erteilt. Die Genehmigung ist befristet bis zum Ende
der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Forst flüssig
unter Zulassungs-Nr. 005618-00.
Waldränder
angrenzend an
Siedlungs
bereiche
Bodenanwendung
Btk (Produkt: Dipel ES):
Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt, die den
Waldrand mit einschließt.
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Btk: Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis
zum 30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen
mit Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten
von einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender
ist zulässig. Nähere Informationen finden Sie unter den
folgenden Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
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Luftanwendung
Diflubenzuron (Produkt: Dimilin 80WG)
Für die Anwendung mit Bodengeräten war gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt worden, die
den Waldrand mit einschließt.
Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen.
Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis
30.06.2016.
Diflubenzuron:
Verwendung (mit Bodengeräten) an Waldrändern, die an
Siedlungsbereichen angrenzen ist aufgrund von
Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich
Azadirachtin:
Für die Anwendung im Forst wurde gemäß § 15 PflSchG
(alte Fassung) keine Zulassung erteilt
Margosa-Extrakt:
Für das Biozidprodukt NeemProtect ist eine Verwendung
an Waldrändern, die an Siedlungsbereichen angrenzen mit
Bodengeräten und via einer Hebebühne noch bis zur
Entscheidung über die Zulassung möglich.
Lambda-Cyhalothrin(Produkt: Karate Forst flüssig):
Für die Anwendung mit Bodengeräten wurde gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) eine Zulassung erteilt, die den
Waldrand mit einschließt („auf Jungwuchsflächen“).
Btk:
Nicht zulässig auf Grund der in der Genehmigung nach § 18
Abs. 3 Nr. 2 PflSchG festgelegten
Anwendungsbestimmungen („Innerhalb der
zusammenhängenden Waldfläche muss die erste Flugbahn
des Hubschraubers mindestens 25 m zuzüglich seiner halben
Arbeitsbreite vom Waldrand entfernt verlaufen.“) und
Auflagen („Zwischen der behandelten Fläche und
Siedlungsflächen muss bei der Anwendung des Mittels ein
Abstand von mind. 35 m eingehalten werden.“)
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Btk:
Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum
30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung von April bis Juni
durch berufsmäßige Verwender ist zulässig.
Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden
Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
Diflubenzuron:
Nicht zulässig auf Grund der in der Zulassung gemäß § 15
PflSchG (alte Fassung) festgelegten Abstandsauflagen.
Diflubenzuron:
Verwendung aus der Luft an Waldrändern, die an
Siedlungsbereichen angrenzen ist aufgrund von
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Flächen
für die
Allgemeinheit
(öffentliche
Parks und
Gärten,
Grünanlagen
in öffentlich
zugänglichen
Gebäuden,
öffentlich
Bodenanwendung
Die Zulassung ist am 31.12.2014 ausgelaufen.
Abverkaufsfrist: bis 30.06.2015 Aufbrauchsfrist: bis
30.06.2016.
Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich
Azadirachtin:
Nicht zugelassen für die Luftanwendung
Margosa-Extrakt:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Lambda-Cyhalothrin:
Nicht zulässig auf Grund der in der Genehmigung nach § 18
Abs. 3 Nr. 2 PflSchG festgelegten
Anwendungsbestimmungen („Innerhalb der
zusammenhängenden Waldfläche muss die erste Flugbahn
des Hubschraubers mindestens 25 m zuzüglich seiner halben
Arbeitsbreite vom Waldrand entfernt verlaufen.“) und
Auflagen („Zwischen der behandelten Fläche und
Siedlungsflächen muss bei der Anwendung des Mittels ein
Abstand von mind. 25 m eingehalten werden.“).
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Btk:
Gemäß §17 PflSchG wurde für die Anwendung mit
Bodengeräten bei Ziergehölz eine Genehmigung erteilt.
Nach § 17 PflSchG ist grundsätzlich die Erteilung einer
Genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden
Regelzulassung zur Anwendung auf Flächen für die
Allgemeinheit möglich; Anwendungsszenarien, die über die
Regelzulassung hinausgehen, werden nicht erfasst.
Btk:
Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum
30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen mit
Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten von
einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender ist
zulässig.
Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden
Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
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zugängliche
Sportplätze
einschließlich
Golfplätze,
Schul- und
Kindergarten
gelände,
Spielplätze,
Friedhöfe
sowie
Flächen in
der Nähe von
Einrichtungen des
Gesundheitswesens.
Diflubenzuron:
Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt
Azadirachtin:
Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt
Lambda-Cyhalothrin:
Keine Genehmigung nach §17 PflSchG beantragt
Luftanwendung
Diflubenzuron:
Verwendung (mit Bodengeräten) auf Flächen für die
Allgemeinheit ist aufgrund von Übergangsregelungen noch
bis 01.02.2016 möglich.
Margosa-Extrakt
Nur für das Biozidprodukt NeemProtect ist eine
Verwendung auf Flächen für die Allgemeinheit noch bis
zur Entscheidung über die Zulassung weiterhin möglich.
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung für solche eine Verwendung eingereicht,
daher ist diese nicht mehr möglich.
Btk:
Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18
PflSchG
Btk:
Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum
30.04.2016 erteilt. Eine Anwendung von April bis Juni
durch berufsmäßige Verwender ist zulässig.
Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden
Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
Diflubenzuron:
Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18
PflSchG
Diflubenzuron:
Verwendung aus der Luft auf Flächen für die
Allgemeinheit ist aufgrund von Übergangsregelungen noch
bis 01.02.2016 möglich
Margosa/Azadirachtin:
Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18
PflSchG
Margosa-Extrakt:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
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abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Alleen
Bodenanwendung
Lambda-Cyhalothrin:
Keine Genehmigung für eine Luftanwendung nach §18
PflSchG
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Btk:
Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der
Produktzulassung bewertet worden.
Btk:
Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum
30.04.2016 erteilt. Eine Verwendung durch Spritzen mit
Bodengeräten und durch Spritzen mit Bodengeräten von
einer Hebebühne aus durch berufsmäßige Verwender ist
zulässig.
Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden
Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
Diflubenzuron:
Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der
Produktzulassung bewertet worden.
Diflubenzuron:
Verwendung (mit Bodengeräten) in Alleen ist aufgrund
von Übergangsregelungen noch zulassungsfrei möglich.
Azadirachtin:
Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der
Produktzulassung bewertet worden.
Margosa-Extrakt:
Nur für das Biozidprodukt NeemProtect ist in Alleen eine
Verwendung noch bis zur Entscheidung über die
Zulassung weiterhin möglich.
Lambda-Cyhalothrin:
Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der
Produktzulassung bewertet worden.
Lambda-Cyhalothrin:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
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Luftanwendung
Btk:
Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung
gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt.
Btk:
Vorläufige Zulassung für Foray ES /Dipel ES ist bis zum
30.04.2016 erteilt. Eine Anwendung von April bis Juni
durch berufsmäßige Verwender ist zulässig.
Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden
Links: www.baua.de/dok/3794700 und
www.baua.de/dok/4990900
Diflubenzuron:
Für die Luftanwendung wurde eine reguläre Zulassung
gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) für den Forst erteilt.
Anwendungen in Alleen sind nicht im Rahmen der
Produktzulassung bewertet worden.
Diflubenzuron:
Verwendung aus der Luft in Alleen ist aufgrund von
Übergangsregelungen noch bis 01.02.2016 möglich.
Azadirachtin:
Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung
gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt.
Margosa-Extrakt:
Es wurde kein Antrag auf Zulassung oder gegenseitige
Anerkennung eingereicht, der solch eine Verwendung
abdeckt, daher ist diese Verwendung nicht mehr möglich.
Lambda-Cyhalothrin:
Für die Luftanwendung wurde keine reguläre Zulassung
gemäß § 15 PflSchG (alte Fassung) erteilt.
Lambda-Cyhalothrin: Es wurde kein Antrag auf
Zulassung oder gegenseitige Anerkennung eingereicht, der
solch eine Verwendung abdeckt, daher ist diese
Verwendung nicht mehr möglich.