Antrag auf ein ERASMUS

Internationales Büro
Fürstengraben 1, 07743 Jena
[email protected]
Tel. 03641/ 9-31165
Fax: 03641/ 9-31168
Antrag auf ein ERASMUS-Stipendium
für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen
des ERASMUS+ Programms
Studienjahr 2015/16
Bitte online ausfüllen!
Vor- u. Zuname:
Persönliche Angaben
Name:
Geburtsname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Staatsangehörigkeit:
Geburtsort/-land:
Geschlecht:
weiblich
männlich
Email:
Korrespondenzanschrift in Deutschland (ggf. Eltern)
Straße/Hausnr.:
Postleitzahl/Ort:
Land:
Telefon:
Email:
Studium
Derzeitiger Studiengang:
Geplanter Studienabschluss:
Matrikelnummer:
Bachelor
Master
Staatsexamen
Aktuelles Semester:
Platz erhalten durch Fak./Inst.:
ERASMUS-Koordinator des Faches:
Name der ausländ. Gastuniversität:
Dauer des Studienaufenthaltes
im Ausland
Land:
von:
bis:
Antrag auf ein ERASMUS-Stipendium
Vor- u. Zuname:
Bankverbindung
Bank:
IBAN:
BIC:
Sonstiges
Erhaltenes Auslands-Bafög:
nein
ja
beantragt
Reisen Sie mit Kind/ern?
nein
ja
wenn ja, Zusatzantrag auf Förderung von Eltern mit Kind im IB
Haben Sie eine Behinderung mind. GdB 50?
nein
ja
wenn ja, ein Zusatzantrag auf Förderung von Behinderten im IB
Erhalten Sie Fördermittel anderer Organisationen/ Behörden/ Stiftungen?
nein
ja
von:
Sind Sie schon einmal über ein Programm der FSU Jena im Ausland gewesen?
nein
ja
Land/Programm:
Zeitraum:
Ich versichere, dass die oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Änderungen werde ich der
zuständigen Stelle unverzüglich und in schriftlicher Form mitteilen. Ich erkenne die Bedingungen (siehe "Hinweise
zum ERASMUS-Stipendium"), die an den Erhalt des ERASMUS-Stipendiums geknüpft sind, an.
Datum:
Unterschrift:
Der Antrag ist mit Originalunterschrift im IB einzureichen!
Für Ihre Unterlagen
Hinweise zum ERASMUS-Stipendium im Rahmen von ERASMUS+
1. Auszahlung/Verfahrensweise:
Sie erhalten Ihr ERASMUS-Stipendiums in zwei Auszahlungen auf das im Antrag angegebene Konto.
Die erste Auszahlung (entspricht 75% des Stipendienbetrages) erfolgt voraussichtlich Ende September,
nur wenn folgende Unterlagen im Internationalen Büro vorliegen:
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Learning Agreement*
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Grant Agreement/ Fördervereinbarung* (wird Ihnen nach Eingang Ihres Antrags auf ErasmusStipendium vom IB zugesandt)
Die zweite Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt 3), nach Ihrer Rückkehr.
Die Festsetzung der Stipendiensumme erfolgt durch einen Bescheid, der an die im Antrag angegebene Anschrift gesendet wird. Bei
Verlängerung des Auslandsaufenthaltes um ein Semester wird ein neuer Bescheid ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie mit
Ihrem Stipendienbescheid.
2. Fristen und einzureichende Unterlagen:
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§
§
Der Antrag auf das ERASMUS-Stipendium ist für einen Auslandsaufenthalt ab WS 2015/16 bis spätestens zum 01. September 2015,
und für einen Auslandsaufenthalt ab Sommersemester 2016 bis spätestens zum 15. Dezember 2015 im Internationalen Büro
abzugeben.
Nach Ankunft an der ausländischen Gasthochschule ist das Certificate of Arrival ausgefüllt (vom dortigen IB) an das IB Jena zu
schicken.
Verlängerungen (von 1 auf 2 Semester Auslandsaufenthalt) sind bis spätesten einen Monat vor Ende des ersten Auslandssemesters
in schriftlicher Form an das Internationalen Büro zu melden. Danach können Verlängerungen nicht mehr berücksichtigt werden!!!
Nach der Rückkehr (max. 4 Wochen), jedoch spätestens bis spätestens 31.07.2016 ist dem Internationalen Büro eine Bescheinigung
der Gasthochschule („Letter of Confirmation“) vorzulegen, aus der die Dauer des Studienaufenthaltes hervorgeht, sowie eine
Kopie des „Transcript of Records“ (Auflistung der im Ausland erbrachten Studienleistungen, ein Erfahrungsbericht und der
Fragebogen (siehe Website, Formulare) bis spätestens 31.09.2016.
3. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
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Learning Agreement (vor/ während und nach dem Auslandsaufenthalt, Formular siehe IB-Website - Formulare)
Grant Agreement (erhalten Sie vom IB nach Eingang Ihres Antrags auf Erasmus-Stipendium)
Certificate of Arrival (direkt/ bis max. 4 Wochen nach Ankunft an der Gasthochschule, Formular siehe IB-Website)
Letter of Confirmation (direkt/ bis max. 4 Wochen nach Abreise von der Gasthochschule, spätestens bis 31.07.2016
Formular siehe IB-Website - Formulare)
Transcript of Records (bis 30.09.2016, von ausländischer Gasthochschule ausgestellt)
Erfahrungsbericht (bis 31.07.2016, Formular siehe IB-Website - Formulare)
EU-Fragebogen (bis 31.07.2016, Formular siehe IB-Website - Formulare)
*Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite des Internationalen Büros unter “Formulare“→“Studium und Praktikum im Ausland“,
4. Allgemeines:
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Das ERASMUS-Stipendium ist ein Zuschuss zu Ihren Mehraufwendungen im Ausland und dient ausschließlich zur Deckung der
Kosten für Reise, Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung, die im Rahmen des geplanten Auslandsaufenthaltes entstehen.
Sie wird für die Dauer des Vorlesungszeitraumes und ggf. des Prüfungszeitraumes gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Der Hochschule sind jegliche Änderungen des ursprünglich eingereichten Antrags (z.B. Verlängerungen, Verkürzungen,
Abbruch) unverzüglich mitzuteilen. Bei Verkürzung oder Abbruch des Aufenthaltes ist der entsprechende Betrag nach
Rücksprache mit dem Internationalen Büro zurückzuzahlen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes haben die Studierenden selbst zu sorgen.
Bitte beachten!!! Während der Teilnahme am Erasmus-Programm sind 30 ECTS-Credits pro Semester als Leistungsnachweis
anzustreben.
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