Präsentation zur Informationsveranstaltung für Outgoing

Willkommen
Informationsveranstaltung für Outgoing-Studierende
2015/16
Vorbereitet und durchgeführt von:
Ingrid Hahn-Eisenhardt
Simone Brücher
Alisa O‘Rourke
Adrian Bieniec
20.07.2015
© Hochschule Augsburg, International Office
Erasmus-Koordinatorin
Assistenz der Erasmus-Koordination
Beauftragte für Mobilitätsstipendien Erasmus
Beratung Studium und Praktikum im Ausland
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Gliederung
Gliederung
1. Erasmus+ kurze Übersicht
2. Teilnehmende Länder
3. Teilnahmevoraussetzungen und Förderkriterien
4. Der Mobilitätszuschuss für Studierende der Hochschule Augsburg 2015/16
5. Sonderförderungen
6. Unterlagen und Termine
7. Zwei Datenportale
8. (OLS) Online Language Support
9. Rechte und Pflichten
10. Die nächsten Schritte
11. Ausfüllen Grant Agreement
20.07.2015
© Hochschule Augsburg , International Office
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Übersicht Erasmus+
Erasmus+
Laufzeit: 2014 – 2020/21
Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen (Studierende, Lehrende)
Leitaktion 2: EU-Partnerschaften mit Drittländern (Innovationsförderung)
Leitaktion 3: Politische Unterstützung, Reformen, Wissensallianzen
Ziele: Förderung der sprachlichen und kulturellen Kompetenzen,
Beschäftigungsfähigkeit und Integration
Die weiteren Informationen hier beziehen sich auf Leitaktion 1:
Studierendenmobilität Studium (SMS)
Studierendenmobilität Praktikum (SMP)
► Siehe auch Website International Office „Erasmus+“
► Formulare siehe Website International Office „Formularcenter“
20.07.2015
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Teilnehmende Länder
Teilnahmeberechtigte Länder sind
EU-Mitgliedsstaaten und Programmländer:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, *(Deutschland) Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein,
Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänen, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn,
Vereinigtes Königreich, Zypern
*Mobilitäten innerhalb Deutschlands können nicht gefördert
werden!
Die Schweiz ist seit 2014/15 kein teilnehmendes Land
mehr!
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Teilnahmevoraussetzungen und Förderbedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Immatrikulation an der Hochschule Augsburg
• Termingerechte Bewerbung, Auswahl durch die
Fakultät und Aufnahmebestätigung der
Gasthochschule / Firma
• Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate (SMS)
• Aufenthaltsdauer mindestens 2 Monate (SMP)
• Maximale Förderdauer 12 Monate pro Studienzyklus
(Bachelor, Master, Promotion)
SMS und SMP kombinierbar
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Mobilitätszuschuss 2014/15
Garantierte Fördermonate und Fördersätze nach Ländergruppen
(= vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer + 1 Monat
Stand: 26.06.2015)
Ländergruppe 1
Dänemark, Finnland
Frankreich, Irland
Italien, Liechtenstein
Norwegen, Österreich,
Schweden, Vereinigtes Königreich
SMS
SMP
Maximale garantierte
Förderdauer
4 Monate
Maximale garantierte
Förderdauer
3 Monate
300 Euro / Monat
300 + 120 Euro / Monat
= 10 Euro / Tag
= 14 Euro / Tag
Maximale garantierte
Förderdauer
4 Monate
Maximale garantierte
Förderdauer
3 Monate
240 Euro / Monat
240 + 120 Euro / Monat
= 8 Euro / Tag
= 12 Euro / Tag
Maximale garantierte
Förderdauer
4 Monate
Maximale garantierte
Förderdauer
3 Monate
180 Euro/ Monat
180 + 120 Euro / Monat
= 6 Euro / Tag
= 10 Euro / Tag
Ländergruppe 2
Belgien, (Deutschland)
Griechenland, Island,
Kroatien, Luxemburg,
Niederlande, Portugal
Slowenien, Spanien
Tschechische Republik, Türkei
Zypern
Ländergruppe 3
Bulgarien, Estland,
Lettland, Litauen
Malta, Mazedonien
Polen, Rumänien
Slowakei, Ungarn
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Mobilitätszuschuss
Beispiel für die Berechnung des Mobilitätsstipendiums
Beispiel (SMS):
Aufenthalt 3 Monate und 27 Tage in Schweden (Ländergruppe 1)
Erste Auszahlung: 900 Euro (= 3 Monate à 300 Euro)
Tagessatz = 10 Euro
Zweite Auszahlung: 270 Euro (= 27 x 10)
Gesamtförderung: 1.170 Euro
Die Endabrechnung erfolgt taggenau - nach Vorliegen der Abschlussunterlagen mit
Nachweis der tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay)
Ein Monat entspricht exakt 30 Tagen (Vorgabe).
Aufenthalte > 4 Monate (SMP >3 Monate) unterliegen dem „Zero-Grant-Prinzip“,
sofern zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen.
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Sonderförderungen
1. Für Studierende mit Behinderung (Grad der Behinderung
mindestens 50%)
a) pauschaliert (= maximaler Fördersatz der jeweiligen Ländergruppe)
b) über eigenen personenbezogenen Antrag der Hochschule beim
DAAD
2. Studierende mit Kind, die mit ihrem Kind ins Ausland gehen,
erhalten auf Basis
festgelegter Monats-Pauschalen zusätzlich für
Ein Kind: 125 Euro
Zwei Kinder: 175 Euro
Drei Kinder oder mehr: 200 Euro
Bis zur maximalen Obergrenze des jeweiligen Ländergruppenhöchstsatzes
Die Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Ausreise im International
Office vorliegen
und werden nach Verfügbarkeit der Mittel gewährt.
Ansprechparterin: Alisa O Rourke ([email protected])
20.07.2015
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Unterlagen und Termine
Vor der Mobilität
√ Letter of Acceptance der Gasthochschule (Portal IO)
√ Learning Agreement (Teil 1 – Kurswahl) - für Start WS 15/16 (Portal IO)
√ Original unterschriebenes Grant Agreement (Ausfüllen erfolgt im
Rahmen der Veranstaltung)
Während der Mobilität
- Learning Agreement (Teil 2) „Changes“ 4-7 Wochen nach Antritt der Mobilität (Portal IO)
- Meldung anderer Änderungen des Aufenthalts an das International Office (Mail)
- Verlängerungsanträge spätestens 1 Monat vor Ende der geplanten Mobilität (Portal IO)
Nach der Mobilität (spätestens 30 Tage nach dem Aufenthalt)
- Learning Agreement (Teil 3 – erbrachte Leistungen)
- Confirmation of Stay (bestätigte genaue Aufenthaltsdauer, Unterschrift Gasthochschule)
- Transcript of Records der Gasthochschule
- Bericht im Mobility Tool der EU („Erasmus+ individual participant report request“
erfolgt automatisch per Mail von der EU)
- Teilnahme am Sprachtest (Online, automatische Aufforderung per Mail von der EU)
- Antrag auf Anerkennung stellen
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Workflow
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Augsburg International Office
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Datenportale
Zwei unterschiedliche Datenportale
Hochschulintern „Mobility Online“
Bewerbungs- und Mobilitätsdatenportal des International Office (Portal IO)
► Eingabe der mobilitätsrelevanten persönlichen Daten
► Hochladen der Pflichtdokumente
► Zugangsdaten mit ins Ausland nehmen!
EU-Kommission „Mobility Tool“
Gesamteuropäisches Portal der EU-Kommission (Portal EU)
► Aufforderung zur Teilnahme an Online-Sprachtests vor und nach der
Mobilität
► Aufforderung zur Einreichung des Berichts = „Erasmus+ individual
participant report request“
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Online Language Support (OLS)
Sprachtests und Sprachkurse
Die OLS-Angebote wollen den fremdsprachlichen Gewinn von
Auslandsaufenthalten unterstützen. Das kostenlose Angebot für die
Studierenden dient vorrangig der Selbstevaluation.
1. Der Online Sprachtest ist für alle Teilnehmer vor und nach der
Mobilität verpflichtend.
2. Ferner stehen nach dem Sprachtest Online–Sprachkurse für die fünf
großen Sprachen (DE, EN, FR, ES, IT zur Verfügung. Dafür erhält die
Hochschule Teilnehmer-Lizenzen
Siehe
http://erasmusplusols.eu/
Ansprechpartnerin: Alisa O‘Rourke [email protected]
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Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten gemäß der ausgehändigten Student Charter
Rechte
- Unterzeichnetes Learning Agreement (Sicherung der Anerkennung nach der Rückkehr!)
- Keine Studiengebühren an der Gasthochschule und
- freier Zugang zu Hochschuleinrichtungen (Bibliothek, Labore)
- Erhalt von Leistungsnachweisen
- Anerkennung der erbrachen akademischen Leistungen aus dem Ausland
- Mobilitätszuschuss aus Erasmus-Mitteln möglich
Pflichten
- Einhalten der Vereinbarungen im Grant Agreement
- Schriftliche Information der Heimathochschule bei Abweichungen
- Einhalten von Terminen
- Abgabe/Hochladen aller nötigen Unterlagen
► Bei Nichterfüllung der vereinbarten Verpflichtungen muss der Mobilitätszuschuss teilweise
oder ganz zurückbezahlt werden!
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Nächste Schritte
1.
2.
•
•
•
Hochschule erhält Erasmus-Mittel
Ihre Dokumente sind vollständig:
Learning Agreement
Letter of Acceptance der Gasthochschule
Original unterschriebenes Grant Agreement
► Auszahlung des Mobilitätszuschusses (3 Monate für Studium,
2 Monate für Praktikum) vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes
Nach Abschluss der Mobilität und dem unaufgeforderten
Einreichen/Hochladen aller geforderten Dokumente
► Auszahlung der restlichen vereinbarten Zuwendung (falls
zutreffend).
Ansprechpartnerin: Alisa O‘Rourke [email protected]
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Nächste Schritte
Nicht vergessen…
20.07.2015
•
Auslands-Bafög beantragen (eine nachträgliche Bewilligung ist
ausgeschlossen!)
Hinweis:
Der Mobilitätszuschuss Erasmus wird erst ab einer Höhe von
über 300 Euro monatlich angerechnet.
•
Ggf. Urlaubssemester beantragen (nicht bei Pflichtpraktika und
Pflicht-Auslandsphasen)
•
Nicht-EU Staatsangehörige: Visum beantragen! Ausländerbehörde
kontaktieren!
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Bevor es gleich weitergeht…
Kurze Pause
Danke fürs Zuhören
Haben Sie noch Fragen ?
Gleich geht es weiter mit dem
Grant Agreement …
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Grant Agreement
Grant Agreement
= Verbindliche Bestätigung des Mobilitätszuschusses
Original Unterschriften (Studierender + Hochschule) erforderlich
Enthält
• persönlichen Daten (Studium, Adresse, Bankverbindung…)
• Fördersumme, Rechte und Pflichten (Studierender + Hochschule)
Vorschlag
• Gemeinsames Ausfüllen hier
• Unterschrift im Anschluss hier
• Fragen hier
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20.07.2015
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Grant Agreement
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Danke für Ihre Kooperation
Jetzt haben Sie‘s geschafft!
Viel Spaß und Erfolg bei Ihrem
Auslandsaufenthalt!
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