Universitätsweite Scientists“ Ausschreibung von „Hohenheim Research Grants for Visiting Mit den „Hohenheim Research Grants for Visiting Scientists“ möchte das Rektorat herausragenden und erfahrenen ausländischen Wissenschaftlern/-innen (full professor oder äquivalent) kurze Forschungsaufenthalte in Hohenheim, ohne Bindung an ein laufendes Projekt und ohne nennenswerte Lehrverpflichtungen, ermöglichen. Mit der Ausschreibung sollen die Internationalisierung der Universität Hohenheim in Forschung und Lehre intensiviert sowie die fakultätsübergreifenden Hohenheimer Forschungsschwerpunkte gestärkt werden. Außerdem sollen mit den „Hohenheim Research Grants“ Forschungskooperationen Hohenheimer Wissenschaftler/-innen gefördert und die Sichtbarkeit der Universität Hohenheim in der Scientific Community gesteigert werden. Umfang und Verwendung der Fördermittel: - Der Research Grant kann im Regelfall für eine Dauer von 1-3 Monaten beantragt werden. In Ausnahmefällen können Forschungsaufenthalte bis maximal 6 Monate gefördert werden. - Beantragt werden können bis zu 3.000 € / Monat in den ersten beiden Monaten. Für jeden weiteren Monat können bis zu 2.500 € / Monat beantragt werden. - Die bewilligten Mittel müssen für die Deckung der dem/der Gastwissenschaftler/-in entstehenden Kosten verwendet werden. Die Mittel werden dem beantragenden Fachgebiet aus zentralen Mitteln der Universität zugewiesen. Das Fachgebiet ist für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung entsprechend der Landeshaushaltsordnung verantwortlich. Eine Auszahlung in Form eines Stipendiums ist nicht zulässig. - Das beantragende Fachgebiet weist die künftigen Gastwissenschaftler/-innen auf die Notwendigkeit eines gültigen Aufenthaltstitels und einer privaten Haftpflichtversicherung hin. Allgemeine Voraussetzungen: - Der Schwerpunkt der „Hohenheim Research Grants“ liegt auf dem Bereich Forschung. Dementsprechend sind gemeinsame Publikationen und/oder Projektanträge mit Hohenheimer Einrichtungen als prioritäre Ziele des FellowshipProgramms zu verfolgen. Im Falle von gemeinsamen Veröffentlichungen muss die Förderung durch einen „Hohenheim Research Grant for Visiting Scientists“ in der Danksagung erwähnt werden. - Der/die Gastwissenschaftler/in ist nicht zur Ausübung von Lehrtätigkeiten verpflichtet. Das Halten eines Gastvortrags oder einer -vorlesung in Master- bzw. Promotionsstudiengängen wird allerdings begrüßt. - Öffentlichkeit und Wissenstransfer stellen weitere Ziele des Programms dar. Diese Ziele sind durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Der/die Gastwissenschaftler/-in sollte bspw. mind. einen öffentlichen Vortrag halten. 1 Universität Hohenheim – Prorektor Forschung – „HOHENHEIM RESEARCH FELLOWSHIPS“ - Im Falle der Gewährung eines „Hohenheim Research Grant“ ist die aufnehmende Einrichtung dazu verpflichtet, einen Kurzbeitrag für den Jahresbericht der Universität Hohenheim zu verfassen. Außerdem ist von der aufnehmenden Einrichtung eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (Bereitstellung eines Arbeitsplatzes (möglichst eigener Raum), administrative/logistische Unterstützung, finanzielle Unterstützung des/der Gastwissenschaftlers/-in z.B. durch Beteiligung an Reisekosten, etc.). Das Akademische Auslandsamt kann die aufnehmende Einrichtung bei der Betreuung des/der Gastwissenschaftlers/-in unterstützen (Visum/Betreuung/Gästehaus). Antragsteller/-innen: - Alle Hohenheimer Fachgebiete/ wissenschaftlichen Einrichtungen können einen Antrag auf Gewährung eines „Hohenheim Research Grant“ stellen. - Der/die vorgeschlagene Gastwissenschaftler/-in (full professor oder äquivalent) muss auf seinem/ihrem Gebiet wissenschaftlich herausragend sein und eine entsprechende Expertise und Erfahrung besitzen (z.B. Publikationen, Forschungsprojekte, Methodenkenntnisse). Antragstellung: - Anträge auf Gewährung eines „Hohenheim Research Grant for Visiting Scientists“ können jederzeit eingereicht werden. - Für die Antragstellung muss das Musterformular verwendet werden. - Der Antrag kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein. - Bitte senden Sie einen Scan des unterzeichneten Antragsformulars per Email an das Akademische Auslandsamt: [email protected]. Evaluierung: - Basierend auf den Empfehlungen der Senatskommission Forschung (SKF) entscheidet das Rektorat über die Förderung nach folgenden Kriterien (wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind): Fachliche Exzellenz der potenziellen Gastwissenschaftler/-innen (Publikationen, Forschungsprojekte, Methodenkenntnisse) Potenzial für Kooperationen mit Wissenschaftler/innen der Universität Hohenheim Ansprechpartner für Fragen zum Programm im Akademischen Auslandsamt / Referat Kooperationen, Netzwerke, Gastwissenschaftler/innen (AA1): Franziska Schenk, 22020, [email protected] und Dr. Silke Will, 24636, [email protected]. 2 Universität Hohenheim – Prorektor Forschung – „HOHENHEIM RESEARCH FELLOWSHIPS“
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