Universitätsweite Ausschreibung von „Hohenheim Research Grants

Universitätsweite
Scientists“
Ausschreibung
von „Hohenheim Research Grants for Visiting
Mit den „Hohenheim Research Grants for Visiting Scientists“ möchte das Rektorat
herausragenden und erfahrenen ausländischen Wissenschaftlern/-innen (full professor oder
äquivalent) kurze Forschungsaufenthalte in Hohenheim, ohne Bindung an ein laufendes
Projekt und ohne nennenswerte Lehrverpflichtungen, ermöglichen. Mit der Ausschreibung
sollen die Internationalisierung der Universität Hohenheim in Forschung und Lehre
intensiviert sowie die fakultätsübergreifenden Hohenheimer Forschungsschwerpunkte gestärkt
werden. Außerdem sollen mit den „Hohenheim Research Grants“ Forschungskooperationen
Hohenheimer Wissenschaftler/-innen gefördert und die Sichtbarkeit der Universität
Hohenheim in der Scientific Community gesteigert werden.
Umfang und Verwendung der Fördermittel:
- Der Research Grant kann im Regelfall für eine Dauer von 1-3 Monaten beantragt
werden. In Ausnahmefällen können Forschungsaufenthalte bis maximal 6 Monate
gefördert werden.
- Beantragt werden können bis zu 3.000 € / Monat in den ersten beiden Monaten. Für
jeden weiteren Monat können bis zu 2.500 € / Monat beantragt werden.
- Die bewilligten Mittel müssen für die Deckung der dem/der Gastwissenschaftler/-in
entstehenden Kosten verwendet werden. Die Mittel werden dem beantragenden
Fachgebiet aus zentralen Mitteln der Universität zugewiesen. Das Fachgebiet ist für
die ordnungsgemäße Bewirtschaftung entsprechend der Landeshaushaltsordnung
verantwortlich. Eine Auszahlung in Form eines Stipendiums ist nicht zulässig.
- Das beantragende Fachgebiet weist die künftigen Gastwissenschaftler/-innen auf die
Notwendigkeit
eines
gültigen
Aufenthaltstitels
und
einer
privaten
Haftpflichtversicherung hin.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Der Schwerpunkt der „Hohenheim Research Grants“ liegt auf dem Bereich
Forschung.
Dementsprechend
sind
gemeinsame
Publikationen
und/oder
Projektanträge mit Hohenheimer Einrichtungen als prioritäre Ziele des FellowshipProgramms zu verfolgen. Im Falle von gemeinsamen Veröffentlichungen muss die
Förderung durch einen „Hohenheim Research Grant for Visiting Scientists“ in der
Danksagung erwähnt werden.
- Der/die Gastwissenschaftler/in ist nicht zur Ausübung von Lehrtätigkeiten verpflichtet.
Das Halten eines Gastvortrags oder einer -vorlesung in Master- bzw.
Promotionsstudiengängen wird allerdings begrüßt.
- Öffentlichkeit und Wissenstransfer stellen weitere Ziele des Programms dar. Diese
Ziele
sind
durch
entsprechende
Maßnahmen
umzusetzen.
Der/die
Gastwissenschaftler/-in sollte bspw. mind. einen öffentlichen Vortrag halten.
1
Universität Hohenheim – Prorektor Forschung – „HOHENHEIM RESEARCH FELLOWSHIPS“
-
Im Falle der Gewährung eines „Hohenheim Research Grant“ ist die aufnehmende
Einrichtung dazu verpflichtet, einen Kurzbeitrag für den Jahresbericht der
Universität Hohenheim zu verfassen. Außerdem ist von der aufnehmenden
Einrichtung eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (Bereitstellung eines
Arbeitsplatzes (möglichst eigener Raum), administrative/logistische Unterstützung,
finanzielle Unterstützung des/der Gastwissenschaftlers/-in z.B. durch Beteiligung an
Reisekosten, etc.). Das Akademische Auslandsamt kann die aufnehmende
Einrichtung bei der Betreuung des/der Gastwissenschaftlers/-in unterstützen
(Visum/Betreuung/Gästehaus).
Antragsteller/-innen:
- Alle Hohenheimer Fachgebiete/ wissenschaftlichen Einrichtungen können einen
Antrag auf Gewährung eines „Hohenheim Research Grant“ stellen.
- Der/die vorgeschlagene Gastwissenschaftler/-in (full professor oder äquivalent)
muss auf seinem/ihrem Gebiet wissenschaftlich herausragend sein und eine
entsprechende
Expertise
und
Erfahrung
besitzen
(z.B.
Publikationen,
Forschungsprojekte, Methodenkenntnisse).
Antragstellung:
- Anträge auf Gewährung eines „Hohenheim Research Grant for Visiting Scientists“
können jederzeit eingereicht werden.
- Für die Antragstellung muss das Musterformular verwendet werden.
- Der Antrag kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein.
- Bitte senden Sie einen Scan des unterzeichneten Antragsformulars per Email an
das Akademische Auslandsamt: [email protected].
Evaluierung:
- Basierend auf den Empfehlungen der Senatskommission Forschung (SKF)
entscheidet das Rektorat über die Förderung nach folgenden Kriterien (wenn die
o.g. Voraussetzungen erfüllt sind):
 Fachliche Exzellenz der potenziellen Gastwissenschaftler/-innen
(Publikationen, Forschungsprojekte, Methodenkenntnisse)
 Potenzial für Kooperationen mit Wissenschaftler/innen der Universität
Hohenheim
Ansprechpartner für Fragen zum Programm im Akademischen Auslandsamt / Referat
Kooperationen, Netzwerke, Gastwissenschaftler/innen (AA1):
Franziska Schenk, 22020, [email protected] und
Dr. Silke Will, 24636, [email protected].
2
Universität Hohenheim – Prorektor Forschung – „HOHENHEIM RESEARCH FELLOWSHIPS“