DIE RECHTE AN EINEM FOTO RECHT 29 Ein Bild aus dem Internet auf der Website, eine Aufnahme eines Siedlungsfestes im Jahresbericht – dabei werden Rechte anderer Personen tangiert. Und zwar einerseits diejenige des Fotografen oder der Fotografin, andererseits die am eigenen Bild. Diese Rechte müssen respektiert werden. eigenen Bild. Eine Verletzung dieses Rechts ist im Grundsatz bereits gegeben, wenn jemand ohne seine Zustimmung um seiner Person willen fotografiert oder eine bestehende Aufnahme ohne seine Urheberrechtlicher Schutz Einwilligung veröffentlich wird. Nichts Unter Schutz gestellt sind Werke. Gemäss anderes ergibt sich aus dem DatenschutzArt. 2 Urheberrechtsgesetz (URG, SR gesetz.2 231.1) sind Werke geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die indiDaher dürfen Fotos meist nur viduellen Charakter haben, wodann veröffentlicht werden, bei es auf deren Wert und Zweck wenn die darauf Abgebildeten MARTIN BACHMANN, RECHTSDIENST nicht ankommt (Abs. 1). Zu dievorgängig oder nachträglich ihr sen Werken gehören gemäss GeEinverständnis gegeben haben. setz insbesondere auch fotograAuf die Einwilligung darf immer fische, filmische und andere vinur dann verzichtet werden, suelle oder audiovisuelle Werke wenn ein überwiegendes öffent(Abs. 2 lit. g). Fotografien können liches oder privates Interesse also urheberrechtlich geschützt eine Veröffentlichung rechtfersein1, was regelmässig zur Folge tigt.3 Steht jedoch die Person hat, dass diese nur mit Zustimnicht im Zentrum der Abbildung, mung des Urhebers beziehungskann unter Umständen auf die weise gegen ein Entgelt oder unEinholung einer Einwilligung Telefonische Auskünfte: 044 360 28 40 ter Angabe der Quelle verwendet verzichtet werden. Das gilt etwa Mo–Do 8:30–11:30 Uhr werden dürfen. für die Ablichtung von TeilnehWer dennoch ein Bild ohne menden bei öffentlichen VeranZustimmung für seine Website verwen- gilt, Bilder, Kartenausschnitte usw. aus staltungen und Ereignissen, solange die det, begeht mutmasslich eine Urheber- dem Internet nur dann zu verwenden, betreffende Peron optisch nicht hervorrechtsverletzung und riskiert, ein Schrei- wenn man sich über die Berechtigung gehoben ist, sondern als Teil der Menben eines Rechtsanwaltes zu bekommen. hierzu im Klaren ist. schenmenge wahrgenommen wird.4 Darin wird man dazu aufgefordert, das Eine Einwilligung kann aber auch konunrechtmässig verwendete Bild von der Das Recht am eigenen Bild kludent sein, das heisst die Erlaubnis wird Website zu entfernen und eine Zahlung Ungeachtet von der Berechtigung des Ur- nicht explizit ausgesprochen, kann sich zu leisten. Dieser Aufforderung ist inso- hebers an der Fotografie sind die Persön- aber stillschweigend aus den Umständen weit Folge zu leisten, als das Bild umge- lichkeitsrechte der Personen zu beach- ergeben. Dies ist beispielsweise dann der hend von der Website genommen wird. ten, die auf einer Fotografie abgelichtet Fall, wenn jemand vor der Kamera beWas die Zahlung angeht, ist zu mehr Zu- worden sind. Diese haben ein Recht am wusst posiert oder sich für ein Gruppenfoto aufstellt.5 Wird keine Person in ein schlechtes Licht gerückt, erscheinen Fotos eines Siedlungsfestes und deren VerIN KÜRZE öffentlichung im Jahresbericht mit Blick auf das vorher Gesagte in beschränkten Überarbeitete Fassung der Lebensdauertabelle Masse zulässig. Im Zweifelsfall ist um Zustimmung nachzufragen. Nach zehnjähriger Anwendung haben der folge wertvermehrender Investitionen beSchweizerische Hauseigentümerverband stimmt. In diesem Zusammenhang ist in Erund der Mieterinnen- und Mieterverband innerung zu rufen, dass aus dem amtlich 1 zum Ganzen BGE 130 III 168 «Bob Marley» und BGE 130 III 714 «Wachmann Meili» Deutschweiz die von ihnen gemeinsam he- genehmigten Formular für die Mitteilung 2 BGE 127 III 492 f. E. 3a; siehe Art. 28 ZGB und Art. 12 rausgegebene Paritätische Lebensdauer- von Mietzinserhöhungen ersichtlich sein Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) tabelle eingehend überarbeitet. WBG muss, ob Förderbeiträge beansprucht wor3 BGE 136 III 404 E. 5.2.1; Infoblatt «Veröffentlichung Schweiz trägt diese revidierte Fassung mit. den sind (Art. 19 Abs. 1 lit. a Ziff. 5 VMWG). von Fotos» des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Sie wurde auf den 1. Januar 2016 in Kraft Zudem kann eine Mietzinserhöhung erst 4 Broschüre «Das eigene Bild: Alles, was Recht ist» der gesetzt. Anhand der Lebensdauer wird un- angezeigt werden, wenn die Arbeiten ausSchweizerischen Kriminalprävention (SKP), Januar ter anderem die Amortisationsdauer zur geführt sind und sachdienliche Belege vor2015, S. 2 Berechnung von Mietzinserhöhungen in- liegen (Art. 14 Abs. 5 VMWG). 5 dieselbe S. 3 f. ie angesprochenen Rechte ergeben sich aus dem Urheberrecht und dem Persönlichkeitsschutz. rückhaltung zu raten. Oft steht die beanspruchte Zahlung nämlich in keinem Verhältnis zur konkreten Verwendung des Bildes. Jedoch lässt sich mitunter mit Hilfe des Rechtsdienstes erreichen, dass ein weit geringerer Betrag bezahlt werden muss oder die Forderung gänzlich fallen gelassen wird. Als generelle Empfehlung WOHNEN 3 MÄRZ 2016 D
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