Welche Änderungen ergeben sich im PKMS 2016?

Welche Änderungen ergeben sich im PKMS 2016?
Auch in diesem Jahr sind zahlreiche Änderungsanträge durch die AG OPS 9-20, Kliniken,
Einzelpersonen und ander Fachverbände eingegangen. Diese aktuellen Änderungen zum
PKMS 2016 können sie unter www.dimdi.de einsehen.
Die inhaltlichen Neuerungen sind in erster Linie auf die Abbildung von hochaufwendiger Pflege
bei Erwachsenen nachfolgend dargestellt:
Änderungen zur Nutzung des PKMS-E-J-K 2016
Im Geltungsbereich zur PKMS Dokumentation wurde das Ausschlusskriterium- Kodierung auf
der Stationseinheit „Stroke Unit“ entfernt. Zur Neuerung in der PKMS 2016 wird nun konkret
auf die Komplexkodes hingewiesen, bei denen die zeitgleiche Kodierung nicht möglich ist. Ab
dem 01.01.2016 können nun auch Patienten der Strok Unit im PKMS abgebildet werden, wenn
die Leistungsmekrmale des Komplexcodes 8-981 nicht mehr erfüllt werden.
Die Pflegemaßnahmen im PKMS 2016, müssen nun auch explizit formuliert werden. Damit hat
der Nachweis einer erbrachten pflegerischen Leistung, einzeln und mit Personen- und
Kalenderbezug zu erfolgen.
Eine schichtbezogene Abzeichnung, durch ein Handzeichen für die erbrachten pflegerischen
Maßnahmen ist für die Zukunft heirmit ausgeschlossen.
Für die Leistungsbereiche A. Körperpflege, B. Ernährung, C. Ausscheidung und D.
Bewegen/Lagern/Mobilisation/Sicherheit wurde der Grund G1 durch folgenden Aspekt
erweitert: „Schwere kognitive Funktioneinschränkungen mit Auswirkungen auf die
Körperpflege“. Der Nachweis erfolgt über festgelegte Scorewerte standardisierter
Assessments, die im PKMS 2016 benannt werden (erweiterter Barthel-Index 0-15, kognitiver
FIM 5-10, MMSE 0-16 Punkte)
Für die Leisuntgsbereiche B. Ernährung, C. Ausscheidung und D. Bewegen/Lagern/
Mobilisation/Sicherheit wurde der Erschwernisfaktor „Prothese/Orthese der unteren
Extrmität(en)/ Stützkorsett/ Rumpfwickel“ erweitert.
Die einzelnen Leistungsbereiche und deren Neuerungen:
Im Leistungsbereich A. Körperpflege wurde der Grund G7 umformuliert, um dessen Struktur
an die übrigen Gründe anzupassen. Eine Konkretisierung der „vollen Übernahme“ bei
Maßnahme A1 fand statt, indem die Anleitung oder Aktivierung zur Körperpflege benannt wird.
Im Leistungsbereich B. Ernährung fand die Erweiterung der Maßnahme B1 statt. Hier kann
die volle Überhame der Nahrungsverabreichung nun auch mit einer 12x täglichen oralen
Flüssigkeitsverabreichung bei einer gesamten Flüssigkeitmenge von 800ml kombiniert
werden.
Die Maßnahme B2 ist als Leistungsaspekt in die Maßnahme B4 überführt worden, um eine
übersichtliche Gestaltung zu bekommen.
In der Maßnahme B3 kam die Erweiterung, Quersitz nach Bobath, als Möglichkeit der
Positionierung von Patienten mit Hemi-, Para- oder Tetraplegie zum tragen.
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Entsprechend der im vergangenen Jahr fehlerhaften Beschreibung des G12 in Verknüpfung
mit der C4 fand im PKMS 2016 eine Korrektur entsprechend der DIMDI FAQ Nr. 9007 statt.
G12 gilt folglich nur für Patienten mit Paraplegie/-parese oder Tetraplegie/-parese. Die
fälschlicherweise beschriebene Häufigkeit der Maßnahmenerbringung in C4 wurde gestrichen
und der Transfer auf den Toilettenstuhl als zusätzliche Möglichkeit zur Positionierung des
Patienten als Voraussetzung für das Darmmanagement aufgenommen
Der Leistungsbereich D. Bewegen/Sicherheit wurde im Titel durch die Begriffe
Lagern/Mobilisation ergänzt und der G6 sprachlich den übrigen Leistungsbereichen
angepasst.
Bedeutsam ist die vollständige Streichung des G7. Die hier aufgeführten Inhalte sind als
Erschwernisfaktor in G5 aufgenommen, so dass Patienten mit Orthesen/Prothesenversorgung
der unteren Extremitäten oder mit Stützkorsagen weiterhin im PKMS abgebildet werden
können. Im Weiteren stellen die Aspekte „Weglaufverhalten/Hinlauftendenzen“ ODER „Hohes
Selbstgefährdungs-/Selbstverletzungsrisiko“ nun den neuen Grund G11 dar und sind nicht
mehr Bestandteil des G1.
Auf Maßnahmenseite haben diese Änderungen zur Folge, dass die D6 nunmehr
ausschließlich mit dem neuen G11 verknüpft ist. Maßnahme D4 ist durch die Streichung des
G7 nur noch mit G1, G5 und G6 verbunden.
Der Leistungsbereich E. Kommunikation wurde im Sinne einer Vereinheitlichung in
„Kommunizieren/Beschäftigen“ umbenannt und gleicht damit dem PKMS-J & -K.
In Maßnahme E1 wurde zudem der explizite Hinweis auf die gesonderte Erbringung dieser
Maßnahmen getrennt von anderen Interventionen gestrichen. Diese Anforderung ist bereits in
der Erläuterung zum Leistungsbereich aufgeführt und gilt somit für alle darunter sumierten
Maßnahmen.
Eine weitere Anpassung hat in E2 durch die Umbenennung des Betroffenen in Patient
stattgefunden.
In der Speziellen Pflege ist neben überwiegender Korrektur von Rechtschreibfehlern bei
Maßnahme F2 nun auch die Trendelenburglagerung aufgeführt. Für den G12 „Stoma-Anlage
mit Komplikationen“ wurde die Milliliterangabe ≥ 500 ml/h des Kennzeichens „massive
Ausscheidung“ aus fachlichen Gründen entfernt.
Alle weiteren Änderungen im PKMS 2016 sind redaktioneller Art, die keine direkten
Auswirkungen auf die pflegerische Leistungserbringung haben.
Unter nachfolgender Internetadresse können Sie über die vom DIMDI veröffentlichte offizielle
Fassung des PKMS 2016 einsehen.
www.dimdi.de
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