EEG 2016, AwSV und DüV – Welche Auswirkungen ergeben sich

BIOGAS-Tage Ober-Schwaben am 04./05.01.12.2016 in Bad Waldsee
EEG 2016, AwSV und DüV – Welche Auswirkungen
ergeben sich für Bestandsanlagen?
Dr. Stefan Rauh
Fachverband Biogas e.V.
Geschäftsführer
Agenda
•
FvB und Branchenzahlen
•
Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
•
Themenschwerpunkt: EEG 2016
•
Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“
•
•
•
AwSV
DüV
Fazit
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
2
Präsidium
Geschäftsstelle in Freising
über 400 ehrenamtliche Experten
7 Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt
Kuratorium
23 Mitarbeiter organisiert in 10 Referaten
Hauptstadtbüro in Berlin
Sprecher der Regionalgruppen, Arbeitskreise und Beiräte,
Repräsentanten anderer Verbände
Beiräte, Arbeitskreise
Betreiberbeirat, Firmenbeirat, Juristischer Beirat, Finanziererbeirat
AK-Genehmigung, AK-Sicherheit, AK-Gaseinspeisung, AK-Umwelt,
AK-Wärme, AK-Abfall -und Düngemittelrecht
5 Mitarbeiter
Regionalbüro Nord, Süd,
Ost, West und Redaktion
Biogas Journal
5 Mitarbeiter
23 Regionalgruppen in Deutschland
Betreiber von Biogasanlagen
Substratlieferanten
Wissenschaftliche Institutionen
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
4.800 Mitglieder
Firmen und Hersteller
Interessierte Privatpersonen u.a.
Finanzwirtschaft.
Behörden
Rechtsanwälte
Planer, Berater, Labore
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Mitglied im Europäischen Biogasverband
(EBA)
Struktur Fachverband Biogas e.V.
Organigramm der Geschäftsstellen
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
4
Entwicklung der Biogasanlagenzahl u. der gesamten
installierten el. Leistung in MW (Stand: 11/2015)
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Entwicklung der Anlagenzahlen in den Bundesländern
(Stand: 11/2015)
Anlagenzahl
© Fachverband Biogas e.V.
2500
2400
2300
2200
2100
2000
1900
1800
1700
1600
1500
1400
1300
1200
1100
1000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Anzahl Biogasanlagen 31.12.14
2360
inst. el. Leistung 31.12.14 [MW]
1562
1076
893
884
711
790
511
384
400
345
198
212
1 2
2
273
84
12
322
270
149
61
319 272
183
15 7
111
122
* eigene Datenabschätzung auf Basis der Länderdaten sowie Daten der regionalen Energieversorger
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
6
Branchenzahlen 2014 und Prognose 2015
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
7
Entwicklung des jährlichen Zubaus von neuen
Biogasanlagen in Deutschland (Stand: 11/2015)
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
8
Was uns antreibt…
Entwicklung der Bemessungsleistung der Biomasse (fest + gasförmig)
4.500
Annahme Zubau Feste Biomasse ab 2015
Bemessungsleistung Feste Biomasse Bestand
4.000
Annahme Zubau Biogas ab 2015
Bemessungsleistung [MW]
3.500
Bemessungsleistung Biogas Bestand
Ausscheidende BL Summe
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
726
488 502
417
408
500
210
95
304
261
211
143
120
60
14
2000
2005
2010
2015
2020
2025
2030
© Fachverband Biogas e.V. 2015; Datenbasis DBFZ 2015; Annahme: Zubau feste Biomasse ab 2015 5 MW; Zubau Biogas ab 2015 12 MW
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
9
Agenda
•
FvB und Branchenzahlen
•
Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
•
Themenschwerpunkt: EEG 2016
•
Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“
•
•
•
AwSV
DüV
Fazit
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
10
Die richtigen Puzzleteile ergeben zusammen das
Zukunftsbild für Biogas.
EEG 2016
Strommarkt
Wärme
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
Klimaschutz,
etc.
11
Puzzleteil I: Strommarktdesigngesetz
Die Bereitstellung flexibler Leistung
durch Biogas muss sich lohnen!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
12
Zentrale Botschaften des FvB (1/2)
•
Wichtigste Anforderung an das Strommarktdesign ist es, die
Flexibilität im Stromsystem zu honorieren.
•
Die Großhandels- und Regelleistungsmärkte müssen auf die
Bedürfnisse dezentraler Teilnehmer angepasst werden.
•
Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen müssen in einem
transparenten Prozess unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet
Blindleistung nicht zum Nulltarif!
werden.
•
Technische Anforderungen dürfen nicht als Flickwerk definiert
werden, sondern in umfassenden, vorausschauenden Standards, die
Planungssicherheit ermöglichen.
•
Endkundenmärkte müssen für EE geöffnet werden.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
13
Zentrale Botschaften des FvB (2/2)
„In den nächsten Jahren steht eine wachsende Anzahl von
Anlagenbetreibern vor der Entscheidung, ob sie noch einmal in ihre
Anlagen investieren, um sie für die anstehenden Aufgaben zu „repowern“,
oder ob sie diese in den letzten fünf bis sieben Betriebsjahren mit EEGFörderung „auf Verschleiß fahren“ und damit ihre Erträge nach den alten
Regeln optimieren. Es ist daher von großer Wichtigkeit, diesen
Betreibern eine Perspektive für die Zeit nach dem Auslaufen der EEGFörderung in den Jahren 2021 ff. zu bieten.“
„Es müssen zeitnah Regelungen
geschaffen werden, die Bioenergieanlagen eine Perspektive für die Zeit
nach Ablauf der EEG-Förderung
eröffnen.“
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Inhalte und Bewertung des Weißbuch
Grundsatzentscheidung:
BMWi möchte Strommarkt 2.0 mit Kapazitätsreserve
Quelle: BMWI 2015
Weißbuch deckt sich in vielen Punkten mit Position des BEE/FvB
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Agenda
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FvB und Branchenzahlen
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Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
•
Themenschwerpunkt: EEG 2016
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Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“
•
•
•
AwSV
DüV
Fazit
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Puzzleteil II: EEG 2016
Können wir Ausschreibungen nutzen,
um auch für Bestandsanlagen
Perspektiven zu schaffen?
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
18
Was bisher geschah…Die Warm-up-Phase
Jan.- April 2015: Positionsfindung FvB (+ BBE und DBV)
März 2015: Erste öffentliche Positionierung (BMWi-Marktanalyse)
Mai 2015: Fachgespräch mit dem BMWi (öffentlicher Workshop)
Juli/August 2015 : Abstimmungstermine BMWi/ BMEL / MdB-Sommertour
September 2015: Stellungnahme zu den EEG-Eckpunkten
Oktober 2016: Bekenntnis der Agrarministerkonferenz
Oktober / November 2016: Gespräche mit dem BMWi zu Korrekturbedarf EEG 2014
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
19
Überlegungen zu Beginn des Jahres
•
Ausschreibungen stehen auf der Tagesordnung, wir müssen uns damit
beschäftigen
•
Für Neuanlagen sind Ausschreibungen schwierig, hinzu kommt
Ausschreibungsobergrenze
•
Kleine Anlagen, speziell Güllekleinanlagen, sind in jedem Fall aus
Ausschreibungen heraus zu halten
•
Ggf. könnten Erweiterungen von Bestandsanlagen (Ausnahmen
Höchstbemessungsleistung) günstigeren Zubau liefern
•
Auch Bestandsanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, könnten über
Ausschreibungen weiterbetrieben werden
•
Daher sind Ausschreibungen ein taktisch kluges Mittel, unsere Belange
politisch zu diskutieren
•
Plan B außerhalb von Ausschreibungen parat haben!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
20
Ziele für das EEG 2016
1. Politisches Bekenntnis zur Bioenergie mit 3 Zielen:
• Zubauziel: 100 MW pro Jahr muss erreicht werden
• Ertüchtigungsziel: Jede effiziente Bestandsanlage, die die
Bedingungen des EEG 2016 erfüllt, darf weiterbetrieben werden
• Stabilisierungsziel: Stromerzeugung aus Biomasse zumindest auf
dem heutigen Niveau bewahren
2. Anschlussregelungen für Bestandsanlagen per
Ausschreibungen in der EEG-Novelle 2016 einführen
(Verordnungsermächtigung reicht nicht)
3. Finanzierungsbedingungen für Neuanlagen per
Ausschreibungen verbessern
4. Güllevergärung ausweiten und damit kurzfristig weitere THGEmissionen einsparen
5. Lücken im Vertrauens- und Investitionsschutz beheben
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
21
Lücken im Investitionsschutz
•
•
•
•
•
•
•
Existenzielles Risiko „Verbindung
Höchstbemessungsleistung mit Anlage“
Anwendung HBL bei Güllekleinanlagen
Bemessungsleistung bei Güllekleinanlagen
Austauschregel Satellit/Biomethan-BHKW
Anteilige Ausgestaltung Lapf-Bonus plus
Erweiterung Kleegras
Stichtagsregeln auch für Baurecht-Anlagen
Reduzierung der Pönalen
Austausch auf Arbeitsebene mit
dem BMWi
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Vorschläge für ein Ausschreibungsmodell der
Bioenergie-Branche
Einordnung der Vorschläge
• Die Vorschläge dienen der weiteren Ausgestaltung der auf dem
BMWi/BMEL-Workshop am 8. Mai unterbreiteten Eckpunkte
• Die Vorschläge richten sich nach den Vorgaben des BMWi
Vorgaben des BMWi
• Systematik des EEG 2014 wird möglichst beibehalten.
• Einbeziehung von Erweiterungs- & Neuinbetriebnahmeprojekten.
• Verfahren führt zu einer kosteneffizienten Vergütung.
• Verfahren ist so einfach und einheitlich wie möglich.
• Keine Erhöhung von administrativ festgesetzten Vergütungssätzen.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
23
Systematik
1. Systematik des EEG 2014 wird weitgehend beibehalten
(z.B. Direktvermarktung, verpflichtende Flexibilisierung für BGA etc.)
2. Wettbewerblich ermittelt wird der anzulegende Wert
(Marktprämie, Einspeisevergütung; Flexzuschlag wird beibehalten)
3. Keine Segmentierung des Ausschreibungsvolumens
(Förderberechtigungen für alle Technologien, Einsatzstoffe,
Größenklassen & Projekttypen werden über dieselbe Ausschreibung
vergeben)
4. Förderberechtigungen beziehen sich auf eine bestimmte Menge
elektrischer Arbeit pro Jahr (Bemessungsleistung)
Beispiel: Förderberechtigung für 100 kW Bem. Leistung = Vergütung
von 876.000 kWh/a
Für Strom, der die förderberechtigte Bem. Leistung übersteigt, wird nur
der Marktwert gezahlt (analog zur „Höchstbemessungsleistung“).
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
24
Bewertung Eckpunktepapier
•
Keine Ausschreibung für Bioenergie-Neuanlagen
Ausbaupfad wird nicht erreicht! Akuter Nachbesserungsbedarf!
•
Ausschreibungen von Bestandsanlagen werden untersucht
Bioenergieverbände unterstützen diesen Weg!
•
Biomasseausschreibungen als Verordnungsermächtigung
Ausschreibungen müssen Teil der EEG-Novelle 2016 sein!
Wichtige Prämisse: 100 MW Ausbaupfad muss
tatsächlicher Ausbau sein! Bestandskapazitäten
einbeziehen! Stabile Stromversorgung aus
Biomasse!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
25
Es wird behauptet, dass…
•
… der FvB unbedingt Ausschreibungen möchte
•
•
•
•
•
… der FvB des Fokus auf Neuanlagen hat
•
•
•
FvB sieht die Nachteile von Ausschreibungen
aber EEG 2016 ist Ausschreibungsgesetz
BMWi lässt bei festgelegten Vergütungen keine höheren Werte als EEG
2014 zu
auch im Modell des FvB sind Festvergütungskomponenten enthalten
FvB geht Richtung Ausschreibung mit dem zentralen Ziel den Bestand zu
erhalten
Neuanlagen wären ein Bonus
…die Länder und MDB sich für Festvergütungen entschieden hätten
•
•
BR aufgrund Einzelstimmen nicht Ausschreibungen als Konsens
Viele Politiker sich Festpreismodell vorstellen können – Durchsetzung?!
Fakt ist aber auch, dass der Weg voller Hürden ist und der FvB die
politischen Entwicklungen besser kommunizieren muss!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
26
Aktuelle inhaltliche Diskussion - Mitgliederinfo
•
•
•
•
•
Frühzeitige Planungssicherheit
Ablauf Ausschreibungen
Mehrmalige Teilnahme an Ausschreibungen
Berücksichtigung der Anlagengröße
Ausnahmeregeln für bestimmte Anlagenkonzepte (De-Minimis)
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
31
Aktuelle Diskussion – Modell (1)
(nicht final abgestimmt)
Was ist das Ziel des Modells?
• Stabilisierung der Stromerzeugung aus Biomasse
• Zukunftsträchtige, effiziente Biogasanlagen sollen Chance auf
Weiterbetrieb haben
• Dazu: Ausscheidende Bemessungsleistung wird ausgeschrieben, also
der Branche zur Verfügung gestellt
Wer kann sich beteiligen?
• Projekte zum Neubau
• Projekte zur Neuinbetriebnahme
•
•
Wichtig: Hinreichender Vorlauf (mind. 3 Jahre)!
Projekte zur Erweiterung
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
32
Aktuelle Diskussion – Modell (2)
(nicht final abgestimmt)
Was wird ausgeschrieben und welchen Preis bekommt der
Teilnehmer?
• Ausgeschrieben wir die elektrische Arbeit, also die
Bemessungsleistung
für diese Strommenge wird die Vergütung gezahlt
• Bei erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme bekommt der Teilnehmer
genau sein Angebot (Pay-as-bid-Verfahren)
Wie oft findet eine Ausschreibung statt?
• Zwei Ausschreibungen pro Jahr
mehrere Chancen zum Zug zu kommen
• Angebotsvolumen wird verteilt
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
33
Aktuelle Diskussion – Modell (3)
(nicht final abgestimmt)
Welche Anforderungen sind in der (neuen) Förderperiode zu erfüllen?
• Neuanlage:
•
•
•
•
•
•
Registrierung der Bemessungsleistung bei der BNetzA
Nachweis einer Bebauungsgenemhigung
Technische Anforderungen des EEG 2016
Verpflichtende Direktvermarktung (>100 kW)
Doppelte Überbauung (> 100 kW)
Flexzuschlag
Bestandsanlage:
•
•
•
•
•
Registrierung der Bemessungsleistung bei der BNetzA
Technische Anforderungen des EEG 2016
Verpflichtende Direktvermarktung (>100 kW)
Mind. 1,25-fache Überbauung (> 100 kW)
Bei doppelte Überbauung Zahlung des Flexzuschlags
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
34
Aktuelle Diskussion – Modell (4)
(nicht final abgestimmt)
Wird im Modell die unterschiedliche Anlagengröße berücksichtigt?
• Die tatsächliche Vergütung berücksichtigt die Anlagengröße
• Es werden Zu- bzw. Abschläge je nach Größe einberechnet
jede Anlage hat wie bisher eine individuelle Vergütung
Kann eine Anlage frühzeitig an der Ausschreibung teilnehmen?
• Regelfall ist die Teilnahme drei Jahre vor Ausscheiden aus dem ersten
Förderzeitraum
• Freiwillig kann davor an Ausschreibungen teilgenommen werden
• Neue Vergütung gilt nach drei Jahren
• Die ggf. „verschenkten“ Jahre werden dem neuen Förderzeitraum
hinzuaddiert
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
35
Aktuelle Diskussion – Modell (5)
(nicht final abgestimmt)
Ausnahmeregeln/De-Minimis – wer muss nicht an den
Ausschreibungen teilnehmen?
• Anlagen zur Vergärung von Biotonne und Marktabfällen &
Gülleanlagen (mind. 80% Gülle) mit höchstens 75 kW
Bemessungsleistung:
•
•
•
•
Sondervergütungsklassen nach EEG 2014
Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben
Neu- und Bestandsanlagen bekommen Festvergütungssätze
Anlagen < 100 kW Bemessungsleistung & EKII-Anlagen
•
•
•
Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben
Anzulegender Wert entspricht dem höchsten noch bezuschlagten Gebot
Bei 80 % EKII-Material unabhängig von der Leistung zusätzlich Zuschlag für
die ersten 150 kW
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
36
Aktuelle Diskussion – Modell (6)
(nicht final abgestimmt)
Wie werden „Spaßgebote“ vermieden?
• Um mitbieten zu können, ist eine Erstsicherheit zu hinterlegen
(Rückgabe bei Nicht-zuschlag)
• Nach Zuschlag ist Zweitsicherheit zu hinterlegen
• Auszahlung der Sicherheit bei erfolgreichem Beginn der (zweiten)
Förderperiode
d.h. danach keine Lieferverpflichtung
• Keine Übertragbarkeit der Zuschläge
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
37
Aktuelle Diskussion – Modell (7)
(nicht final abgestimmt)
Wie ist der grobe Ablauf einer Ausschreibung?
• Neuanlage:
•
•
•
•
•
Bauwilliger kalkuliert für sich die benötigte Förderung
Mit diesem Wert beteiligt er sich an einer Ausschreibung
Bekommt er einen Zuschlag, hat er drei Jahre Zeit sein Projekt zu
realisieren
Anschließend hat er für 20 Jahre Anspruch auf die bezuschlagte Förderung
Bestandsanlage:
•
•
•
Betreiber kalkuliert für sich die benötigte Förderung
Bekommt er einen Zuschlag, hat er drei Jahre Zeit seine Anlage auf die
Anforderungen des EEG 2016 einzustellen
Anschließend hat er für weitere 10 Jahre Anspruch auf die bezuschlagte
Förderung
nach der Ausschreibung ist alles wie bisher
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
38
Wie können Ausschreibungen ablaufen? (1)
1. Schritt: BnetzA ermittelt Ausschreibungsvolumen für das Zieljahr
•
•
•
Bsp: 2021 100 MW (Zubaudeckel) plus 95 MW (Ausscheider)
Korrektur um Zubau außerhalb der Ausschreibung (u.a. Güllekleinanlagen)
Aufteilung des Volumens auf die Ausschreibungszahlen pro Jahr (z.B. 2)
Volumen der Ausschreibung
=
(100 MW + 95 MW – 15 MW) / 2
=
90 MW
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
39
Wie können Ausschreibungen ablaufen?
BNetzA
Marktprämie für 90 MW
Wer bietet?
Gebotsabgabe
190 kW
18 ct/kWh
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
400 kW
18 ct/kWh
100 kW
20 ct/kWh
600 kW
15 ct/kWh
40
Ausgestaltungsoptionen
BNetzA
Marktprämie für 90 kW
Wer bietet?
Gebotsnormierung
=
Korrektur des Gebots nach
Anlagengröße
190 kW
15 ct/kWh
400 kW
17 ct/kWh
2
4
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
100 kW
16 ct/kWh
600 kW
14 ct/kWh
3
1
Grenzpreis für Angebote, die die 90
MW füllen z.B. 16 ct/kWh
41
Ausgestaltungsoptionen
BNetzA
Marktprämie für 90 MW
Wer bietet?
Bieterpreis
(„pay-as-bid“)
Förderhöhe
1
2
3
4
600 kW
15 ct/kWh
190 kW
18 ct/kWh
100 kW
20 ct/kWh
400 kW
17 ct/kWh
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
42
Beispiel für Bestandsanlage (Regelfall)
•
•
•
•
•
Vergütungszeitraum einer BGA mit 400 kW Bemessungsleistung endet
am 31.12.2021. Die Anlage ist nicht flexibel.
Entscheidung des Betreibers: „Wir wollen weitermachen und benötigen
im Schnitt xx ct/kWh“
Beteiligung an Ausschreibung im Jahr 2019 (Erstsicherheit)
Teilnahme an der Ausschreibung und Zuschlag für xx ct/kWh
Förderhöhe am 01.01.2022 ist xx ct/kWh, wenn Auflagen des EEG
2016 erfüllt werden (Zweitsicherheit)
Drei Jahre Zeit, um Anlage zu flexibilisieren (Umweltgutachten)
Erfolgreicher Start 01.01.202 in nächste Förderperiode mit xx ct/kWh
(Rückzahlung Sicherheiten)
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
43
Beispiel für Bestandsanlage (De-Minimis)
•
•
•
•
Vergütungszeitraum einer BGA mit 400 kW Bemessungsleistung endet
am 31.12.2021. Die Anlage setzt viel EKII-Material ein.
Entscheidung des Betreibers: „Wir wollen weitermachen und benötigen
im Schnitt xx ct/kWh“
Ausschreibung im Jahr 2019 hat Zuschlag yy ct/kWh, die über
xx ct/kWh liegen
Anmeldung für die Sonderregelung bei der BNetzA
Nach drei Jahren Umstieg auf neue Förderhöhe ohne Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
44
Aktueller politischer Stand
•
Jurist im BMWi schreibt an einer VO-Ermächtigung zu
Ausschreibungen für Bestandsanlagen
07.01.2016
•
Positiver Bundesratsbeschluss vom 18.12.2015
•
PM Landesgruppe CSU vom 18.12.2016
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
45
Neue EEG-Eckpunkte des BMWi vom 25.11.: Wieder
ein kleines Schrittchen weiter.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
46
Bundesrats-Initiative der Länder
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung
aus Biomasse im EEG2016 vom 18.12.2015:
„Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer Anschlussregelung für
Biomasse ein Marktdesign zu entwickeln ist, das der Erhaltung des
Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im Rahmen der im
EEG genannten 100 Megawatt wirtschaftlich möglich macht.“
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende
wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und
umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG zu
verankern. Da bei vielen Anlagen schon vor Auslaufen der regulären
EEG-Förderung sinnvolle oder notwendige Nachrüstungen erforderlich
sind, stehen viele Betreiber schon jetzt vor der Entscheidung, ob diese
Investitionen rentabel sind.“
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
47
Ausblick: Politischer Zeitplan EEG-Novelle 2016
Jan 2016 : Referentenentwurf / Ressortabstimmung
Feb 2016: Länder- und Verbändeanhörung
März 2016: Kabinettsbeschluss
April / Mai 2016: Parlamentarisches Verfahren
Juni 2016: Beschlussfassung EEG 2016
Herbst 2016: Inkrafttreten / Erste Ausschreibungsrunden
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
48
3 Hauptarbeitsgebiete zur Energiepolitik
Zukunft der Biogas-Branche
EEG 2014
•Identifikation von Fehlern
EEG-Änderungsgesetze
z.B. Eigenständigkeit
Satelliten
•Identifikationen von
Eingriffen in den Bestand
Prüfung von Klagen
Anschreiben von
Netzbetreibern
Start von Verfahren vor
der Cl-EEG
Strommarktdesigngesetz
Ausschreibung
EEG 2016
•Flexibilität muss
sich lohnen
•Ausrichtung der
Märkte auf die
EE
•Ermöglichung
von Direktverkauf
•Gestaltung des
Rahmens für
Neuanlagen
•Etablierung von
Nachfolgeregelun
gen im Bestand
•Korrektur von
Fehlern
Parallel laufende Prozesse!!!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
49
Agenda
•
FvB und Branchenzahlen
•
Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
•
Themenschwerpunkt: EEG 2016
•
Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“
•
•
•
AwSV
DüV
Fazit
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
50
DüV – Was bisher geschah?
BLAG-Papier – Dezember 2012
Entwurf DüV – Dezember 2014
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
Inoffizieller Entwurf – Juli 2015
Scoping Termin – Oktober 2015
Notfizierung – Dezember 2015
51
Wichtige biogasrelevante Änderungen
•
•
Neue detaillierte Düngebedarfsermittlung
Obergrenze org. Düngung - Derogationsregel
•
•
•
Ausgeweitete Sperrfristen im Herbst
•
•
•
•
•
•
Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel
Ausnahmeregel für Biogas nach Vorbild der GL-Regel
Keine Ausbringung org. Düngemittel auf Ackerland nach Ernte der
Hauptkultur bis 31.01.; 1. Oktober als Grenze
Ausnahme: Raps, Zw.Früchte und Feldfutter (bis 15.09. gesät) bzw.
Wintergerste nach Getreidevorfrucht(bis 01.10. gesät)
Max. Ausbringmenge: 30 kg NH4-N bzw. 60 kg Nges
Sperrfrist für GL und mehrjährigen Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.):
01.11. – 31.01.
Lagerdauer erstmals in der DüV (6 Monate)
Sofortiges Inkrafttreten – fehlende Übergangsbestimmungen
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
52
Was waren die wichtigsten Forderungen?
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
53
Aktueller Stand und weiterer Ablauf
•
•
•
Ggeringe Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 18.12.2014
Lagerkapazität wird in der AwSV geregelt
D.h. Forderungen bleiben bestehen
Zeitplan:
• 3 Monate ab Dezember: Notifizierung mit Stillhaltefrist
• Frühjahr 2016: Umweltprüfung, Parl. Verfahren
• Frühjahr/Sommer 2016: Bekanntgabe
• Herbst 2016: Inkrafttreten
•
Problem Herbstausbringung?! Muss bereits regiert werden?!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
54
Inhalte der AwSV
•
Biogasanlagen werden in 2 Gruppen eingeteilt:
•
Gruppe 1: Biogasanlagen, die ausschließlich sog. „Gärsubstrate landwirtschaftlicher
Herkunft zur Gewinnung von Biogas“ einsetzen
•
Gruppe 2: Biogasanlagen, die auch andere Stoffe einsetzen (= Abfälle mit tierischen
Bestandteilen/Tierische Nebenprodukte ausgenommen Gülle)
•
Biogasanlagen der Gruppe 1 werden Erleichterungen gegenüber dem
vollen Anforderungsprofil der AwSV zugestanden: also nur
Leckageerkennung statt doppelwandig mit automatischer Leckanzeige
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Aber: Biogasanlagen der Gruppe 2 müssen den Anforderungen der
AwSV im vollen Umfang entsprechen. Konsequenz: Ende der
Abfallvergärung?!
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Was sind „Gärsubstrate landwirtschaftlicher
Herkunft zur Gewinnung von Biogas“
1. pflanzliche Biomassen aus landwirtschaftlicher Grundproduktion,
2. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen
der Landschaftspflege anfallen, sofern sie zwischenzeitlich nicht anders
genutzt worden sind,
3. pflanzliche Rückstände aus der Herstellung von Getränken, sowie
Rückstände aus der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher
Produkte, wie Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der
Be- und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt
werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht
erhöht,
4. Silagesickersaft sowie
5. tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Festmist und Geflügelkot
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Regelungen für ldw. BGA (§37 AwSV)
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Fachbetriebspflicht (auch für Siloanlagen)
Ausstattung der (unterirdischen) einwandigen Behälter oder
Rohrleitungen mit einem Leckageerkennungssystem (LES)
Lagerung von festen Gärsubstraten oder festen Gärresten auf
flüssigkeitsundurchlässiger Lagerfläche ohne LES
Anlagen mit Behältern oberhalb der Geländeoberkante benötigen
Umwallung (Volumen des größten Behälters) mit Ausnahme von
Lageranlagen für feste Gärsubstrate und feste Gärreste
Unterirdische Behälter unterhalb des Grundwasserstand sowie
unterirdische Behälter in Schutzgebieten sind als doppelwandige
Behälter mit Leckanzeigesystem auszuführen (= Anforderung
Abfallanlagen)
Erdbecken sind für die Lagerung von Gärresten aus dem Betrieb von
Biogasanlagen nicht zulässig.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Der Wall macht den Unterschied…
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Umwallungen
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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§ 23 Anforderungen an die Kapazität von
Gärrestelagern von Biogasanlagen
Fassung BR Drs. 77/14 (26.2.2014)
Soweit Gärreste aus dem Betrieb einer Biogasanlage als Düngemittel
angewendet werden sollen, muss das Volumen des Gärrestelagers so
bemessen sein, dass die Gärreste aufgenommen werden können, die
während des Betriebs der Biogasanlage über einen Zeitraum von sechs
Monaten anfallen.
Abweichend von Satz 1 gilt ab dem … [einsetzen: Angabe des Tags und
Monats des Inkrafttretens dieser Verordnung nach § 73 Satz 2 sowie der
Jahreszahl des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] ein
Zeitraum von neun Monaten, sofern der Betreiber nicht über ausreichende,
dem Betrieb zugehörige Flächen zur Verwendung der Gärreste nach den
Vorgaben der Düngeverordnung verfügt.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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§ 23 Anforderungen an die Kapazität von
Gärrestelagern von Biogasanlagen
Fassung BR Drs. 77/14(B) (23.5.2014)
Soweit Gärreste aus dem Betrieb einer Biogasanlage als Düngemittel
angewendet werden sollen, muss das Volumen des Gärrestelagers so
bemessen sein, dass die Gärreste aufgenommen werden können, die
während des Betriebs der Biogasanlage über einen Zeitraum von sechs
neun Monaten anfallen.
Abweichend von Satz 1 gilt ab dem … [einsetzen: Angabe des Tags und
Monats des Inkrafttretens dieser Verordnung nach § 73 Satz 2 sowie der
Jahreszahl des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] ein
Zeitraum von neun Monaten, sofern der Betreiber nicht über ausreichende,
dem Betrieb zugehörige Flächen zur Verwendung der Gärreste nach den
Vorgaben der Düngeverordnung verfügt.
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Abstimmungsergebnis Lagerkapazität
Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Übergangsbestimmungen (§ 68 AwSV)
Alle Anlagen:
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Nachrüstung der Gärrestlagerkapazität auf mind. 9 Monate innerhalb von
fünf Jahren ab Inkrafttreten der VO
Ldw. Anlagen nach §37:
Umwallung gemäß innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der VO
nachzurüsten
AwSV
wurde im Juli in dieser Fassung an die EU
• Behörde kann die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen erst ab dem
zur fünften
Notifizierung
weitergeleitet
(ohne Absprache
Jahr nach Inkrafttreten
der VO fordern
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mit BMUB)
Abfallanlagen:
Ob, wie und wann die AwSV kommt, ist unklar!
Basis für die Forderungen der Behörde ist die „AbweichungsDokumentation“ des Sachverständigen, die davon abhängt, wann die letzte
Hoffnungsschimmer
aus Bayern
– Rückruf
in den
Prüfung nach Landesrecht stattgefunden
hat. Der
spätest mögliche
Zeitpunkt für die erste Prüfung nach AwSV ist fünf Jahre nach Inkrafttreten
Bundesrat
der VO
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Dr. Stefan Rauh
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Agenda
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FvB und Branchenzahlen
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Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
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Themenschwerpunkt: EEG 2016
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Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“
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AwSV
DüV
Fazit
Dr. Stefan Rauh
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Fazit
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Ergebnis des EEG 2016 mit Hinweisen zu Nachfolgeregelungen
existenzielles Signal für die Branche
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Einstieg in die Diskussion war nicht leicht
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Erste positive Schritte absehbar – Eckpunkte EEG enthalten
Formulierungen zu Nachfolgeregelungen
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DüV und AwSV bringen im jetzigen Entwurfsstadium erhebliches
Reaktionspotenzial
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Auch hier kann sich noch etwas bewegen
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Aber: Die Biogasbranche muss ihre Hausaufgaben machen!!!
Dr. Stefan Rauh
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Dr. Stefan Rauh
04.01.2016
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eine Auswahl an Infomaterialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit
Die Komplette Übersicht finden Sie unter www.biogas.org / Produktübersicht
Dr. Stefan Rauh
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