BIOGAS-Tage Ober-Schwaben am 04./05.01.12.2016 in Bad Waldsee EEG 2016, AwSV und DüV – Welche Auswirkungen ergeben sich für Bestandsanlagen? Dr. Stefan Rauh Fachverband Biogas e.V. Geschäftsführer Agenda • FvB und Branchenzahlen • Kurzbericht Strommarktdesigngesetz • Themenschwerpunkt: EEG 2016 • Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“ • • • AwSV DüV Fazit Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 2 Präsidium Geschäftsstelle in Freising über 400 ehrenamtliche Experten 7 Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt Kuratorium 23 Mitarbeiter organisiert in 10 Referaten Hauptstadtbüro in Berlin Sprecher der Regionalgruppen, Arbeitskreise und Beiräte, Repräsentanten anderer Verbände Beiräte, Arbeitskreise Betreiberbeirat, Firmenbeirat, Juristischer Beirat, Finanziererbeirat AK-Genehmigung, AK-Sicherheit, AK-Gaseinspeisung, AK-Umwelt, AK-Wärme, AK-Abfall -und Düngemittelrecht 5 Mitarbeiter Regionalbüro Nord, Süd, Ost, West und Redaktion Biogas Journal 5 Mitarbeiter 23 Regionalgruppen in Deutschland Betreiber von Biogasanlagen Substratlieferanten Wissenschaftliche Institutionen Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 4.800 Mitglieder Firmen und Hersteller Interessierte Privatpersonen u.a. Finanzwirtschaft. Behörden Rechtsanwälte Planer, Berater, Labore 3 Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband Biogas e.V. Organigramm der Geschäftsstellen Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 4 Entwicklung der Biogasanlagenzahl u. der gesamten installierten el. Leistung in MW (Stand: 11/2015) Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 5 Entwicklung der Anlagenzahlen in den Bundesländern (Stand: 11/2015) Anlagenzahl © Fachverband Biogas e.V. 2500 2400 2300 2200 2100 2000 1900 1800 1700 1600 1500 1400 1300 1200 1100 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Anzahl Biogasanlagen 31.12.14 2360 inst. el. Leistung 31.12.14 [MW] 1562 1076 893 884 711 790 511 384 400 345 198 212 1 2 2 273 84 12 322 270 149 61 319 272 183 15 7 111 122 * eigene Datenabschätzung auf Basis der Länderdaten sowie Daten der regionalen Energieversorger Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 6 Branchenzahlen 2014 und Prognose 2015 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 7 Entwicklung des jährlichen Zubaus von neuen Biogasanlagen in Deutschland (Stand: 11/2015) Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 8 Was uns antreibt… Entwicklung der Bemessungsleistung der Biomasse (fest + gasförmig) 4.500 Annahme Zubau Feste Biomasse ab 2015 Bemessungsleistung Feste Biomasse Bestand 4.000 Annahme Zubau Biogas ab 2015 Bemessungsleistung [MW] 3.500 Bemessungsleistung Biogas Bestand Ausscheidende BL Summe 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 726 488 502 417 408 500 210 95 304 261 211 143 120 60 14 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 © Fachverband Biogas e.V. 2015; Datenbasis DBFZ 2015; Annahme: Zubau feste Biomasse ab 2015 5 MW; Zubau Biogas ab 2015 12 MW Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 9 Agenda • FvB und Branchenzahlen • Kurzbericht Strommarktdesigngesetz • Themenschwerpunkt: EEG 2016 • Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“ • • • AwSV DüV Fazit Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 10 Die richtigen Puzzleteile ergeben zusammen das Zukunftsbild für Biogas. EEG 2016 Strommarkt Wärme Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 Klimaschutz, etc. 11 Puzzleteil I: Strommarktdesigngesetz Die Bereitstellung flexibler Leistung durch Biogas muss sich lohnen! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 12 Zentrale Botschaften des FvB (1/2) • Wichtigste Anforderung an das Strommarktdesign ist es, die Flexibilität im Stromsystem zu honorieren. • Die Großhandels- und Regelleistungsmärkte müssen auf die Bedürfnisse dezentraler Teilnehmer angepasst werden. • Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen müssen in einem transparenten Prozess unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet Blindleistung nicht zum Nulltarif! werden. • Technische Anforderungen dürfen nicht als Flickwerk definiert werden, sondern in umfassenden, vorausschauenden Standards, die Planungssicherheit ermöglichen. • Endkundenmärkte müssen für EE geöffnet werden. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 13 Zentrale Botschaften des FvB (2/2) „In den nächsten Jahren steht eine wachsende Anzahl von Anlagenbetreibern vor der Entscheidung, ob sie noch einmal in ihre Anlagen investieren, um sie für die anstehenden Aufgaben zu „repowern“, oder ob sie diese in den letzten fünf bis sieben Betriebsjahren mit EEGFörderung „auf Verschleiß fahren“ und damit ihre Erträge nach den alten Regeln optimieren. Es ist daher von großer Wichtigkeit, diesen Betreibern eine Perspektive für die Zeit nach dem Auslaufen der EEGFörderung in den Jahren 2021 ff. zu bieten.“ „Es müssen zeitnah Regelungen geschaffen werden, die Bioenergieanlagen eine Perspektive für die Zeit nach Ablauf der EEG-Förderung eröffnen.“ Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 14 Inhalte und Bewertung des Weißbuch Grundsatzentscheidung: BMWi möchte Strommarkt 2.0 mit Kapazitätsreserve Quelle: BMWI 2015 Weißbuch deckt sich in vielen Punkten mit Position des BEE/FvB Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 15 Agenda • FvB und Branchenzahlen • Kurzbericht Strommarktdesigngesetz • Themenschwerpunkt: EEG 2016 • Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“ • • • AwSV DüV Fazit Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 17 Puzzleteil II: EEG 2016 Können wir Ausschreibungen nutzen, um auch für Bestandsanlagen Perspektiven zu schaffen? Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 18 Was bisher geschah…Die Warm-up-Phase Jan.- April 2015: Positionsfindung FvB (+ BBE und DBV) März 2015: Erste öffentliche Positionierung (BMWi-Marktanalyse) Mai 2015: Fachgespräch mit dem BMWi (öffentlicher Workshop) Juli/August 2015 : Abstimmungstermine BMWi/ BMEL / MdB-Sommertour September 2015: Stellungnahme zu den EEG-Eckpunkten Oktober 2016: Bekenntnis der Agrarministerkonferenz Oktober / November 2016: Gespräche mit dem BMWi zu Korrekturbedarf EEG 2014 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 19 Überlegungen zu Beginn des Jahres • Ausschreibungen stehen auf der Tagesordnung, wir müssen uns damit beschäftigen • Für Neuanlagen sind Ausschreibungen schwierig, hinzu kommt Ausschreibungsobergrenze • Kleine Anlagen, speziell Güllekleinanlagen, sind in jedem Fall aus Ausschreibungen heraus zu halten • Ggf. könnten Erweiterungen von Bestandsanlagen (Ausnahmen Höchstbemessungsleistung) günstigeren Zubau liefern • Auch Bestandsanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, könnten über Ausschreibungen weiterbetrieben werden • Daher sind Ausschreibungen ein taktisch kluges Mittel, unsere Belange politisch zu diskutieren • Plan B außerhalb von Ausschreibungen parat haben! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 20 Ziele für das EEG 2016 1. Politisches Bekenntnis zur Bioenergie mit 3 Zielen: • Zubauziel: 100 MW pro Jahr muss erreicht werden • Ertüchtigungsziel: Jede effiziente Bestandsanlage, die die Bedingungen des EEG 2016 erfüllt, darf weiterbetrieben werden • Stabilisierungsziel: Stromerzeugung aus Biomasse zumindest auf dem heutigen Niveau bewahren 2. Anschlussregelungen für Bestandsanlagen per Ausschreibungen in der EEG-Novelle 2016 einführen (Verordnungsermächtigung reicht nicht) 3. Finanzierungsbedingungen für Neuanlagen per Ausschreibungen verbessern 4. Güllevergärung ausweiten und damit kurzfristig weitere THGEmissionen einsparen 5. Lücken im Vertrauens- und Investitionsschutz beheben Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 21 Lücken im Investitionsschutz • • • • • • • Existenzielles Risiko „Verbindung Höchstbemessungsleistung mit Anlage“ Anwendung HBL bei Güllekleinanlagen Bemessungsleistung bei Güllekleinanlagen Austauschregel Satellit/Biomethan-BHKW Anteilige Ausgestaltung Lapf-Bonus plus Erweiterung Kleegras Stichtagsregeln auch für Baurecht-Anlagen Reduzierung der Pönalen Austausch auf Arbeitsebene mit dem BMWi Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 22 Vorschläge für ein Ausschreibungsmodell der Bioenergie-Branche Einordnung der Vorschläge • Die Vorschläge dienen der weiteren Ausgestaltung der auf dem BMWi/BMEL-Workshop am 8. Mai unterbreiteten Eckpunkte • Die Vorschläge richten sich nach den Vorgaben des BMWi Vorgaben des BMWi • Systematik des EEG 2014 wird möglichst beibehalten. • Einbeziehung von Erweiterungs- & Neuinbetriebnahmeprojekten. • Verfahren führt zu einer kosteneffizienten Vergütung. • Verfahren ist so einfach und einheitlich wie möglich. • Keine Erhöhung von administrativ festgesetzten Vergütungssätzen. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 23 Systematik 1. Systematik des EEG 2014 wird weitgehend beibehalten (z.B. Direktvermarktung, verpflichtende Flexibilisierung für BGA etc.) 2. Wettbewerblich ermittelt wird der anzulegende Wert (Marktprämie, Einspeisevergütung; Flexzuschlag wird beibehalten) 3. Keine Segmentierung des Ausschreibungsvolumens (Förderberechtigungen für alle Technologien, Einsatzstoffe, Größenklassen & Projekttypen werden über dieselbe Ausschreibung vergeben) 4. Förderberechtigungen beziehen sich auf eine bestimmte Menge elektrischer Arbeit pro Jahr (Bemessungsleistung) Beispiel: Förderberechtigung für 100 kW Bem. Leistung = Vergütung von 876.000 kWh/a Für Strom, der die förderberechtigte Bem. Leistung übersteigt, wird nur der Marktwert gezahlt (analog zur „Höchstbemessungsleistung“). Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 24 Bewertung Eckpunktepapier • Keine Ausschreibung für Bioenergie-Neuanlagen Ausbaupfad wird nicht erreicht! Akuter Nachbesserungsbedarf! • Ausschreibungen von Bestandsanlagen werden untersucht Bioenergieverbände unterstützen diesen Weg! • Biomasseausschreibungen als Verordnungsermächtigung Ausschreibungen müssen Teil der EEG-Novelle 2016 sein! Wichtige Prämisse: 100 MW Ausbaupfad muss tatsächlicher Ausbau sein! Bestandskapazitäten einbeziehen! Stabile Stromversorgung aus Biomasse! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 25 Es wird behauptet, dass… • … der FvB unbedingt Ausschreibungen möchte • • • • • … der FvB des Fokus auf Neuanlagen hat • • • FvB sieht die Nachteile von Ausschreibungen aber EEG 2016 ist Ausschreibungsgesetz BMWi lässt bei festgelegten Vergütungen keine höheren Werte als EEG 2014 zu auch im Modell des FvB sind Festvergütungskomponenten enthalten FvB geht Richtung Ausschreibung mit dem zentralen Ziel den Bestand zu erhalten Neuanlagen wären ein Bonus …die Länder und MDB sich für Festvergütungen entschieden hätten • • BR aufgrund Einzelstimmen nicht Ausschreibungen als Konsens Viele Politiker sich Festpreismodell vorstellen können – Durchsetzung?! Fakt ist aber auch, dass der Weg voller Hürden ist und der FvB die politischen Entwicklungen besser kommunizieren muss! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 26 Aktuelle inhaltliche Diskussion - Mitgliederinfo • • • • • Frühzeitige Planungssicherheit Ablauf Ausschreibungen Mehrmalige Teilnahme an Ausschreibungen Berücksichtigung der Anlagengröße Ausnahmeregeln für bestimmte Anlagenkonzepte (De-Minimis) Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 31 Aktuelle Diskussion – Modell (1) (nicht final abgestimmt) Was ist das Ziel des Modells? • Stabilisierung der Stromerzeugung aus Biomasse • Zukunftsträchtige, effiziente Biogasanlagen sollen Chance auf Weiterbetrieb haben • Dazu: Ausscheidende Bemessungsleistung wird ausgeschrieben, also der Branche zur Verfügung gestellt Wer kann sich beteiligen? • Projekte zum Neubau • Projekte zur Neuinbetriebnahme • • Wichtig: Hinreichender Vorlauf (mind. 3 Jahre)! Projekte zur Erweiterung Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 32 Aktuelle Diskussion – Modell (2) (nicht final abgestimmt) Was wird ausgeschrieben und welchen Preis bekommt der Teilnehmer? • Ausgeschrieben wir die elektrische Arbeit, also die Bemessungsleistung für diese Strommenge wird die Vergütung gezahlt • Bei erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme bekommt der Teilnehmer genau sein Angebot (Pay-as-bid-Verfahren) Wie oft findet eine Ausschreibung statt? • Zwei Ausschreibungen pro Jahr mehrere Chancen zum Zug zu kommen • Angebotsvolumen wird verteilt Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 33 Aktuelle Diskussion – Modell (3) (nicht final abgestimmt) Welche Anforderungen sind in der (neuen) Förderperiode zu erfüllen? • Neuanlage: • • • • • • Registrierung der Bemessungsleistung bei der BNetzA Nachweis einer Bebauungsgenemhigung Technische Anforderungen des EEG 2016 Verpflichtende Direktvermarktung (>100 kW) Doppelte Überbauung (> 100 kW) Flexzuschlag Bestandsanlage: • • • • • Registrierung der Bemessungsleistung bei der BNetzA Technische Anforderungen des EEG 2016 Verpflichtende Direktvermarktung (>100 kW) Mind. 1,25-fache Überbauung (> 100 kW) Bei doppelte Überbauung Zahlung des Flexzuschlags Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 34 Aktuelle Diskussion – Modell (4) (nicht final abgestimmt) Wird im Modell die unterschiedliche Anlagengröße berücksichtigt? • Die tatsächliche Vergütung berücksichtigt die Anlagengröße • Es werden Zu- bzw. Abschläge je nach Größe einberechnet jede Anlage hat wie bisher eine individuelle Vergütung Kann eine Anlage frühzeitig an der Ausschreibung teilnehmen? • Regelfall ist die Teilnahme drei Jahre vor Ausscheiden aus dem ersten Förderzeitraum • Freiwillig kann davor an Ausschreibungen teilgenommen werden • Neue Vergütung gilt nach drei Jahren • Die ggf. „verschenkten“ Jahre werden dem neuen Förderzeitraum hinzuaddiert Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 35 Aktuelle Diskussion – Modell (5) (nicht final abgestimmt) Ausnahmeregeln/De-Minimis – wer muss nicht an den Ausschreibungen teilnehmen? • Anlagen zur Vergärung von Biotonne und Marktabfällen & Gülleanlagen (mind. 80% Gülle) mit höchstens 75 kW Bemessungsleistung: • • • • Sondervergütungsklassen nach EEG 2014 Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben Neu- und Bestandsanlagen bekommen Festvergütungssätze Anlagen < 100 kW Bemessungsleistung & EKII-Anlagen • • • Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben Anzulegender Wert entspricht dem höchsten noch bezuschlagten Gebot Bei 80 % EKII-Material unabhängig von der Leistung zusätzlich Zuschlag für die ersten 150 kW Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 36 Aktuelle Diskussion – Modell (6) (nicht final abgestimmt) Wie werden „Spaßgebote“ vermieden? • Um mitbieten zu können, ist eine Erstsicherheit zu hinterlegen (Rückgabe bei Nicht-zuschlag) • Nach Zuschlag ist Zweitsicherheit zu hinterlegen • Auszahlung der Sicherheit bei erfolgreichem Beginn der (zweiten) Förderperiode d.h. danach keine Lieferverpflichtung • Keine Übertragbarkeit der Zuschläge Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 37 Aktuelle Diskussion – Modell (7) (nicht final abgestimmt) Wie ist der grobe Ablauf einer Ausschreibung? • Neuanlage: • • • • • Bauwilliger kalkuliert für sich die benötigte Förderung Mit diesem Wert beteiligt er sich an einer Ausschreibung Bekommt er einen Zuschlag, hat er drei Jahre Zeit sein Projekt zu realisieren Anschließend hat er für 20 Jahre Anspruch auf die bezuschlagte Förderung Bestandsanlage: • • • Betreiber kalkuliert für sich die benötigte Förderung Bekommt er einen Zuschlag, hat er drei Jahre Zeit seine Anlage auf die Anforderungen des EEG 2016 einzustellen Anschließend hat er für weitere 10 Jahre Anspruch auf die bezuschlagte Förderung nach der Ausschreibung ist alles wie bisher Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 38 Wie können Ausschreibungen ablaufen? (1) 1. Schritt: BnetzA ermittelt Ausschreibungsvolumen für das Zieljahr • • • Bsp: 2021 100 MW (Zubaudeckel) plus 95 MW (Ausscheider) Korrektur um Zubau außerhalb der Ausschreibung (u.a. Güllekleinanlagen) Aufteilung des Volumens auf die Ausschreibungszahlen pro Jahr (z.B. 2) Volumen der Ausschreibung = (100 MW + 95 MW – 15 MW) / 2 = 90 MW Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 39 Wie können Ausschreibungen ablaufen? BNetzA Marktprämie für 90 MW Wer bietet? Gebotsabgabe 190 kW 18 ct/kWh Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 400 kW 18 ct/kWh 100 kW 20 ct/kWh 600 kW 15 ct/kWh 40 Ausgestaltungsoptionen BNetzA Marktprämie für 90 kW Wer bietet? Gebotsnormierung = Korrektur des Gebots nach Anlagengröße 190 kW 15 ct/kWh 400 kW 17 ct/kWh 2 4 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 100 kW 16 ct/kWh 600 kW 14 ct/kWh 3 1 Grenzpreis für Angebote, die die 90 MW füllen z.B. 16 ct/kWh 41 Ausgestaltungsoptionen BNetzA Marktprämie für 90 MW Wer bietet? Bieterpreis („pay-as-bid“) Förderhöhe 1 2 3 4 600 kW 15 ct/kWh 190 kW 18 ct/kWh 100 kW 20 ct/kWh 400 kW 17 ct/kWh Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 42 Beispiel für Bestandsanlage (Regelfall) • • • • • Vergütungszeitraum einer BGA mit 400 kW Bemessungsleistung endet am 31.12.2021. Die Anlage ist nicht flexibel. Entscheidung des Betreibers: „Wir wollen weitermachen und benötigen im Schnitt xx ct/kWh“ Beteiligung an Ausschreibung im Jahr 2019 (Erstsicherheit) Teilnahme an der Ausschreibung und Zuschlag für xx ct/kWh Förderhöhe am 01.01.2022 ist xx ct/kWh, wenn Auflagen des EEG 2016 erfüllt werden (Zweitsicherheit) Drei Jahre Zeit, um Anlage zu flexibilisieren (Umweltgutachten) Erfolgreicher Start 01.01.202 in nächste Förderperiode mit xx ct/kWh (Rückzahlung Sicherheiten) Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 43 Beispiel für Bestandsanlage (De-Minimis) • • • • Vergütungszeitraum einer BGA mit 400 kW Bemessungsleistung endet am 31.12.2021. Die Anlage setzt viel EKII-Material ein. Entscheidung des Betreibers: „Wir wollen weitermachen und benötigen im Schnitt xx ct/kWh“ Ausschreibung im Jahr 2019 hat Zuschlag yy ct/kWh, die über xx ct/kWh liegen Anmeldung für die Sonderregelung bei der BNetzA Nach drei Jahren Umstieg auf neue Förderhöhe ohne Teilnahme am Ausschreibungsverfahren Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 44 Aktueller politischer Stand • Jurist im BMWi schreibt an einer VO-Ermächtigung zu Ausschreibungen für Bestandsanlagen 07.01.2016 • Positiver Bundesratsbeschluss vom 18.12.2015 • PM Landesgruppe CSU vom 18.12.2016 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 45 Neue EEG-Eckpunkte des BMWi vom 25.11.: Wieder ein kleines Schrittchen weiter. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 46 Bundesrats-Initiative der Länder Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG2016 vom 18.12.2015: „Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer Anschlussregelung für Biomasse ein Marktdesign zu entwickeln ist, das der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im Rahmen der im EEG genannten 100 Megawatt wirtschaftlich möglich macht.“ „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG zu verankern. Da bei vielen Anlagen schon vor Auslaufen der regulären EEG-Förderung sinnvolle oder notwendige Nachrüstungen erforderlich sind, stehen viele Betreiber schon jetzt vor der Entscheidung, ob diese Investitionen rentabel sind.“ Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 47 Ausblick: Politischer Zeitplan EEG-Novelle 2016 Jan 2016 : Referentenentwurf / Ressortabstimmung Feb 2016: Länder- und Verbändeanhörung März 2016: Kabinettsbeschluss April / Mai 2016: Parlamentarisches Verfahren Juni 2016: Beschlussfassung EEG 2016 Herbst 2016: Inkrafttreten / Erste Ausschreibungsrunden Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 48 3 Hauptarbeitsgebiete zur Energiepolitik Zukunft der Biogas-Branche EEG 2014 •Identifikation von Fehlern EEG-Änderungsgesetze z.B. Eigenständigkeit Satelliten •Identifikationen von Eingriffen in den Bestand Prüfung von Klagen Anschreiben von Netzbetreibern Start von Verfahren vor der Cl-EEG Strommarktdesigngesetz Ausschreibung EEG 2016 •Flexibilität muss sich lohnen •Ausrichtung der Märkte auf die EE •Ermöglichung von Direktverkauf •Gestaltung des Rahmens für Neuanlagen •Etablierung von Nachfolgeregelun gen im Bestand •Korrektur von Fehlern Parallel laufende Prozesse!!! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 49 Agenda • FvB und Branchenzahlen • Kurzbericht Strommarktdesigngesetz • Themenschwerpunkt: EEG 2016 • Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“ • • • AwSV DüV Fazit Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 50 DüV – Was bisher geschah? BLAG-Papier – Dezember 2012 Entwurf DüV – Dezember 2014 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 Inoffizieller Entwurf – Juli 2015 Scoping Termin – Oktober 2015 Notfizierung – Dezember 2015 51 Wichtige biogasrelevante Änderungen • • Neue detaillierte Düngebedarfsermittlung Obergrenze org. Düngung - Derogationsregel • • • Ausgeweitete Sperrfristen im Herbst • • • • • • Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel Ausnahmeregel für Biogas nach Vorbild der GL-Regel Keine Ausbringung org. Düngemittel auf Ackerland nach Ernte der Hauptkultur bis 31.01.; 1. Oktober als Grenze Ausnahme: Raps, Zw.Früchte und Feldfutter (bis 15.09. gesät) bzw. Wintergerste nach Getreidevorfrucht(bis 01.10. gesät) Max. Ausbringmenge: 30 kg NH4-N bzw. 60 kg Nges Sperrfrist für GL und mehrjährigen Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.): 01.11. – 31.01. Lagerdauer erstmals in der DüV (6 Monate) Sofortiges Inkrafttreten – fehlende Übergangsbestimmungen Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 52 Was waren die wichtigsten Forderungen? Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 53 Aktueller Stand und weiterer Ablauf • • • Ggeringe Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 18.12.2014 Lagerkapazität wird in der AwSV geregelt D.h. Forderungen bleiben bestehen Zeitplan: • 3 Monate ab Dezember: Notifizierung mit Stillhaltefrist • Frühjahr 2016: Umweltprüfung, Parl. Verfahren • Frühjahr/Sommer 2016: Bekanntgabe • Herbst 2016: Inkrafttreten • Problem Herbstausbringung?! Muss bereits regiert werden?! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 54 Inhalte der AwSV • Biogasanlagen werden in 2 Gruppen eingeteilt: • Gruppe 1: Biogasanlagen, die ausschließlich sog. „Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas“ einsetzen • Gruppe 2: Biogasanlagen, die auch andere Stoffe einsetzen (= Abfälle mit tierischen Bestandteilen/Tierische Nebenprodukte ausgenommen Gülle) • Biogasanlagen der Gruppe 1 werden Erleichterungen gegenüber dem vollen Anforderungsprofil der AwSV zugestanden: also nur Leckageerkennung statt doppelwandig mit automatischer Leckanzeige • Aber: Biogasanlagen der Gruppe 2 müssen den Anforderungen der AwSV im vollen Umfang entsprechen. Konsequenz: Ende der Abfallvergärung?! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 55 Was sind „Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas“ 1. pflanzliche Biomassen aus landwirtschaftlicher Grundproduktion, 2. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, sofern sie zwischenzeitlich nicht anders genutzt worden sind, 3. pflanzliche Rückstände aus der Herstellung von Getränken, sowie Rückstände aus der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der Be- und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht erhöht, 4. Silagesickersaft sowie 5. tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Festmist und Geflügelkot Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 56 Regelungen für ldw. BGA (§37 AwSV) • • • • • • Fachbetriebspflicht (auch für Siloanlagen) Ausstattung der (unterirdischen) einwandigen Behälter oder Rohrleitungen mit einem Leckageerkennungssystem (LES) Lagerung von festen Gärsubstraten oder festen Gärresten auf flüssigkeitsundurchlässiger Lagerfläche ohne LES Anlagen mit Behältern oberhalb der Geländeoberkante benötigen Umwallung (Volumen des größten Behälters) mit Ausnahme von Lageranlagen für feste Gärsubstrate und feste Gärreste Unterirdische Behälter unterhalb des Grundwasserstand sowie unterirdische Behälter in Schutzgebieten sind als doppelwandige Behälter mit Leckanzeigesystem auszuführen (= Anforderung Abfallanlagen) Erdbecken sind für die Lagerung von Gärresten aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht zulässig. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 57 Der Wall macht den Unterschied… Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 58 Umwallungen Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 59 § 23 Anforderungen an die Kapazität von Gärrestelagern von Biogasanlagen Fassung BR Drs. 77/14 (26.2.2014) Soweit Gärreste aus dem Betrieb einer Biogasanlage als Düngemittel angewendet werden sollen, muss das Volumen des Gärrestelagers so bemessen sein, dass die Gärreste aufgenommen werden können, die während des Betriebs der Biogasanlage über einen Zeitraum von sechs Monaten anfallen. Abweichend von Satz 1 gilt ab dem … [einsetzen: Angabe des Tags und Monats des Inkrafttretens dieser Verordnung nach § 73 Satz 2 sowie der Jahreszahl des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] ein Zeitraum von neun Monaten, sofern der Betreiber nicht über ausreichende, dem Betrieb zugehörige Flächen zur Verwendung der Gärreste nach den Vorgaben der Düngeverordnung verfügt. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 60 § 23 Anforderungen an die Kapazität von Gärrestelagern von Biogasanlagen Fassung BR Drs. 77/14(B) (23.5.2014) Soweit Gärreste aus dem Betrieb einer Biogasanlage als Düngemittel angewendet werden sollen, muss das Volumen des Gärrestelagers so bemessen sein, dass die Gärreste aufgenommen werden können, die während des Betriebs der Biogasanlage über einen Zeitraum von sechs neun Monaten anfallen. Abweichend von Satz 1 gilt ab dem … [einsetzen: Angabe des Tags und Monats des Inkrafttretens dieser Verordnung nach § 73 Satz 2 sowie der Jahreszahl des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Jahres] ein Zeitraum von neun Monaten, sofern der Betreiber nicht über ausreichende, dem Betrieb zugehörige Flächen zur Verwendung der Gärreste nach den Vorgaben der Düngeverordnung verfügt. Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 61 Abstimmungsergebnis Lagerkapazität Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 62 Übergangsbestimmungen (§ 68 AwSV) Alle Anlagen: • Nachrüstung der Gärrestlagerkapazität auf mind. 9 Monate innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der VO Ldw. Anlagen nach §37: Umwallung gemäß innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der VO nachzurüsten AwSV wurde im Juli in dieser Fassung an die EU • Behörde kann die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen erst ab dem zur fünften Notifizierung weitergeleitet (ohne Absprache Jahr nach Inkrafttreten der VO fordern • mit BMUB) Abfallanlagen: Ob, wie und wann die AwSV kommt, ist unklar! Basis für die Forderungen der Behörde ist die „AbweichungsDokumentation“ des Sachverständigen, die davon abhängt, wann die letzte Hoffnungsschimmer aus Bayern – Rückruf in den Prüfung nach Landesrecht stattgefunden hat. Der spätest mögliche Zeitpunkt für die erste Prüfung nach AwSV ist fünf Jahre nach Inkrafttreten Bundesrat der VO • Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 63 Agenda • FvB und Branchenzahlen • Kurzbericht Strommarktdesigngesetz • Themenschwerpunkt: EEG 2016 • Kurzbericht zu „Nichtenergie-Themen“ • • • AwSV DüV Fazit Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 64 Fazit • Ergebnis des EEG 2016 mit Hinweisen zu Nachfolgeregelungen existenzielles Signal für die Branche • Einstieg in die Diskussion war nicht leicht • Erste positive Schritte absehbar – Eckpunkte EEG enthalten Formulierungen zu Nachfolgeregelungen • DüV und AwSV bringen im jetzigen Entwurfsstadium erhebliches Reaktionspotenzial • Auch hier kann sich noch etwas bewegen • Aber: Die Biogasbranche muss ihre Hausaufgaben machen!!! Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 65 Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine Auswahl an Infomaterialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit Die Komplette Übersicht finden Sie unter www.biogas.org / Produktübersicht Dr. Stefan Rauh 04.01.2016 67
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