Technisches Blatt RAUS, Kategorien B-C-D-F (Pferde + andere Raufutterverzehrer) Pferde Zusammenfassende Übersicht der Tierwohlprogramme Nr, Referenz 2 Anhang 6D, 1.3 Anforderungen Ställe: Nicht perforierter Boden im Liegebereich Genügend saubere und geeignete Einstreu 4 Art. 75, Abs. 3 Laufhof- oder Weideauslauf: und 1. Mai 31. Oktober: mindestens an 26 verschiedenen Tagen im Anhang 6D Monat Auslauf auf einer Weide Die Bewegungsfreiheit muss garantiert sein. Nicht als Auslauf gilt, Art. 75, Abs. 1 wenn die Tiere in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, z.B. beim Ausritt, beim Ziehen, an der Longe oder im Karrussell Art.76 Anhang 6D, Ziffer 1 5 Anhang 6D, Ziffer 3 6 Art. 75, Anhang 6D, Ziffern 1 & 3 8 Anhang 6E, Ziffer 7 1. November 30. April : an mindestens 13 verschiedenen Tagen im Monat Täglicher Auslauf von mehreren Stunden Auslaufjournal: Führen eines Journals, Eintragung spätestens 3 Tage nach dem Auslauf. Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene Fläche. Das Ausmass der Fläche muss den Tieren ermöglichen, einen wesentlichen Teil ihres Tagesbedarfs an Raufutter zu decken. Morastige Stellen auszäunen Laufhof: mindestens 50% ungedeckt.. 10 Anhang 6E, Ziff 1.5, 4b, 5 Anh 6E, Ziff.4a Laufhof-Mindestfläche siehe unten Ausnahmen <120 120134 >134148 >148162 >162175 >175 4.0 4.5 5.5 6.0 7.5 8.0 D1-D3 F1-F2 Perforierung zulässig Wird den Tieren während eines gewissen Zeitraums dauernd Auslauf gewährt, muss im Auslaufjournal nur am ersten und letzten Tag eine Eintragung vermerkt sein. Kein Journal nötig bei dauerndem Auslauf. 8 Aren (-20 % wenn >5 Tiere) Schriftliche Ausnahmebewilligung durch den Kanton (Gültigkeit der Frist vermerken) Reduktion von 20% wenn 5 oder mehr Tiere Mind. ¼ d. Tagesbedarfs Mind.¼ d. Tagesbedarfs 25% unbedeckt RAUS Pferde: Auslaufbereich – Mindesfläche [m2] Anzahl 2-4 >4 2-4 >4 A B DI SST/SRPA-Autres ruminants C1-C2 Kaninchen Ausnahme für kranke und verletzte Tiere oder für Tiere in der Geburtsphase (10 Tage) Während oder nach heftigem Niederschlag oder wenn das Gras im Frühling noch nicht weidereif ist oder in den ersten 10 Tagen der Galtzeit darf der Weidegang mit Auslauf im Laufhof ersetzt werden Schriftliche Ausnahmebewilligung durch den Kanton (Gültigkeit der Frist vermerken) Ausnahme für kranke und verletzte Tiere oder für Tiere in der Geburtsphase (10 Tage) Bauweise A) dauernd zugänglich Widerristhöhe [cm] Schafe Einstreu auf erhöhten Flächen nicht not-wendig BTS Pferde (sh. Rückseite): Ruhebereich – Mindestfläche [m2] B B1-B2-B3 Ziegen 1/2 B) nicht dauernd zugänglich Fläche Pro Tier Pro Tier Pro Tier Pro Tier <120 120134 Widerristhöhe[cm] >134- >148148 162 >162175 >175 12 9.6 18 14.4 14 11.2 21 16.8 16 12.8 24 19.2 24 19.2 36 28.8 24 19.2 36 28.8 20 16 30 24 Version 03 25.11.15 Technisches Blatt BTS, Kategorien B-C-D-F (Pferde + andere Raufutterverzehrer) Zusammenfassende Übersicht der Tierwohlprogramme Nr. Referenz Anforderungen 3 Anh.6A, Ziff. Haltung frei, in Gruppen und Zugang zu 2 Flächen (alle) 2.1, 2.7, 3.5, 5.8 DZV Art. 74 Abs 1 24/24 Stunden 365/365 Tage Art. 74, Abs. 8 4 Art. 74, Abs 5 Anhang 6A, Ziff.2.2, 5.7 Anhang 6A, Ziff.2.2 3.2, 5.2 Anhang 6A, Ziff. 3.2 Liegebereich: Genügend geeignete Einstreu 5 Anhang 6A, Ziff.3.1 & 3.3 Andere Bereiche : Gedeckt, ohne Einstreu Die gedeckte Fläche des dauernd zugänglichen Laufhofes beträgt 100% Höhe [m]: Anhang 6A, Ziff.2.5 -2.6 7 Anhang 6A, Ziff.5 Ausnahmen Kranke und verletzte Tiere Ziegen Schafe Kaninchen (ohne Rammler) B1-B2 C1-C2 Männliche Tiere, evtl. mit weiblichen Tieren D1-D3 F1-F2 Pferde Während Geburtsphase (in einer Einflächen-Bucht 10 Tage vor und nach dem voraussichtlichen Geburtstermin), nicht fixiert Während der Fütterung, des Melkens, Auslauf in Laufhof oder Weide und in Zusammenhang mit einem Eingriff Während Integrationsphase (max. 6 Mte) nach Ankunft im Betrieb: frei in Einflächenbucht, maximale Distanz von 3m, mit Sichtkontakt 1. April-30 Nov.: Zugang zu BTS-Stall nicht zwingend, wenn die Tiere dauernd auf einer Weide gehalten sind (falls nötig Zugang zu einem, evtl. nicht BTS-konformen, Unterstand) Scharren möglich mind. 5 cm (10 auf Beton) Mindestfläche eingehalten Sh. Tabelle Rückseite 1,2 m2 / Tier 0.10 m2 pro Wurf Maximal die Hälfte des Liegebereichs kann durch erhöhte Nischen ersetzt werden, nicht perforiert und ohne Einstreu cm Widerrist <120 120134 >134148 >148162 >162175 >175 0,8 m2 / Tier Bei Fressständen : 1/Kopf ; Länge = 1.5x Widerristhöhe ; Breite Zirkulationsgang hinter Fressständen = 1.5x Widerristhöhe B 1.8 1.9 2.1 2.3 2.5 2.5 Jungtierabteil: mindestens 2 m2 Mindestfläche der Buchten, pro Tier Jungtier* 35Tg 36 – 84Tg >84Tg Total** 1.5/0.6 0.10 0.15 0.25 Davon erhöht 0.4/0.2 0.02 0.04 0.06 Davon eingestreut 0.5/0.25 0.03 0.05 0.08 * Mit/ohne Wurf, ausserhalb des Nests ** über mindestens 35% der Fläche muss die lichte Höhe im Minimum 60cm betragen. DI SST/SRPA-Autres ruminants 2/2 Version 03 25.11.15
© Copyright 2024 ExpyDoc