Höhere Technische Bundeslehr- und - HTL

Höhere Technische Bundeslehr- und
Versuchsanstalt Salzburg
Itzlinger Hauptstraße 30, 5020 Salzburg
Merkblatt zur vorläufigen Schulplatzzuweisung
an der HTBLuVA Salzburg
Zur endgültigen Aufnahme ist es notwendig eine Interimsbestätigung vorzulegen dies erfolgt an
unserer Schule
persönlich am 05.07.2016
um 08:30 Uhr für alle Aufnahmewerber
Die Interimsbestätigung erhalten Sie bei der zurzeit besuchten Schule. Es wird angeraten schon vorab
anzukündigen, dass eine Bestätigung benötigt wird. Wir bitten darum den Direktoren/Direktorinnen
mitzuteilen Ihnen die Interimsbestätigung persönlich auszuhändigen und nicht an die Direktion per
Fax, e-mail etc zu übermitteln da dies aufgrund unserer Größe einen erheblichen Mehraufwand
bedeutet. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Am 05.07.2016 sind an der oa. Schule 12 Aufnahmekommissionen eingerichtet welche die Aufnahme
abwickeln. Diese Aufnahmekommissionen befinden sich im Foyer der HTBLuVA Salzburg. Sie begeben
sich bitte zum Aufnahmestand des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Nach Sichtung der
Interimsbestätigung wird der endgültige Aufnahmebescheid ausgestellt sowie die Hinweise zu
Unterrichtsbeginn und etwaige Formulare ausgehändigt. Somit ist die Aufnahme erledigt und als
verbindlich anzusehen. Eine Vorlage des endgültigen Jahreszeugnisses ist NICHT mehr erforderlich.
Sollte Ihr Sohn/Ihre Tochter eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen (siehe Rückseite) findet diese
ebenfalls am 05.07.2016 um 08:30 Uhr statt. Das Ergebnis wird Ihrem Sohn/Ihrer Tochter sofort nach
absolvierter Prüfung mitgeteilt. Ein weiterer Termin für Aufnahmeprüfungen steht nicht zur
Verfügung, somit bitten wir um persönliche Anwesenheit des Aufnahmewerbers.
Sollte es nicht möglich sein dass Ihr Sohn/Ihre Tochter am 05.07.2016 persönlich erscheint und eine
Aufnahmeprüfung nicht erforderlich ist (siehe Rückseite) kann auch ein Vertreter die Aufnahme
abwickeln. Ob es sich dabei um den Erziehungsberechtigten, Verwandte oder Bekannte handelt
spielt keine Rolle.
Leider ist eine frühere Abgabe bzw. eine spätere Abgabe der Interimsbestätigung nicht
möglich und der oa. Termin ist einzuhalten.
Höhere Technische Bundeslehr- und
Versuchsanstalt Salzburg
Itzlinger Hauptstraße 30, 5020 Salzburg
1. Für Aufnahmewerber/innen in die 5-jährigen Höheren Abteilungen gilt:
Eine Aufnahmeprüfung ist abzulegen
a) von Schüler/innen der HAUPTSCHULE, wenn
- sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der III. Leistungsgruppe sind oder
- sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der II. Leistungsgruppe sind und
im Jahreszeugnis die Note „Befriedigend“*) oder „Genügend“ haben.
*)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die
Höhere...). Diese Klausel ist beim jetzigen Klassenvorstand zu beantragen.
b) von Schüler/innen der NEUEN MITTELSCHULE, wenn
- sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der grundlegenden*) Ausbildung sind.
*)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die
Höhere...). Diese Klausel ist beim jetzigen Klassenvorstand zu beantragen.
2. Für Aufnahmewerber/innen in die 4-jährige Fachschule für Elektrotechnik gilt:
Eine Aufnahmeprüfung ist abzulegen
a) von Schüler/innen der HAUPTSCHULE, wenn
- sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der III. Leistungsgruppe sind.
b) von Schüler/innen der NEUEN MITTELSCHULE, wenn
- sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der grundlegenden Ausbildung sind und mit
„Genügend“*) beurteilt wurden.
*)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die Mittlere...)
3. Eine Aufnahmeprüfung ist nicht erforderlich:
a) für Gymnasiasten
b) für Absolventen der Polytechnischen Schule
c) für Absolventen einer Hauptschule/Mittelschule, mit ausreichenden Noten (siehe oben)
d) wenn bereits die 1. Klasse einer BHS bzw. einer BMS besucht wurde.