Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Salzburg Itzlinger Hauptstraße 30, 5020 Salzburg Merkblatt zur vorläufigen Schulplatzzuweisung an der HTBLuVA Salzburg Zur endgültigen Aufnahme ist es notwendig eine Interimsbestätigung vorzulegen dies erfolgt an unserer Schule persönlich am 05.07.2016 um 08:30 Uhr für alle Aufnahmewerber Die Interimsbestätigung erhalten Sie bei der zurzeit besuchten Schule. Es wird angeraten schon vorab anzukündigen, dass eine Bestätigung benötigt wird. Wir bitten darum den Direktoren/Direktorinnen mitzuteilen Ihnen die Interimsbestätigung persönlich auszuhändigen und nicht an die Direktion per Fax, e-mail etc zu übermitteln da dies aufgrund unserer Größe einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Wir bitten hierfür um Verständnis. Am 05.07.2016 sind an der oa. Schule 12 Aufnahmekommissionen eingerichtet welche die Aufnahme abwickeln. Diese Aufnahmekommissionen befinden sich im Foyer der HTBLuVA Salzburg. Sie begeben sich bitte zum Aufnahmestand des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Nach Sichtung der Interimsbestätigung wird der endgültige Aufnahmebescheid ausgestellt sowie die Hinweise zu Unterrichtsbeginn und etwaige Formulare ausgehändigt. Somit ist die Aufnahme erledigt und als verbindlich anzusehen. Eine Vorlage des endgültigen Jahreszeugnisses ist NICHT mehr erforderlich. Sollte Ihr Sohn/Ihre Tochter eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen (siehe Rückseite) findet diese ebenfalls am 05.07.2016 um 08:30 Uhr statt. Das Ergebnis wird Ihrem Sohn/Ihrer Tochter sofort nach absolvierter Prüfung mitgeteilt. Ein weiterer Termin für Aufnahmeprüfungen steht nicht zur Verfügung, somit bitten wir um persönliche Anwesenheit des Aufnahmewerbers. Sollte es nicht möglich sein dass Ihr Sohn/Ihre Tochter am 05.07.2016 persönlich erscheint und eine Aufnahmeprüfung nicht erforderlich ist (siehe Rückseite) kann auch ein Vertreter die Aufnahme abwickeln. Ob es sich dabei um den Erziehungsberechtigten, Verwandte oder Bekannte handelt spielt keine Rolle. Leider ist eine frühere Abgabe bzw. eine spätere Abgabe der Interimsbestätigung nicht möglich und der oa. Termin ist einzuhalten. Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Salzburg Itzlinger Hauptstraße 30, 5020 Salzburg 1. Für Aufnahmewerber/innen in die 5-jährigen Höheren Abteilungen gilt: Eine Aufnahmeprüfung ist abzulegen a) von Schüler/innen der HAUPTSCHULE, wenn - sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der III. Leistungsgruppe sind oder - sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der II. Leistungsgruppe sind und im Jahreszeugnis die Note „Befriedigend“*) oder „Genügend“ haben. *)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die Höhere...). Diese Klausel ist beim jetzigen Klassenvorstand zu beantragen. b) von Schüler/innen der NEUEN MITTELSCHULE, wenn - sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der grundlegenden*) Ausbildung sind. *)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die Höhere...). Diese Klausel ist beim jetzigen Klassenvorstand zu beantragen. 2. Für Aufnahmewerber/innen in die 4-jährige Fachschule für Elektrotechnik gilt: Eine Aufnahmeprüfung ist abzulegen a) von Schüler/innen der HAUPTSCHULE, wenn - sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der III. Leistungsgruppe sind. b) von Schüler/innen der NEUEN MITTELSCHULE, wenn - sie in Deutsch/Englisch/Mathematik in der grundlegenden Ausbildung sind und mit „Genügend“*) beurteilt wurden. *)entfällt bei Vorliegen der Zeugnisklausel (...geeignet zur Aufnahme in die Mittlere...) 3. Eine Aufnahmeprüfung ist nicht erforderlich: a) für Gymnasiasten b) für Absolventen der Polytechnischen Schule c) für Absolventen einer Hauptschule/Mittelschule, mit ausreichenden Noten (siehe oben) d) wenn bereits die 1. Klasse einer BHS bzw. einer BMS besucht wurde.
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