Dramatische Budgetsituation

Nebenberuflich Lehrende
Herzlich Willkommen!
Christina Wartinger
UG 2002 § 109 Absatz 2:
Eine mehrmalige unmittelbar aufeinanderfolgende Befristung ist nur
−
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen von
Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten beschäftigt werden,
−
bei ausschließlich in der Lehre verwendetem Personal sowie
−
bei Ersatzkräften zulässig.
Die Gesamtdauer solcher unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse
einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers darf sechs Jahre, im Fall der
Teilzeitbeschäftigung acht Jahre nicht überschreiten.
Wartinger
UG 2002 § 100 Absatz 3-5:
Das wissenschaftliche und künstlerische Personal im Forschungs-, Kunstund Lehrbetrieb besteht aus hauptberuflich und aus nebenberuflich tätigen
Personen.
Nebenberuflich tätige Personen sind Personen, die
1. ausschließlich in der Lehre tätig sind und
2. nicht mehr als vier Semesterstunden lehren und
3. nachweislich einer anderen vollen Sozialversicherungspflicht auf
Grund von Einkünften im Ausmaß von mindestens 60% der
Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 des ASVG unterliegen. (d.h.
2011: zumindest € 2.520,-brutto/Monat)
Nebenberufliches Lehrpersonal steht in einem freien Dienstverhältnis zur
Universität; es kann sich ohne vorherige Zustimmung der Universität von
anderen geeigneten Personen vertreten lassen.
Wartinger
Überblick - Vertragstypen
Lehrbeauftragung
Einkünfte aus
Haupttätigkeit
Vertragstyp
bis 4 SWS
über 60 % HBGL
Freier Dienstvertrag
bis 4 SWS
unter 60 % HBGL
Arbeitsvertrag
über 4 SWS
kein Nachweis notwendig
Arbeitsvertrag
Sollten sich die Einkommensverhältnisse während eines laufenden Semesters
ändern, erfolgt keine Änderung des Vertrags(-typs) in diesem Semester.
Wartinger
Rahmenbedingungen
Für nebenberufliche LektorInnen, die einen freien Dienstvertrag zur
Universität Wien haben, gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für
angestellte LektorInnen:
Beauftragung in der Regel für 1 Semester
Arbeitsverhältnis Sommersemester: März bis August
Arbeitsverhältnis Wintersemester: September bis Februar
Blockverträge – analog angestellte LektorInnen
liegen zwischen erster und letzer Unterrichtseinheit max. 90 Tage,
wird ein Blockvertrag für die Dauer der Lehrveranstaltung
abgeschlossen
Wartinger
Rahmenbedingungen
Sozialversicherungspflicht wie echte ArbeitnehmerInnen (§ 4 Abs 2
ASVG) Universität führt – wie bei einem echten Arbeitsvertrag – Beiträge zur
Sozialversicherung an die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).
Lohnsteuerpflicht wie echte ArbeitnehmerInnen (§ 47 Abs 1 iVm Abs 2
EStG 1988). Wie beim echten Arbeitsverhältnis ist die Universität verpflichtet,
eine Lohnsteuer in Abzug zu bringen.
Keine Unterscheidung zwischen echten Arbeitsverhältnissen und freien
Dienstverhältnissen hinsichtlich der jeweiligen Semesterbeträge.
Die Semesterbruttobeträge hängen von der Lehrveranstaltungskategorie ab
und sind – unabhängig vom Vertragstyp – jeweils gleich hoch.
Wartinger
Rahmenbedingungen - Sozialversicherung
GKK
BVA
Zahl der Vertragsärzte
ca. 7000
ca. 7500
e-card-Gebühr
€ 10,00 / Jahr
keine
Behandlungsbeitrag
keiner
20 % des Arzthonorars
Kostenerstattung bei
Wahlarztbesuch
max. 80 % des
Vertragstarifs
Vertragstarif abzügl.
Behandlungsbeitrag
Wartinger
VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT!
Wartinger