Von echten und unechten Totalschäden Das Wort „Totalschaden“ kommt manchen Autofahrern möglicherweise gelegen, für andere bedeutet es schlicht einen Verlust. Emotional und finanziell. Ganz nüchtern betrachtet hat ein Totalschaden verschiedene Aspekte. Wir klären auf: Zuerst einmal kommt es für einen Autohalter sehr drauf an, ob ein Totalschaden aus einem Kaskofall resultiert (also durch eigenes Verschulden) oder ob es sich beim Schadenereignis um einen Haftpflichtschaden handelt (Fremdverschulden). Nicht beide Totalschäden werden von der jeweils zahlungspflichtigen Versicherung gleich entschädigt. Und: Auch die Totalschadengrenze liegt nicht in beiden Fällen gleich hoch. Totalschaden im Kaskofall Hier ist die Totalschadengrenze der Zeitwert des Fahrzeuges. Will heissen, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden. Die Versicherung zahlt dem Autohalter den Zeitwert gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aus plus, falls versichert, einen Zeitwertzusatz. Oder: Der Zeitwert wird entschädigt gemäss den Bewertungsrichtlinien des Verbandes der freiberuflichen Fahrzeugsachverständigen der Schweiz (vffs). Das Unfallwrack geht in den Besitz der Versicherung über. Totalschaden im Haftpflichtfall Hier ist die Totalschadengrenze der Wiederbeschaffungswert. In Zahlen ist das der Preis eines genau gleichen Autos (Marke, Modell, Jahrgang, Motorisierung, Ausstattung, ab MFK), wie es auf dem Markt angeboten wird. Bei gesuchten Modellen kann der Wiederbeschaffungswert schnell über dem Zeitwert liegen. Auch hier geht bei einer Schadensauszahlung das Unfallwrack in den Besitz der Versicherung über. Unechter Totalschaden Nun gibt’s noch den so genannten „unechten Totalschaden“. Den versuchen Versicherungen zuweilen anzuwenden, um ihre Schadenskosten zu minimieren. Das funktioniert so: Wenn die Reparaturkosten nahe der Totalschadengrenze liegen oder es sich beim Auto um ein am Markt gesuchtes Modell handelt und die Reparaturkosten weit weg von der Totalschadengrenze sind, offeriert die Versicherung dem geschädigten Autohalter eine Auszahlung, die womöglich noch über dem Zeitwert, respektive über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Diese anfänglichen Mehrkosten macht die Versicherung mit dem Verkauf des beschädigten Autos an der Wrackbörse* mehr als wett. Wir wahren Ihre Interessen Als Autohalter ohne spezifische Fachkenntnisse erkennt man ein solches Manöver natürlich nicht. Der Geprellte ist ein Autohalter dann, wenn er sein Auto eigentlich hätte behalten wollen und es reparaturwürdig gewesen wäre, sprich die Schadenskosten die Totalschadengrenze gar nicht erreicht haben. Und vergessen Sie eines nicht: Der zeitliche (und auch finanzielle Aufwand) für die Beschaffung eines neuen Autos ist nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es ein geschädigter Autohalter bei uns gut aufgehoben, wo der Schadenmanager diese „Spielchen“ der Versicherungen kennt und entsprechend strategisch operiert. Wir bei autohauser handeln immer im Interesse des Kunden. Das heisst, wenn ihr Auto reparaturwürdig ist und Sie es auch behalten und repariert haben wollen, dann wird das so gemacht. Sollten Sie aufgrund des Fahrzeugalters sich für ein neues Fahrzeug entscheiden, sprechen Sie mit uns, ja nach Situation können wir Ihnen auch eine interessante Lösung anbieten. * Stichwort Wrackbörse An Wrackbörse werden teilweise Preise für Fahrzeugwracks angeboten, die nur durch hochgradigen Pfusch beim flicken dieser Fahrzeuge rentabilisiert werden können. Ob diese Fahrzeuge in der Schweiz oder im Ausland geflickt werden ist irrelevant, sicher ist, dass solche Fahrzeuge, wenn sie wieder auf der Strasse sind und wieder in einen Unfall verwickelt werden, mit allergrösster Wahrscheinlichkeit zu einem Sicherheitsproblem für die Insassen werden. Die Wrackbörsen werden meist nicht von Versicherern betrieben und kennen ganz spezielle Regeln. So ist derjenige, der ein Wrack zum Verkauf anbietet, nicht verpflichtet dieses auch zu verkaufen. Die Bieter geben jedoch verbindliche Gebote ab. Eigentlich sind dies im engen Sinn gar keine Börsen. Warum ist dies so: der Versicherer der einen Unfallschaden an einem Auto erledigen muss, stellt das unfallbeschädigte Fahrzeug in eine solche Börse ein und gibt als Bietdauer 24 oder 48 Stunden an. So weiss der Versicherer innert kürzester Zeit, zu welchem Preis er das Wrack verkaufen kann, sollte er dieses durch einen „unechten Totalschaden“ vom Fahrzeughalter übernehmen können. Das ermöglicht dem Versicherer dann, einem Fahrzeughalter ein Angebot zu machen, welches unter Umständen weit über dem Zeitwert liegen kann. Es stellt sich allerdings die Frage, ob solche Wrackbörsen teilweise nicht auch zu kriminellen Machenschaften in Misskredit geraten können. Auf solchen Plattformen sind mitunter auch Fahrzeuge eingestellt, die aufgrund ihres Schadenbildes ausschliesslich der Autoverwertung zugeführt werden müssten. Lassen wir mal ein bisschen die Gedanken fliegen: Wenn nun beispielsweise teure Sportwagen eingestellt sind, die aufgrund sehr grosser Schadeneinwirkung als unreparierbar eingestuft werden müssen (kein Teil ist mehr unbeschädigt und die Fahrgastzelle ist so deformiert, dass es auf den Fotos sichtbar ist), aber bis zu mittleren fünfstelligen Beträgen bringen, kann es sich dabei aus unserer Sicht fast nur um den Kauf von „Chassisnummer und Fahrzeugpapieren“ handeln, die einem identischen gestohlenen Fahrzeug zu einer „neuen Identität“ verhelfen. Dass Versicherer sich gegen solche Modelle nicht schützen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Klar, sie können zwar durch den Wrackverkauf die Schadenkosten eines Unfallschadens massiv minimieren. Aber sie schaffen gleichzeitig Anreize für Leute mit gewisser krimineller Energie, sich so Fahrzeugpapiere von exklusiven Modellen zu erstehen, um dann ein entsprechendes Fahrzeug zu stehlen und es via die gekauften Fahrzeugpapiere zu legalisieren. Und hier beisst sich die Katze in den Schwanz. Die gestohlenen Fahrzeuge sind ja in der Regel auch versichert – hier verliert ein Versicherer also wieder Geld. Und übrigens… Starker Franken drückt Totalschadengrenze runter Der starke Franken gegenüber dem Euro hat seit der Aufgabe des Mindestkurses der Nationalbank Auswirkungen auf den Schadenmarkt. Da die meisten Importeure in der Schweiz zwar die Neuwagenpreise nach unten angepasst haben, aber nicht die Kosten für Ersatzteile, kann es sein, dass in einem Schadenfall die Totalschadengrenze nun früher erreicht wird. Die Geprellten sind unter anderem Autohalter, die ihr Auto grundsätzlich behalten und repariert haben wollen. Umso wichtiger, dass sich Geschädigte einen Carrosseriebetrieb suchen, wo ausschliesslich im Kundeninteresse gehandelt wird.
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