Von echten und unechten Totalschäden

Von echten und unechten Totalschäden
Das Wort „Totalschaden“ kommt manchen Autofahrern möglicherweise gelegen, für
andere bedeutet es schlicht einen Verlust. Emotional und finanziell. Ganz nüchtern
betrachtet hat ein Totalschaden verschiedene Aspekte. Wir klären auf:
Zuerst einmal kommt es für einen Autohalter sehr drauf an, ob ein Totalschaden aus einem
Kaskofall resultiert (also durch eigenes Verschulden) oder ob es sich beim Schadenereignis um
einen Haftpflichtschaden handelt (Fremdverschulden). Nicht beide Totalschäden werden von der
jeweils zahlungspflichtigen Versicherung gleich entschädigt. Und: Auch die Totalschadengrenze
liegt nicht in beiden Fällen gleich hoch.
Totalschaden im Kaskofall
Hier ist die Totalschadengrenze der Zeitwert des Fahrzeuges. Will heissen, wenn die
Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden. Die
Versicherung zahlt dem Autohalter den Zeitwert gemäss den allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) aus plus, falls versichert, einen Zeitwertzusatz. Oder: Der
Zeitwert wird entschädigt gemäss den Bewertungsrichtlinien des Verbandes der freiberuflichen
Fahrzeugsachverständigen der Schweiz (vffs). Das Unfallwrack geht in den Besitz der
Versicherung über.
Totalschaden im Haftpflichtfall
Hier ist die Totalschadengrenze der Wiederbeschaffungswert. In Zahlen ist das der Preis eines
genau gleichen Autos (Marke, Modell, Jahrgang, Motorisierung, Ausstattung, ab MFK), wie es
auf dem Markt angeboten wird. Bei gesuchten Modellen kann der Wiederbeschaffungswert
schnell über dem Zeitwert liegen. Auch hier geht bei einer Schadensauszahlung das Unfallwrack
in den Besitz der Versicherung über.
Unechter Totalschaden
Nun gibt’s noch den so genannten „unechten Totalschaden“. Den versuchen Versicherungen
zuweilen anzuwenden, um ihre Schadenskosten zu minimieren. Das funktioniert so: Wenn die
Reparaturkosten nahe der Totalschadengrenze liegen oder es sich beim Auto um ein am Markt
gesuchtes Modell handelt und die Reparaturkosten weit weg von der Totalschadengrenze sind,
offeriert die Versicherung dem geschädigten Autohalter eine Auszahlung, die womöglich noch
über dem Zeitwert, respektive über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Diese anfänglichen
Mehrkosten macht die Versicherung mit dem Verkauf des beschädigten Autos an der
Wrackbörse* mehr als wett.
Wir wahren Ihre Interessen
Als Autohalter ohne spezifische Fachkenntnisse erkennt man ein solches Manöver natürlich
nicht. Der Geprellte ist ein Autohalter dann, wenn er sein Auto eigentlich hätte behalten wollen
und es reparaturwürdig gewesen wäre, sprich die Schadenskosten die Totalschadengrenze gar
nicht erreicht haben. Und vergessen Sie eines nicht: Der zeitliche (und auch finanzielle Aufwand)
für die Beschaffung eines neuen Autos ist nicht zu unterschätzen.
Deshalb ist es ein geschädigter Autohalter bei uns gut aufgehoben, wo der Schadenmanager
diese „Spielchen“ der Versicherungen kennt und entsprechend strategisch operiert. Wir bei
autohauser handeln immer im Interesse des Kunden. Das heisst, wenn ihr Auto reparaturwürdig
ist und Sie es auch behalten und repariert haben wollen, dann wird das so gemacht. Sollten Sie
aufgrund des Fahrzeugalters sich für ein neues Fahrzeug entscheiden, sprechen Sie mit uns, ja
nach Situation können wir Ihnen auch eine interessante Lösung anbieten.
* Stichwort Wrackbörse
An Wrackbörse werden teilweise Preise für Fahrzeugwracks angeboten, die nur durch
hochgradigen Pfusch beim flicken dieser Fahrzeuge rentabilisiert werden können. Ob diese
Fahrzeuge in der Schweiz oder im Ausland geflickt werden ist irrelevant, sicher ist, dass solche
Fahrzeuge, wenn sie wieder auf der Strasse sind und wieder in einen Unfall verwickelt werden,
mit allergrösster Wahrscheinlichkeit zu einem Sicherheitsproblem für die Insassen werden.
Die Wrackbörsen werden meist nicht von Versicherern betrieben und kennen ganz spezielle
Regeln. So ist derjenige, der ein Wrack zum Verkauf anbietet, nicht verpflichtet dieses auch zu
verkaufen. Die Bieter geben jedoch verbindliche Gebote ab.
Eigentlich sind dies im engen Sinn gar keine Börsen. Warum ist dies so: der Versicherer der
einen Unfallschaden an einem Auto erledigen muss, stellt das unfallbeschädigte Fahrzeug in
eine solche Börse ein und gibt als Bietdauer 24 oder 48 Stunden an. So weiss der Versicherer
innert kürzester Zeit, zu welchem Preis er das Wrack verkaufen kann, sollte er dieses durch
einen „unechten Totalschaden“ vom Fahrzeughalter übernehmen können. Das ermöglicht dem
Versicherer dann, einem Fahrzeughalter ein Angebot zu machen, welches unter Umständen
weit über dem Zeitwert liegen kann.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob solche Wrackbörsen teilweise nicht auch zu kriminellen
Machenschaften in Misskredit geraten können. Auf solchen Plattformen sind mitunter auch
Fahrzeuge eingestellt, die aufgrund ihres Schadenbildes ausschliesslich der Autoverwertung
zugeführt werden müssten. Lassen wir mal ein bisschen die Gedanken fliegen: Wenn nun
beispielsweise teure Sportwagen eingestellt sind, die aufgrund sehr grosser Schadeneinwirkung
als unreparierbar eingestuft werden müssen (kein Teil ist mehr unbeschädigt und die
Fahrgastzelle ist so deformiert, dass es auf den Fotos sichtbar ist), aber bis zu mittleren
fünfstelligen Beträgen bringen, kann es sich dabei aus unserer Sicht fast nur um den Kauf von
„Chassisnummer und Fahrzeugpapieren“ handeln, die einem identischen gestohlenen Fahrzeug
zu einer „neuen Identität“ verhelfen.
Dass Versicherer sich gegen solche Modelle nicht schützen, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Klar, sie können zwar durch den Wrackverkauf die Schadenkosten eines Unfallschadens massiv
minimieren. Aber sie schaffen gleichzeitig Anreize für Leute mit gewisser krimineller Energie,
sich so Fahrzeugpapiere von exklusiven Modellen zu erstehen, um dann ein entsprechendes
Fahrzeug zu stehlen und es via die gekauften Fahrzeugpapiere zu legalisieren. Und hier beisst
sich die Katze in den Schwanz. Die gestohlenen Fahrzeuge sind ja in der Regel auch versichert –
hier verliert ein Versicherer also wieder Geld.
Und übrigens…
Starker Franken drückt Totalschadengrenze runter
Der starke Franken gegenüber dem Euro hat seit der Aufgabe des Mindestkurses der
Nationalbank Auswirkungen auf den Schadenmarkt. Da die meisten Importeure in der Schweiz
zwar die Neuwagenpreise nach unten angepasst haben, aber nicht die Kosten für Ersatzteile,
kann es sein, dass in einem Schadenfall die Totalschadengrenze nun früher erreicht wird. Die
Geprellten sind unter anderem Autohalter, die ihr Auto grundsätzlich behalten und repariert
haben wollen. Umso wichtiger, dass sich Geschädigte einen Carrosseriebetrieb suchen, wo
ausschliesslich im Kundeninteresse gehandelt wird.