CICLISSIMO Radreisen Allgemeine Leistungen und Bedingungen 1

R adreisen
CICLISSIMO
mitfahren | erleben | geniessen
Ciclissimo Radreisen Hansjörg Waldburger, Haldenstrasse 21, CH-9200 Gossau SG, +41 (0) 71 985 04 40, Fax +41 (0)71 985 04 42, [email protected]
Allgemeine Leistungen und Bedingungen
1. Die Anmeldung erfolgt aufgrund der beiliegenden Reise­
beschreibung. Diese Bedingungen werden bei der Begleichung des Rechnungsbetrages wirksam. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen aufgrund des
Anmeldedatums berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich
das Recht vor, bei Überbuchung einzelne Teilnehmer nicht
zu berücksichtigen. Aufgrund der beschränkten Anzahl von
Einzelzimmern muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden,
in einem Zweitbettzimmer zu übernachten.
Die Tourenabläufe können sich, je nach den gegebenen
Umständen (z. B. Wetter, Unterkünfte) durch den Veranstalter jederzeit ändern. Bucht der Teilnehmer eine Tour ohne
An- und Abreise mit dem Bus und nimmt er die Mitfahrt im
Bus in Anspruch (z. B. schlechtes Wetter), so hat er pro Tag
eine Pauschale von € 15.00 bzw. CHF 17.00 zu entrichten.
Dieser Betrag wird ihm vom Veranstalter am Ende des jeweiligen Tages eingezogen. Er hat im weiteren nur Anspruch auf
einen Sitzplatz im Begleitbus wenn aufgrund der Teilnehmerzahl noch einer frei ist.
2. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Grundsätzlich gilt die Anmeldung als verbindlich. Annullieren
Sie die Tour weniger als 30 Tage vor Abreise, erheben wir
zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten
Arrangementpreises:
29-15 Tage vor Abreise
30%
14-8 Tage vor Abreise
50%
7-1 Tag vor Abreise
100%
Bei einer Annullation werden Bearbeitungsgebühren und
Auftragspauschalen von € 100.00 bzw. CHF 110.00 fällig.
Wir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung eine Reise­
annullationsversicherung abzuschliessen.
Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt der Reise!
3. Rücktritt durch den Reiseorganisator
Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nimmt sich
der Veranstalter das Recht heraus 30 Tage vor Reisebeginn diese ohne weitere Angabe von Gründen abzusagen.
Ebenfalls bei schwierigen Bedingungen (z. B. Streiks oder
sonstige Unruhen), die eine Durchführung der Reise unsicher
machen.
4. Sollten Sie aus irgendeinem Grund (wie z.B. eigene Er­
kran­kung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von
Angehörigen) die Reise vorzeitig abbrechen müssen, so kann
Ihnen Ciclissimo Radreisen den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt.
5. Die Ausrüstung ist Sache der Teilnehmer
6. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl von Fahrrädern
sowie von Reisegepäck. Eine Diebstahlversicherung ist Sache
eines jeden Teilnehmers.
7. Die Teilnahme an dieser Tour ist freiwillig und der Organisator haftet in keiner Weise für das Gelingen derselben.
Er haftet auch nicht für Schäden, die ein Teilnehmer einem
anderen Teilnehmer oder Dritten zufügt, insbesondere bei
Fahrten in der Gruppe. Der Teilnehmer nimmt an dieser
Reise auf eigene Gefahr teil und ist insbesondere für die
Einhaltung der Verkehrsregeln im jeweiligen Land selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich,
dass er den Anforderungen einer solchen Reise gesundheitlich gewachsen ist.
8. Trotz sorgfältiger Planung einer solchen Reise kann ein
Grund zur Reklamation bestehen. Deponieren sie diese
sogleich bei Ihrem Reiseführer der sich nach bestem Wissen und Gewissen um Korrekturen oder Verbesserungen
bemüht. Keine Abhilfe des Zustandes ist nötig, wenn sie
unmöglich oder vom Organisator verweigert wird. Ihre
schriftliche Beanstandung senden Sie innert 30 Tagen nach
Ihrer Rückkehr an den Reiseveranstalter Ciclissimo Radreisen.
Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche.
9. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, oder Identitätsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
10. Mündliche Nebenanreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung des Organisators.
11. Gerichtsstand bei etwaigen Streitigkeiten ist
der Wohnsitz des Organisators
Gossau SG, 1. Oktober 2015