Jochen Mulfinger zum weiteren Geschäftsführer der Stadtwerke Winnenden bestellt Die Stadtwerke Winnenden GmbH hat sich seit Ende 2011 von einem reinen Wasserwerk zu einem Volldienstleister für Strom, Gas, Wärme und Wasser entwickelt. Darüber hinaus haben die Stadtwerke die Nahwärmeversorgung Hungerberg/Adelsbach und das Freibad Höfen sowie das Wunnebad mit angeschlossenem Eispark von der Stadt Winnenden übernommen. Außerdem wurden die Gas- bzw. Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH als Tochterfirmen der Stadtwerke Winnenden gegründet. Aufgrund der Ausweitung der Geschäftsfelder der Stadtwerke Winnenden wurde Stefan Schwarz zum 1. November 2013 als hauptamtlicher Geschäftsführer bestellt. Allerdings wurde deutlich, dass der Aufbau und die Entwicklung der Stadtwerke mit den unterschiedlichen Sparten, die Verhandlungen zur Übernahme des Stromnetzes sowie die Geschäftsführung für die Gas- und die Stromnetzgesellschaft Winnenden einen erheblichen zeitlichen Aufwand erfordern, der von einem Geschäftsführer alleine nicht geleistet werden kann. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat deshalb am 16. Juni 2015 beschlossen, den Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, Jochen Mulfinger, mit einem Arbeitsumfang von 40 Prozent vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2020 als weiteren Geschäftsführer der Stadtwerke zu bestellen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 der Zuweisung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes als Geschäftsführer zur Stadtwerke Winnenden GmbH zugestimmt. Jochen Mulfinger ist für diese Tätigkeit in besonderem Maße geeignet, da er die Stadtwerke Winnenden bereits vor der Bestellung des hauptamtlichen Geschäftsführers Stefan Schwarz interimsweise, neben dem nebenberuflichen Geschäftsführer Bürgermeister Norbert Sailer, als Geschäftsführer in Vollzeit erfolgreich geleitet und wichtige Weichenstellungen vorbereitet hatte. Neben seiner Tätigkeit für die Stadtwerke wird Jochen Mulfinger weiterhin überwiegend die Aufgaben des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes wahrnehmen. Zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung durch das Rechnungsprüfungsamt soll ein personeller Ausgleich mit einer Kraft des gehobenen Verwaltungsdienstes im Umfang von 50 Prozent der regulären Arbeitszeit eines Beamten in Vollzeit erfolgen.
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