Jochen Mulfinger zum weiteren Geschäftsführer der Stadtwerke

Jochen Mulfinger zum weiteren Geschäftsführer der Stadtwerke
Winnenden bestellt
Die Stadtwerke Winnenden GmbH hat sich seit Ende 2011 von einem reinen Wasserwerk zu
einem Volldienstleister für Strom, Gas, Wärme und Wasser entwickelt. Darüber hinaus haben
die Stadtwerke die Nahwärmeversorgung Hungerberg/Adelsbach und das Freibad Höfen
sowie das Wunnebad mit angeschlossenem Eispark von der Stadt Winnenden übernommen.
Außerdem wurden die Gas- bzw. Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH als Tochterfirmen
der Stadtwerke Winnenden gegründet. Aufgrund der Ausweitung der Geschäftsfelder der
Stadtwerke Winnenden wurde Stefan Schwarz zum 1. November 2013 als hauptamtlicher
Geschäftsführer bestellt.
Allerdings wurde deutlich, dass der Aufbau und die Entwicklung der Stadtwerke mit den
unterschiedlichen Sparten, die Verhandlungen zur Übernahme des Stromnetzes sowie die
Geschäftsführung für die Gas- und die Stromnetzgesellschaft Winnenden einen erheblichen
zeitlichen Aufwand erfordern, der von einem Geschäftsführer alleine nicht geleistet werden
kann. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat deshalb am 16. Juni 2015 beschlossen, den Leiter
des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, Jochen Mulfinger, mit einem Arbeitsumfang von
40 Prozent vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2020 als weiteren Geschäftsführer der
Stadtwerke zu bestellen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 der
Zuweisung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes als Geschäftsführer zur Stadtwerke
Winnenden GmbH zugestimmt.
Jochen Mulfinger ist für diese Tätigkeit in besonderem Maße geeignet, da er die Stadtwerke
Winnenden bereits vor der Bestellung des hauptamtlichen Geschäftsführers Stefan Schwarz
interimsweise, neben dem nebenberuflichen Geschäftsführer Bürgermeister Norbert Sailer,
als Geschäftsführer in Vollzeit erfolgreich geleitet und wichtige Weichenstellungen
vorbereitet hatte. Neben seiner Tätigkeit für die Stadtwerke wird Jochen Mulfinger weiterhin
überwiegend die Aufgaben des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes wahrnehmen. Zur
Gewährleistung der Aufgabenerfüllung durch das Rechnungsprüfungsamt soll ein
personeller Ausgleich mit einer Kraft des gehobenen Verwaltungsdienstes im Umfang von 50
Prozent der regulären Arbeitszeit eines Beamten in Vollzeit erfolgen.