Das ist der Titel des Blattes

A rb e itsm a rktse rvice
V o ra rlb e rg
Informationsblatt zur Beihilfenberechnung
für Bauhandwerker im Schuljahr 2015/2016
1. Baugewerbe:
1.a) Förderungshöhe bei ArbeiterInnen (Basis: Monatslohn)
Berechnungsgrundlage: kollektivvertr. Monatsbruttolohn der Facharbeiter IIb = € 2.279,78
Anzahl der förderbaren Wochen: 14
Bruttomonatslohn 100 %
1. Schuljahr 70 %
2. Schuljahr 80 %
3. Schuljahr 90 %
2.279,78
1.595,85
1.823,82
2.051,80
Max. Förderhöhe für 14 Wochen
5.315,83
6.075,20
6.834,61
1.b) Förderungshöhe bei ArbeiterInnen (Basis: Stundenlohn)
Berechnungsgrundlage: kollektivvertr. Stundenbruttolohn der Facharbeiter IIb = EURO € 13,45
Anzahl der förderbaren Wochen: 14
Bruttostundenlohn 100 %
1. Schuljahr 70 %
2. Schuljahr 80 %
3. Schuljahr 90 %
13,45
9,42
10,76
12,11
Max. Förderhöhe für 14 Wochen
5.318,65
6.075,23
6.837,45
1.c) Förderungshöhe bei Angestellten
Berechnungsgrundlage: KV-Monatsbruttolohn für A3 Fachkräfte im 1. u. 2. Jahr = € 2.436,00
Anzahl der förderbaren Wochen: 14
Bruttomonatslohn 100 %
1. Schuljahr 70 %
2. Schuljahr 80 %
3. Schuljahr 90 %
2.436,00
1.705,20
1.948,80
2.192,40
Max. Förderhöhe für 14 Wochen
5.680,07
6.491,51
7.302,95
Anmerkung: geringfügige Differenzen ergeben sich durch Rundungen
2. Zimmerer und Steinmetzgewerbe:
Für Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, deren Inhaber Mitglied der Bundesinnung
der Zimmermeister oder der Steinmetzmeister sind, gilt ebenfalls die o.a. Prozentregelung
(70 %, 80 %, 90 %). Die Beihilfenberechnung erfolgt auf Basis des Facharbeiterlohnes, der nach
der jeweiligen kollektivvertraglichen Einstufung vor Besuch der Bauhandwerkerschule gebührt,
max. aber in Höhe des Facharbeiterlohnes IIb für Arbeitnehmer des Baugewerbes.
Stand: September 2015