A rb e itsm a rktse rvice V o ra rlb e rg Informationsblatt zur Beihilfenberechnung für Bauhandwerker im Schuljahr 2015/2016 1. Baugewerbe: 1.a) Förderungshöhe bei ArbeiterInnen (Basis: Monatslohn) Berechnungsgrundlage: kollektivvertr. Monatsbruttolohn der Facharbeiter IIb = € 2.279,78 Anzahl der förderbaren Wochen: 14 Bruttomonatslohn 100 % 1. Schuljahr 70 % 2. Schuljahr 80 % 3. Schuljahr 90 % 2.279,78 1.595,85 1.823,82 2.051,80 Max. Förderhöhe für 14 Wochen 5.315,83 6.075,20 6.834,61 1.b) Förderungshöhe bei ArbeiterInnen (Basis: Stundenlohn) Berechnungsgrundlage: kollektivvertr. Stundenbruttolohn der Facharbeiter IIb = EURO € 13,45 Anzahl der förderbaren Wochen: 14 Bruttostundenlohn 100 % 1. Schuljahr 70 % 2. Schuljahr 80 % 3. Schuljahr 90 % 13,45 9,42 10,76 12,11 Max. Förderhöhe für 14 Wochen 5.318,65 6.075,23 6.837,45 1.c) Förderungshöhe bei Angestellten Berechnungsgrundlage: KV-Monatsbruttolohn für A3 Fachkräfte im 1. u. 2. Jahr = € 2.436,00 Anzahl der förderbaren Wochen: 14 Bruttomonatslohn 100 % 1. Schuljahr 70 % 2. Schuljahr 80 % 3. Schuljahr 90 % 2.436,00 1.705,20 1.948,80 2.192,40 Max. Förderhöhe für 14 Wochen 5.680,07 6.491,51 7.302,95 Anmerkung: geringfügige Differenzen ergeben sich durch Rundungen 2. Zimmerer und Steinmetzgewerbe: Für Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, deren Inhaber Mitglied der Bundesinnung der Zimmermeister oder der Steinmetzmeister sind, gilt ebenfalls die o.a. Prozentregelung (70 %, 80 %, 90 %). Die Beihilfenberechnung erfolgt auf Basis des Facharbeiterlohnes, der nach der jeweiligen kollektivvertraglichen Einstufung vor Besuch der Bauhandwerkerschule gebührt, max. aber in Höhe des Facharbeiterlohnes IIb für Arbeitnehmer des Baugewerbes. Stand: September 2015
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