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AK Burgenland
ARBEITERKAMMER BURGENLAND
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Stand: 06/2015
PFLICHTPRAKTIKUM
FÜR KAUFMÄNNISCHE SCHULEN
UND AUFBAULEHRGÄNGE
Inhalt
Deine Arbeiterkammer .......................................2
Die Grundlagen deines Praktikums ...................2
Deine Arbeitszeit................................................3
Deine Entlohnung...............................................4
Deine Praktikumzeit ...........................................5
Du und das Finanzamt.......................................6
Deine Praktikumsuche ......................................6
Dispensregel.......................................................6
Deine Checkliste ................................................7
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DEINE ARBEITERKAMMER
Die Arbeiterkammer ist deine gesetzliche Interessenvertretung. Als Praktikantin bzw. Praktikant
bist du Mitglied der AK. In den verschiedenen Abteilungen unseres Hauses beraten wir dich unter
anderem in folgenden Bereichen: Arbeitsrecht,
Konsumentenschutz, Bildung, Sozialfragen.
Unser Angebot sowie der eventuell von dir benötigte Rechtsschutz sind kostenlos.
DIE GRUNDLAGEN
DEINES PRAKTIKUMS
Mit dem Schuljahr 2014/15 wurde in den Lehrplänen von Handelsschule (HAS), Handelsakademie (HAK) und Aufbaulehrgang (AUL) ein
Pflichtpraktikum verankert, das in Form eines
Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. HAK-SchülerInnen müssen 300 Arbeitsstunden (rund 8
Wochen), HAS- und AUL-SchülerInnen 150 Arbeitsstunden (rund 4 Wochen) nachweisen. Die
genaue Dauer in Wochen oder Tagen hängt davon ab, welcher Kollektivvertrag im Praktikumsbetrieb gilt.
Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein
schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der
bei minderjährigen SchülerInnen auch von einem
Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden
muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner
Schule oder bei deiner AK.
HINWEIS: Die geleisteten Praxisstunden werden durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse,
Zertifikate, usw. belegt. Wir empfehlen dir, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
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ACHTUNG: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch
dich als auch durch den Betrieb vorzeitig
aufgelöst werden. In diesen Situationen
melde dich bitte umgehend bei uns.
DEINE ARBEITSZEIT
Für Schülernnen bzw. Schüler unter 18 Jahren
gelten folgende Bestimmungen:
n maximal acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche
n eine halbstündige Pause nach spätestens
sechs Stunden
n unter 18 Jahren sind Überstunden verboten;
fallweise trotzdem geleistete Überstunden
müssen mit 50 % Zuschlag abgegolten werden
n Beschäftigungsverbot zwischen 20:00 und
6:00 Uhr; ab 16 Jahren darf in Ausnahmefällen bis 22:00 oder 23:00 Uhr gearbeitet werden
n eine zwölfstündige Nachtruhe
n die Wochenendruhe muss mindestens 48
Stunden betragen
ACHTUNG: Wichtig ist, dass du jeden Tag
genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. Musterformulare erhältst du bei uns.
HINWEIS: Bei der Aufzeichnung unterstützt
dich der AK-Zeitspeicher, entweder unter:
www.ak-zeitspeicher.at, bzw. als App für
Smartphones und Tablets.
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DEINE ENTLOHNUNG
Dein Lohn ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Darüber hinaus musst du monatlich einen
Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle
Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung,
Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss)
aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums
erhältst du eine Endabrechnung, die folgende
Punkte enthält:
n Lohn bis zum letzten Arbeitstag
n Anteilige Jahresremuneration (Urlaub und
Weihnachtsgeld) – nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit
n Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten
Urlaub
n Feiertagsarbeit und Überstunden müssen extra abgegolten werden
Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und ehest möglich eine
ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang
vom Arbeitgeber weiterbezahlt.
ACHTUNG: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie
nicht rechtzeitig mit Hilfe der AK geltend
machst!
HINWEIS: Deine genaue Entlohnung erfährst du bei der AK; dort können auch alle
Abrechnungen überprüft werden.
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DEINE PRAKTIKUMZEIT
Das Pflichtpraktikum soll in den Sommerferien absolviert werden (HAS: zwischen 2. und 3.
Klasse, HAK: zwischen 2. und 5. Jahrgang und
AUL zwischen 1. und 2. Jahrgang). Das Praktikum kann auf einmal oder in mehreren Tranchen
abgelegt werden, wobei die Mindestdauer bei einem Arbeitgeber eine Arbeitswoche beträgt. Die
Tätigkeit muss „facheinschlägig“ sein, bei HASAbsolventen wird das Praktikum „praktische Bürotätigkeit“ im Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Die SchülerInnen müssen ihr Pflichtpraktikum
dokumentieren. Neben einer Arbeitszeitaufzeichnung müssen im sogenannten Praktikumportfolio auch die ausgeführten Tätigkeiten beschrieben werden.
HINWEIS: Unter bestimmten Voraussetzungen können (geringfügige) Nebenbeschäftigungen in Handels- oder anderen Unternehmen bzw. Organisationen als Praktikum
angerechnet werden.
ACHTUNG: Die Schule muss im Einzelfall
prüfen, Nachweise zur Anrechnung möglichst frühzeitig der Schulleitung vorlegen.
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DU UND DAS FINANZAMT
Auch während des Praktikums erhalten deine Eltern die Familienbeihilfe bezahlt. Erst ab einem
bestimmten Jahreseinkommen (2015:
€ 10.000,– brutto abzüglich Sozialversicherungsbeitrag ohne Sonderzahlungen) wird die
Familienbeihilfe gestrichen. Bis fünf Jahre nach
deinem Praktikum kannst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Arbeitnehmerveranlagung
mit dem entsprechenden Formular durchführen.
In diesem Fall erhältst du einen bestimmten Betrag (»Negativsteuer«) zurück. Das Formular und
weitere Informationen erhältst du bei deiner Arbeiterkammer.
DEINE PRAKTIKUMSUCHE
Grundsätzlich bist du selbst dafür verantwortlich, eine Praktikumsstelle zu finden. An den
Schulen gibt es LehrerInnen als Ansprechpartner, an die du dich mit Fragen um´s Praktikum
wenden kannst.
DISPENSREGEL
Wenn dein persönliches Bemühen erfolglos
bleibt, du auch die Unterstützungsangebote der
Schule in Anspruch genommen hast, und trotzdem in zumutbarer Entfernung kein Praktikumsplatz zu finden ist, entfällt die Verpflichtung das
Praktikum zu absolvieren. In diesem Fall alle Bemühungsschritte sowie die Gespräche mit der
Schule über die Schwierigkeiten bei der Suche
protokollieren.
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DEINE CHECKLISTE
vor dem Praktikum
n Ich habe einen Praxisbetrieb gefunden
und die Schule informiert.
n Ich habe einen schriftlichen Vertrag
unterschrieben.
n Ich weiß, wer mir wichtige Informationen über mein Praktikum gibt.
während des Praktikums
n
n
n
n
Ich bin bei der Gebietskrankenkasse gemeldet.
Ich erhalte meinen monatlichen Lohn
und die Abrechnungen.
Ich schreibe täglich meine Stunden mit.
Ich weiß, wer mir bei Fragen und
Problemen hilft.
nach dem Praktikum
n Ich habe meine Ansprüche und meine
Endabrechnung erhalten.
n Ich habe meine Arbeitspapiere (Jahreslohn-
zettel fürs Finanzamt, Praxisbestätigung für die Schule) erhalten.
n Ich habe meine Arbeitszeitaufzeichnungen und die Beschreibung der ausgeführten
Tätigkeiten im Praktikumsportfolio doku-
mentiert.
n Ich weiß, wo ich meine Endabrechnung
kontrollieren lassen kann.
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Autor: Dr. Peter Schumacher,
Arbeiterkammer Tirol;
Überarbeitung: Brigitte Kulovits-Rupp,
Arbeiterkammer Burgenland
Stand: Juni 2015
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