Regeln für das Ausstellen an der SLO-Siegerschau 2015 für Deutsche Schäferhunde 1. Es können nur Hunde mit einer von der FCI-anerkannten Ahnentafel ausgestellt werden, die am Tag der Ausstellung mindestens 4 Monate alt sind. Hunde der slowenischen Aussteller, müssen ins slowenische Zuchtbuch eingetragen werden. Hunde der ausländischen Teilnehmer müssen ins Zuchtbuch desjenigen Landes eigetragen werden, in dem der Eigentümer des betreffenden Hundes seinen Wohnsitz hat. 2. Der Hund muss über ein Identifikationszeichen verfügen (Tätowiernummer oder Mikrochip). Der Hund muss den Mikrochip des Herkunftslandes aufweisen. 3. Der Eigentümer, der den Hund meldet ist verpflichtet die Meldegebühr zu bezahlen, ohne Hinsicht darauf, ob der Hund vorgeführt wird. 4. Die Hunde müssen über der Europäischen Reisepass für Haustiere mit einer gültigen in der RS gesetzlichen Pflichtimpfung gegen die Tollwut verfügen. 5. Der Amtsveterinär kann die Hunde von der weiteren Veranstaltung aussondern, wenn diese die besagte Tollwutimpfung nicht nachweisen können, oder wenn die Hunde sichtbare Anzeichen der Krankheiten oder Verletzungen aufweisen. 6. Der Eigentümer des Hundes haftete für den von seinem Hund verursachten Schaden, ebenso ist er für die Gesundheit und Wohlbefinden seines Hundes verantwortlich. 7. Der Eigentümer des Hundes muss die Originalpapiere des Hundes mitführen, die er aber vor der beendeten Bewertung nicht zum Richter in der Ring bringen sollte. 8. Es gibt folgenden Bewertungsklassen: - 4-6 Monate - 6-9 Monate - 9-12 Monate - 12-18 Jugendklasse - 18-24 Junghundklasse - Offene Klasse (über 24 Monate ohne IPO-Prüfung) - Veteranen (über 8 Jahre) - Gebrauchshundeklasse Die Hunde der Varietät Stockhaar und Langstockhaar mit Unterwolle werden in getrennten Klassen bewertet. Es werden folgende Bewertungen vergeben: NWKL: viel versprechend, versprechend und weniger versprechend; JKL, JHKL und offene Klasse: sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend; GHKL: vorzüglich auslese, vorzüglich, sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend. Bei eventuelle Verletzungen des Gebisses bzw. der Zähne oder bei fehlenden Zähne aufgrund der äußeren Einwirkung muss der Eigentümer eine tierärztliche Bescheinigung darüber vorlegen. Doppelte P1 haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Die ersten drei platzierten in jeder Klasse erhalten Pokale. Zur Siegerehrung muss der Hundeführer mit dem Hund erscheinen. 9. In der Gebrauchshundeklasse können die Hunde, älter als 24 Monate, gemeldet werden, die über einen HD- und ED-Befund A, B oder C, 0 oder 1 bzw. normal, fast normal oder noch zugelassen verfügen und über die DNA-Abstammungsprofil verfügen. Diese Befunde müssen in der Ahnentafel des Hundes eingetragen werden. Außerdem müssen die Hunde die Leistungsprüfung mindestens IPO VO oder IPO ZTP aufweisen. Die nationalen Körungen werden der SV Körung gleichgestellt. Die Prüfung muss in der Ahnentafel bzw. im Leistungsheft eingetragen werden. Der Körung ist bei den Hunden, die älter als drei und halb Jahre sind, obligatorisch. Der Eigentümer muss auf Anforderung die Originaldokumente des Hundes vorzeigen. Die Hunde in der GHKL müssen die TSB-Überprüfung gemäß der gültigen Körordnung (SV) bestehen (Neufassung 2015 mit Zusatzbestimmungen). Mit der Bewertung »VA« können nur solche Hunde ausgezeichnet werden, die kontrollierbar sind und die für die TSB - Bewertung das Höchstprädikat »a« erhalten. Hunde mit dem Prädikat „vh“ (vorhanden) oder „ng“ (nicht genügend) können weiterhin am Wettbewerb teilnehmen. Hunde mit vorhanden (T2) werden am Ende der V-Gruppe bzw. mit nicht genügend (T3) am Ende der SG Gruppe eingereiht. Hunde, die nicht ablassen (T1), fehlende Führigkeit haben (T4) oder disqualifiziert werden, können am weiteren Wettbewerb nicht teilnehmen. BEWERTUNGEN »a« = TSB ausgeprägt lässt ab. T1 = TSB lässt nicht ab T2 = TSB vorhanden T3 = TSB nicht genügend T4 = abgebrochen wegen mangelnder Führigkeit DI = disqualifiziert Pokal für den besten Schutzdienst bekommt jeweils ein Rüde und eine Hündin – nach Wahl bzw. Entscheidung des Richters. 10. Nachkommengruppen werden vor der Gangwerksprobe der GHKL-R vorgeführt. Es muss aus mindestens drei Nachkommen eines Rüden bestehen. Unter der Nachkommen können die beiden Haarvarietäten vorkommen. Alle vorgeführten Hunde müssen standgemustert sein. 11. Zuchtgruppen Zuchtgruppen müssen aus mindestens drei Hunden bestehen. Alle Tiere der Zuchtgruppe müssen als geschlossene Gruppe dem amtierenden Richter vorgestellt werden und die gleiche Haarart aufweisen. Ein Züchter kann mehrere Zuchtgruppen stellen. Bewertungskriterien: Einheitlichkeit, Qualität der Einzeltiere und Schwierigkeitsgrad (Anzahl der Väter und Mütter). Die ersten drei platzierten Zuchtgruppen erhalten Pokal – nach Wahl und Entscheidung des Richters. 12. Der Aussteller darf während des Richtens ohne Entschuldigung den Ring nicht verlassen. In diesem Fall erhält der Hund die Bewertung ungenügend. 13. Die Beschwerden können nur im Falle einer negativen Bewertung oder eines formellen Fehlers eingebracht werden. In diesem Fall muss der Aussteller die Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdekommission gegen die Bezahlung der Kaution in Höhe von 100 EUR einreichen. Die Beschwerden werden vor Ort gelöst. Im Falle einer positiven Lösung der Beschwerde wird die Kaution rückerstattet. TSB Überprüfung I. Überfall 1. Der Hundeführer meldet sich mit seinem angeleinten Hund beim Richter an. 2. Auf Anweisung des Richters nimmt der Hundeführer 25 Meter vor dem Versteck an einer markierten Stelle die Grundstellung ein und leint seinen Hund ab. 3. Die Leine ist umzuhängen oder einzustecken. 4. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer mit seinem freifolgenden Hund in Richtung des Helferversteckes. 5. Der Hund hat dicht bei Fuß zu gehen bis zu einer Markierung, die sich 7 Meter vor dem Versteck befindet. Verbale Kommandos sind wiederholt erlaubt, Anfassen ist nicht erlaubt. Hat der Hundeführer mit seinem freifolgenden Hund diese Markierung erreicht, unternimmt der Helfer auf Anweisung des Richters einen Angriff mit Vertreibungslauten auf Hundeführer und Hund. Bricht der Hund vor der Markierung aus, so darf kein Angriff auf den Helfer erfolgen. Dem HF sind jetzt zwei weitere Versuche zu ermöglichen, seinen Hund freifolgend bis zur 7-Meter-Markierung zu führen. Sollte der Hund trotz dreimaliger Versuche nicht freifolgend bis zu dieser Markierung geführt werden können, ist der Schutzdienst mangels Gehorsams abzubrechen. 6. Der Hund muss sofort sicher und energisch den Angriff durch festes und volles Zufassen abwehren. 7. Hat der Hund gefasst, erhält er vom Helfer mit einem Softstock 2 Schläge auf Keulen, Seitenteile oder den Bereich des Widerristes. 8. Zur Abwehr des Angriffes ist eine Ermunterung durch den Hundeführer erlaubt. 9. Auf Anweisung des Richters stellt der Helfer den Angriff ein und bleibt ruhig stehen. 10. Der Hund hat selbständig bzw. auf das Hörzeichen “Aus” abzulassen und den Helfer zu bannen. 11. Der Hundeführer erhält die Anweisung des Richters zum Herantreten an seinen Hund. 12. Er leint seinen Hund an und erhält die Anweisung, in ein vom Richter bestimmtes Versteck zu treten. II. Abwehr eines Angriffes mit Lauerstellung 1. Der Hundeführer wird vom Richter aus dem Versteck herausgerufen und nimmt die angewiesene Position (Mittellinie) ein. 2. Der Hund wird abgeleint und am Halsband festgehalten. 3. Diese Position hat der Hund zu halten, bis er mit dem Hörzeichen “Voran” zur Abwehr des Angriffes eingesetzt wird. 4. Der Helfer verlässt auf Anweisung das ihm vom Richter zugewiesene Versteck in ca. 70 bis 80 Schritten Entfernung zum Hundeführer und überquert in normaler Gangart den Platz. 5. Der Hundeführer fordert den Helfer durch Anruf “Bleiben Sie stehen!” zum Anhalten auf. 6. Der Helfer missachtet diese Aufforderung und greift Hundeführer und Hund frontal an. 7. Der Richter gibt sofort nach dem Angriff dem Hundeführer die Anweisung zur Abwehr des Angriffes. 8. Der Hundeführer setzt sofort seinen Hund mit dem Hörzeichen “Voran” ein und bleibt stehen. 9. Der Hund hat drangvoll, energisch, mit festem, vollem, sicherem und ruhigem Griff zuzufassen und den Angriff abzuwehren. 10. Hat der Hund gefasst, muss der Helfer nach kurzem Bedrängen – ohne Stockschläge zu geben – auf Anweisung des Richters die Gegenwehr einstellen. 11. Daraufhin hat der Hund selbständig bzw. auf das Hörzeichen “Aus” abzulassen und den Helfer zu bannen. 12. Auf Anweisung des Richters nähert sich der Hundeführer in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund und leint ihn an. 13. Der Hundeführer meldet sich mit seinem angeleinten Hund beim Richter. 14. Es folgt die Identitätskontrolle, nach der Bekanntgabe des Ergebnisses verlässt der HF mit seinem Hund den Übungsplatz.
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