Mitgliedsantrag

Bitte senden an:
Herrn
Jörg Mieth
Birkenwerder Str. 25a
Mitgliedsantrag
Fanclub|01 der Füchse Berlin
16562 Bergfelde
oder an die Faxnummer: 03303/5095410
Name
Vorname / Titel
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon privat /mobil
E-Mail
Geboren am
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedschaft beträgt monatlich:
für Schüler, Studenten, ALG2-Empfänger und Rentner: 1,- EUR
für Erwachsene:
2,- EUR
Die Eintrittsgebühr beträgt einmalig:
5,- EUR
Zahlungsweise
Jahresbeitrag und Eintrittsgebühr sind auf unser unten benanntes Konto einzuzahlen.
Über die Satzung habe ich mich informiert und erkenne diese an.
Datum /Unterschrift
Datum / Unterschrift Vorsitzender
ck
Ve r s t e ni c ht !
di c h
Fanclub|01 der Füchse Berlin
Vorsitzender:
Jörg Mieth
Birkenwerder Str. 25a
16562 Bergfelde
Tel.: 03303/503033
Fax: 03303/5095410
[email protected]
www.fuechsepower-berlin.de
Bankverbindung:
DKB | Kto.-Nr.: 167 259 62 | BLZ: 120 300 00
Inhaberin Frau A. Jensen
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Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Fanclub führt den Namen „Füchse Power“, Fanclub 01 der Füchse Berlin.
2. Die Mitglieder bilden einen nicht rechtsfähigen Fanclub.
3. Sitz des Fanclubs ist Berlin.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1. Zwecks des Fanclubs ist die Förderung des Männer-Bundesliga-Handballspiels (1. und 2. Bundesliga) der
Füchse Berlin.
2. Die Förderung erfolgt unabhängig davon, in welcher Rechtsform die Füchse Berlin ihren Spielbetrieb organisieren.
3. Der Fanclub unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.
2. Mitglied kann ferner jede juristische Person oder sonstige rechtsfähige Vereinigung werden.
3. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Die Satzung muss anerkannt werden.
4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Mit dem Zugang einer positiven Entscheidung,
der Zusendung der Mitgliedskarte, beginnt die Mitgliedschaft. Es wird eine einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von
5,- EUR erhoben.
§ 4 Beiträge und Spenden
1. Der Fanclub Füchse-Power kann von seinen Mitgliedern zur Deckung seiner Kosten regelmäßige Beiträge erheben.
Schüler, Studenten, Rentner, ALG II-Empfänger zahlen 1,- EUR. Erwachsene zahlen 2,- EUR. Der Beitrag ist im voraus
als Jahresbeitrag zu begleichen.
2. Die Höhe der Beiträge und ihre Fälligkeit könnten vom Vorstand abweichend von §4 Nr. 1 und §5 Nr. 4 Satz 2 neu
festgesetzt werden.
3. Die Höhe der Beiträge hat sich an ihrem Zweck (Kostendeckung) zu orientieren.
4. Jedes Mitglied kann die Füchse Berlin auch selbst in geeigneter Form unterstützen.
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di c h
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Vorsitzender:
Jörg Mieth
Birkenwerder Str. 25a
16562 Bergfelde
Tel.: 03303/503033
Fax: 03303/5095410
[email protected]
www.fuechsepower-berlin.de
Bankverbindung:
DKB | Kto.-Nr.: 167 259 62 | BLZ: 120 300 00
Inhaberin Frau A. Jensen
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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres
zu erklären.
2. Ein Mitglied kann aus dem Fanclub Füchse Power ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise
gegen die Satzung oder die Interessen des Clubs verstößt. Das kann grob unsportliches Verhalten, Nichteinhaltung
des Fairplay gegenüber anderen Mannschaften, Parteiwerbung, nazistische/antisemitische/nationalistische Äußerungen
oder Schlägereien sein. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit
Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen endgültig. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen
Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand
bekannt zugeben.
3. Die Mitgliedschaft endet automatisch zum 31.12. des aktuellen Kalenderjahres. Für das Folgejahr ist der Beitrag
bis spätestens zum 3. Werktag im Dezember des aktuellen Kalenderjahres zu entrichten.
§ 6 Organe des Fanclub Füchse-Power
1. Organe des Fanclub Füchse-Powers sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
2. Der Fanclub Füchse Power wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
3. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zur Beendigung der Wahl undder Annahme des Amtes
bleibt der bisherige Vorstand im Amt.
4. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Fanclub Füchse-Powers die Wahrnehmung der satzungsmäßigen
Aufgaben sowie die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederhauptversammlung wird durch den Vorstand nach Bedarf einberufen.
2. Mitgliederhauptversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich
und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederhauptversammlung ist beschlußfähig.
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